Rechtsprechung
   LG Bonn, 14.02.2012 - 11 O 60/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,10143
LG Bonn, 14.02.2012 - 11 O 60/11 (https://dejure.org/2012,10143)
LG Bonn, Entscheidung vom 14.02.2012 - 11 O 60/11 (https://dejure.org/2012,10143)
LG Bonn, Entscheidung vom 14. Februar 2012 - 11 O 60/11 (https://dejure.org/2012,10143)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,10143) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassung von Werbung im Hinblick auf die Einhaltung der Regeln des lauteren Wettbewerbs wegen schlechter Lesbarkeit der Produktinformationen; Vorenthaltung der wesentlichen und für die Entscheidungsfähigkeit der angesprochenen Verbraucher relevanten Informationen; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 3; UWG § 5a; UWG § 6 Abs. 2 Ziff. 2; UWG § 8
    Unterlassung von Werbung im Hinblick auf die Einhaltung der Regeln des lauteren Wettbewerbs wegen schlechter Lesbarkeit der Produktinformationen; Vorenthaltung der wesentlichen und für die Entscheidungsfähigkeit der angesprochenen Verbraucher relevanten Informationen; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Mindestschriftgröße von Sternchentexten

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit von Werbung mit Testurteilen in kleiner Schrift

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Fundstellenangaben bei Printwerbung müssen leicht und eindeutig lesbar sein - Grundsätzlich ist Schriftgröße 6 erforderlich

Papierfundstellen

  • MMR 2012, 318
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • KG, 15.01.2013 - 5 U 84/12

    Klick und wirf zurück - "Klick und wirf zurück"

    Die diesbezüglichen Defizite führen im Streitfall dazu, dass hier (anders als das - je nach Einzelfall - bei ähnlich gestalteten Werbebannern an den Rändern einer Internetseite der Fall sein mag, vgl. dazu Senat MMR 2012, 318) das Kind, gerade wenn es von seinen Eltern gelernt hat, sich nur mit den "Inhalten" der "eigentlichen" Internetseite zu befassen, aber nicht auf Banner an den "Seitenrändern" zu klicken, die hier in Rede stehende Werbung für ein Spielangebot "der Seite" hält und sich nicht bewusst ist, "per Klick und Schneeballzurückwurf" in die kommerzielle Kommunikation des Anbieters Müller Milch "hineingelockt" zu werden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht