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   LG Braunschweig, 26.05.2017 - 11 O 4093/16   

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https://dejure.org/2017,17541
LG Braunschweig, 26.05.2017 - 11 O 4093/16 (https://dejure.org/2017,17541)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 26.05.2017 - 11 O 4093/16 (https://dejure.org/2017,17541)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 26. Mai 2017 - 11 O 4093/16 (https://dejure.org/2017,17541)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 09.12.1993 - 3St RR 127/93

    Gebrauchtwagenhandel; Blechschaden; Rahmenschaden; Unfallfahrzeug;

    Auszug aus LG Braunschweig, 26.05.2017 - 11 O 4093/16
    Soweit es - wie vorliegend - um einen Kaufvertrag geht, wird eine Aufklärungspflicht bereits des Verkäufers- mit dem immerhin ein Vertragsverhältnis besteht - erst dann gesehen, wenn es um wertbildende Faktoren der Kaufsache von ganz besonderem Gewicht geht (BayObLG, Beschluss vom 09.12.1993, 3 St RR 127/93, zit. nach juris, Rn. 24, 25; ausdrücklich ist dort auch von einem wucherhaften Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung die Rede).

    Die Grenze des nach der Verkehrsauffassung Hinnehmbaren ist erst dann überschritten ist, wenn es um erhebliche wertbildende Umstände beim Kaufvertragsabschluss geht (so ausdrücklich Palandt/Sprau, BGB, 76. Aufl., § 20 Rn. 20; Bamberger/Roth, BGB,3. Aufl., § 826, Rn. 23, Fn. 148, dabei wird - zutreffend - auch auf sich ansonsten ergebende Wertungswidersprüche zu §§ 123, 124 BGB hingewiesen; im Ergebnis auch Staudinger/Oechsler, BGB, 2014, § 826, Rn. 159, der zunächst nur betreffend erhebliche Umstände eine Aufklärungspflicht annimmt, einen verborgenen Sachmangel dann als regelmäßig erheblichen Umstand bezeichnet, um dann nur Fälle aufzuzählen, in denen es um erhebliche wertbildende Faktoren geht und im Übrigen an anderer Stelle (Rn. 149) ebenfalls auf drohende Wertungswidersprüche zu §§ 123, 124 BGB hinweist; ähnlich auch BayObLG, Beschluss vom 09.12.1993, 3 St RR 127/93, zit. nach juris, Rn. 24, indes für die Aufklärungspflicht im Rahmen von § 263 StGB, s.o.).

  • BGH, 15.01.2008 - VI ZR 53/07

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage auf Feststellung der Schadensersatzpflicht

    Auszug aus LG Braunschweig, 26.05.2017 - 11 O 4093/16
    Nicht zumutbar ist die Beachtung des beschriebenen Vorranges der Leistungsklage im Rahmen einer Schadensersatzklage dann, wenn der Kläger seinen Schaden nicht ohne Durchführung einer aufwendigen Begutachtung beziffern kann (BGH, Urt. vom 12.07.2005, VI ZR 83/04, zit. nach juris, Rn. 57) oder noch nicht beziffern kann, weil Art, Umfang, Dauer und Kosten der Schadensbehebung noch offen sind (BGH, Urt. vom 15.01.2008, VI ZR 53/07, zit. nach juris, Rn. 6).
  • BGH, 11.11.1985 - II ZR 109/84

    Umfang des Schadensersatzanspruchs wegen Konkursverschleppung einer

    Auszug aus LG Braunschweig, 26.05.2017 - 11 O 4093/16
    Soweit die Verantwortlichen der Beklagten nach Auffassung des Klägers gegen §§ 211, 212, 223 ff. BGB verstoßen haben, ist dies nicht geeignet, einen Schadensersatzanspruch des Klägers unter dem Gesichtspunkt des sittenwidrigen Verhaltens auszulösen: Für Ansprüche aus unerlaubten Handlungen - auch für solche aus § 826 BGB - gilt, dass die Ersatzpflicht auf solche Schäden beschränkt ist, die in den Schutzbereich des verletzten Ge- oder Verbots fallen (BGH, Urteil vom 11.11.1985, II ZR 109/84, zit. nach juris, Rn. 15).
  • OVG Hamburg, 02.11.2010 - 3 Bf 82/09

    Kein Notarzteinsatzfahrzeug vom Autovermieter; Betriebsuntersagung ist

    Auszug aus LG Braunschweig, 26.05.2017 - 11 O 4093/16
    Die zuständige Behörde - das KBA - hat das ihr gem. § 25 Abs. 3 EG-FGV zustehende Ermessen nicht dahingehend ausgeübt, dass sie eine Entziehung der Typgenehmigung (für den betreffenden Fahrzeugtyp insgesamt) in die Wege geleitet hat; die Behörde ist vielmehr nach § 25 Abs. 2 EG-FVG vorgegangen Eine Entziehung der Typgenehmigung hätte weiter ohnehin erst dann die Folge der Nichtnutzbarkeit des streitgegenständlichen Fahrzeugs, wenn in der Folge die zuständigen Landesbehörden von dem ihnen gem. § 5 FZV zustehenden Ermessen Gebrauch machen würde, die Nutzung des Fahrzeugs dauerhaft zu untersagen, was eine Entziehung der Zulassung beinhalten würde (vgl. OVG Hamburg, Urteil vom 02.11.2010, 3 Bf 82/09, zit. nach juris Rn. 34).
  • OLG Bamberg, 08.03.2012 - 3 Ws 4/12

    Betrug durch Unterlassen: Garantenstellung des Verkäufers eines Grundstücks bei

    Auszug aus LG Braunschweig, 26.05.2017 - 11 O 4093/16
    Die Erfolgsabwendungspflichten beruhen auf dem Grundgedanken, dass eine bestimmte Person - zumal in besonderer Weise - zum Schutz des gefährdeten Rechtsgutes aufgerufen ist und dass alle übrigen Beteiligten auf das helfende Eingreifen dieser Person vertrauen und vertrauen dürfen (OLG Bamberg, Beschluss vom 08.03.2013, 3 Ws 4/12, zit. nach juris, Rn. 18).
  • BGH, 12.07.2005 - VI ZR 83/04

    Unbeschränkte Haftung von Kapitän, Schiffseigner und Reiseveranstalter für

    Auszug aus LG Braunschweig, 26.05.2017 - 11 O 4093/16
    Nicht zumutbar ist die Beachtung des beschriebenen Vorranges der Leistungsklage im Rahmen einer Schadensersatzklage dann, wenn der Kläger seinen Schaden nicht ohne Durchführung einer aufwendigen Begutachtung beziffern kann (BGH, Urt. vom 12.07.2005, VI ZR 83/04, zit. nach juris, Rn. 57) oder noch nicht beziffern kann, weil Art, Umfang, Dauer und Kosten der Schadensbehebung noch offen sind (BGH, Urt. vom 15.01.2008, VI ZR 53/07, zit. nach juris, Rn. 6).
  • LG Frankfurt/Oder, 17.07.2017 - 13 O 174/16

    Abgasskandal: Zum Rückabwicklungsanspruch und Schadenersatzanspruch des Käufers

    (vgl. dazu auch LG Braunschweig, Urteil vom 26.05.2017, 11 O 4093/16, Rn. 38 ff und Urteil vom 19. Mai 2017, 11 O 4153/16, Rn. 33 ff nach juris).

    Zudem würde bei einem anderen Verständnis ein systematischer Widerspruch einstehen: Bei Änderungen vor Inverkehrbringen des Fahrzeugs durch den Hersteller sieht die zeitlich nachfolgend in Kraft getretene Vorschrift des § 25 Abs. 3 Nr. 2 EG-FGV den Widerruf der Typgenehmigung erst dann als im Ermessen stehend vor, wenn von dem Fahrzeug ein erhebliches Risiko für die Verkehrssicherheit ausgeht (LG Braunschweig, Urteil vom 26.05.2017, 11 O 4093/16, Rn. 38 nach juris).

    Für eine Analogie fehlt es an der Regelungslücke (LG Braunschweig, Urteil vom 26.05.2017, 11 O 4093/16, Rn. 39 nach juris).

  • LG Passau, 11.08.2017 - 4 O 272/17

    Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Diesel-Pkw

    Dass dies die Beklagte durch "Desinformationspolitik" verursacht habe, ist nichtssagend (ebenso LG Braunschweig, Urteil vom 26.05.2017 11 O 4093/16; BeckRS 2017 111214).
  • OLG Braunschweig - 8 U 105/16 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
    In den Verfahren 8 U 105/16 (LG Braunschweig 7 O 585/16), 7 U 40/17 (LG Braunschweig 1 O 3446/16), 7 U 73/17 (LG Braunschweig 11 O 4093/16) und 7 U 120/17 (LG Braunschweig 11 O 4089/16) wurde jeweils die Berufung durch die Klägerseite zurückgenommen.
  • LG Magdeburg, 23.01.2020 - 10 O 671/19

    Bestehen eines ersatzfähigen Schadens im Zusammenhang mit dem Erwerb eines vom

    In den Fällen des Abgasskandals der Fahrzeughersteller (LG Oldenburg 26.5. 2017 - 11 O 4093/16, juris; LG Oldenburg 19.5. 2017 - 11 O 4153/16, juris; LG Oldenburg 25.4. 2017 - 11 O 3993/16, juris; LG Paderborn 7.4. 2017 - 2 O 118/16, juris; LG Hildesheim 17.1.2017 - 3 O 139/16, juris; Harke VuR 2017, 83, 84; Meschede ZIP 2017, 215; Riehm ZfSch 2017, 8; Oechsler NJW 2017, 2865, 2867) waren die Fahrzeugkäufer teilweise durch die Fahrzeughersteller darüber getäuscht worden, dass die unter Laborbedingungen durchgeführte Abgasuntersuchung der Fahrzeuge ohne Manipulationen stattgefunden habe.
  • LG Magdeburg, 30.01.2020 - 10 O 867/19

    Diesel-Abgasskandal: Ersatzfähiger Schaden bei Erwerb eines Gebrauchtfahrzeugs

    In den Fällen des Abgasskandals der Fahrzeughersteller (LG Oldenburg 26.5. 2017 - 11 O 4093/16, juris; LG Oldenburg 19.5. 2017 - 11 O 4153/16, juris; LG Oldenburg 25.4. 2017 - 11 O 3993/16, juris; LG Paderborn 7.4. 2017 - 2 O 118/16, juris; LG Hildesheim 17.1.2017 - 3 O 139/16, juris; Harke VuR 2017, 83, 84; Meschede ZIP 2017, 215; Riehm ZfSch 2017, 8; Oechsler NJW 2017, 2865, 2867) waren die Fahrzeugkäufer teilweise durch die Fahrzeughersteller darüber getäuscht worden, dass die unter Laborbedingungen durchgeführte Abgasuntersuchung der Fahrzeuge ohne Manipulationen stattgefunden habe.
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