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   BSG, 29.07.1992 - 11 RAr 51/91   

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BSG, 29.07.1992 - 11 RAr 51/91 (https://dejure.org/1992,2971)
BSG, Entscheidung vom 29.07.1992 - 11 RAr 51/91 (https://dejure.org/1992,2971)
BSG, Entscheidung vom 29. Juli 1992 - 11 RAr 51/91 (https://dejure.org/1992,2971)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Arbeitnehmerüberlassung - Festlegung einer Jahresarbeitszeit - Höchstdauer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AÜG Art. 1 § 3 Abs. 1 Nr. 3

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    AÜG Art. 1 § 3 Abs. 1 Nr. 3, 5; BeschFG 1985 Art. 1 § 4 Abs. 1; SGG § 131 Abs. 1 Satz 3; GG Art. 2 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1
    Unzulässigkeit von Leiharbeitsverhältnissen mit Abnahme eines vereinbarten Jahresarbeitszeitvolumens auf Abruf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZA 1993, 527
  • DB 1993, 1477
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 23.07.1992 - 7 RAr 44/91

    Arbeitnehmerüberlassung - Außerordentliche Kündigung - Wiedereinstellungsverbot

    Auszug aus BSG, 29.07.1992 - 11 RAr 51/91
    Im letzteren Fall ist ein berechtigtes Interesse dann gegeben, wenn die Gefahr der Wiederholung begründet ist (BVerwGE 42, 318, 320; BSG-Urteil vom 23. Juli 1992 - 7 RAr 44/91 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Auflagen sind, was auch für Auflagen nach Art. 1 § 2 Abs. 2 AÜG zutrifft (BSG SozR 7815 Art. 1 § 2 Nr. 2; SozR 3-7815 Art. 1 § 2 Nr. 1 sowie BSG-Urteil vom 23. Juli 1992 - 7 RAr 44/91 - zur Veröffentlichung vorgesehen), Verfügungen, durch die dem durch einen Verwaltungsakt Begünstigten ein Tun, Dulden oder wie hier, Unterlassen vorgeschrieben wird (vgl § 36 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsverfahrensgesetz , § 32 Abs. 2 Nr. 4 des Zehnten Buchs des Sozialgesetzbuchs ), das mit den Mitteln des Verwaltungszwangs durchgesetzt werden kann.

    Darin liegt eine fall- oder fallgruppenbezogene Auflage, denn sie konkretisiert den Versagungstatbestand des Art. 1 § 3 Abs. 1 Nr. 3 AÜG für die Fallgruppe der befristeten Arbeitsverträge (vgl zur fallgruppenbezogenen Auflage BSGE 48, 115 = SozR 7815 Art. 1 § 3 Nr. 2; SozR 7815 Art. 1 § 2 Nr. 2; SozR 3-7815 Art. 1 § 2 Nr. 1 sowie BSG-Urteil vom 23. Juli 1992 - 7 RAr 44/91 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Wie das BSG bereits mehrfach entschieden hat, kommt angesichts des § 4 AFG, nach dem Arbeitsvermittlung grundsätzlich nur von der BA betrieben werden darf, und dem weiten Umfang des Begriffs der Arbeitsvermittlung eine rechtmäßige Arbeitnehmerüberlassung nur in Betracht, wenn der Verleiharbeitgeber in einem bestimmten Umfang das Arbeitgeberrisiko übernimmt, den Leiharbeitnehmer mangels Aufträgen nicht beschäftigen zu können, den sozialen Schutz des Leiharbeitnehmers sicherstellt und das Leiharbeitsverhältnis den Einsatz des Arbeitnehmers beim Entleiher überdauert (BSGE 31, 135, 242 ff; BSG-Urteil vom 23. Juli 1992 - 7 RAr 44/91 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BSG, 22.03.1979 - 7 RAr 47/78

    Arbeitnehmerüberlassung - Leiharbeitnehmer - Befristung des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BSG, 29.07.1992 - 11 RAr 51/91
    Sie ist formell von der Erlaubniserteilung getrennt und unabhängig von ihr überprüfbar (BSG SozR 7815 Art. 1 § 3 Nr. 2).

    Darin liegt eine fall- oder fallgruppenbezogene Auflage, denn sie konkretisiert den Versagungstatbestand des Art. 1 § 3 Abs. 1 Nr. 3 AÜG für die Fallgruppe der befristeten Arbeitsverträge (vgl zur fallgruppenbezogenen Auflage BSGE 48, 115 = SozR 7815 Art. 1 § 3 Nr. 2; SozR 7815 Art. 1 § 2 Nr. 2; SozR 3-7815 Art. 1 § 2 Nr. 1 sowie BSG-Urteil vom 23. Juli 1992 - 7 RAr 44/91 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Art. 1 § 3 Abs. 1 Nrn 3 bis 6 AÜG sind daher, wie das BSG schon mehrfach entschieden hat, an den Verleiher gerichtete allgemeine Verbote zu entnehmen (BSGE 48, 115, 116 = SozR 7815 Art. 1 § 3 Nr. 2; SozR 7815 Art. 1 § 3 Nr. 3).

  • BSG, 14.06.1983 - 7 RAr 114/81

    Begriff der Auflage - Auflagenbescheid

    Auszug aus BSG, 29.07.1992 - 11 RAr 51/91
    Daß die Erlaubnis der Klägerin unbefristet verlängert worden ist, steht somit der nachträglichen Aufnahme von Auflagen nicht entgegen (BSG SozR 7815 Art. 1 § 2 Nr. 2).

    Auflagen sind, was auch für Auflagen nach Art. 1 § 2 Abs. 2 AÜG zutrifft (BSG SozR 7815 Art. 1 § 2 Nr. 2; SozR 3-7815 Art. 1 § 2 Nr. 1 sowie BSG-Urteil vom 23. Juli 1992 - 7 RAr 44/91 - zur Veröffentlichung vorgesehen), Verfügungen, durch die dem durch einen Verwaltungsakt Begünstigten ein Tun, Dulden oder wie hier, Unterlassen vorgeschrieben wird (vgl § 36 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsverfahrensgesetz , § 32 Abs. 2 Nr. 4 des Zehnten Buchs des Sozialgesetzbuchs ), das mit den Mitteln des Verwaltungszwangs durchgesetzt werden kann.

    Darin liegt eine fall- oder fallgruppenbezogene Auflage, denn sie konkretisiert den Versagungstatbestand des Art. 1 § 3 Abs. 1 Nr. 3 AÜG für die Fallgruppe der befristeten Arbeitsverträge (vgl zur fallgruppenbezogenen Auflage BSGE 48, 115 = SozR 7815 Art. 1 § 3 Nr. 2; SozR 7815 Art. 1 § 2 Nr. 2; SozR 3-7815 Art. 1 § 2 Nr. 1 sowie BSG-Urteil vom 23. Juli 1992 - 7 RAr 44/91 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BSG, 16.12.1976 - 7 RAr 89/75

    Arbeitsförderung - Vermittlungsmonopol - Private Arbeitsvermittlung -

    Auszug aus BSG, 29.07.1992 - 11 RAr 51/91
    Vielmehr müssen - wie das BSG bereits in seiner Entscheidung vom 16. Dezember 1976 (BSGE 43, 100, 103) ausgeführt hat - die ausnahmsweise eine Befristung des Arbeitsvertrages rechtfertigenden sachlichen Gründe aus der Person des Leiharbeitnehmers in einer für die BA nachprüfbaren Weise dargelegt werden.

    Das BSG hat zwar in seiner bereits zitierten Entscheidung vom 16. Dezember 1976 (BSGE 43, 100, 104) klargestellt, daß die Vereinbarung von Beschäftigungspausen auch innerhalb des Leiharbeitsverhältnisses letztlich nichts anderes als unbezahlter Urlaub ist.

  • BSG, 19.03.1992 - 7 RAr 34/91

    Begriff der Auflage iS. des Art. 1 § 2 Abs. 2 AÜG

    Auszug aus BSG, 29.07.1992 - 11 RAr 51/91
    Auflagen sind, was auch für Auflagen nach Art. 1 § 2 Abs. 2 AÜG zutrifft (BSG SozR 7815 Art. 1 § 2 Nr. 2; SozR 3-7815 Art. 1 § 2 Nr. 1 sowie BSG-Urteil vom 23. Juli 1992 - 7 RAr 44/91 - zur Veröffentlichung vorgesehen), Verfügungen, durch die dem durch einen Verwaltungsakt Begünstigten ein Tun, Dulden oder wie hier, Unterlassen vorgeschrieben wird (vgl § 36 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsverfahrensgesetz , § 32 Abs. 2 Nr. 4 des Zehnten Buchs des Sozialgesetzbuchs ), das mit den Mitteln des Verwaltungszwangs durchgesetzt werden kann.

    Darin liegt eine fall- oder fallgruppenbezogene Auflage, denn sie konkretisiert den Versagungstatbestand des Art. 1 § 3 Abs. 1 Nr. 3 AÜG für die Fallgruppe der befristeten Arbeitsverträge (vgl zur fallgruppenbezogenen Auflage BSGE 48, 115 = SozR 7815 Art. 1 § 3 Nr. 2; SozR 7815 Art. 1 § 2 Nr. 2; SozR 3-7815 Art. 1 § 2 Nr. 1 sowie BSG-Urteil vom 23. Juli 1992 - 7 RAr 44/91 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BVerwG, 04.07.1973 - VI C 23.73

    Vertretung von Kriegsdienstverweigerern durch Beauftragte der Kirchen -

    Auszug aus BSG, 29.07.1992 - 11 RAr 51/91
    Im letzteren Fall ist ein berechtigtes Interesse dann gegeben, wenn die Gefahr der Wiederholung begründet ist (BVerwGE 42, 318, 320; BSG-Urteil vom 23. Juli 1992 - 7 RAr 44/91 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • LSG Hamburg, 30.01.2019 - L 2 AL 18/18

    Anspruch auf Erteilung einer unbefristeten Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung

    Zwar weist die Klägerin zu Recht darauf hin, dass mit dem Ersten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt das im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung bis dahin geltende Befristungsverbot, Wiedereinstellungsverbot, das Synchronisationsverbot sowie die Beschränkung der Überlassungsdauer entfallen sind (vgl. BT-Drs. 15/25 S. 39; zur alten Rechtslage u.a. BSG, Urteile vom 16. Dezember 1976 - 12/7 RAr 89/75, BSGE 43, 100, und vom 29. Juli 1992 - 11 RAr 51/91, SozR 3-7815 Art. 1 § 3 Nr. 5).
  • BSG, 06.04.2000 - B 11/7 AL 50/99 R

    Private Arbeitsvermittlung - Vergütungsverbot - Hinterlegung eines rückzahlbaren

    Denn in Satz 2 dieser Vorschrift ist ausdrücklich geregelt, daß die Aufnahme, Änderung oder Ergänzung von Auflagen auch nach Erteilung der Erlaubnis zulässig ist (vgl hierzu BSG SozR 7815 Art. 1 § 2 Nr. 2; BSG SozR 3-7815 Art. 1 § 3 Nr. 5).
  • LSG Hamburg, 01.10.2015 - L 2 AL 39/15

    Einstweiliger Rechtschutz gegen die Versagung einer Erlaubnis nach dem

    Wenn nämlich § 3a Abs. 2 Satz 1 der Arbeitsverträge die Antragstellerin lediglich dazu verpflichtet, Dienste "in dem unter Absatz 1 (sc. der Bestimmung der regelmäßigen Wochenarbeitszeit) geregelten Umfang pro Woche" anzubieten, und Satz 3 der Vorschrift dem Arbeitnehmer die Wahl lässt, diese Dienste anzunehmen oder abzulehnen, so bedeutet dies für einen Arbeitnehmer - jedenfalls wenn er seiner in § 3a Abs. 1 des Arbeitsvertrages festgelegten Verpflichtung vollständig nachkommen will - letztlich die Arbeit auf Abruf, deren Vereinbarkeit mit der zwingenden Risikoverteilung in § 11 Abs. 4 Satz 2 AÜG mit guten Gründen bezweifelt wird (so etwa von Ulber, a.a.O., Rn. 47 unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 29. Juli 1992 - 11 RAr 51/91, SozR 3-7815 Art. 1 § 3 Nr. 5).
  • LSG Brandenburg, 12.05.1999 - L 5 KA 2/98
    Daneben besteht auch ein Rehabilitationsinteresse des Klägers (siehe hierzu BSG, Beschluß vom 27. Oktober 1987, 6 Bka 24/87 sowie Urteile vom 29. Juli 1992, 11 RAr 51/91, SozR 3 - 7815 Art. 1 § 3 Nr. 5, und vom 24. Juli 1996, 7 KlAr 1/95, BSGE 79, 71 [BSG 24.07.1996 - 7 KlAr 1/95] = SozR 3 - 4100 § 116 Nr. 4), weil die diskriminierende Wirkung der Anordnung der Disziplinarmaßnahme und des Vorwurfs der Verletzung vertragszahnärztlicher Pflichten weiter fortbesteht.
  • BSG, 06.04.2000 - B 11 AL 50/99 R
    Denn in Satz 2 dieser Vorschrift ist ausdrücklich geregelt, daß die Aufnahme, Änderung oder Ergänzung von Auflagen auch nach Erteilung der Erlaubnis zulässig ist (vgl hierzu BSG SozR 7815 Art. 1 § 2 Nr. 2; BSG SozR 3-7815 Art. 1 § 3 Nr. 5).
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