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   BSG, 27.04.1995 - 11 RAr 69/94   

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BSG, 27.04.1995 - 11 RAr 69/94 (https://dejure.org/1995,11830)
BSG, Entscheidung vom 27.04.1995 - 11 RAr 69/94 (https://dejure.org/1995,11830)
BSG, Entscheidung vom 27. April 1995 - 11 RAr 69/94 (https://dejure.org/1995,11830)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Gewährung von Altersübergangsgeld - Herstellungsanspruch aus der Verletzung von Pflichten des Versicherungsträger gegenüber den Versicherten aus dem Sozialrechtsverhältnis - Beratungspflicht eines Versicherungsträgers gegenüber ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 16.12.1993 - 13 RJ 19/92

    Rentenversicherungsträger - Informationspflicht

    Auszug aus BSG, 27.04.1995 - 11 RAr 69/94
    Diese Pflichten sind verletzt, wenn sie, obwohl ein konkreter Anlaß zu den genannten Dienstleistungen bestanden hat, nicht oder nur unzureichend erfüllt worden sind (BSG SozR 1200 § 14 Nr. 15; BSGE 60, 79, 85 = SozR 4100 § 100 Nr. 11; SozR 3-1200 § 14 Nr. 12).

    Regelmäßig wird eine derartige Pflicht durch ein entsprechendes Begehren des Berechtigten ausgelöst (vgl BSG SozR 1200 § 14 Nrn 9, 12 sowie SozR 3-1200 § 14 Nr. 12).

  • BSG, 17.04.1986 - 7 RAr 81/84

    Anspruch auf Arbeitslosengeld - Rücknahme des Antrags - Verpflichtung des

    Auszug aus BSG, 27.04.1995 - 11 RAr 69/94
    Diese Pflichten sind verletzt, wenn sie, obwohl ein konkreter Anlaß zu den genannten Dienstleistungen bestanden hat, nicht oder nur unzureichend erfüllt worden sind (BSG SozR 1200 § 14 Nr. 15; BSGE 60, 79, 85 = SozR 4100 § 100 Nr. 11; SozR 3-1200 § 14 Nr. 12).

    Die Verpflichtung zur Beratung trifft den Versicherungsträger insbesondere im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens (vgl BSGE 60, 79, 85 f = SozR 4100 § 100 Nr. 11).

  • BSG, 25.04.1978 - 5 RJ 18/77

    Auslegung des Begriffs "Erhöhung der Rente" i.S. des § 1290 Abs. 3 S. 1

    Auszug aus BSG, 27.04.1995 - 11 RAr 69/94
    Zu diesen Pflichten gehören vor allem spezielle Dienstleistungen des Versicherungsträgers wie Auskunft, Beratung und eine "verständnisvolle Förderung" des Versicherten (BSGE 46, 124, 126 = SozR 2200 § 1290 Nr. 11 mwN).
  • BSG, 26.10.1994 - 11 RAr 5/94

    Altersübergangsgeld - Arbeitsamt - Hinweispflicht

    Auszug aus BSG, 27.04.1995 - 11 RAr 69/94
    Daran ändert, wie der Senat bereits in seinem zur Veröffentlichung in SozR vorgesehenen Urteil vom 26. Oktober 1994 - 11 RAr 5/94 - entschieden hat, auch die Tatsache nichts, daß Art. 30 Abs. 2 Satz 7 EinigVtr die Möglichkeit vorsah, die für die Alüg-Regelung vorgesehene Befristung bis zum 31. Dezember 1991 "um ein Jahr" zu verlängern und demgemäß die Verordnungsermächtigung in § 249e Abs. 8 AFG bestimmte, daß der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen und dem Bundesminister für Wirtschaft die in Abs. 1 genannte Befristung durch Rechtsverordnung bis 31. Dezember 1992 verlängern kann, wenn dies aus arbeitsmarktpolitischen Gründen geboten ist.
  • BSG, 15.12.1994 - 4 RA 64/93

    Vormerkung - Anrechnungszeittatbestand - Pflichtverletzung - Zurechnung -

    Auszug aus BSG, 27.04.1995 - 11 RAr 69/94
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG kann die Verletzung von Pflichten, die dem Versicherungsträger gegenüber den Versicherten aus dem Sozialrechtsverhältnis obliegen, für die Versicherten einen sozialrechtlichen Herstellungsanspruch begründen (vgl ausführlich Urteil des BSG vom 15. Dezember 1994 - 4 RAr 64/93 - NZS 1995, 183 f).
  • BSG, 09.08.1990 - 11 RAr 141/88

    Entstehen des Anspruchs iS von §§ 100 , 104 Abs. 2 AFG , Wirksamkeit der

    Auszug aus BSG, 27.04.1995 - 11 RAr 69/94
    Der Beratungsfehler wirke auch im Hinblick auf in der Zukunft liegende, noch nicht erkennbare mögliche Leistungsansprüche, wie das Bundessozialgericht (BSG) in einem ähnlich gelagerten Fall entschieden habe (Urteil vom 9. August 1990 - 11 RAr 141/88 -).
  • BSG, 15.05.1984 - 12 RK 9/83

    Auskunft eines Rentenversicherungsträgers - Unvollständigkeit einer Auskunft -

    Auszug aus BSG, 27.04.1995 - 11 RAr 69/94
    Dabei ist die Frage, ob eine Gestaltungsmöglichkeit klar zu Tage liegt, allein nach objektiven Merkmalen zu beurteilen (BSG SozR 5070 § 10 Nr. 25 S 56 mwN).
  • BSG, 27.09.1983 - 12 RK 44/82

    Gestaltungsmöglichkeit - Beratung - Rechtsrat - Beitragsnachentrichtung

    Auszug aus BSG, 27.04.1995 - 11 RAr 69/94
    Diese Pflichten sind verletzt, wenn sie, obwohl ein konkreter Anlaß zu den genannten Dienstleistungen bestanden hat, nicht oder nur unzureichend erfüllt worden sind (BSG SozR 1200 § 14 Nr. 15; BSGE 60, 79, 85 = SozR 4100 § 100 Nr. 11; SozR 3-1200 § 14 Nr. 12).
  • BSG, 05.08.1999 - B 7 AL 38/98 R

    Arbeitslosengeld - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch - Beratungspflicht -

    Nach der Rechtsprechung des Senats kann der Antrag auf Alg bis zum Wirksamwerden der Entscheidung über die Bewilligung (§ 39 Abs. 1 SGB X) widerrufen werden, weil er so lange ohne Außenwirkung geblieben ist (vgl BSGE 60, 79, 83 = SozR 4100 § 100 Nr. 11; zustimmend der 11. Senat des BSG, Urteil vom 16. September 1998 - B 11 AL 17/98 R -, unveröffentlicht; Urteil vom 27. April 1995 - 11 RAr 69/94 -, DBlR Nr. 4225a zu § 14 SGB I).
  • BSG, 14.02.2001 - B 9 V 9/00 R

    Serienschreiben des Leistungsträgers an einen von einer Rechtsänderung

    Dies gilt etwa von der Berichtigung der in eine Lohnsteuerkarte eingetragenen Lohnsteuerklasse, für die Höhe eines tatsächlich erzielten Arbeitsentgelts, für die Schutzvorkehrungen im Rahmen des Winterbaus oder die rechtzeitige Anzeige von Umständen tatsächlicher Art wie Arbeitslosmeldung oder rechtzeitige Anzeige eines Arbeitsunfalls (vgl BSG SozR 3-4100 § 249e Nr. 4 S 38 mwN auch BSG-Urteil vom 27. April 1995 - 11 RAr 69/94 - SozSich 1996, 191).
  • BSG, 02.06.2009 - B 12 KR 65/08 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Die Klägerin macht darüber hinaus eine Abweichung der Berufungsentscheidung von drei Entscheidungen des BSG geltend (Urteil vom 1.4.2004, B 7 AL 36/03 R , Urteil vom 27.4.1995, 11 RAr 69/94 und Urteil vom 16.12.1993, 13 RJ 19/92, jeweils in juris veröffentlicht).
  • BSG, 14.03.1996 - 7 RAr 38/95

    Verfügbarkeit und Erreichbarkeit eines Arbeitslosen

    Dieser Anspruch knüpft an die Verletzung einer aus dem Sozialrechtsverhältnis resultierenden Pflicht an und setzt voraus, daß der durch das pflichtwidrige Verwaltungshandeln bewirkte Nachteil durch eine zulässige Amtshandlung beseitigt werden kann (vgl BSG, Urteil vom 30. März 1995 - 7 RAr 22/94 -, zur Veröffentlichung vorgesehen; BSG, Urteil vom 27. April 1995 - 11 RAr 69/94 -, unveröffentlicht; vgl auch BSG, Urteil vom 15. Dezember 1994 - 4 RA 64/93 -, NZS 1995, 183 f).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.05.2010 - L 8 EG 13/09
    Das Urteil des SG beruhe auf der Abweichung von der BSG-Rechtsprechung (BSGE 41, 126 sowie Urteile vom 27. April 1995 11 RAr 69/94 und vom 23. März 1995 13 RJ 27/94 ), es hätte in Anwendung der Rechtsgrundsätze des BSG das Bestehen des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs ablehnen und die Klage abweisen müssen.

    Das BSG hat in der vom Beklagten genannten Entscheidung vom 27. April 1995 11 RAr 69/94 (und dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des BSG) einen Rechtssatz formuliert, dass ein Leistungsträger auch bei einem fehlenden ausdrücklichen Verlangen nach einer Beratung bei Vorliegen eines konkreten Anlasses von sich aus "spontan" auf klar zu Tage liegende Gestaltungsmöglichkeiten hinweisen muss, deren Wahrnehmung offensichtlich so zweckmäßig ist, dass sie ein verständiger Versicherter mutmaßlich nutzen würde, um sozialrechtliche Nachteile zu vermeiden.

  • BSG, 11.07.2019 - B 13 R 263/17 B

    Intensität und Bandbreite von Auskunftspflichten und Beratungspflichten

    Ob eine Gestaltungsmöglichkeit klar zutage liegt, ist - so der 11. Senat des BSG - allein nach objektiven Kriterien zu beurteilen ( BSG Urteil vom 27.4.1995 - 11 RAr 69/94 - Juris RdNr 20).
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