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   LG Cottbus, 23.08.2011 - 11 O 73/11   

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https://dejure.org/2011,39704
LG Cottbus, 23.08.2011 - 11 O 73/11 (https://dejure.org/2011,39704)
LG Cottbus, Entscheidung vom 23.08.2011 - 11 O 73/11 (https://dejure.org/2011,39704)
LG Cottbus, Entscheidung vom 23. August 2011 - 11 O 73/11 (https://dejure.org/2011,39704)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Streit um die Widerrufsbelehrung: Klassiker beim LG Cottbus

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Verweis auf BGB-InfoV in der Widerrufsbelehrung unzulässig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    AGB-Klausel zu Anzeigepflicht von Schäden wettbewerbswidrig

Besprechungen u.ä.

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Verweis auf BGB-InfoV in der Widerrufsbelehrung unzulässig

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Frankfurt, 27.07.2011 - 6 W 55/11

    Unwirksame AGB-Klausel über Lieferfrist

    Auszug aus LG Cottbus, 23.08.2011 - 11 O 73/11
    (Für ein durchschnittlich schwieriges Wettbewerbsverfahren ist ein Streitwert von 20.000,00 Euro angemessen. Für das einstweilige Verfügungsverfahren ist ein Abzug von 1/4 gerechtfertigt; vgl. OLG Brandenburg 6 W 155/03; 6 W 55/11; 6 U 106/10).
  • OLG Hamm, 10.12.2004 - 11 U 102/04

    Wunsch nach Originalverpackung, Retourenaufkleber, Rücksendeschein sind

    Auszug aus LG Cottbus, 23.08.2011 - 11 O 73/11
    Zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr ist grundsätzlich die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung erforderlich (vgl. BGH NJW 2002, 2386; OLG Köln NJW-RR 2003, 316; OLG Hamm NJW-RR 2005, 1582).
  • BGH, 03.06.1976 - X ZR 57/73

    Patent über die Herstellung und Gewinnung eines "Tylosin" genannten Antibiotikums

    Auszug aus LG Cottbus, 23.08.2011 - 11 O 73/11
    Auch bei Wettbewerbsverstößen sind Ausnahmefälle möglich, in denen die Wiederholungsgefahr ohne Übernahme einer derartigen Verpflichtung beseitigt werden kann (vgl. BGH GRUR 1976, 579; GRUR 1977, 543).
  • OLG Stuttgart, 10.12.2009 - 2 U 51/09

    Wettbewerbsverstoß: Anforderungen an die Widerrufsbelehrung; Rücksendekosten;

    Auszug aus LG Cottbus, 23.08.2011 - 11 O 73/11
    Eine vertragliche Vereinbarung liegt nur dann vor, wenn sich die Klausel außerhalb der Belehrung über die Widerrufsfolgen befindet (vgl. OLG Hamm MMR 2010, 330; OLG Stuttgart, Urteil vom 10.12.2009, 2 U 51/09; OLG Hamburg, Beschluss vom 24.01.2008, 3 W 7/08).
  • OLG Hamburg, 24.01.2008 - 3 W 7/08

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei Fernabsatzgeschäften

    Auszug aus LG Cottbus, 23.08.2011 - 11 O 73/11
    Eine vertragliche Vereinbarung liegt nur dann vor, wenn sich die Klausel außerhalb der Belehrung über die Widerrufsfolgen befindet (vgl. OLG Hamm MMR 2010, 330; OLG Stuttgart, Urteil vom 10.12.2009, 2 U 51/09; OLG Hamburg, Beschluss vom 24.01.2008, 3 W 7/08).
  • BGH, 25.02.1977 - I ZR 165/75

    Der 7. Sinn

    Auszug aus LG Cottbus, 23.08.2011 - 11 O 73/11
    Auch bei Wettbewerbsverstößen sind Ausnahmefälle möglich, in denen die Wiederholungsgefahr ohne Übernahme einer derartigen Verpflichtung beseitigt werden kann (vgl. BGH GRUR 1976, 579; GRUR 1977, 543).
  • OLG Köln, 18.09.2002 - 5 U 75/02

    Wiederholungsgefahr als Voraussetzung eines Unterlassungsanspruchs gegen die

    Auszug aus LG Cottbus, 23.08.2011 - 11 O 73/11
    Zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr ist grundsätzlich die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung erforderlich (vgl. BGH NJW 2002, 2386; OLG Köln NJW-RR 2003, 316; OLG Hamm NJW-RR 2005, 1582).
  • BGH, 20.06.2002 - IX ZR 177/99

    Zulässigkeit der Behauptung einer nur vermuteten Tatsache im Anfechtungsprozeß;

    Auszug aus LG Cottbus, 23.08.2011 - 11 O 73/11
    Es stellt keine unzulässige Ausforschung dar, zunächst nur vermutete Tatsachen in den Prozess einzuführen, wenn eine Partei keine Kenntnis von Einzeltatsachen haben kann(vgl. BGH NJW-RR 2002, 1419).
  • BGH, 31.03.2010 - I ZR 34/08

    Gewährleistungsausschluss im Internet

    Auszug aus LG Cottbus, 23.08.2011 - 11 O 73/11
    Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 31.03.2010 - NJW 2011, 76 - spricht nicht dagegen.
  • BGH, 09.07.1981 - VII ZR 123/80

    Beseitigung der Wiederholungsgefahr

    Auszug aus LG Cottbus, 23.08.2011 - 11 O 73/11
    In der Entscheidung BGHZ 81, 222, hat der Bundesgerichtshof im Einzelfall die Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr als ausreichend angesehen.
  • BGH, 18.04.2002 - III ZR 199/01

    Formularmäßige Vereinbarung einer Deaktivierungsgebühr in AGB eines

  • OLG Hamm, 02.03.2010 - 4 U 180/09

    Belehrung über die Kosten der Rücksendung bei einem Fernabsatzgeschäft unter 40

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