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   BSG, 09.02.1994 - 11 RAr 49/93   

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BSG, 09.02.1994 - 11 RAr 49/93 (https://dejure.org/1994,4149)
BSG, Entscheidung vom 09.02.1994 - 11 RAr 49/93 (https://dejure.org/1994,4149)
BSG, Entscheidung vom 09. Februar 1994 - 11 RAr 49/93 (https://dejure.org/1994,4149)
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 27.02.1991 - 5 RJ 90/89

    Meldung beim Arbeitsamt für Anerkennung von Arbeitslosigkeit als Ausfallzeit

    Auszug aus BSG, 09.02.1994 - 11 RAr 49/93
    Damit steht im Einklang, daß die Bescheinigung des ArbA über die Zeiten, in denen ein Versicherter dort als arbeitslos gemeldet war, nach der Rechtsprechung des BSG eine öffentliche Urkunde iS von § 418 Zivilprozeßordnung (ZPO) darstellt (BSGE 68, 163, 166 = SozR 3-2200 § 1259 Nr. 4).

    In diesem Zusammenhang muß nämlich weiter berücksichtigt werden, daß der begehrten Meldung der Beklagten wiederum Beweiskraft im Rahmen der Bestimmungen des § 418 ZPO zukommen könnte (vgl BSGE 68, 163, 166).

  • BSG, 18.12.1974 - 12 RJ 162/73

    Ersatzzeit - Klage auf Anerkennung - Rechtsschutzbedürfnis - Höherer

    Auszug aus BSG, 09.02.1994 - 11 RAr 49/93
    Voraussetzung der Zulässigkeit jeder Klage ist grundsätzlich, daß der Kläger ein schutzwürdiges Interesse (Rechtsschutzinteresse) an der begehrten Entscheidung des Gerichts hat und das Gericht nicht für unnütze Zwecke in Anspruch nimmt (BSG SozR 2200 § 1251 Nr. 8 mwN; Kopp, Kommentar zur VwGO, 7. Aufl, Vorbemerkung 31 zu § 40 mwN).

    Das Rechtsschutzinteresse fehlt jedoch, wenn die Klage für den Kläger offensichtlich keinerlei nennenswerte Vorteile bringen kann oder wenn der Kläger das mit der Klage verfolgte Ziel auf andere, einfachere Weise erreichen kann (BSG SozR 2200 § 1251 Nr. 8 S 26; BFH NJW 1977, 1256; BGHZ 55, 201, 206 [BGH 20.01.1971 - VIII ZR 251/69]; BGH NJW 1990, 2060, 2061; Kopp aaO).

  • BSG, 25.08.1993 - 13 RJ 27/92

    Anwartschaftsverlust - Arbeitsamt - Beratungspflicht

    Auszug aus BSG, 09.02.1994 - 11 RAr 49/93
    Dies gilt auch hinsichtlich eines eventuellen Herstellungsanspruchs aufgrund einer Verletzung der Beratungspflicht seitens der BA, die sich der Rentenversicherungsträger unter bestimmten Voraussetzungen zurechnen lassen muß (vgl BSGE 58, 283, 284 [BSG 24.07.1985 - 10 RKg 18/84] = SozR 1200 § 14 Nr. 20; BSGE 63, 112, 115 [BSG 24.03.1988 - 5 RJ 84/86] = SozR 1200 § 14 Nr. 28; BSG-Urteil vom 25. August 1993 - 13 RJ 27/92 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BVerwG, 27.09.1993 - 1 B 73.93

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung der

    Auszug aus BSG, 09.02.1994 - 11 RAr 49/93
    So ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein Rechtsschutzinteresse für Fälle anerkannt worden, in denen während des Rechtsstreits eine Kompetenz auf eine andere Behörde übergeht und unabhängig von einer rechtlichen Bindung zu erwarten ist, daß die Behörde der Entscheidung des Gerichts folgt (Buchholz 130 § 9 RuStAG Nr. 6; Beschluß vom 27. September 1991 - 1 B 73.93 -).
  • BSG, 31.07.1990 - 11 BAr 21/90

    Meldung einer Ausfallzeit wegen Arbeitslosigkeit als einmalige Leistung iS des §

    Auszug aus BSG, 09.02.1994 - 11 RAr 49/93
    Wie das Bundessozialgericht (BSG) in seiner - bereits vom LSG zitierten - Rechtsprechung ausgeführt hat, entfaltet die Meldung der Arbeitslosigkeit allein noch keine Rechtswirkungen, sondern dient nur dazu, Tatsachenmaterial für die spätere Entscheidung über die Anerkennung einer Anrechnungszeit (früher Ausfallzeit) an den Rentenversicherungsträger weiterzuleiten, der dann aber eigenverantwortlich entscheidet (vgl BSG SozR 3-1500 § 144 Nr. 1).
  • BGH, 24.04.1990 - VI ZR 110/89

    Kindesentziehung - Detektivkosten - §§ 823 Abs. 1, 1626 BGB, Ersatzfähigkeit von

    Auszug aus BSG, 09.02.1994 - 11 RAr 49/93
    Das Rechtsschutzinteresse fehlt jedoch, wenn die Klage für den Kläger offensichtlich keinerlei nennenswerte Vorteile bringen kann oder wenn der Kläger das mit der Klage verfolgte Ziel auf andere, einfachere Weise erreichen kann (BSG SozR 2200 § 1251 Nr. 8 S 26; BFH NJW 1977, 1256; BGHZ 55, 201, 206 [BGH 20.01.1971 - VIII ZR 251/69]; BGH NJW 1990, 2060, 2061; Kopp aaO).
  • BGH, 20.01.1971 - VIII ZR 251/69

    Bucheinsicht und Offenbarungseid

    Auszug aus BSG, 09.02.1994 - 11 RAr 49/93
    Das Rechtsschutzinteresse fehlt jedoch, wenn die Klage für den Kläger offensichtlich keinerlei nennenswerte Vorteile bringen kann oder wenn der Kläger das mit der Klage verfolgte Ziel auf andere, einfachere Weise erreichen kann (BSG SozR 2200 § 1251 Nr. 8 S 26; BFH NJW 1977, 1256; BGHZ 55, 201, 206 [BGH 20.01.1971 - VIII ZR 251/69]; BGH NJW 1990, 2060, 2061; Kopp aaO).
  • BSG, 24.07.1985 - 10 RKg 18/84

    Rückwirkende Gewährung von Kindergeld an eine verwitwete Ehefrau eines

    Auszug aus BSG, 09.02.1994 - 11 RAr 49/93
    Dies gilt auch hinsichtlich eines eventuellen Herstellungsanspruchs aufgrund einer Verletzung der Beratungspflicht seitens der BA, die sich der Rentenversicherungsträger unter bestimmten Voraussetzungen zurechnen lassen muß (vgl BSGE 58, 283, 284 [BSG 24.07.1985 - 10 RKg 18/84] = SozR 1200 § 14 Nr. 20; BSGE 63, 112, 115 [BSG 24.03.1988 - 5 RJ 84/86] = SozR 1200 § 14 Nr. 28; BSG-Urteil vom 25. August 1993 - 13 RJ 27/92 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 24.03.1988 - 5/5b RJ 84/86

    Arbeitsverhältnis - Auflösung - Arbeitslosigkeit - Arbeitslosengeld - Meldung -

    Auszug aus BSG, 09.02.1994 - 11 RAr 49/93
    Dies gilt auch hinsichtlich eines eventuellen Herstellungsanspruchs aufgrund einer Verletzung der Beratungspflicht seitens der BA, die sich der Rentenversicherungsträger unter bestimmten Voraussetzungen zurechnen lassen muß (vgl BSGE 58, 283, 284 [BSG 24.07.1985 - 10 RKg 18/84] = SozR 1200 § 14 Nr. 20; BSGE 63, 112, 115 [BSG 24.03.1988 - 5 RJ 84/86] = SozR 1200 § 14 Nr. 28; BSG-Urteil vom 25. August 1993 - 13 RJ 27/92 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 12.10.1988 - 8 RK 19/86

    Krankenhaus - Beiladung - Angehöriger - Aufenthalt - Pflege

    Auszug aus BSG, 09.02.1994 - 11 RAr 49/93
    Die Entscheidung muß aus Rechtsgründen nur einheitlich ergehen können; es genügt weder, daß die Entscheidung logisch notwendig einheitlich ergehen muß, noch daß die tatsächlichen Verhältnisse eine einheitliche Entscheidung erfordern (BSG SozR 1500 § 75 Nr. 71).
  • BSG, 26.05.2011 - B 14 AS 54/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Festsetzung von Mahngebühren - Verwaltungsakt

    Eine einheitliche Entscheidung ist aus Rechtsgründen notwendig, wenn die gerichtliche Entscheidung im Abweisungs- oder im Stattgabefall unmittelbar und zwangsläufig Rechte des Beizuladenden gestaltet, bestätigt oder feststellt, verändert oder aufhebt (vgl BSG Urteil vom 9.2.1994 - 11 RAr 49/93 - juris; BSG SozR 1500 § 75 Nr. 71; Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 5. Aufl 2008, Kap VI, RdNr 11a) .
  • BSG, 21.09.2017 - B 8 SO 3/16 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Klage des Vermieters eines Leistungsberechtigten

    Eine einheitliche Entscheidung ist aus Rechtsgründen notwendig, wenn die gerichtliche Entscheidung im Abweisungs- oder im Stattgabefall unmittelbar und zwangsläufig Rechte des Beizuladenden gestaltet, bestätigt oder feststellt, verändert oder aufhebt (zum Maßstab: BSGE 108, 229 = SozR 4-4200 § 44b Nr. 3 RdNr 11; BSG SozR 4-2500 § 5 Nr. 27 RdNr 24; BSG SozR 1500 § 75 Nr. 71; BSG, Urteil vom 9.2.1994 - 11 RAr 49/93 - juris; Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 7. Aufl 2016, Kap VI, RdNr 11a) .
  • BFH, 22.09.2011 - III R 30/08

    Bescheinigung über Zeiten der Ausbildungsuche nach § 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3a SGB

    Die Meldung der Agentur für Arbeit an den Rentenversicherungsträger entfaltet zwar allein noch keine Rechtswirkungen, insbesondere bindet sie den Rentenversicherungsträger nicht, sondern dient nur dazu, Tatsachenmaterial für die spätere Entscheidung über die Anerkennung einer Anrechnungszeit an den Rentenversicherungsträger weiterzuleiten, der dann eigenverantwortlich entscheidet (Urteil des Bundessozialgerichts vom 9. Februar 1994  11 RAr 49/93, Arbeit und Beruf 1994, 286).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.06.2010 - L 11 AL 27/08
    Dieser prüfe die Voraussetzungen dann aber eigenverantwortlich (so: BSG, Urteil vom 9. Februar 1994 - 11 RAr 49/93).

    Das Bundessozialgericht (BSG) hat in seinem Urteil vom 9. Februar 1994, 11 RAr 49/93 = AuB 1994, 286 bis 288, ausgeführt, dass Voraussetzung der Zulässigkeit jeder Klage grundsätzlich ist, dass der Kläger ein schutzwürdiges Interesse (Rechtsschutzinteresse) an der begehrten Entscheidung des Gerichts hat und das Gericht nicht für unnütze Zwecke in Anspruch nimmt (BSG SozR 2200 § 1251 Nr. 8 m.w.N.).

    Dies gilt auch hinsichtlich eines evtl. Herstellungsanspruchs aufgrund einer Verletzung der Beratungspflicht seitens der BA, die sich der Rentenversicherungsträger unter bestimmten Voraussetzungen zurechnen lassen muss (vgl. BSGE 58, 283, 284), vgl. für das Vorgenannte: BSG, Urteil vom 9. Februar 1994, 11 RAr 49/93 a.a.O.

    Ein nennenswerter Vorteil, so wie das BSG ihn für das Rechtschutzinteresse in der Entscheidung vom 9. Februar 1994 a.a.O. fordert, ist dann nicht mehr gegeben.

  • LSG Sachsen, 21.04.2010 - L 1 AL 175/09
    Denn sie dient nur dazu, Tatsachenmaterial für die spätere Entscheidung über die Anerkennung von Zeiten an den Rentenversicherungsträger weiterzuleiten, der dann aber eigenverantwortlich entscheidet (zu § 193 SGB VI: BSG, Urteil vom 09.02.1994 - 11 RAr 49/93 - juris Rn. 18, 22; zu § 191 Satz 1 Nr. 1 SGB VI: BSG, Urteil vom 25.03.2004 - B 12 AL 5/03 R - SozR 4-2600 § 191 Nr. 1 Rn. 5; Urteil vom 21.07.2009 - B 7 AL 49/07 R - Breith 2010, 486, 491 f.).

    Es ist nämlich nicht bloß auszuschließen, sondern in der Verwaltungspraxis sogar der absolute Regelfall, dass ein Versicherungsträger, ohne rechtlich durch die Mitteilung gebunden zu sein, von weiteren eigenen Ermittlungen absieht, wenn ihm eine öffentliche Urkunde eines anderen Versicherungsträgers vorgelegt wird, in der mit entsprechender Beweiskraft Aussagen über bestimmte tatsächliche Umstände enthalten sind (BSG, Urteil vom 09.02.1994 - 11 RAr 49/93 - juris Rn. 22; Sächsisches LSG, Urteil vom 10.10.2007 - L 3 AL 95/06 - juris Rn. 48; LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.05.2005 - L 3 AL 97/04 - juris Rn. 29).

    Im Urteil des BSG vom 09.02.1994 (11 RAr 49/93 - juris Rn. 22 f.) finden sich insoweit lediglich Ausführungen zum Rechtsschutzbedürfnis, welches in concreto aber aus anderen Gründen entfallen war.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.11.2010 - L 31 R 37/10

    Kostenerstattung für ein Hörgerät - Zulässigkeit der Antragstellung durch die

    Dies gilt umso mehr, als auch im Bereich des sozialrechtlichen Herstellungsanspruches eine unzureichende Beratung, die zu Nachteilen für einen Berechtigten geführt hat, einer anderen Behörde zuzurechnen ist, wenn diese vom Gesetzgeber "arbeitsteilig" in das Verfahren eingeschaltet ist (BSG, Urteil vom 24. Juli 1985, Az.: 10 RKg 18/84, zitiert nach juris.de, m. w. N. und BSG, Urteil vom 09. Februar 1994, Az.: 11 RAr 49/93, zitiert nach juris.de, m. w. N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2014 - L 9 AL 288/12

    Anspruch auf Leistungen nach dem SGB III; Zulässigkeit einer Anfechtungsklage

    Sie ist vielmehr auf ein unmittelbares Vorgehen gegen diese Träger öffentlicher Gewalt zu verweisen, zumal eine Entscheidung zugunsten der Klägerin im vorliegenden Verfahren weder die Familienkasse noch die Deutsche Rentenversicherung, die beide am vorliegenden Verfahren nicht beteiligt sind und derentwegen auch kein Fall notwendig einheitlicher Sachentscheidung im Sinne von § 75 Abs. 2 1. Alt SGG vorliegt (vgl. insoweit BSG, Urt. v. 09.02.1994 - 11 RAr 49/93 -, juris Rn. 18), binden würde.

    Deshalb könnte einer Klage auf Meldung von Zeiten, in denen die Klägerin bei der Beklagten ausbildungssuchend gemeldet war, nicht von vornherein das Rechtsschutzbedürfnis abgesprochen werden (vgl. BSG, Urt. v. 09.02.1994 - 11 RAr 49/93 -, juris Rn. 22).

  • LSG Baden-Württemberg, 27.03.2012 - L 13 AL 2079/11
    Ferner entfaltet auch die Meldung der Arbeitslosigkeit an den Rentenversicherungsträger allein noch keine Rechtswirkungen, sondern dient nur dazu, Tatsachenmaterial für die spätere Entscheidung über die Anerkennung einer Anrechnungszeit an den Rentenversicherungsträger weiterzuleiten, der dann eigenverantwortlich entscheidet (vgl. BSG vom 9. Februar 1994 - 11 RAr 49/93 - juris Rdnr. 18), so dass auch hierin kein Verwaltungsakt gesehen werden kann.

    Voraussetzung der Zulässigkeit jeder Klage ist grundsätzlich, dass der Kläger ein schutzwürdiges Interesse an der begehrten Entscheidung des Gerichts hat und das Gericht nicht für unnütze Zwecke in Anspruch nimmt (BSG vom 9. Februar 1994, a.a.O., juris Rdnr. 21).

    Damit können in dem weiteren Gerichtsverfahren gegen die DRV Bund - ggf. durch Vernehmung der zuständigen Sachbearbeiter der Beklagten - die für das Vorliegen einer Anrechnungszeit nach § 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Abs. 2 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) erforderlichen Tatsachen geklärt werden; dies gilt auch hinsichtlich eines eventuellen Herstellungsanspruchs aufgrund einer Verletzung der Beratungspflicht seitens der Beklagten, die sich der Rentenversicherungsträger unter bestimmten Voraussetzungen zurechnen lassen muss (BSG vom 9. Februar 1994, a.a.O., juris Rdnr. 23).

  • BSG, 15.06.2000 - B 7 AL 64/99 R

    Unterbrechung der Verjährung bei abschnittsweise bewilligten Sozialleistungen

    Es kann dahinstehen, ob die Klägerin für eine Klage auf eine solche Meldung durch die Bundesanstalt für Arbeit (BA) an die BfA überhaupt ein Rechtsschutzbedürfnis hätte (vgl hierzu BSG, Urteil vom 9. Februar 1994 - 11 RAr 49/93 -, DBlR Nr. 4111a zu § 193 SGB VI; ablehnend Niesel in Kasseler Komm, Stand Juni 1998, RdNr 28 zu § 58 SGB VI), denn das LSG hat in der mündlichen Verhandlung vom 29. Juni 1999 diesen Anspruch der Klägerin vom Verfahren abgetrennt und an einen anderen Senat des LSG verwiesen, bei dem er offenbar noch anhängig ist.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 04.03.2014 - L 18 AL 36/13

    Verfügbarkeit

    Für die entsprechende Klage besteht jedenfalls dann ein Rechtsschutzbedürfnis, wenn gegen den Rentenversicherungsträger - wie hier - kein (weiteres) Gerichtsverfahren mit dem eigentlichen Rechtsschutzziel der Anerkennung der in Rede stehenden Zeiten als Anrechnungszeit betrieben wird (vgl Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 9. Februar 1994 - 11 RAr 49/93 - juris; BSG, Beschluss vom 17. Januar 2011 - B 11 AL 100/10 B - juris).

    Einer - notwendigen (vgl § 75 Abs. 2 Alt. 1 SGG) - Beiladung des Rentenversicherungsträgers bedurfte es nicht, weil die Meldung der Beklagten den Rentenversicherungsträger ohnehin nicht bindet (vgl BSG, Urteil vom 9. Februar 1994 - 11 RAr 49/93 -), sondern nur Tatsachenmaterial für dessen spätere Entscheidung über die Anerkennung einer Anrechnungszeit weiterleitet.

  • LSG Bayern, 22.07.2010 - L 10 AL 194/08

    Gesetzliche Rentenversicherung - Anrechnungszeiten - Meldepflicht der

  • LSG Bayern, 07.08.2008 - L 10 AL 433/05

    Rechtsschutzbedürfnis bei der Geltendmachung eines Anspruchs auf Meldung von

  • BSG, 06.05.1994 - 7 RAr 68/93

    Beschäftigungspflicht - Schwerbehinderter - Ausgleichsabgabe -

  • BSG, 17.01.2011 - B 11 AL 100/10 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Leistungsklage gegen die BA - fehlende

  • LSG Hessen, 30.03.2016 - L 9 AL 80/13
  • SG Kassel, 11.04.2007 - S 7 AL 1966/04

    Anspruch gegenüber der Bundesagentur auf Meldung von Zeiten der Arbeitslosigkeit

  • SG Osnabrück, 15.04.2014 - S 43 AL 75/13
  • LSG Bayern, 11.07.2012 - L 10 AL 205/09

    Zur Meldung rentenversicherungsrechtlich relevanter Zeiten durch die Agentur für

  • LSG Hamburg, 29.08.2018 - L 2 AL 20/18

    Meldung gegenüber der Deutschen Rentenversicherung als wegen Arbeitslosigkeit

  • LSG Bayern, 25.10.2007 - L 9 AL 119/03

    Voraussetzungen für die Pflicht eines Sozialleistungsträgers zur Nachentrichtung

  • LSG Sachsen, 10.10.2007 - L 3 AL 95/06

    Rechtsschutzbedürfnis für das Klageziel der Verurteilung zur Meldung von Zeiten

  • LSG Baden-Württemberg, 05.10.2004 - L 13 AL 965/04

    Arbeitsvermittlung - Ermessensentscheidung - kein Anspruch auf Vermittlung durch

  • LSG Sachsen-Anhalt, 27.04.2011 - L 2 AL 23/11

    Fehlen des Rechtsschutzbedürfnisses für den Eilrechtsschutz, wenn das

  • BSG, 18.01.2011 - B 11 AL 142/10 B
  • LSG Bayern, 30.11.2006 - L 8 B 117/04

    Zulässigkeit einer Meldeaufforderung des Arbeitsamtes gegenüber einem

  • LSG Bayern, 29.07.2004 - L 11 AL 118/04

    Verplichtung zur Meldung der Arbeitslosigkeit an den Rentenversicherungsträger;

  • SG Darmstadt, 23.05.2013 - S 11 AL 60/10
  • BSG, 30.03.2011 - B 11 AL 12/11 B
  • LSG Baden-Württemberg, 23.08.2016 - L 13 AL 3979/15
  • LSG Baden-Württemberg, 06.02.2013 - L 3 AL 1508/12
  • LSG Baden-Württemberg, 06.02.2013 - L 3 AL 2067/12
  • SG Lüneburg, 12.06.2008 - S 18 AL 153/05
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