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   BSG, 16.10.1991 - 11 RAr 137/90   

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BSG, 16.10.1991 - 11 RAr 137/90 (https://dejure.org/1991,1711)
BSG, Entscheidung vom 16.10.1991 - 11 RAr 137/90 (https://dejure.org/1991,1711)
BSG, Entscheidung vom 16. Oktober 1991 - 11 RAr 137/90 (https://dejure.org/1991,1711)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1992, 619
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 14.09.1990 - 7 RAr 128/89

    Berufungsausschluß bei Teilaufhebung einer Arbeitslosengeld-Bewilligung,

    Auszug aus BSG, 16.10.1991 - 11 RAr 137/90
    Sie hält das angefochtene Urteil - unter Hinweis auf eine zwischenzeitlich ergangene Entscheidung des 7. Senats des Bundessozialgerichts (BSG) vom 14. September 1990 (BSG SozR 3-4100 § 117 Nr. 3) - für zutreffend und erklärt nochmals ausdrücklich die Genehmigung der Abfindungszahlung an den Kläger.

    Dieser Erstattungsanspruch setzt - wie vom BSG wiederholt entschieden worden ist (SozR 4100 § 117 Nr. 16 und SozR 3-4100 § 117 Nr. 3 mwN) - nicht die rückwirkende Aufhebung der Alg-Bewilligung nach § 48 SGB X voraus.

    Denn anders als im Falle der Teilaufhebung einer Alg-Bewilligung wegen anfänglichen Ruhens nach § 117 AFG steht § 147 SGG der Zulässigkeit der Berufung nicht entgegen, wenn die Beteiligten ausschließlich über einen Erstattungsanspruch nach § 117 Abs. 4 Satz 2 AFG streiten (BSG SozR 3-4100 § 117 Nr. 3).

    Nach der Rechtsprechung des 7. Senats des BSG (BSGE 67, 221, 226 f = SozR 3-4100 § 117 Nr. 3; Urteil vom 29. August 1991 - 7 RAr 130/90 - zur Veröffentlichung vorgesehen) ist die BA von dieser bürgerlich-rechtlichen Befugnis nicht ausgeschlossen.

    Die in der Entscheidung des 7. Senats vom 14. September 1990 (SozR 3-4100 § 117 Nr. 3) offen gelassene Frage, ob die Zustimmung (Genehmigung) zur Einziehung einer Forderung durch den Arbeitslosen den öffentlich-rechtlichen Anspruch nach § 117 Abs. 4 Satz 2 AFG auch dann begründet, wenn ein Arbeitsamt von vornherein Zahlungen des Arbeitgebers an den Arbeitslosen billigt, statt nach § 115 SGB X vorzugehen, stellt sich hier nicht.

  • BSG, 29.08.1991 - 7 RAr 130/90

    Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld, Erstattung des Arbeitslosengeldes wegen

    Auszug aus BSG, 16.10.1991 - 11 RAr 137/90
    Nach der Rechtsprechung des 7. Senats des BSG (BSGE 67, 221, 226 f = SozR 3-4100 § 117 Nr. 3; Urteil vom 29. August 1991 - 7 RAr 130/90 - zur Veröffentlichung vorgesehen) ist die BA von dieser bürgerlich-rechtlichen Befugnis nicht ausgeschlossen.

    Die Berücksichtigung neuer Tatsachen in der Revisionsinstanz ist aus prozeßökonomischen Gründen jedoch ausnahmsweise zulässig, wenn diese Tatsachen unstreitig sind, ihre Verwertung einer schnelleren Erledigung des Rechtsstreits dient und schutzwürdige Interessen nicht entgegenstehen (BSG Urteil vom 29. August 1991 - 7 RAr 130/90 -).

  • BGH, 20.03.1986 - III ZR 236/84

    Rechtsweg für Anspruch des Postsparers auf Auszahlung seines Postsparguthabens;

    Auszug aus BSG, 16.10.1991 - 11 RAr 137/90
    Nicht zu beanstanden ist die Annahme des LSG, daß eine solche Genehmigung auch konkludent - durch schlüssiges Verhalten - erfolgen kann, wie dies der ständigen Rechtsprechung der Zivilgerichte entspricht (vgl BGH NJW 1986, 2104, 2106 mwN).
  • BSG, 13.03.1990 - 11 RAr 125/89

    Zahlungen mit befreiender Wirkung iS. von § 117 Abs. 4 S. 2 AFG

    Auszug aus BSG, 16.10.1991 - 11 RAr 137/90
    Dies bedeutet, daß aus der Entscheidung des Senats vom 13. März 1990 (SozR 3-4100 § 117 Nr. 1) nichts Gegenteiliges geschlossen werden kann.
  • BSG, 23.06.1982 - 7 RAr 80/81

    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Erhalt einer Abfindung; Ruhen des Anspruchs;

    Auszug aus BSG, 16.10.1991 - 11 RAr 137/90
    Die Frage, ob ein Grund zur fristlosen Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorlag, ist dementsprechend nur dann zu prüfen, wenn der Arbeitslose mit dem Hinweis auf einen außerordentlichen Kündigungsgrund geltend macht, der Arbeitgeber habe aus wichtigem Grund kündigen können (vgl BSG SozR 4100 § 117 AFG Nr. 5; Urteil vom 23. Juni 1982 - 7 RAr 80/81 -).
  • SG Gießen, 17.11.2015 - S 22 AS 590/14

    Erstattungsanspruch des Jobcenter (JC) bei rückwirkender Gewährung einer Rente

    Diese vom BSG im Falle der Zahlung des Arbeitgebers an den Arbeitslosen ermöglichte Genehmigung (BSG, Urteil vom 16.10.1991, 11 RAr 137/90) kommt hier nicht in Betracht.
  • BSG, 14.07.1994 - 7 RAr 104/93

    Bewilligungsbescheid - Verfahrensmangel - Heilung - Erstattungsansprüche

    Insbesondere war die Berufung nach §§ 143, 149 SGG in der bis 28. Februar 1993 geltenden Fassung zulässig; es handelt sich um einen Erstattungsstreit (vgl BSGE 67, 221, 223 = SozR 3-4100 § 117 Nr. 3; BSG SozR 3-4100 § 117 Nr. 7), und der Beschwerdewert von 1.000,00 DM ist überschritten.

    Der Arbeitnehmer muß unter diesen Umständen nur im übertragenen Sinne Alg erstatten (vgl BSGE 60, 168, 172 = SozR 4100 § 117 Nr. 16; BSGE 67, 221, 225 = SozR 3-4100 § 117 Nr. 3; BSG SozR 4100 § 117 Nr. 19; SozR 3-4100 § 117 Nrn 5 und 6); die (zusätzliche) rückwirkende Aufhebung der Alg-Bewilligung ist deshalb weder erforderlich noch gerechtfertigt (BSGE 60, 168, 172 = SozR 4100 § 117 Nr. 16; BSGE 67, 221, 223 = SozR 3-4100 § 117 Nr. 3; BSGE 72, 111, 116 = SozR 3-4100 § 117 Nr. 9; BSG SozR 4100 § 117 Nrn 18, 19, 20 und 22; BSG SozR 3-4100 § 117 Nr. 7; BSG, Urteile vom 20. Juni 1978 - 7/12/7 RAr 126/75 - und vom 11. November 1993 - 7 RAr 94/92 -, beide unveröffentlicht).

  • BSG, 22.10.1998 - B 7 AL 106/97 R

    Gleichwohlgewährung - Arbeitslosengeld - Abfindung - Arbeitsentgelt - Genehmigung

    Demgemäß hat sich der 11. Senat in einer späteren Entscheidung der Rechtsprechung des 7. Senats angeschlossen und ausdrücklich darauf hingewiesen, aus seiner früheren Entscheidung (SozR 3-4100 § 117 Nr. 1) könne "nichts Gegenteiliges geschlossen werden" (BSG SozR 3-4100 § 117 Nr. 7, S 47).

    Finden §§ 362 Abs. 2, 185 Abs. 2 BGB im Rahmen des § 117 Abs. 4 AFG uneingeschränkt Anwendung, besteht kein Grund für die Annahme, die Beklagte müsse, bevor sie die Zahlung genehmigt, zunächst in angemessener Weise ihren Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber durchzusetzen versucht haben (noch offengelassen: BSGE 67, 221, 228 = SozR 3-4100 § 117 Nr. 3; BSG SozR 3-4100 § 117 Nr. 7).

  • LSG Bayern, 14.12.2016 - L 10 AL 112/16

    Teilerfolg der Klage gegen die Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld

    S. hat nach dem Vergleich das Arbeitsentgelt und die Abfindung für diesen Zeitraum an die Klägerin trotz des zuvor erfolgten Anspruchsübergangs iSv § 115 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) mit für ihn befreiender Wirkung nachgezahlt (vgl. dazu auch BSG, Urteil vom 16.10.1991 - 11 RAr 137/90 - SozR 3-4100 § 117 Nr. 7).
  • LSG Saarland, 10.09.1998 - L 6/1 Ar 63/96

    Umdeutung eines Aufhebungsbescheides und Rückforderungsbescheides in einen

    Die befreiende Wirkung der Zahlung läßt sich allerdings nicht aus den §§ 412, 407 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) herleiten, wenn der Leistungspflichtige die Zahlung in Kenntnis des Forderungsübergangs erbracht hat (vgl. BSG-Urteil vom 16.10.1991, Az.: 11 RAr 137/90 S. 10 zur ähnlichen Fallgestaltung des § 117 Abs. 4 AFG).

    Von dieser bürgerlich-rechtlichen Befugnis ist auch die Bundesanstalt für Arbeit in den Fällen des Anspruchsübergangs nach § 140 AFG nicht ausgeschlossen (vgl. Hennig-Kühl-Heuer-Henke, Arbeitsförderungsgesetz-Kommentar, § 140 Randnr. 13; Straub in Schönefelder-Kranz-Wanka a.a.O. Randnr. 19; zu § 117 Abs. 4 AFG vgl. BSG-Urteil vom 16.10.1991 a.a.O. und BSG-Urteil vom 14.09.1990 a.a.O.).

    Unerheblich ist auch, daß die Genehmigung der Zahlung durch die Beklagte ausdrücklich erst im Berufungsverfahren erklärt worden ist (vgl. BSG-Urteil vom 16.10.1991 a.a.O., wo die Genehmigungserklärung erst im Revisionsverfahren abgegeben worden war).

  • BSG, 11.11.1993 - 7 RAr 94/92

    Klage auf Zustimmung der Auszahlung eines Betrages an den Arbeitnehmer - Anspruch

    Auch hierfür ist die Aufhebung der früheren Bewilligungsbescheide nicht erforderlich, sogar nicht zulässig (vgl nur BSGE 67, 221, 223 = SozR 3-4100 Nr. 3; BSG SozR 3-4100 § 117 Nr. 7 mwN).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 22.03.2012 - L 1 AL 39/11

    Erstattungsanspruch der Bundesagentur für Arbeit - rückwirkende Gewährung einer

    Diese vom BSG im Falle der Zahlungen des Arbeitgebers an den Arbeitslosen ermöglichte Genehmigung (vgl. § 143 Abs. 3 Satz 2 SGB III; BSG, Urteil vom 16.10.1991 - 11 RAr 137/90 - SozR 3-4100 § 117 Nr. 7; Urteil vom 22.10.1998 - B 7 AL 106/97 R -, SozR 3-4100 § 117 Nr. 16) kommt hier nicht in Betracht.
  • LSG Hamburg, 28.08.2009 - L 5 AL 84/06

    Verpflichtung zur Rückzahlung von Arbeitslosengeld wegen Nachzahlung aufgrund

    Die Arbeitgeberin hat das Arbeitsentgelt auch mit befreiender Wirkung an die Klägerin geleistet, denn die Beklagte kann die befreiende Wirkung der Zahlung herbeiführen, wenn sie die Zahlung genehmigt (ständige Rechtsprechung des BSG: vgl. u.a. Urteil vom 16.10.1991 - 11 RAr 137/90, SozR 3 - 4100 § 177 Nr. 7).
  • LSG Bayern, 13.08.2002 - L 10 AL 393/99

    Erstattung geleisteten Arbeitslosengeldes; Beendigung des Arbeitsverhältnisses;

    Daneben ist von einer Zahlung mit befreiender Wirkung auch deshalb auszugehen, weil nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) eine solche auch dann vorliegt, wenn die Beklagte die Zahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer nachträglich genehmigt (BSG Urteil vom 22.10.1998 - B 7 AL 106/97 R = SozR 3-4100 § 117 Nr. 16; BSG Urteil vom 16.10.1991 - 11 RAr 137/90 = SozR 3-4100 § 117 Nr. 7; BSG vom 14.09.1990 - 7 RAr 128/89 = SozR 3-4100 § 117 Nr. 3 = BSGE 67, 221).
  • BSG, 16.06.2020 - B 11 AL 22/20 B

    Divergenzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Er setzt sich jedoch nicht mit der auch vom Berufungsgericht zitierten Rechtsprechung des BSG auseinander, nach der eine Aufhebung der Leistungsbewilligung für die Rückabwicklung nach § 158 Abs. 4 Satz 2 SGB III weder erforderlich noch zulässig ist und die BA als Gläubigerin des Arbeitsentgeltanspruchs die Verfügung des Arbeitgebers an den Nichtberechtigten (ehemaligen Arbeitnehmer) genehmigen kann ( BSG vom 16.10.1991 - 11 RAr 137/90 - SozR 3-4100 § 117 Nr. 7; BSG vom 24.6.1999 - B 11 AL 7/99 R - SozR 3-4100 § 117 Nr. 18; BSG vom 4.12.2000 - B 11 AL 213/00 B - juris) .
  • LSG Bayern, 01.04.2004 - L 10 AL 342/01

    Erstattung von Arbeitslosengeld; Vermeidung von Doppelleistungen in Form von

  • LSG Sachsen, 22.03.2001 - L 3 AL 106/98

    Erstattung von Arbeitslosengeld gemäß § 117 Abs. 4 des Arbeitsförderungsgesetzes

  • LSG Baden-Württemberg, 24.05.2016 - L 13 AL 3694/15
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2020 - L 7 AL 52/19
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.08.2019 - L 7 AL 104/18
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.05.2019 - L 7 AL 1/18
  • LSG Baden-Württemberg, 10.05.2005 - L 9 AL 3583/03
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