Rechtsprechung
LG Cottbus, 23.08.2011 - 11 O 73/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Inhalt und Umfang von Informationspflichten im elektronischen Geschäftsverkehr bzgl. Widerrufs in den AGBs einer den Erwerb von Fruchtsäften anbietenden Internetseite
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rücksendekosten im Online Handel und Beseitigung der Wiederholungsgefahr durch Änderung der AGB
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Streit um die Widerrufsbelehrung: Klassiker beim LG Cottbus
- shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation und -anmerkung)
Verweis auf BGB-InfoV in der Widerrufsbelehrung unzulässig
- anwalt.de (Kurzinformation)
AGB-Klausel zu Anzeigepflicht von Schäden wettbewerbswidrig
Besprechungen u.ä.
- shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation und -anmerkung)
Verweis auf BGB-InfoV in der Widerrufsbelehrung unzulässig
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (12)
- OLG Frankfurt, 27.07.2011 - 6 W 55/11
Unwirksame AGB-Klausel über Lieferfrist
Auszug aus LG Cottbus, 23.08.2011 - 11 O 73/11
(Für ein durchschnittlich schwieriges Wettbewerbsverfahren ist ein Streitwert von 20.000,00 Euro angemessen. Für das einstweilige Verfügungsverfahren ist ein Abzug von 1/4 gerechtfertigt; vgl. OLG Brandenburg 6 W 155/03; 6 W 55/11; 6 U 106/10). - OLG Hamm, 10.12.2004 - 11 U 102/04
Wunsch nach Originalverpackung, Retourenaufkleber, Rücksendeschein sind …
Auszug aus LG Cottbus, 23.08.2011 - 11 O 73/11
Zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr ist grundsätzlich die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung erforderlich (vgl. BGH NJW 2002, 2386; OLG Köln NJW-RR 2003, 316; OLG Hamm NJW-RR 2005, 1582). - BGH, 03.06.1976 - X ZR 57/73
Patent über die Herstellung und Gewinnung eines "Tylosin" genannten Antibiotikums …
Auszug aus LG Cottbus, 23.08.2011 - 11 O 73/11
Auch bei Wettbewerbsverstößen sind Ausnahmefälle möglich, in denen die Wiederholungsgefahr ohne Übernahme einer derartigen Verpflichtung beseitigt werden kann (vgl. BGH GRUR 1976, 579; GRUR 1977, 543).
- OLG Stuttgart, 10.12.2009 - 2 U 51/09
Wettbewerbsverstoß: Anforderungen an die Widerrufsbelehrung; Rücksendekosten; …
Auszug aus LG Cottbus, 23.08.2011 - 11 O 73/11
Eine vertragliche Vereinbarung liegt nur dann vor, wenn sich die Klausel außerhalb der Belehrung über die Widerrufsfolgen befindet (vgl. OLG Hamm MMR 2010, 330; OLG Stuttgart, Urteil vom 10.12.2009, 2 U 51/09; OLG Hamburg, Beschluss vom 24.01.2008, 3 W 7/08). - OLG Hamburg, 24.01.2008 - 3 W 7/08
Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei Fernabsatzgeschäften
Auszug aus LG Cottbus, 23.08.2011 - 11 O 73/11
Eine vertragliche Vereinbarung liegt nur dann vor, wenn sich die Klausel außerhalb der Belehrung über die Widerrufsfolgen befindet (vgl. OLG Hamm MMR 2010, 330; OLG Stuttgart, Urteil vom 10.12.2009, 2 U 51/09; OLG Hamburg, Beschluss vom 24.01.2008, 3 W 7/08). - BGH, 25.02.1977 - I ZR 165/75
Der 7. Sinn
Auszug aus LG Cottbus, 23.08.2011 - 11 O 73/11
Auch bei Wettbewerbsverstößen sind Ausnahmefälle möglich, in denen die Wiederholungsgefahr ohne Übernahme einer derartigen Verpflichtung beseitigt werden kann (vgl. BGH GRUR 1976, 579; GRUR 1977, 543). - OLG Köln, 18.09.2002 - 5 U 75/02
Wiederholungsgefahr als Voraussetzung eines Unterlassungsanspruchs gegen die …
Auszug aus LG Cottbus, 23.08.2011 - 11 O 73/11
Zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr ist grundsätzlich die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung erforderlich (vgl. BGH NJW 2002, 2386; OLG Köln NJW-RR 2003, 316; OLG Hamm NJW-RR 2005, 1582). - BGH, 20.06.2002 - IX ZR 177/99
Zulässigkeit der Behauptung einer nur vermuteten Tatsache im Anfechtungsprozeß; …
Auszug aus LG Cottbus, 23.08.2011 - 11 O 73/11
Es stellt keine unzulässige Ausforschung dar, zunächst nur vermutete Tatsachen in den Prozess einzuführen, wenn eine Partei keine Kenntnis von Einzeltatsachen haben kann(vgl. BGH NJW-RR 2002, 1419). - BGH, 31.03.2010 - I ZR 34/08
Gewährleistungsausschluss im Internet
Auszug aus LG Cottbus, 23.08.2011 - 11 O 73/11
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 31.03.2010 - NJW 2011, 76 - spricht nicht dagegen. - BGH, 09.07.1981 - VII ZR 123/80
Beseitigung der Wiederholungsgefahr
Auszug aus LG Cottbus, 23.08.2011 - 11 O 73/11
In der Entscheidung BGHZ 81, 222, hat der Bundesgerichtshof im Einzelfall die Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr als ausreichend angesehen. - BGH, 18.04.2002 - III ZR 199/01
Formularmäßige Vereinbarung einer Deaktivierungsgebühr in AGB eines …
- OLG Hamm, 02.03.2010 - 4 U 180/09
Belehrung über die Kosten der Rücksendung bei einem Fernabsatzgeschäft unter 40 …