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   BSG, 09.09.1982 - 11 RA 72/81   

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https://dejure.org/1982,1959
BSG, 09.09.1982 - 11 RA 72/81 (https://dejure.org/1982,1959)
BSG, Entscheidung vom 09.09.1982 - 11 RA 72/81 (https://dejure.org/1982,1959)
BSG, Entscheidung vom 09. September 1982 - 11 RA 72/81 (https://dejure.org/1982,1959)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vorgezogenes Altersruhegeld; Beschränkung auf weibliche Versicherte; Verstoß gegen Art. 3 II GG; Anspruchsberechtigung eines Versicherten

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvL 129/78

    Verfassungswidrigkeit des § 32 Abs. 4 Buchstabe b AVG

    Auszug aus BSG, 09.09.1982 - 11 RA 72/81
    Er darf deshalb auf die dem Begünstigten eingeräumte Leistung oder auf die Feststellung des Rechts auf diese Leistung klagen, zumal er nur so entweder über eine Vorlage des Gerichts nach Art. 100 GG oder nach Ausschöpfung des Rechtswegs über eine spätere Verfassungsbeschwerde die notwendige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) über die angebliche Verfassungswidrigkeit herbeiführen kann (vgl zB BVerfGE 57, 335 ff).

    Art. 3 Abs. 2 GG verbietet rechtliche Regelungen, die allein an den Unterschied der Geschlechter anknüpfen; nicht ausgeschlossen sind jedoch solche Regelungen, die im Hinblick auf objektive biologische oder funktionale (arbeitsteilige) Unterschiede nach der Natur des jeweiligen Lebensverhältnisses zwischen Männern und Frauen differenzieren (BVerfGE 57, 335, 342 f mwN).

  • BSG, 17.02.1982 - 1 RA 1/81

    Verfassungsmäßigkeit des gegenüber Männern vorgezogenen Rentenalters bei Frauen

    Auszug aus BSG, 09.09.1982 - 11 RA 72/81
    Daß die Beschränkung des in § 25 Abs. 3 AVG idF durch das Rentenreformgesetz vom 16. Oktober 1972 geregelten vorgezogenen Altersruhegeldes auf weibliche Versicherte gegenwärtig nicht gegen Art. 3 Abs. 2 GG verstößt, hat bereits der 1. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) im Urteil vom 17. Februar 1982 - 1 RA 1/81 - (MDR 1982, 697 ) entschieden.
  • BAG, 26.10.1978 - 3 AZR 338/78

    Bezahlter Hausarbeitstag - Verheiratete berufstätige Frau - Hilfe im Haushalt -

    Auszug aus BSG, 09.09.1982 - 11 RA 72/81
    Auch das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat angenommen, daß die Ehefrau noch immer überwiegend die Hauptlast der Hausarbeit zu tragen habe (BAGE 31, 105, 112).
  • BSG, 30.09.1976 - 4 RJ 3/76

    Arbeitslosigkeit von mindestens 52 Wochen - Anrechnung von Zeiten der

    Auszug aus BSG, 09.09.1982 - 11 RA 72/81
    Hält man einen so frühzeitig gestellten Antrag auf das Altersgeld für wirksam (vgl dazu SozR 2200 § 1248 Nr. 16), so war im maßgebenden Zeitpunkt der Verhandlung vor dem SG von den (weiteren) Leistungsvoraussetzungen nur die Wartezeit von 180 Kalendermonaten erfüllt; die übrigen Voraussetzungen (Vollendung des 60. Lebensjahres, überwiegende Pflichtversicherungszeit in den letzten 20 Jahren zuvor; keine oder nur begrenzte Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit ab Juni 1992) waren dagegen in ihrem Eintritt ungewiß oder ließen sich noch nicht beurteilen.
  • BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvL 11/61

    Waisenrente I

    Auszug aus BSG, 09.09.1982 - 11 RA 72/81
    Auf dieser Grundlage hat das BVerfG im ersten Witwerrentenurteil beiläufig das vorgezogene Altersruhegeld nach § 25 Abs. 3 AVG aus dem Gedanken sozialen Ausgleichs gelten lassen (BVerfGE 17, 1, 9 f).
  • BAG, 06.02.1985 - 4 AZR 275/83

    Verfassungsmäßigkeit einer Tarifnorm - Vorgezogenes Altersruhegeld -

    Die rechtliche Differenzierung zwischen Männern und Frauen für den Zeitpunkt des möglichen Bezuges von vorgezogenem Altersruhegeld in § 1248 RVO verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 GG (in Übereinstimmung mit dem Bundessozialgericht BSGE 53, 107, "108 = SozR 2200 § 1248 Nr. 34 sowie Urteil vom 9- September 1982 - 11 RA 72/81 - SozR 2200 § 1248 Nr. 37).

    Dabei folgt er der entsprechenden Rechtsprechung des sachnäheren Bundessozialgerichts (vgl. dessen Urteile BSGE 55, 107, 108 = SozR 2200 § 1248 Nr. 34 sowie vom 9 September 1982 - 11 RA 72/81 - SozR 2200 § 1248 Nr. 37), das sich in diesem Zusammenhang mit der gleichlautenden Vorschrift des § 25 AVG zu befassen hatte.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.11.2014 - L 4 KR 244/10

    Berechtigung zum Abschluss eines Individualrabattvertrages über die

    Die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses im Sinne des § 55 Abs. 1 Nr. 1 SGG umfasst auch die Feststellung von einzelnen Rechten und Berechtigungen (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 9. September 1982, 11 RA 72/81; Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 29. Januar 1973, I C 38.68).
  • LSG Sachsen, 13.03.2019 - L 1 KR 98/13
    Zur Klärung rein abstrakter Rechtsfragen darf eine Feststellungsklage nicht erhoben werden (vgl. BSG, Urteil vom 20.07.2017 - B 12 KR 13/15 R - juris Rn. 31; Urteil vom 20.12.2001 - B 4 RA 50/01 R - juris Rn. 30; Urteil vom 09.09.1982 - 11 RA 72/81 - juris Rn. 14; Urteil vom 13.11.1974 - 6 RKa 35/73 - juris Rn. 9).
  • SG Hannover, 23.04.2010 - S 10 KR 755/08
    Die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses im Sinne des § 55 Abs. 1 Nr. 1 SGG umfasst auch die Feststellung von einzelnen Rechten und Berechtigungen (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 9. September 1982, 11 RA 72/81; Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 29. Januar 1973, I C 38.68).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.02.2014 - L 13 AS 2410/13
    Die - näher dargelegten - Voraussetzungen der Zulässigkeit einer Klage auf künftige Leistungen (§§ 54, 202 Sozialgerichtsgesetz [SGG] i.V.m. § 259 Zivilprozessordnung [ZPO]) lägen schon deshalb nicht vor, weil die begehrten Leistungen nach dem SGB II noch nicht entstanden seien (Verweis auf BSG, Urteil vom 9. September 1982, Az.: 11 RA 72/81; Bundesgerichtshof [BGH], Urteil vom 12. Juli 2006, Az.: VIII ZR 235/04).
  • BSG, 21.04.1988 - 11a RA 12/87
    Daß die Beschränkung des in 5 25 Abs. 3 AVG geregelten vorgezogenen Altersruhegeldes auf weibliche Versicherte nicht gegen Art. 3 Abs. 2 und Abs. 3 GG verstößt, hat erstmals der 1. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) durch Urteil vom 17. Februar 1982 - 1 RA 1/81 (: BSGE 53, 107 : SozR 2200 % 12ü8 Nr. 3") entschieden; dem hat sich der 11. Senat im Urteil vom 9. September 1982 11 RA 72/81 (SOZR aaO Nr. 37).
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