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   BSG, 12.03.1981 - 11 RA 12/80   

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https://dejure.org/1981,22277
BSG, 12.03.1981 - 11 RA 12/80 (https://dejure.org/1981,22277)
BSG, Entscheidung vom 12.03.1981 - 11 RA 12/80 (https://dejure.org/1981,22277)
BSG, Entscheidung vom 12. März 1981 - 11 RA 12/80 (https://dejure.org/1981,22277)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 18.06.1975 - 1 BvL 4/74

    Waisenrente II

    Auszug aus BSG, 12.03.1981 - 11 RA 12/80
    Diese Regelung sei verfassungsmäßig; die Ausführungen in dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 18, Juni 1975 (BVerfGE 40, 121) zu 5 44 Abs. 1 Satz 2 AVG träfen auch hier zu.

    Daß die gleiche Begrenzung bei Waisen, die infolge körperlicher oder geistiger Gebrechen außerstande sind, sich selbst zu unterhalten, im Einklang mit dem Grundgesetz (GG) steht, hat das BVerfG bereits durch Beschluß vom 18. Juni 1975 (BVerfGE 40, 121) ausgesprochen.

    Leistungen zumindest mittelbar darauf abzielen, den Unterhalt des Unterhaltsbedürftigen teilweise sicherzustellen (vgl BVerfGE 40, 121, 135); ob das auf dem Wege einer Leistung an den Bedürftigen selbst geschieht oder auf dem einer Leistung angesichts dessen.

    Schon das BVerfG hat darauf hingewiesen, daß die in der Zugehörigkeit zu verschiedenen Ordnungsbereichen begründeten Unterschiede nicht im Wege verfassungsrechtlicher Prüfung eliminiert werden können und daß die Regelung im BKGGvon vornherein nicht mit der im Sozialversicherungsrecht vergleichbar ist (BVerfGE 40, 121, 159 f).

  • BSG, 31.05.1979 - 11 RA 44/78
    Auszug aus BSG, 12.03.1981 - 11 RA 12/80
    Für den Kinderzuschuß kann, wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 51. Mai 1979 - 11 RA 44/78 - entschieden hat, verfassungsrechtlich in diesem Zusammenhang nichts anderes gelten.
  • BSG, 20.06.2002 - B 13 RJ 45/01 R

    Waisenrentenanspruch eines Behinderten in der gesetzlichen Rentenversicherung

    Nicht zuletzt auch im Hinblick auf mehrere Entscheidungen des BVerfG und des Bundessozialgerichts (BSG), die die zeitliche Begrenzung der Waisenrenten in der gesetzlichen Rentenversicherung zum Gegenstand hatten (BVerfGE 40, 121 = SozR 2400 § 44 Nr. 1; BVerfG, Beschluss vom 5. Mai 1981 - 1 BvR 1355/80; BSG, Urteil vom 12. März 1981 - 11 RA 12/80 - und Urteil vom 25. Mai 1993 - 4 RA 37/92), muss davon ausgegangen werden, dass der Gesetzgeber die beamtenrechtliche Regelung über die zeitlich unbegrenzte Zahlung von Waisengeld an behinderte Waisen (unter bestimmten weiteren Voraussetzungen) bewusst nicht für die gesetzliche Rentenversicherung übernommen hat.

    Diesen Ausführungen des BVerfG sind der 11. Senat des BSG in seinem Urteil vom 12. März 1981 - 11 RA 12/80 - und der 4. Senat des BSG in seinem Urteil vom 25. Mai 1993 - 4 RA 37/92 - (veröffentlicht in HVBG-Info 1994, 1490) in vollem Umfang beigetreten.

  • BSG, 20.07.2011 - B 13 R 52/10 R

    Waisenrentenanspruch - Weitergewährung - Teilnahme an einem Europäischen

    Die (Halb-)Waisenrente des § 48 SGB VI ist eine beitragsfinanzierte, dh von den Versicherten und den Arbeitgebern aufzubringende Unterhaltsersatzleistung der gesetzlichen Rentenversicherung nach dem Tode des Versicherten (vgl BSG vom 12.3.1981 - 11 RA 12/80 - Juris RdNr 14; Senatsurteil vom 20.6.2002 - aaO S 46; BSG vom 18.6.2003 - SozR 4-2600 § 48 Nr. 2 RdNr 26; vgl auch BVerfGE 97, 271, 291).
  • BVerfG, 12.12.2002 - 1 BvR 1864/02

    Kein RV-Waisenrentenanspruch eines Behinderten über die Vollendung des 27.

    Diese Regelung ist auch im Hinblick auf bestehende günstigere Regelungen im BeamtVG und BVG weiterhin nicht als verfassungswidrig anzusehen (Fortführung von,BVerfG vom 18.6.1975 - 1 BvL 4/74 = BVerfGE 40, 121 = SozR 2400 § 44 Nr. 1; BSG, Urteile vom 12.3.1981 - 11 RA 12/80 und vom 25.5.1993 - 4 RA 37/92).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.12.2006 - L 12 RA 123/04

    Waisenrentenanspruch - Europäischer Freiwilligendienst

    So wird Kindergeld auch für ein Kind gewährt, das das 18., aber noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet hat und arbeitslos ist (§ 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG) oder noch nicht das 27. Lebensjahr vollendet hat und eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatz nicht beginnen oder fortsetzen kann (§ 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG); Anspruch auf Waisenrente besteht in diesen Fällen nicht! Der Gesetzgeber ist auch nicht von Verfassung wegen verpflichtet, entsprechende Regelungen im Rentenrecht einzuführen (vgl. bereits Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 12. März 1981 - 11 RA 12/80).
  • BSG, 25.05.1993 - 4 RA 37/92

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung der Gewährung einer Halbwaisenrente - Zahlung einer

    Soweit das Bundessozialgericht (BSG; Urteil vom 12. März 1981 - 11 RA 12/80) keine verfassungsrechtlichen Bedenken gehabt habe, habe es verabsäumt, einen sachlichen Differenzierungsgrund für die Unterscheidung zwischen Waisen bis zum 25. Lebensjahr und älteren Waisen zu benennen.
  • BSG, 20.06.2002 - B 13 RJ 13/02 B

    Zeitliche Begrenzung der Waisenrente in der gesetzliche Rentenversicherung für

    Diesen Ausführungen des BVerfG sind der 11. Senat in seinem Urteil vom 12. März 1981 - 11 RA 12/80 - und der 4. Senat des BSG in seinem Urteil vom 25. Mai 1993 - 4 RA 37/92 - in vollem Umfang beigetreten.
  • SG Münster, 25.04.2001 - S 10 RJ 85/00
    Sie führte weiter aus, soweit der Kläger bemängele, dass im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung in der Beamtenversorgung für ein Kind, das infolge körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande sei, sich selbst zu unterhalten, das Waisengeld über das 27. Lebensjahr hinaus weiter gezahlt werde, so werde darauf hingewiesen, dass die Begrenzung des Waisenrentenanspruches auf die Zeit bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres verfassungsgemäß sei (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 18.06.1975 - 1 BvL 4/4 - und Urteil des Bundessozialgerichts vom 12.03.1981 - 11 RA 12/80 -).
  • BSG, 16.06.1982 - 11 RA 44/81

    Ausbildungsabschnitt; Ausbildungsbeginn; Berufsausbildung; Überbrückungstätigkeit

    Wie der erkennende Senat im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 12. März 1981 - 11 RA 12/80 - näher dargelegt hat, ist es jedenfalls nicht von Verfassungs wegen geboten, die in 9 39 AVG vorgesehenen Leistungen in vollem Umfang denen des 9 2 BKGG anzugleichen.
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