Rechtsprechung
LG Braunschweig, 19.05.2017 - 11 O 4153/16 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Kaufvertrag eines Fahrzeugs mit einem vom sog. Abgasskandal betroffenen Motor: Deliktische Schadenersatzansprüche gegen den Motorhersteller
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (17)
- LG Duisburg, 19.02.2018 - 1 O 178/17
Abgasmanipulation, Abgasskandal, Abgassoftware, leitende Angestellte, …
Soweit in der Rechtsprechung die Auffassung vertreten wird, eine Haftung nach § 826 BGB scheide schon deshalb aus, weil die Verordnung (EG) Nr. 715/2007 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen, gegen die die Beklagte durch den Einsatz der Software und die Manipulation des Prüfungsverfahrens verstoßen hat, nicht dem Schutz individueller Vermögensinteressen, sondern gesamtgesellschaftlichen Zielen diene, und deshalb Vermögensschäden im Zusammenhang mit dem Verstoß der Beklagten nicht unter den Schutzbereich des § 826 BGB fielen (vgl. LG Köln, Urteil vom 07.10.2016 - 7 O 138/16; LG Ellwangen, Urteil vom 10.06.2016 - 5 O 385/15; LG Braunschweig, Urteil vom 19. Mai 2017 - 11 O 4153/16 - jeweils zitiert nach juris), vermag sich die Kammer dieser Ansicht nicht anzuschließen. - OLG München, 29.08.2019 - 8 U 1449/19
Versuch der Ausweitung des Dieselskandals auf andere Hersteller - hier: BMW
Gleiches gilt für Art. 5 II iVm Art. 3 Nr. 10 der VO Nr. 715/2007 (…LG Ellwangen, Urt. v. 10.6.2016 - 5 O 385/15, BeckRS 2016, 124468;… LG Köln, Urt. v. 7.10.2016 - 7 O 138/16, BeckRS 2016, 115442; LG Braunschweig, Urt. v. 19.5.2017 - 11 O 4153/16, BeckRS 2017, 110910;… jurisPK-BGB/Reichold, 8. Aufl. 2017, § 826 Rn. 59.1). - LG Frankfurt/Oder, 17.07.2017 - 13 O 174/16
Abgasskandal: Zum Rückabwicklungsanspruch und Schadenersatzanspruch des Käufers …
Entgegen der Entscheidung des LG Braunschweig, Urteil vom 19. Mai 2017, 11 O 4153/16, Rn. 48 nach juris kann die Offenbarungspflicht nicht verneint werden.(vgl. dazu auch LG Braunschweig…, Urteil vom 26.05.2017, 11 O 4093/16, Rn. 38 ff und Urteil vom 19. Mai 2017, 11 O 4153/16, Rn. 33 ff nach juris).
- LG Frankfurt/Main, 28.03.2019 - 1 O 121/16
Der Hersteller eines mit einer unzulässigen Abschaltsoftware ausgestatteten …
Sofern teilweise eine Täuschung durch positives Tun der Beklagten zu 2) in sog. "Abgasskandalfällen" abgelehnt und der Schwerpunkt ihres Handelns in einem Unterlassen gesehen wird (vgl. etwa LG Braunschweig, Urt. v. 19.5.2017, 11 O 5153/16, BeckRS 2017, 110910, Rn. 16 oder LG Frankfurt Urt. v. 7.11.2018, 2-12 O 392/17, jeweils ohne Begründung), schließt sich die Kammer dem nicht an. - LG Landau/Pfalz, 22.02.2019 - 2 O 127/18
Kauvertrag über ein vom sogenannten Abgasskandal betroffenes Fahrzeug: Ansprüche …
bb) Soweit in der Rechtsprechung (zuletzt: OLG Braunschweig, Urteil vom 19. Februar 2019, Az.7 U 134/17) die Auffassung vertreten wird, eine Haftung nach § 826 BGB scheide schon deshalb aus, weil die Verordnung (EG) Nr. 715/2007 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen, gegen die die Beklagte durch den Einsatz der Software und die Manipulation des Prüfungsverfahrens verstoßen hat, nicht dem Schutz individueller Vermögensinteressen, sondern gesamtgesellschaftlichen Zielen diene und deshalb Vermögensschäden im Zusammenhang mit dem Verstoß der Beklagten nicht unter den Schutzbereich des § 826 BGB fielen (vgl. LG Köln, Urteil vom 07.10.2016 - 7 O 138/16 LG Ellwangen, Urteil vom 10.06.2016 - 5 O 385/15 LG Braunschweig, Urteil vom 19. Mai 2017 - 11 O 4153/16 juris), vermag sich das erkennende Gericht dieser Ansicht nicht anzuschließen. - LG Bamberg, 01.09.2020 - 42 O 105/20
Schadensersatz, Kaufvertrag, Fahrzeug, Annahmeverzug, Abgasskandal, Diesel, …
c) Soweit von Beklagtenseite und teilweise auch in der Rechtsprechung (vgi. LG Köln, Urteil vom 07.10.2016 - 7 O 138/16 LG Ellwangen. Urteil vom 10.06.2016 - 5 O 385/15 LG Braunschweig. Urteil vom 19. Mai 2017 - 11 O 4153/16 - jeweils zitiert nach juris) die Auffassung vertreten wird, eine Haftung nach § 826 BGB scheide schon deshalb aus, weil die Verordnung (EG) Nr. 715/2007 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen, gegen die die Beklagte durch den Einsatz der Software und die Manipulation des Prüfungsverfahrens verstoßen hat, nicht dem Schutz individueller Vermögensinteressen, sondern gesamtgesellschaftlichen Zielen diene, und deshalb Vermögensschäden im Zusammenhang mit dem Verstoß der Beklagten nicht unter den Schutzbereich des § 826 BGB fielen, folgt das Gericht dieser Auffassung nicht. - LG Bamberg, 06.02.2019 - 2 O 192/18
Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit manipulierten Stickoxidwerten
c) Soweit von Beklagtenseite und teilweise auch in der Rechtsprechung (vgl. LG Köln, Urteil vom 07.10.2016 - 7 O 138/16 LG Ellwangen, Urteil vom 10.06.2016 - 5 O 385/15 LG Braunschweig, Urteil vom 19. Mai 2017 - 11 O 4153/16 - jeweils zitiert nach juris) die Auffassung vertreten wird, eine Haftung nach § 826 BGB scheide schon deshalb aus, weil die Verordnung (EG) Nr. 715/2007 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen, gegen die die Beklagte durch den Einsatz der Software und die Manipulation des Prüfungsverfahrens verstoßen hat, nicht dem Schutz individueller Vermögensinteressen, sondern gesamtgesellschaftlichen Zielen diene, und deshalb Vermögensschäden im Zusammenhang mit dem Verstoß der Beklagten nicht unter den Schutzbereich des § 826 BGB fielen, folgt das Gericht dieser Auffassung nicht. - LG Duisburg, 17.12.2018 - 2 O 220/17
Zur Haftung des VW-Konzerns für die sittenwidrige Herbeiführung des Abgasskandals
Eine Haftung der Beklagten nach § 826 BGB scheidet auch nicht deshalb aus, weil die Verordnung (EG) Nr. 715/2007 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen, gegen die die Beklagte durch den Einsatz der Software und die Manipulation des Prüfungsverfahrens verstoßen hat, nicht dem Schutz individueller Vermögensinteressen, sondern gesamtgesellschaftlichen Zielen diente, und deshalb Vermögensschäden im Zusammenhang mit dem Verstoß der Beklagten nicht unter den Schutzbereich des § 826 BGB fielen (so LG Köln, Urteil vom 07.10.2016 - 7 O 138/16; LG Ellwangen, Urteil vom 10.06.2016 - 5 O 385/15; LG Braunschweig, Urteil vom 19. Mai 2017 - 11 O 4153/16 - jeweils zitiert nach juris), da die Haftung aus § 826 BGB nicht davon abhängt, auf welchem Weg und unter Verstoß gegen welche gesetzlichen Vorschriften der Schädiger gehandelt hat (vgl. LG Hildesheim, Urteil vom 17.01.2017 - 3 O 139/16; LG Frankfurt (Oder), Urteil vom 17.07.2017 - 13 O 174/16 - jeweils zitiert nach juris). - LG Coburg, 16.12.2019 - 15 O 408/19
Schadensersatz im "VW-Abgasskandal"
c) Soweit von Beklagtenseite und teilweise auch in der Rechtsprechung (vgl. LG Köln, Urteil vom 07. Oktober 2016 - 7 O 138/16; LG Ellwangen, Urteil vom 10. Juni 2016 - 5 O 385/15; LG Braunschweig, Urteil vom 19. Mai 2017 - 11 O 4153/16; sämtlich abrufbar bei juris) die Auffassung vertreten wird, eine Haftung nach § 826 BGB scheide schon deshalb aus, weil die Verordnung (EG) Nr. 715/2007 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen, gegen welche die Beklagte durch den Einsatz der Software und die Manipulation des Prüfungsverfahrens verstoßen hat, nicht dem Schutz individueller Vermögensinteressen, sondern gesamtgesellschaftlichen Zielen diene, und deshalb Vermögensschäden im Zusammenhang mit dem Verstoß der Beklagten nicht unter den Schutzbereich des § 826 BGB fielen, folgt das Gericht dieser Auffassung nicht. - LG Bamberg, 23.07.2020 - 23 O 97/19
Software, Abgasskandal, Abschalteinrichtung, Schadensersatz, Annahmeverzug
c) Soweit von Beklagtenseite und teilweise auch in der Rechtsprechung (vgl. LG Köln, Urteil vom 07.10.2016 - 7 O 138/16 LG Ellwangen, Urteil vom 10.06.2016 - 5 O 385/15 LG Braunschweig, Urteil vom 19. Mai 2017 - 11 O 4153/16 - jeweils zitiert nach juris) die Auffassung vertreten wird, eine Haftung nach § 826 BGB scheide schon deshalb aus, weil die Verordnung (EG) Nr. 715/2007 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen, gegen die die Beklagte durch den Einsatz der Software und die Manipulation des Prüfungsverfahrens verstoßen hat, nicht dem Schutz individueller Vermögensinteressen, sondern gesamtgesellschaftlichen Zielen diene, und deshalb Vermögensschäden im Zusammenhang mit dem Verstoß der Beklagten nicht unter den Schutzbereich des § 826 BGB fielen, folgt das Gericht dieser Auffassung nicht. - LG Bamberg, 31.10.2019 - 41 O 103/19
Darlehensvertrag
- LG Frankenthal, 26.04.2019 - 1 O 76/18
- LG Magdeburg, 23.01.2020 - 10 O 671/19
Bestehen eines ersatzfähigen Schadens im Zusammenhang mit dem Erwerb eines vom …
- LG Kassel, 21.05.2019 - 9 O 1544/17
- LG Kassel, 03.01.2020 - 6 O 833/19
- LG Kassel, 21.05.2019 - 9 O 346/18
- LG Magdeburg, 30.01.2020 - 10 O 867/19
Diesel-Abgasskandal: Ersatzfähiger Schaden bei Erwerb eines Gebrauchtfahrzeugs …