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   BSG, 25.10.1984 - 11 RA 18/84   

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https://dejure.org/1984,4821
BSG, 25.10.1984 - 11 RA 18/84 (https://dejure.org/1984,4821)
BSG, Entscheidung vom 25.10.1984 - 11 RA 18/84 (https://dejure.org/1984,4821)
BSG, Entscheidung vom 25. Oktober 1984 - 11 RA 18/84 (https://dejure.org/1984,4821)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zeitpunkt des Todes des Berechtigten - Tatsächlich bestehende Verfahrenslage - Rente wegen Berufsunfähigkeit - Umwandlungsverfahren - Anspruch auf Altersruhegeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 57, 215
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 11.08.1983 - 1 RA 53/82

    Anspruch auf Rente wegen Berufsunfähigkeit - Anspruch auf Altersruhegeld -

    Auszug aus BSG, 25.10.1984 - 11 RA 18/84
    Zur Begründung führte es aus, die Beklagte sei gegenüber der Klägerin zur Überprüfung des Anspruchs auf Altersruhegeld verpflichtet; entsprechend den vom 1. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) im Urteil vom 11. August 1983 - 1 RA 53/82 - entwickelten Grundsätzen könne sie als Sonderrechtsnachfolgerin - zwar nicht, wie dort, nach § 44, wohl aber - nach § 48 Sozialgesetzbuch - Verwaltungsverfahren - (SGB X) die Überprüfung betreiben.
  • BSG, 16.02.1984 - 1 RJ 54/83

    Anhängigkeit eines Verwaltungsverfahrens - Zeitpunkt des Todes des Berechtigten -

    Auszug aus BSG, 25.10.1984 - 11 RA 18/84
    Mit der hier getroffenen Entscheidung weicht der erkennende Senat nicht von den Urteilen des 5a Senats vom 25. Februar 1981 (SozR 2200 § 627 Nr. 8) und des 1. Senats vom 11. August 1983 (SozR 1200 § 59 Nr. 4) und vom 16. Februar 1984 - 1 RJ 54/83 - ab.
  • Drs-Bund, 27.06.1973 - BT-Drs 7/868
    Auszug aus BSG, 25.10.1984 - 11 RA 18/84
    Nur bei verfahrensmäßig schon so "gefestigten" Ansprüchen hält nämlich der Gesetzgeber "aus rechtssystematischen und verwaltungspraktischen Gründen" (BT-Drucks 7/868 S 33) den Übergang von Geldleistungen auf Rechtsnachfolger für angebracht.
  • BSG, 25.02.1981 - 5a/5 RKnU 5/79

    Neufeststellung der abgelehnten Rente wegen einer Quarzstaublungenerkrankung -

    Auszug aus BSG, 25.10.1984 - 11 RA 18/84
    Mit der hier getroffenen Entscheidung weicht der erkennende Senat nicht von den Urteilen des 5a Senats vom 25. Februar 1981 (SozR 2200 § 627 Nr. 8) und des 1. Senats vom 11. August 1983 (SozR 1200 § 59 Nr. 4) und vom 16. Februar 1984 - 1 RJ 54/83 - ab.
  • BSG, 07.12.2004 - B 1 KR 6/03 R

    Krankenversicherung - berechtigtes Interesse - Zustimmung - Krankenkasse - auf

    Da sich die Statthaftigkeit der Ausübung verfahrensrechtlicher Gestaltungsrechte grundsätzlich nach dem betroffenen materiellen Recht richtet (vgl BSGE 57, 215, 217 = SozR 1200 § 59 Nr. 6), stehen einem Rechtsnachfolger dann, wenn die materielle Rechtsposition auf ihn übergegangen ist, auch die verfahrensmäßigen Mittel zu, diesen Anspruch zu verwirklichen oder über ihn zu verfügen.
  • BSG, 23.06.2020 - B 2 U 5/19 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Sonderrechtsnachfolge - nicht anhängiges

    Allein von diesen beiden, alternativ im Zeitpunkt des Todes erreichten Verfahrenslagen hängt die materielle Rechtsfolge des Anspruchsübergangs ab (BSG Urteil vom 25.10.1984 - 11 RA 18/84 - BSGE 57, 215, 216 = SozR 1200 § 59 Nr. 6 S 14) .

    Dieses Ergebnis ist verfassungsgemäß (vgl auch BSG Urteil vom 25.10.1984 - 11 RA 18/84 - BSGE 57, 215, 217 = SozR 1200 § 59 Nr. 6 S 15) .

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2016 - L 14 R 779/15

    Regelaltersrente; Berücksichtigung von Beitragszeiten in einem Ghetto; Wirksame

    Das BSG hat in einem Urteil vom 25.10.1984 (11 RA 18/84 - BSGE 57, 215 = SozR 1200 § 59 Nr. 6) - mit dem sich der 8. Senat überhaupt nicht auseinander gesetzt hat - ausgeführt, dass § 59 Satz 2 SGB I nicht darauf abstelle, welche Verfahrenslage im Zeitpunkt des Todes hätte bestehen können oder müssen; maßgebend sei nur die in diesem Zeitpunkt tatsächlich bestandene Verfahrenslage.

    Gegen den vom Kläger im Zusammenhang mit § 59 S. 2 SGB I geltend gemachten sozialrechtlichen Herstellungsanspruch sind auch die nachstehenden Ausführungen des Urteils des Bundessozialgerichts vom 25. Oktober 1984 - 11 RA 18/84 -, die sich das erkennende Gericht zu eigen macht, ins Feld zu führen, wenn es dort heißt: "Nach § 31 Abs. 2 AVG ist, wenn der Empfänger einer Rente wegen BU die Voraussetzungen für ein Altersruhegeld erfüllt, die Rente im Falle des § 25 Abs. 5 AVG, d.h. mit Vollendung des 65. Lebensjahres, sofern der Versicherte nicht etwas anderes bestimmt, von Amts wegen in das Altersruhegeld umzuwandeln.

    Grundsätzlich kommt es nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung im Rahmen des § 59 Satz 2 SGB I entsprechend dem Wortlaut der Vorschrift auf die tatsächliche Anhängigkeit des Verwaltungsverfahrens an, nicht darauf, ob das Verfahren bei konkreter Sachbehandlung hätte anhängig sein müssen; eine Fiktion eines tatsächlich nicht anhängigen Verwaltungsverfahren im Wege der Korrektur durch den sozialrechtlichen Herstellungsanspruch ist insofern nicht zulässig (BSG, Urteil vom 25.10.1984, 11 RA 18/84, BSGE 57, 215 ff.; vgl. auch Urteile des LSG NRW vom 13.12.2000, L 17 U 231/97 in juris, dort Rdn. 67, und vom 03.12.2008, L 17 U 46/08 in juris, dort Rdn. 30 f.).

    Denn § 59 Satz 2 SGB I stellt nicht darauf ab, welche Verfahrenslage im Zeitpunkt des Todes hätte bestehen können oder müssen; maßgebend ist nur die in diesem Zeitpunkt tatsächlich bestandene Verfahrenslage; der Gesetzgeber hat dabei einen Anspruchsübergang für den Fall, dass Verfahrensmaßnahmen - und sei es aufgrund eines fehlerhaften Verwaltungshandelns - unterblieben waren, nicht vorgesehen; Anhaltspunkte dafür, dass das Gesetz eine Lücke enthält, wenn der Versicherungsträger für das Unterbleiben (allein oder mit-) verantwortlich ist, sind nicht erkennbar; die Prinzipien der Gesetzmäßigkeit und der materiellen Gerechtigkeit lassen sich jedenfalls nicht dafür ins Feld führen; sie können im Rahmen des § 59 Satz 2 SGB I schon deshalb nicht maßgebend sein, weil der Gesetzgeber mit dieser Vorschrift notwendigerweise begründete Ansprüche abschneidet, da unbegründete Ansprüche ohnehin nicht übergehen können (BSG, Urteil vom 25.10.1984, 11 RA 18/84, a.a.O.).

  • BSG, 01.09.1999 - B 13 RJ 49/98 R

    Erwerbsunfähigkeitsrente - Festsetzung des Rentenbeginnes Erstattungsanspruch der

    Die Statthaftigkeit von Verfahrensmaßnahmen richtet sich grundsätzlich nach dem materiellen Recht (BSGE 57, 215, 217 = SozR 1200 § 59 Nr. 6).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2018 - L 14 R 185/17

    Kein Anspruch der Witwe auf Altersrente aus der Versicherung des verstorbenen

    Das BSG hat in einem Urteil vom 25.10.1984 (11 RA 18/84 - BSGE 57, 215 = SozR 1200 § 59 Nr. 6) - mit dem sich der 8. Senat überhaupt nicht auseinander gesetzt hat - ausgeführt, dass § 59 Satz 2 SGB I nicht darauf abstelle, welche Verfahrenslage im Zeitpunkt des Todes hätte bestehen können oder müssen; maßgebend sei nur die in diesem Zeitpunkt tatsächlich bestandene Verfahrenslage.

    Gegen den von der Klägerin im Zusammenhang mit § 59 S. 2 SGB I geltend gemachten sozialrechtlichen Herstellungsanspruch sind auch die nachstehenden Ausführungen des Urteils des Bundessozialgerichts vom 25. Oktober 1984 - 11 RA 18/84 -, die sich das erkennende Gericht zu eigen macht und die aus den im vorigen Abschnitt genannten Gründen auch, für den vorliegenden, in den wesentlichen Punkten gleichgelagerten Fall gültig sind, ins Feld zu führen, wenn es dort heißt: "Nach § 31 Abs. 2 AVG ist, wenn der Empfänger einer Rente wegen BU die Voraussetzungen für ein Altersruhegeld erfüllt, die Rente im Falle des § 25 Abs. 5 AVG, d.h. mit Vollendung des 65. Lebensjahres, sofern der Versicherte nicht etwas anderes bestimmt, von Amts wegen in das Altersruhegeld umzuwandeln.

    Grundsätzlich kommt es nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung im Rahmen des § 59 Satz 2 SGB I entsprechend dem Wortlaut der Vorschrift auf die tatsächliche Anhängigkeit des Verwaltungsverfahrens an, nicht darauf, ob das Verfahren bei konkreter Sachbehandlung hätte anhängig sein müssen; eine Fiktion eines tatsächlich nicht anhängigen Verwaltungsverfahren im Wege der Korrektur durch den sozialrechtlichen Herstellungsanspruch ist insofern nicht zulässig (BSG, Urteil vom 25.10.1984, 11 RA 18/84, BSGE 57, 215 ff.; vgl. auch Urteile des LSG NRW vom 13.12.2000, L 17 U 231/97 in juris, dort Rdn. 67, und vom 03.12.2008, L 17 U 46/98 in juris, dort Rdn. 30 f.).

    Denn § 59 Satz 2 SGB I stellt nicht darauf ab, welche Verfahrenslage im Zeitpunkt des Todes hätte bestehen können oder müssen; maßgebend ist nur die in diesem Zeitpunkt tatsächlich bestehende Verfahrenslage; der Gesetzgeber hat dabei einen Anspruchsübergang für den Fall, dass Verfahrensmaßnahmen - und sei es aufgrund eines fehlerhaften Verwaltungshandelns - unterblieben waren, nicht vorgesehen; Anhaltspunkte dafür, dass das Gesetz eine Lücke enthält, wenn der Versicherungsträger für das Unterbleiben (allein oder mit-) verantwortlich ist, sind nicht erkennbar; die Prinzipien der Gesetzmäßigkeit und der materiellen Gerechtigkeit lassen sich jedenfalls nicht dafür ins Feld führen; sie können im Rahmen des § 59 Satz 2 SGB I schon deshalb nicht maßgebend sein, weil der Gesetzgeber mit dieser Vorschrift notwendigerweise begründete Ansprüche abschneidet, da unbegründete Ansprüche ohnehin nicht übergehen können (BSG, Urteil vom 25.10.1984, 11 RA 18/84, a.a.O.).

  • BSG, 19.12.2013 - B 2 U 14/12 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Ausland -

    Auch wird angenommen, dass der sozialrechtliche Herstellungsanspruch durch Erbschaft auf eine andere Person übergehen kann (BSG vom 25.10.1984 - 11 RA 18/84 - BSGE 57, 215, 216 = SozR 1200 § 59 Nr. 6 S 13; LSG Rheinland-Pfalz vom 10.3.1993 - L 3 U 147/91 - Breithaupt 1993, 919, 926; BSG vom 8.10.1998 - B 8 KN 1/97 U R - SGb 2000, 29, 31 mit kritischer Anm Brandenburg aaO, 33, 35; aA LSG Baden-Württemberg Urteil vom 19.3.2013 - L 9 R 4622/11 - juris RdNr 19) .
  • BSG, 16.05.2019 - B 13 R 37/17 R

    Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto - Übergang des

    Nur bei verfahrensmäßig insoweit schon gefestigten Ansprüchen hält der Gesetzgeber "aus rechtssystematischen und verwaltungspraktischen Gründen" (vgl Begründung zum Entwurf eines Sozialgesetzbuches - Allgemeiner Teil - BT-Drucks 7/868 S 33) den Übergang von Geldleistungen auf Rechtsnachfolger für angebracht (vgl BSG Urteil vom 25.10.1984 - 11 RA 18/84 - BSGE 57, 215 = SozR 1200 § 59 Nr. 6, Juris RdNr 7 ff; zur Verfassungsmäßigkeit der Vorgängerregelungen vgl BVerfGE 19, 202, 204 f) .

    Daher ist die Unterstellung eines tatsächlich nicht anhängigen Verwaltungsverfahrens als Rechtsfolge des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs vor dem Hintergrund des Normzwecks des § 59 S 1 SGB I (s oben) zweifelhaft (so BSG Urteil vom 25.10.1984 - 11 RA 18/84 - BSGE 57, 215 = SozR 1200 § 59 Nr. 6, Juris RdNr 9) .

  • LSG Baden-Württemberg, 19.03.2013 - L 9 R 4622/11

    Altersrente - Erlöschen des Anspruchs - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch

    Das SG hat sich der Entscheidung des Bundessozialgerichts im Urteil vom 25.10.1984 (11 RA 18/84) angeschlossen, wonach in einem solchen Fall der Anspruch des Versicherten mit seinem Tode erlischt.

    Insoweit hat der 11. Senat des BSG (11 RA 18/84, a.a.O.) überzeugend ausgeführt, dass § 59 S. 2 SGB I auf die im Zeitpunkt des Todes des Berechtigten tatsächlich bestehende Rechtslage abstellt und nicht auf eine, die hätte bestehen können oder müssen.

  • BSG, 26.05.1987 - 4a RJ 49/86

    Verjährung - Berufsunfähigkeitsrente - Altersruhegeld - Verjährungseinrede -

    Die Umwandlungsvorschrift des § 1254 Abs. 2 Satz 1 RVO ist auch nicht durch SGB 10, §§ 44 ff., insbesondere § 48, aufgehoben worden; sie besteht vielmehr als Sondervorschrift weiter (§ 37 SGB 1; BSGE 57, 215, 216 = SozR 1200 § 59 Nr. 6).
  • BSG, 27.08.1998 - B 10 KR 5/97 R

    Freiwillige Krankenversicherung - Beitritt - Gestaltungsrecht - Ende - Tod -

    Das aber war nach der Verfahrenslage, die im Zeitpunkt des Todes des E.S. tatsächlich bestanden hat (BSG vom 25. Oktober 1984, BSGE 57, 215, 216 = SozR 1200 § 59 Nr. 6), vier Tage nach dem Erlaß des Verwaltungsakts und ungeachtet dessen fehlender Bekanntgabe an E.S., noch nicht der Fall.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2022 - L 3 R 1007/16

    Anspruch auf Regelaltersrente nach dem Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus

  • LSG Baden-Württemberg, 21.03.2019 - L 6 U 1806/18

    Gesetzliche Unfallversicherung - Sonderrechtsnachfolge - Ausschluss der

  • SG Düsseldorf, 21.07.2015 - S 15 R 148/12
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2008 - L 17 U 46/08

    Verletzung der Anzeigepflicht von Ärzten bei Berufskrankheiten in der

  • BSG, 13.12.2019 - B 5 R 26/19 B

    Rente aus Beschäftigungen in einem Ghetto

  • LSG Hessen, 22.11.2021 - L 9 U 87/21

    Gesetzliche Unfallversicherung

  • BSG, 29.11.1984 - 5b RJ 56/84

    Tod des Versicherten - Rücknahme eines rechtswidrigen Bescheids - Feststellung

  • LSG Thüringen, 28.10.2004 - L 2 RA 990/03

    Anspruch auf Nachzahlung von Rente; Verwendung von unrichtigen Daten bei der

  • LSG-Baden-Württemberg, 21.03.2019 - L 6 U 1806/18

    Ärztliche BK-Verdachtsanzeige erst nach dem Tod erstattet - keine

  • LSG Baden-Württemberg, 13.05.2019 - L 1 U 3477/18
  • BSG, 16.10.1986 - 5b RJ 78/85

    Rücknahme eines unanfechtbaren Verwaltungsakts mit Wirkung für die Vergangenheit

  • LSG Baden-Württemberg, 06.12.2012 - L 4 R 3294/12
  • LSG Baden-Württemberg, 18.04.2012 - L 2 R 4106/09
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