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   BSG, 24.06.1993 - 11 RAr 1/92   

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https://dejure.org/1993,1334
BSG, 24.06.1993 - 11 RAr 1/92 (https://dejure.org/1993,1334)
BSG, Entscheidung vom 24.06.1993 - 11 RAr 1/92 (https://dejure.org/1993,1334)
BSG, Entscheidung vom 24. Juni 1993 - 11 RAr 1/92 (https://dejure.org/1993,1334)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 1994, 32
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 17.10.1990 - 11 RAr 109/88

    Anwendung von § 55a AFG bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit

    Auszug aus BSG, 24.06.1993 - 11 RAr 1/92
    Zur Begründung hat das LSG mit Hinweis auf das Urteil des Senats vom 17. Oktober 1990 - 11 RAr 109/88 - ausgeführt, nach dem Zweck des Gesetzes sollten bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit auch Arbeitslose gefördert werden, die - nach der ab 1. Januar 1988 geltenden Fassung des § 55a Abs. 1 Satz 1 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) - bereits durch einen Bezug von Alg oder Alhi für mindestens vier Wochen die Solidargemeinschaft belastet hätten.

    Zutreffend ist das LSG im Anschluß an das Urteil des Senats vom 17. Oktober 1990 - 11 RAr 109/88 - (BSG SozR 3-4100 § 55a Nr. 2) davon ausgegangen, daß Alg oder Alhi nicht unter allen Umständen nahtlos bis zur Aufnahme der selbständigen Tätigkeit bezogen werden muß.

    Wie der Senat in dem angeführten Urteil (BSG SozR 3-4100 § 55a Nr. 2) entschieden hat, ist ein Bezug von Alg oder Alhi "bis zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit" iS des § 55a Abs. 1 Satz 1 AFG bei Unterbrechung des Leistungsbezuges unter Erhaltung des Stammrechts nur gegeben, wenn der Bezug "zeitlich begrenzt" iS von "kurzzeitig" unterbrochen war.

    Er hat sich dazu auf die Rechtsprechung des BSG berufen, wonach unter Bezug von Leistungen grundsätzlich der tatsächliche Erhalt von Leistungen zu verstehen ist (BSG SozR 4100 § 105b Nr. 3; SozR 3-4100 § 55a Nr. 2).

  • BSG, 12.06.1992 - 11 RAr 65/91

    Arbeitslosenunterstützung - Aufenthalt - Arbeitslosengeld - Verfügbarkeit -

    Auszug aus BSG, 24.06.1993 - 11 RAr 1/92
    Allerdings hat die Rechtsprechung des BSG für Fälle, in denen ein Sozialleistungsträger die ihm obliegende Pflicht zur Auskunft und Beratung sowie zu einer dem konkreten Anlaß entsprechenden verständnisvollen Förderung verletzt und dadurch dem Betroffenen einen rechtlichen Nachteil zugefügt hat, den sogenannten Herstellungsanspruch entwickelt (BSGE 71, 17, 22 = SozR 3-4100 § 103 Nr. 8 mwN).

    Sekundäre Einstandspflichten wegen fehlerhaften Verhaltens von Dienststellen der BA bei der Abwicklung des Sozialrechtsverhältnisses können allenfalls unter den Voraussetzungen des Herstellungsanspruchs entstehen (BSGE 71, 17, 22 f = SozR 3-4100 § 103 Nr. 8).

  • BSG, 29.10.1992 - 10 RKg 24/91

    Unrichtige Beratung - Amt für Ausbildungsförderung - Kindergeldanspruch

    Auszug aus BSG, 24.06.1993 - 11 RAr 1/92
    Ein Anspruch auf Ausgleich des eingetretenen Nachteils ist aber nur gegeben, wenn zwischen der Pflichtverletzung des Sozialleistungsträgers und dem Nachteil des Betroffenen ein ursächlicher Zusammenhang besteht (st Rspr BSGE 59, 60, 67 = SozR 5070 § 10 Nr. 31; BSG SozR 3-1200 § 14 Nr. 8).
  • BSG, 30.09.1992 - 11 RAr 11/91

    Erziehungsgeld - Arbeitslosenhilfe - Anwartschaft - Arbeitslosengeld

    Auszug aus BSG, 24.06.1993 - 11 RAr 1/92
    Eine Rahmenfrist, in die die Bezugszeiten von Uhg und Krg fallen könnten, ist aber nicht ausgelöst worden, weil der Kläger am 15. November 1989 eine Tätigkeit als Selbständiger ausgeübt hat und deshalb nach § 101 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AFG Arbeitslosigkeit - ebensowenig wie die weiteren Anspruchsvoraussetzungen der Verfügbarkeit, der Arbeitslosmeldung und des Leistungsantrags (§ 100 Abs. 1 AFG) - nicht vorlag (vgl dazu: BSG SozR 3-4100 § 134 Nr. 8).
  • BSG, 21.03.1990 - 7 RAr 36/88

    Geltendmachung eines ruhender Anspruch auf Arbeitslosengeld iS. von § 125 Abs. 2

    Auszug aus BSG, 24.06.1993 - 11 RAr 1/92
    Tatsächliche Gegebenheiten, wie der Zeitpunkt der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit des Klägers, die der Gestaltung durch Verwaltungshandeln der BA nicht unterliegen, sind auch nicht mit Hilfe des Herstellungsanspruchs herbeizuführen (BSGE 66, 258, 266 = SozR 3-4100 § 125 Nr. 1 mwN).
  • BSG, 26.11.1992 - 7 RAr 16/92

    Arbeitslosengeld-Anspruch - Ruhen - Abfindung - Überbrückungsgeld - Aufnahme

    Auszug aus BSG, 24.06.1993 - 11 RAr 1/92
    Damit weicht der Senat nicht von der Rechtsprechung des 7. Senats des BSG ab (BSG SozR 3-4100 § 55a Nr. 3).
  • BSG, 25.10.1985 - 12 RK 42/85

    Herstellungsanspruch - Nachentrichtung von Beiträgen - Falschinformation des

    Auszug aus BSG, 24.06.1993 - 11 RAr 1/92
    Ein Anspruch auf Ausgleich des eingetretenen Nachteils ist aber nur gegeben, wenn zwischen der Pflichtverletzung des Sozialleistungsträgers und dem Nachteil des Betroffenen ein ursächlicher Zusammenhang besteht (st Rspr BSGE 59, 60, 67 = SozR 5070 § 10 Nr. 31; BSG SozR 3-1200 § 14 Nr. 8).
  • BSG, 05.05.2010 - B 11 AL 11/09 R

    Gründungszuschuss nicht nur bei nahtlosem Anschluss an Arbeitslosengeld

    Der erkennende Senat hat bereits zum Überbrückungsgeld nach Maßgabe des § 55a Arbeitsförderungsgesetz (AFG) darauf hingewiesen, dass allein das Bestehen des Stammrechts auf Alg zur Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen dieser dem Gründungszuschuss vorausgehenden Förderleistung (hierzu unter b) nicht als ausreichend erachtet werden kann (vgl BSG SozR 3-4100 § 55a Nr. 4 S 24) .

    Einen noch ausreichenden zeitlichen Zusammenhang zwischen dem Leistungsbezug und der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit hat der Senat bejaht, wenn die Unterbrechung des Leistungsbezugs die Dauer einer Sperrzeit wegen Ablehnung eines Arbeitsangebots nicht überstieg (BSG SozR 3-4100 § 55a Nr. 4) .

  • BSG, 05.08.1999 - B 7 AL 38/98 R

    Arbeitslosengeld - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch - Beratungspflicht -

    Insoweit wird das LSG auch festzustellen haben, ob zwischen der Pflichtverletzung des Sozialleistungsträgers und dem Nachteil für die Klägerin ein ursächlicher Zusammenhang besteht (hierzu BSGE 76, 84, 90 = SozR 3-8825 § 2 Nr. 3; BSGE 59, 60, 67 = SozR 5070 § 10 Nr. 31; BSG SozR 3-4100 § 55a Nr. 4; BSG SozR 3-4100 § 249e Nr. 4).
  • BSG, 30.03.1995 - 7 RAr 22/94

    Rückwirkende Bewilligung von Altersrente, Anspruch auf Vorruhestandsgeld

    Er hat zur Voraussetzung, daß der Sozialleistungsträger eine ihm aufgrund Gesetzes oder bestehenden Sozialrechtsverhältnisses obliegende Pflicht, insbesondere zur Auskunft und Beratung (§§ 15, 14 SGB I) verletzt hat (BSGE 71, 17, 22 = SozR 3-4100 § 103 Nr. 8; BSG SozR 3-4100 § 105 Nr. 1; SozR 3-4100 § 37 Nr. 1); ferner muß zwischen der Pflichtverletzung des Sozialleistungsträgers und dem Nachteil des Betroffenen ein ursächlicher Zusammenhang bestehen (BSGE 59, 60, 67 = SozR 5070 § 10 Nr. 31; BSG SozR 3-4100 § 55a Nr. 4 und § 249e Nr. 4; SozR 3-2600 § 58 Nr. 2; vgl auch etwa Funk, DAngVers 1981, 26 ff; Geschwinder, ZfS 1985, 70 ff; Hofe, SGb 1986, 11, 15 f; Brugger, AöR 1987 - Bd 112 -, 389 ff; Ebsen, DVBl 1987, 389 ff; ders, VSSR 1992, 149 ff; Erlenkämper, Sozialrecht, 2. Aufl 1987, S 143 ff; Bieback, SGb 1990, 517 ff; Kreßel, Öffentliches Haftungsrecht und sozialrechtlicher Herstellungsanspruch 1990; Ladage, Der sozialrechtliche Herstellungsanspruch, 1990; Schmidt-De Caluwe, SozVers 1991, 314 ff; ders, DRV 1992, 106 ff; Schulin, Sozialrecht, 4. Aufl 1991, S 358 ff; Axler, AuB 1992, 193 ff; Wagner, Urteilsanm in SGb 1993, 45 ff; Ossenbühl/Kreßel/Funk ua in Schriftenreihe des Deutschen Sozialrechtsverbandes - Hrsg -, Der sozialrechtliche Herstellungsanspruch, 6. Sozialrechtslehrertagung vom 23. bis 25. März 1994 in Bayreuth, 1994, passim).

    Dieses läßt es nicht zu, daß die Verwaltung gesetzwidrig handelt, selbst wenn sie zuvor eine falsche Auskunft oder Beratung erteilt hat (vgl hierzu etwa BSGE 44, 114, 121 = SozR 2200 § 886 Nr. 1; BSGE 49, 76, 80 = SozR 2200 § 1418 Nr. 6; BSGE 50, 25, 29 = SozR 2200 § 172 Nr. 14; BSGE 51, 89, 92 = SozR 2200 § 381 Nr. 44; BSGE 58, 104, 109 [BSG 15.05.1985 - 7 RAr 103/83] = SozR 4100 § 103 Nr. 36; BSGE 60, 43, 48 = SozR 4100 § 105 Nr. 2; BSG SozR 4100 § 102 Nr. 6; BSG, Urteil vom 11. Januar 1989 - 7/11b RAr 16/87 -, unveröffentlicht; BSG SozR 4100 § 66 Nr. 2; BSGE 66, 258, 265 = SozR 3-4100 § 125 Nr. 1; BSG, Urteile vom 23. Juli 1992 - 7 RAr 38/91 -, 29. Juli 1992 - 11 RAr 15/92 - und 8. Juli 1993 - 7 RAr 80/92 -, sämtlich unveröffentlicht; BSG SozR 3-4100 § 55a Nr. 4 und § 249e Nr. 4; BSG, Urteil vom 26. Oktober 1994 - SozR 3-1200 § 14 Nr. 16).

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