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   BSG, 19.11.1981 - 11 RA 88/80   

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BSG, 19.11.1981 - 11 RA 88/80 (https://dejure.org/1981,6202)
BSG, Entscheidung vom 19.11.1981 - 11 RA 88/80 (https://dejure.org/1981,6202)
BSG, Entscheidung vom 19. November 1981 - 11 RA 88/80 (https://dejure.org/1981,6202)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 10.02.1960 - 1 RA 23/59

    Anspruch auf Nachversicherung für die Zeit als Referendar im Justizdienst -

    Auszug aus BSG, 19.11.1981 - 11 RA 88/80
    Rentenversicherungsträger der Arbeitgeber in der Weise beteiligt, daß eine Entscheidung, ob und wie die Nachversicherung durchzuführen ist, ihnen gegenüber nur einheitlich ergehen kann (BSGE 11, 278 f.); bei der hier streitigen Sonderform tritt die berufsständische Versorgungseinrichtung hinzu.
  • BSG, 29.11.2007 - B 13 R 48/06 R

    Aufschub der Fälligkeit von Nachversicherungsbeiträgen - Jahresfrist -

    Die Zahlung des Nachversicherungsbeitrags an die Beklagte wäre rechtswidrig gewesen, wenn sich im Nachhinein herausgestellt hätte, dass die Zahlung der Nachversicherungsbeiträge an eine Versorgungseinrichtung hätte erfolgen müssen (Hinweis auf BSG vom 18.11.1981 - 11 RA 88/80).

    Sie verteidigt das angefochtene Urteil und trägt im Einzelnen vor, in seinem Urteil vom 18.11.1981 (11 RA 88/80, SozR 1500 § 75 Nr. 39) habe das BSG keine Bedenken dagegen gehabt, dass der Rentenversicherungsträger die rückschauend betrachtet zu Unrecht erhaltenen Nachversicherungsbeiträge an die berufsständische Versorgungseinrichtung auskehre.

    Denn bei rechtzeitiger Antragstellung des Nachzuversichernden sind die bereits an den Rentenversicherungsträger abgeführten Nachversicherungsbeiträge iS des § 26 Abs. 2 Satz 1 SGB IV zu Unrecht entrichtet und deshalb dem Arbeitgeber (aaO Abs. 3 Satz 1) zu erstatten, damit dieser sie der berufsständischen Versorgungseinrichtung weiterreichen kann; uU käme auch eine Zahlung unmittelbar vom Rentenversicherungsträger an die berufsständische Versorgungseinrichtung in Betracht (s hierzu nach altem Recht BSG vom 19.11.1981, SozR 1500 § 75 Nr. 39 S 41; BSG vom 11.2.1988, SozR 2400 § 124 Nr. 5 S 7; BSG vom 24.4.1996, SozR 3-2940 § 124 Nr. 1 S 3 f).

  • BSG, 13.12.2018 - B 5 RE 1/18 B

    Befreiung eines Architekten von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen

    Bei einem solchen Rechtsstreit kann die Entscheidung gegenüber Arbeitgeber und Versichertem nur einheitlich ergehen (BSG Urteil vom 23.2.1977 - 12 RK 14/76 - Juris RdNr 14; vgl auch BSG SozR 1500 § 75 Nr. 39 S 41; BSG Urteil vom 16.10.2002 - B 10 LW 5/01 R - Juris RdNr 15 = SozR 3-5868 § 3 Nr. 5).
  • BSG, 23.09.2020 - B 5 RE 2/20 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Bei einem Rechtsstreit über die Befreiung von der Versicherungspflicht muss zunächst, wie das LSG zutreffend erkannt hat, die Entscheidung gegenüber dem Arbeitgeber und dem Versicherten einheitlich erfolgen (vgl BSG Beschluss vom 13.12.2018 - B 5 RE 1/18 B - juris RdNr 25; BSG Urteil vom 23.2.1977 - 12 RK 14/76 - juris RdNr 14; s auch BSG Urteil vom 19.11.1981 - 11 RA 88/80 - SozR 1500 § 75 Nr. 39 S 41; BSG Urteil vom 16.10.2002 - B 10 LW 5/01 R - SozR 3-5868 § 3 Nr. 5 S 23 = juris RdNr 15).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.12.2016 - L 12 R 801/13

    Nachversicherung - juristischer Vorbereitungsdienst - Beendigung des

    35 Der Senat folgt der Rechtsprechung, dass im Streit über die Frage, ob eine Nachversicherung bei einem Träger der gesetzlichen Rentenversicherung oder bei einer berufsständischen Versorgungseinrichtung durchzuführen ist, nach Abführung der Nachversicherungsbeiträge an die gesetzliche Rentenversicherung von dieser verlangt werden kann, dass sie die vom Nachversicherungsschuldner erhaltenen Beiträge an die berufsständische Versorgungseinrichtung weiterleitet (so BSG, Urteile vom 19. November 1981, 11 RA 64/80 sowie 11 RA 88/80, Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 26. November 2003, L 8 RA 4/03 und Bayerisches LSG, Urteil vom 24. März 2004, L 13 RA 254/02).
  • BSG, 24.04.1996 - 4 RA 36/93

    Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch im Nachversicherungsverfahren

    Zwar hat der 11. Senat des BSG in seinem Urteil vom 19. November 1981 (11 RA 88/80 - SozR 1500 § 75 Nr. 39) ausgeführt, er habe keine Bedenken, die in § 124 AVG nur unvollkommen geregelten Rechtsbeziehungen zwischen den vier Beteiligten (wie hier Kläger, Beklagte sowie Beigeladene zu 1 und 2) dahin auszulegen, daß der Rentenversicherungsträger, soweit an ihn zu Unrecht gezahlt worden ist, verpflichtet sei, die Nachversicherungsbeiträge unmittelbar an das berufsständische Versorgungswerk auszukehren.
  • LSG Baden-Württemberg, 19.04.2011 - L 9 R 1371/09

    Rentenversicherung - unversorgt aus dem Dienst ausgeschiedener Beamter - Frist

    Es kann dahinstehen, ob im Streit über die Frage, ob eine Nachversicherung bei einem Träger der gesetzlichen Rentenversicherung oder bei einer berufsständischen Versorgungseinrichtung durchzuführen ist, nach Abführung der Nachversicherungsbeiträge an die gesetzliche Rentenversicherung von dieser verlangt werden kann, dass sie die vom Nachversicherungsschuldner erhaltenen Beiträge an die berufsständische Versorgungseinrichtung weiterleitet (so BSG, Urteile vom 19. November 1981, 11 RA 64/80 sowie 11 RA 88/80, Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 26. November 2003, L 8 RA 4/03 und Bayerisches LSG, Urteil vom 24. März 2004, L 13 RA 254/02, jeweils in juris; a. A. wohl BSG, Urteil vom 18. September 1996, 5/4 RA 77/94, in juris), denn die Nachversicherung des Klägers ist hier zu Recht bei der Beklagten durchgeführt worden.
  • BSG, 18.09.1996 - 4 RA 77/94

    Anforderungen an die Durchführung einer Nachversicherung; Vorliegen einer

    Zwar hat der 11. Senat des BSG in seinem Urteil vom 19. November 1981 (11 RA 88/80 - SozR 1500 § 75 Nr. 39) ausgeführt, er habe keine Bedenken, die in § 124 AVG nur unvollkommen geregelten Rechtsbeziehungen zwischen den vier Beteiligten (wie hier Klägerin, Beklagte sowie Beigeladene zu 1 und 2) dahin auszulegen, daß der Rentenversicherungsträger, soweit an ihn zu Unrecht gezahlt worden ist, verpflichtet sei, die Nachversicherungsbeiträge unmittelbar an das berufsständische Versorgungswerk auszukehren.
  • BSG, 31.08.1983 - 2 RU 65/82

    Beiladung im sozialgerichtlichen Verfahren - Träger der gesetzlichen

    Auch das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat die Beiladung einer höheren Verwaltungsbehörde, die der beantragten Baugenehmigung der Klägerin zustimmen mußte, für notwendig erachtet und das Urteil den Verwaltungsgerichts wegen der unterbliebenen notwendigen Beiladung aufgehoben, obgleich das Berufungsgericht die Klage abgewiesen hatte (s. BVerwG Buchholz 406.11 § 35 Nr. 127; s. auch BSG SozR 1500 § 75 Nr. 39).
  • LSG Schleswig-Holstein, 26.11.2003 - L 8 RA 4/03

    Übertragung von Rentenversicherungsbeiträgen an ein Versorgungswerk;

    Diese Lücke kann, wie im Urteil des BSG vom 19.11 1981, Az: 11 RA 88/80 = SozR 1500 § 75 Nr. 39, ausgeführt, allerdings damit geschlossen werden , dass der Rentenversicherungsträger verpflichtet ist, zu Unrecht an ihn geflossene Nachversicherungsbeiträge an den berufsständischen Versorgungsträger auszukehren.
  • BSG, 11.02.1982 - 11 RA 7/81
    Die Zurückverweisung ist geboten, weil eine notwendige Beiladung (@ 75 Abs. 2 des Sozialgerichtsgesetzes -SGG-" 2. Fall) unterblieben ist und damit das Verfahren an einem von Amts wegen zu beachtenden Mangel leidet (vgl SozR 1500 9 75 Nrn 1, 29; Urteil des erkennenden Senats vom 19. November 1981 - 11 RA 88/80 -)" der in der Revisionsinstanz nicht zu beheben ist.
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