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   OVG Niedersachsen, 01.06.2011 - 11 PA 156/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,14809
OVG Niedersachsen, 01.06.2011 - 11 PA 156/11 (https://dejure.org/2011,14809)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 01.06.2011 - 11 PA 156/11 (https://dejure.org/2011,14809)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 01. Juni 2011 - 11 PA 156/11 (https://dejure.org/2011,14809)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Erkennungsdienstliche Behandlung auf der Grundlage des Ordnungsrechts

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Erkennungsdienstliche Maßnahme kann bei rückfallgefährdetem Sexualstraftäter nur noch zur Gefahrenverhütung und nicht mehr zur Vorsorge für eine etwaige spätere Strafverfolgung angeordnet werden; Anordnung einer erkennungsdienstlichen Maßnahme zur Verhütung der von einem ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Erkennungsdienstlichen Behandlung eines rückfallgefährdeten Sexualstraftäters

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erkennungsdienstliche Maßnahme kann bei rückfallgefährdetem Sexualstraftäter nur noch zur Gefahrenverhütung und nicht mehr zur Vorsorge für eine etwaige spätere Strafverfolgung angeordnet werden; Anordnung einer erkennungsdienstlichen Maßnahme zur Verhütung der von einem ...

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Niedersachsen, 16.09.2009 - 11 ME 402/09

    Anforderungen an die Begründungslast der Behörde bei Anordnung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.06.2011 - 11 PA 156/11
    Wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 16. September 2009 (- 11 ME 402/09 -, NVwZ 2010, 69 ff.) ausgeführt hat, kann auf der Grundlage des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Nds. SOG in seinem derzeitigen Wortlaut eine erkennungsdienstliche Maßnahme lediglich noch zur Verhütung von Gefahren und nicht mehr zur Vorsorge für eine etwaige spätere Strafverfolgung angeordnet werden.
  • VG Osnabrück, 04.02.2015 - 6 B 43/14

    Erkennungsdienstliche Maßnahme; Foto; Intimbereich; Nackt ED; Nacktfoto;

    Soweit in der Begründung der Verfügung auf den Beschluss des Nds. OVG vom 1.6.2011 - 11 PA 156/11 - verwiesen werde, werde die Entscheidung nur verkürzt wiedergegeben.

    Eine erkennungsdienstliche Behandlung zur Vorsorge für eine gegen den Antragsteller gerichtete spätere Strafverfolgung ist ausgeschlossen (ebenso Nds. OVG, B. v. 1.6.2011 - 11 PA 156/11 - www.rechtsprechung.niedersachsen.de = juris m. w. Nachw).

    Ferner können die Unterlagen nach einer an Hand von Lichtbildern erfolgten Identifizierung des Antragstellers weitere anlassabhängige Vorsorgemaßnahmen ermöglichen, wie sie in Teil B der Anlage 2 des K.U.R.S-Erlasses aufgeführt sind (Nds. OVG, B. v. 1.6.2011 - 11 PA 156/11 - www. rechtsprechung.niedersachsen.de).

    Für diesen Zweck dürfen die erforderlichen Unterlagen nur auf der Grundlage von § 81b StPO gewonnen werden (Nds. OVG, B. v. 16.9.2009 - 11 ME 402/09 - a. a. O. u. B. v. 1.6.2011 - 11 PA 156/11 - a. a. O.).

    Das Nds. OVG hat denn auch in dem von der Antragsgegnerin selbst angeführten, eine vergleichbare Fallgestaltung betreffenden Beschluss vom 1.6.2011 (11 PA 156/11, a. a. O., Rdnr. 8) bereits ausgeführt:.

  • OVG Niedersachsen, 22.04.2015 - 11 ME 58/15

    Erkennungsdienstliche Behandlung; Ermessen; Fingerabdruck; Geeignetheit;

  • OVG Sachsen, 08.07.2015 - 3 D 33/15

    Erkennungsdienstliche Maßnahme; Wiederholungsgefahr; Sexualdelikt

    Abgesehen davon, dass es sich - wie aufgezeigt - bei der Anlasstat um eine schwer wiegende Straftat handelt, ist bei den zu befürchtenden Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit und das sexuelle Selbstbestimmungsrecht von Kindern der mit der Erhebung und Speicherung der personenbezogenen Daten einhergehende Eingriff in sein informationelles Selbstbestimmungsrecht vom Kläger hinzunehmen (vgl. hierzu SächsOVG, Beschl. v. 20. März 2015 - 3 A 212/14 -, juris Rn. 14; OVG Saarland, Urt. v. 6. September 2013 - 3 A 13/13 -, juris Rn. 131 ff.; NdsOVG, Beschl. v. 1. Juni 2011 - 11 PA 156/11 -, juris Rn. 9).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.12.2014 - 3 L 241/13

    Erkennungsdienstliche Maßnahmen gemäß SOG ST § 21 Abs 2 Nr 2

    Der Ansicht der Beklagten, § 21 Abs. 2 Nr. 2 SOG LSA greife ergänzend zu § 81b 2. Alt. StPO stets dann ein, wenn der Betroffene nicht (mehr) Beschuldigter im Sinne der Strafprozessordnung, sondern bereits rechtskräftig verurteilt sei, kann dementsprechend nicht gefolgt werden (vgl. ebenso zum vergleichbaren niedersächsischen Landesrecht NdsOVG, Beschlüsse vom 16. September 2009 - 11 ME 402/09 -, juris Rn. 16 ff. und vom 1. Juni 2011 - 11 PA 156/11 -, juris Rn. 4).
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