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   LG Aachen, 28.10.2009 - 11 O 417/08   

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https://dejure.org/2009,20471
LG Aachen, 28.10.2009 - 11 O 417/08 (https://dejure.org/2009,20471)
LG Aachen, Entscheidung vom 28.10.2009 - 11 O 417/08 (https://dejure.org/2009,20471)
LG Aachen, Entscheidung vom 28. Oktober 2009 - 11 O 417/08 (https://dejure.org/2009,20471)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Gewinnzusage

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB § 661 a
    Gewinnzusage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Gewinnauszahlung bei Zusendung eines Anschreibens, einer Auszahlungs-Urkunde sowie einer offiziellen Gewinn-Mitteilung; Verständnis eines durchschnittlichen Verbrauchers bei der Verwendung von Begriffen wie "Gewinnabruf", "Gewinnkandidat" und "Gewinn-Los"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.02.2004 - III ZR 226/03

    Anforderungen an die Annahme einer Gewinnzusage

    Auszug aus LG Aachen, 28.10.2009 - 11 O 417/08
    Auf das subjektive Verständnis der Zusendung durch den Empfänger kommt es hingegen nicht an (BGH, Urteil vom 19.02.2004 - III ZR 226/03).
  • OLG Köln, 07.10.2003 - 16 W 25/03

    Gewinnzusage durch Versprechen zur Scheckübersendung

    Auszug aus LG Aachen, 28.10.2009 - 11 O 417/08
    Dass der Empfänger noch naheliegende Tätigkeiten ausführen muss, schadet nicht (OLG Köln, MDR 2004, 499).
  • OLG Saarbrücken, 23.06.2004 - 1 U 578/03

    Voraussetzungen einer Gewinnzusage

    Auszug aus LG Aachen, 28.10.2009 - 11 O 417/08
    Die Einschränkungen, die die Gewinnzusage relativierten, befanden sich kleingedruckt, ohne wesentliche Absätze und Hervorhebungen in Mitten eines zusammenhängenden Textes ohne Groß- und Kleinschreibung auf der Rückseite der Gewinn-Mitteilung und mussten sich dem objektiven Empfängerhorizont nicht aufdrängen (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 23.06.2004 - 1 U 578/03).
  • OLG München, 05.02.2004 - 19 U 4690/03

    Begriff der Gewinnzusage

    Auszug aus LG Aachen, 28.10.2009 - 11 O 417/08
    Die Bedingungen der Beklagten sind zwar keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen, da die Gewinnzusage eine geschäftsähnliche Handlung (vgl. Palandt/Sprau, BGB, § 661a, Rn. 2) darstellt; die in den §§ 305 ff. BGB enthaltenen Rechtsgedanken müssen jedoch Berücksichtigung finden, um den durch den Gesetzgeber intendierten Verbraucherschutz nicht zu unterlaufen (vgl. OLG München, Urteil vom 05.02.2004 - 19 U 4690/03).
  • LG Bonn, 31.03.2011 - 9 O 411/10

    Schreiben mit dem Inhalt "Dem Gewinner, Herr W, werden 17.300,00 EUR per Scheck

    Dass der Empfänger noch nahe liegende Tätigkeiten ausführen muss, schadet nicht (Urteil des Landgerichts Aachen vom 28.10.2009, 11 O 417/08, zitiert nach juris).
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