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   LG Duisburg, 15.09.2010 - 11 O 50/09   

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https://dejure.org/2010,23133
LG Duisburg, 15.09.2010 - 11 O 50/09 (https://dejure.org/2010,23133)
LG Duisburg, Entscheidung vom 15.09.2010 - 11 O 50/09 (https://dejure.org/2010,23133)
LG Duisburg, Entscheidung vom 15. September 2010 - 11 O 50/09 (https://dejure.org/2010,23133)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch und Schmerzensgeldanspruch wegen eines ärztlichen Behandlungsfehlers und der Verletzung der ärztlichen Aufklärungspflicht; Nachweis eines Hördefizits infolge einer sog. mechanischen Zerumenabsaugung; Verursachung der Schwerhörigkeit des Patienten ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 241; BGB § 253; BGB § 280; BGB § 823
    Schadensersatzanspruch und Schmerzensgeldanspruch wegen eines ärztlichen Behandlungsfehlers und der Verletzung der ärztlichen Aufklärungspflicht; Nachweis eines Hördefizits infolge einer sog. mechanischen Zerumenabsaugung; Verursachung der Schwerhörigkeit des Patienten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Stuttgart, 11.11.2010 - 2 U 31/10

    Einlösung eines zu nicht preisgebundener Ware ausgegebenen Preisnachlass-Coupons

    Sie sei auf die Feststellung des Nichtbestehens eines konkreten gegenwärtigen Rechtsverhältnisses zwischen den Parteien gerichtet, da die Klägerin aus Anlass des vorausgegangenen einstweiligen Verfügungsverfahrens (LG Ulm 11 O 50/09 KfH) festgestellt haben wolle, dass die Beklagten gegen sie keinen Unterlassungsanspruch wegen der Verrechnung des Gutscheins beim Verkauf von Büchern hätten, nachdem sie ihr Kassensystem so umgestellt habe, dass eine Ausstellung dieser Gutscheine beim Verkauf von preisgebundenen Büchern nicht mehr erfolge.

    Die hier in Frage stehende Konstellation sei von ihrer Abmahnung vom 29.09.2009 (Anl. MBP 3, Bl. 34) nicht erfasst gewesen und auch nicht von der dann beantragten und erlassenen einstweiligen Verfügung des LG Ulm (11 O 50/09 KfH), was in der mündlichen Verhandlung über den Widerspruch der Beklagten vom 22.09.2009 auch klargestellt worden sei (S. 2 des Protokolls, Bl. 115 der beigezogenen Akten 11 O 50/09 KfH = B 3, Bl. 64).

    Die Akten 11 O 50/09 KfH des Landgerichts Ulm betreffend das zwischen den Parteien geführte einstweilige Verfügungsverfahren sind auch vom Senat beigezogen worden.

  • LG Ulm, 05.03.2010 - 11 O 60/09

    Wettbewerbswidrigkeit von Rabatten beim Buchverkauf

    Die Klägerin gab die begehrte Unterlassungserklärung zunächst nicht ab, weshalb die Beklagten beim Landgericht Ulm - 11 O 50/09 KfH - den Erlass einer einstweiligen Verfügung dahingehend beantragten, es der Antragsgegnerin (hier: Klägerin) zu verbieten, beim Verkauf preisgebundener Bücher an Letztabnehmer einen Rabatt von 3 % des Einkaufswertes zu gewähren, der beim nächsten Einkauf verrechnet wird.

    In der mündlichen Verhandlung vom 22.09.2009 - 11 O 50/09 KfH - über die Rechtmäßigkeit des Widerspruchs der Antragsgegnerin (hier: Klägerin) gegen die einstweilige Verfügung erklärten die Parteien zu Protokoll, sie seien sich einig, dass der (dort) streitgegenständliche Unterlassungsanspruch nicht die Situation umfasse, dass der Rabattgutschein beim vorigen Kauf eines nicht preisgebundenen Artikels ausgegeben wurde und später beim Kauf eines preisgebundenen Buches eingelöst wird.

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