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   LG Berlin, 06.02.2015 - 11 O 39/14   

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LG Berlin, 06.02.2015 - 11 O 39/14 (https://dejure.org/2015,10362)
LG Berlin, Entscheidung vom 06.02.2015 - 11 O 39/14 (https://dejure.org/2015,10362)
LG Berlin, Entscheidung vom 06. Februar 2015 - 11 O 39/14 (https://dejure.org/2015,10362)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ausgleichsanspruch für Leitungsrechte, Bemessung der Entschädigung anhand der gesamten Grundstücksfläche

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Grundbuchbereinigungsverfahren: Wer ist Inhaber des Ausgleichsanspruchs?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.05.2014 - V ZR 176/13

    Grundbuchbereinigung im Beitrittsgebiet: Bemessung des Entschädigungsanspruchs

    Auszug aus LG Berlin, 06.02.2015 - 11 O 39/14
    Dies ist - wie der BGH klargestellt hat - dahin zu verstehen, dass auf die Flächen abzustellen ist, die der Berechtigte (hier: die Beklagte) nach dem Inhalt der Rechte in Anspruch nehmen darf, unerheblich ist hingegen, ob er möglicherweise tatsächlich nur geringere Flächen in Anspruch nimmt (BGH, NJW 2014, 2959, Tz. 6).

    Maßgebliche Faktoren zur Ermittlung der Entschädigung sind insbesondere der Bodenwert, die planungsrechtliche zulässige Bebauung oder Nutzung des Grundstücks und der Grad der Beeinträchtigung des Grundstücks durch das Leitungsrecht einschließlich des in § 4 Abs. 3 SachenR-DV festgelegten Schutzstreifen (vgl. BGH, NJW 2014, 2959; OLG Brandenburg, a.a.O.; Groth/Zimmermann, GE 2010, 1666, 1667).

    Nach § 4 Abs. 3 S. 2 SachenR-DV umfassen Energieanlagenrechte immer einen Schutzstreifen, weil die Nutzung des Grundstücks durch den Eigentümer für den ungehinderten und gefahrlosen Betrieb der auf Grund dieser Rechte errichteten Leitungen und Anlagen wegen deren Eigenart stets nicht nur an der konkreten Ausübungsstelle, sondern auch auf einer diese umgebenden Fläche dauerhaft eingeschränkt sein muss (vgl. BGH, NJW 2014, 2959, 2960, Tz. 15 mit Hinweis auf die Gesetzesmaterialien).

    Auch die Rechtsprechung des BGH stellt hinsichtlich der nach § 9 Abs. 3 GBBerG geschuldeten Entschädigung auf die "Wertminderung [ab], die die Grundstücke (...) durch die Rechte erfahren" (BGH, NJW 2014, 2959 Tz. 5).

  • BGH, 07.11.2014 - V ZR 250/13

    Grundbuchbereinigung im Beitrittsgebiet: Bestimmung des anspruchsberechtigten

    Auszug aus LG Berlin, 06.02.2015 - 11 O 39/14
    Inhaber des Entschädigungsanspruchs nach § 9 Abs. 3 GBBerG ist nämlich derjenige, in dessen Eigentum das Grundstück im Zeitpunkt der gesetzlichen Begründung der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit stand, mithin der Eigentümer am Stichtag 25.12.1993 (BGH, Urt. v. 7.11.2014 - V ZR 250/13, MDR 2015, 81 Tz.7 ff. m.w.N.).

    Die spätere Eintragung berichtigt das Grundbuch lediglich (vgl. § 9 Abs. 5 GBBerG) und lässt die materielle Rechtslage unverändert (BGH, MDR 2015, 81 Tz. 7 f.).

    Denn diese stellt eine Inhalts- und Schrankenbestimmung im Sinne von Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG dar, mit welcher der Gesetzgeber die schutzwürdigen Interessen der Beteiligten in einen gerechten Ausgleich und ein ausgewogenes Verhältnis bringen wollte (BGH, Urt. v. 7.11.2014 - V ZR 250/13 - juris Rn. 17 m.w.N.).

  • BGH, 28.11.2003 - V ZR 129/03

    Absicherung von Altenergieanlagen in den neuen Ländern

    Auszug aus LG Berlin, 06.02.2015 - 11 O 39/14
    Von einem solchen "angemessenen Ausgleich" (BGH, a.a.O. - juris Rn. 18; vgl. auch BGHZ 157, 144 - juris Rn. 17) kann jedoch nicht die Rede sein, würde der belastete Grundstückseigentümer nur für einen Teil der ihn treffenden Beeinträchtigungen entschädigt werden.
  • LG Magdeburg, 06.11.2012 - 9 O 593/10

    Grundeigentum im Beitrittsgebiet: Entschädigung wegen einer Grundbucheintragung

    Auszug aus LG Berlin, 06.02.2015 - 11 O 39/14
    Dies ist für die stichtagsbezogene Grundstückswertermittlung auf dem Gebiet der ehemaligen DDR ein möglicher Anknüpfungspunkt (vgl. speziell Bischoff, LKV 1993, 39, 40; Tremel, ZEV 2007, 365, 366. Ebenso etwa das Vorgehen des Sachverständigen in: LG Magdeburg, Urt. v. 6.11.2012 - 9 O 593/10 - juris Rn. 26).
  • BVerfG, 21.09.2006 - 1 BvR 2641/04
    Auszug aus LG Berlin, 06.02.2015 - 11 O 39/14
    Diese durch die Eigentumsgarantie des Art. 14 GG gezogenen Grenzen sind durch ein Fachgericht bei der Auslegung und Anwendung der Vorschrift zu berücksichtigen (BVerfG, Beschluss v. 21.9.2006 - 1 BvR 2641/04 - juris Rn. 6).
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   LG Wiesbaden, 17.12.2014 - 11 O 39/14   

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LG Wiesbaden, 17.12.2014 - 11 O 39/14 (https://dejure.org/2014,68526)
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LG Wiesbaden, Entscheidung vom 17. Dezember 2014 - 11 O 39/14 (https://dejure.org/2014,68526)
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