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BSG, 21.04.1993 - 11 RAr 79/92 |
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- Wolters Kluwer
Anspruch auf Anschluss-Arbeitslosenhilfe - Erfordernis einer Verfügbarkeit bei der Arbeitsvermittlung - Bereitschaft zur Annahme jeder zumutbaren Beschäftigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (17)
- BSG, 21.07.1977 - 7 RAr 132/75
Auszug aus BSG, 21.04.1993 - 11 RAr 79/92
Wie der 7. Senat des BSG in seiner bereits vom LSG zitierten Rechtsprechung (BSGE 44, 164, 170 = SozR 4100 § 134 Nr. 3) und im Anschluß daran der erkennende Senat (…SozR 3-4100 § 134 Nr. 5) entschieden haben, ist § 134 Abs. 4 Satz 2 AFG einschränkend dahin auszulegen, daß nur für diesen Tatbestand der nicht üblichen Teilzeitarbeit der Anspruch auf Alhi ausgeschlossen wird.Bezogen auf Arbeitsangebote mit bestimmten Bedingungen ist nicht maßgebend, ob den Arbeitsämtern entsprechende Vermittlungsaufträge der Arbeitgeber vorliegen oder freie Arbeitsplätze bekannt sind, sondern ob es in nennenswertem Umfang überhaupt Arbeitsplätze dieser Art gibt, seien sie nun besetzt oder frei (BSGE 44, 164, 172 = SozR 4100 § 134 Nr. 3;… BSG SozR 4100 § 103 Nrn 17 und 23;… SozR 3-4100 § 134 Nr. 5 sowie zuletzt - nicht veröffentlichtes - BSG-Urteil vom 23. Juli 1992 - 7 RAr 38/91 -).
Selbst wenn im übrigen Arbeitsplätze für Erzieher mit Arbeitszeiten, wie sie der Kläger während des Semesters ausüben konnte, und solche mit Wechsel von Teilzeit während und Vollzeit außerhalb des Semesters nicht arbeitsmarktüblich waren, schlösse dies die objektive Verfügbarkeit des Klägers für die vorlesungsfreien Zeiten bzw die Semesterferien nur aus, wenn auch auf die Dauer von zwei oder drei Monaten beschränkte Erzieherarbeitsplätze mit Vollzeit nicht marktüblich waren (vgl dazu, daß auch die Gesamtdauer der dem Arbeitslosen möglichen Beschäftigung marktüblich sein muß: BSGE 44, 164, 172 = SozR 4100 § 134 Nr. 3; nicht veröffentlichtes BSG-Urteil vom 23. Juli 1992 - 7 RAr 38/91 -).
Dies kann dann zu verneinen sein, wenn jemand neben seinem Studium während des Semesters wöchentlich nur bis zu maximal 20 Stunden beschäftigt sein kann (BSGE 44, 164, 166 = SozR 4100 § 134 Nr. 3;… 50, 25, 26 f = SozR 2200 § 172 Nr. 14).
- BSG, 17.10.1990 - 11 RAr 59/89
Anspruch auf Arbeitslosenhilfe bei Einschränkungen hinsichtlich der Dauer der …
Auszug aus BSG, 21.04.1993 - 11 RAr 79/92
Wie der 7. Senat des BSG in seiner bereits vom LSG zitierten Rechtsprechung (…BSGE 44, 164, 170 = SozR 4100 § 134 Nr. 3) und im Anschluß daran der erkennende Senat (SozR 3-4100 § 134 Nr. 5) entschieden haben, ist § 134 Abs. 4 Satz 2 AFG einschränkend dahin auszulegen, daß nur für diesen Tatbestand der nicht üblichen Teilzeitarbeit der Anspruch auf Alhi ausgeschlossen wird.Bezogen auf Arbeitsangebote mit bestimmten Bedingungen ist nicht maßgebend, ob den Arbeitsämtern entsprechende Vermittlungsaufträge der Arbeitgeber vorliegen oder freie Arbeitsplätze bekannt sind, sondern ob es in nennenswertem Umfang überhaupt Arbeitsplätze dieser Art gibt, seien sie nun besetzt oder frei (…BSGE 44, 164, 172 = SozR 4100 § 134 Nr. 3;… BSG SozR 4100 § 103 Nrn 17 und 23; SozR 3-4100 § 134 Nr. 5 sowie zuletzt - nicht veröffentlichtes - BSG-Urteil vom 23. Juli 1992 - 7 RAr 38/91 -).
Die Feststellung, daß ein bestimmtes Arbeitsangebot - hier die vom Kläger angebotene Tätigkeit als Erzieher - den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes entspricht, ist im Grundsatz eine Tatsachenfeststellung (BSG SozR 3-4100 § 134 Nr. 5 mwN).
Entscheidend ist deshalb allein, ob es Teilzeitarbeitsplätze mit dieser Arbeitszeitverteilung in nennenswertem Umfang gibt (vgl BSG SozR 3-4100 § 134 Nr. 5).
- BSG, 22.02.1980 - 12 RK 34/79
Auszug aus BSG, 21.04.1993 - 11 RAr 79/92
Damit sind die von der Rechtsprechung des BSG zur Kranken- und Rentenversicherungsfreiheit wie auch zur Beitragsfreiheit dieses Personenkreises entwickelten Grundsätze weiterhin uneingeschränkt maßgebend (vgl insbesondere BSGE 50, 25 = SozR 2200 § 172 Nr. 14; BSG-Urteil vom 19. Februar 1987 - 12 RK 10/85 - BB 1987, 1182 = NZA 1987, 828).Dies kann dann zu verneinen sein, wenn jemand neben seinem Studium während des Semesters wöchentlich nur bis zu maximal 20 Stunden beschäftigt sein kann (…BSGE 44, 164, 166 = SozR 4100 § 134 Nr. 3; 50, 25, 26 f = SozR 2200 § 172 Nr. 14).
Desgleichen muß nach der Rechtsprechung ein Student seinem Erscheinungsbild nach nicht zum Kreis der sozialversicherungsrechtlich geschützten Arbeitnehmer gehören, wenn er aufgrund seiner Ausbildung nur an Wochenenden oder in den Abend- und Nachtstunden einer Beschäftigung nachgehen kann (BSGE 50, 25, 27).
- BSG, 23.07.1992 - 7 RAr 38/91
Voraussetzungen zur Gewährung von Arbeitslosengeld - Erfüllung der …
Auszug aus BSG, 21.04.1993 - 11 RAr 79/92
Bezogen auf Arbeitsangebote mit bestimmten Bedingungen ist nicht maßgebend, ob den Arbeitsämtern entsprechende Vermittlungsaufträge der Arbeitgeber vorliegen oder freie Arbeitsplätze bekannt sind, sondern ob es in nennenswertem Umfang überhaupt Arbeitsplätze dieser Art gibt, seien sie nun besetzt oder frei (…BSGE 44, 164, 172 = SozR 4100 § 134 Nr. 3;… BSG SozR 4100 § 103 Nrn 17 und 23; SozR 3-4100 § 134 Nr. 5 sowie zuletzt - nicht veröffentlichtes - BSG-Urteil vom 23. Juli 1992 - 7 RAr 38/91 -).Selbst wenn im übrigen Arbeitsplätze für Erzieher mit Arbeitszeiten, wie sie der Kläger während des Semesters ausüben konnte, und solche mit Wechsel von Teilzeit während und Vollzeit außerhalb des Semesters nicht arbeitsmarktüblich waren, schlösse dies die objektive Verfügbarkeit des Klägers für die vorlesungsfreien Zeiten bzw die Semesterferien nur aus, wenn auch auf die Dauer von zwei oder drei Monaten beschränkte Erzieherarbeitsplätze mit Vollzeit nicht marktüblich waren (…vgl dazu, daß auch die Gesamtdauer der dem Arbeitslosen möglichen Beschäftigung marktüblich sein muß: BSGE 44, 164, 172 = SozR 4100 § 134 Nr. 3; nicht veröffentlichtes BSG-Urteil vom 23. Juli 1992 - 7 RAr 38/91 -).
- BSG, 21.04.1993 - 11 RAr 25/92
Beitragsfreiheit - Student - Abschluß - Ergänzungsstudium
Auszug aus BSG, 21.04.1993 - 11 RAr 79/92
Die Darlegung und Beweisführung, eine die Beitragspflicht begründende Beschäftigung ausüben zu können, darf allerdings arbeitslosen Studenten nicht durch die Annahme einer Belastungsobergrenze abgeschnitten werden (…BSGE 70, 180, 182 = SozR 3-4100 § 103 Nr. 7; Urteil des erkennenden Senats vom 21. April 1993 - 11 RAr 25/92 -). - BSG, 19.03.1992 - 7 RAr 128/90
Zumutbarkeit iS. von § 103 Abs. 1 AFG , objektive Verfügbarkeit nach § 103 Abs. 1 …
Auszug aus BSG, 21.04.1993 - 11 RAr 79/92
Die Darlegung und Beweisführung, eine die Beitragspflicht begründende Beschäftigung ausüben zu können, darf allerdings arbeitslosen Studenten nicht durch die Annahme einer Belastungsobergrenze abgeschnitten werden (BSGE 70, 180, 182 = SozR 3-4100 § 103 Nr. 7; Urteil des erkennenden Senats vom 21. April 1993 - 11 RAr 25/92 -). - BSG, 29.09.1992 - 12 RK 31/91
Werkstudenten - Versicherungsfreiheit - Abschluß - Erweiterungsstudium
Auszug aus BSG, 21.04.1993 - 11 RAr 79/92
Die Voraussetzungen dieser Beitragsfreiheit von Studenten (sog Werkstudenten-Privileg), die während des Studiums einer entgeltlichen Beschäftigung nachgehen, hat der für Beitragssachen zuständige 12. Senat des BSG nur für solche Personen angenommen, deren Zeit und Arbeitskraft überwiegend durch das Studium in Anspruch genommen werden und sich nach den gesamten tatsächlichen Verhältnissen das Erscheinungsbild eines Studenten, nicht aber eines abhängig Beschäftigten ergibt (BSG SozR 3-2200 § 172 Nr. 2). - BSG, 19.02.1987 - 12 RK 10/85
Befreiung von der Krankenversicherung Untergeordnete Beschäftigung - Student - …
Auszug aus BSG, 21.04.1993 - 11 RAr 79/92
Damit sind die von der Rechtsprechung des BSG zur Kranken- und Rentenversicherungsfreiheit wie auch zur Beitragsfreiheit dieses Personenkreises entwickelten Grundsätze weiterhin uneingeschränkt maßgebend (…vgl insbesondere BSGE 50, 25 = SozR 2200 § 172 Nr. 14; BSG-Urteil vom 19. Februar 1987 - 12 RK 10/85 - BB 1987, 1182 = NZA 1987, 828). - BSG, 01.08.1978 - 7 RAr 49/77
Zur Frage, ob der voll leistungsfähige Arbeitslose, der nur zu Teilzeitarbeit …
Auszug aus BSG, 21.04.1993 - 11 RAr 79/92
Der Arbeitslose muß hiernach ua grundsätzlich zu allen Beschäftigungen bereit sein, die ihm nach seinem objektiven Leistungsvermögen zumutbar sind, und zwar nach Inhalt und Umfang (BSGE 47, 40 = SozR 4100 § 103 Nr. 18;… BSGE 57, 10, 11 = SozR 4100 § 103 Nr. 35;… BSG SozR 4100 § 103 Nr. 43). - BSG, 21.07.1977 - 7 RAr 38/76
Vorliegen der Voraussetzungen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld - Möglichkeit …
Auszug aus BSG, 21.04.1993 - 11 RAr 79/92
Er darf in dieser Zeit durch nichts gehindert sein, ohne Verzug eine längere als kurzzeitige Beschäftigung aufzunehmen, wie sie grundsätzlich den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes entspricht (ständ Rspr, vgl BSGE 44, 188, 189 = SozR 4100 § 103 Nr. 8;… BSGE 62, 166, 170 = SozR 4100 § 103 Nr. 39;… BSG SozR 4100 § 103 Nr. 46). - BSG, 29.11.1989 - 7 RAr 138/88
Verfügbarkeit des Arbeitslosen bei Wohnsitzwechsel, Ermessensausübung bei …
- BSG, 15.05.1985 - 7 RAr 103/83
Vorschriftswidrige Besetzung der Richterbank - Revisionsverfahren - Rüge - …
- BSG, 29.09.1987 - 7 RAr 15/86
Student - Arbeitsvermittlung
- BSG, 19.06.1979 - 7 RAr 12/78
Teilzeitarbeit - Arbeitsmarkt - Üblichkeit von Lage und Verteilung - Fingierter …
- BSG, 07.09.1988 - 11 RAr 25/88
Anspruch auf Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeit nach dem Arbeitsförderungsgesetz - …
- BSG, 24.05.1984 - 7 RAr 38/83
Verfügbarkeit von Heimarbeitern - Arbeitslosenhilfe - Geltung einer …
- BSG, 26.09.1989 - 11 RAr 131/88
Subjektive Verfügbarkeit Arbeitsloser
- BSG, 09.05.2012 - B 5 R 68/11 R
Rente wegen voller Erwerbsminderung - Analphabetismus - Summierung ungewöhnlicher …
Hierzu gehört vor allem der rechtliche Normrahmen, wie etwa Dauer und Verteilung der Arbeitszeit, Pausen- und Urlaubsregelungen, Beachtung von Arbeitsschutzvorschriften sowie gesetzliche Bestimmungen und tarifvertragliche Vereinbarungen (…BSG Urteil vom 19.10.2011 - B 13 R 78/09 R - RdNr 29, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR 4-2600 § 43 Nr. 16 vorgesehen; zum Arbeitsförderungsrecht: BSGE 11, 16, 20;… 44, 164, 172 = SozR 4100 § 134 Nr. 3;… BSGE 46, 257, 259 = SozR 4100 § 103 Nr. 17;… BSG SozR 4100 § 103 Nr. 23 S 55; BSG Urteil vom 21.4.1993 - 11 RAr 79/92 - Die Beiträge 1994, 431).Die Bedingungen sind "üblich", wenn sie nicht nur in Einzel- oder Ausnahmefällen anzutreffen sind, sondern in nennenswertem Umfang und in beachtlicher Zahl (…BSG Urteil vom 19.10.2011, aaO, RdNr 29;… BSGE 46, 257, 262, 264 = SozR 4100 § 103 Nr. 17 S 40, 42;… SozR 2200 § 1247 Nr. 43 S 86 f; BSG Urteil vom 21.4.1993, aaO, Die Beiträge 1994, 431) .
- BSG, 30.03.1994 - 11 RAr 67/93
Voraussetzungen für einen Anspruch auf Arbeitslosenhilfe (Alhi) - Anforderungen …
Der erkennende Senat hat zu der neuen Rechtslage bereits in zwei Urteilen vom 21. April 1993 (BSGE 72, 206 [BSG 21.04.1993 - 11 RAr 25/92] = SozR 3-4100 § 103a Nr. 1 - sowie 11 RAr 79/92 - nicht veröffentlicht) eingehend Stellung genommen.Dies hat der 7. Senat des BSG bereits in einer Entscheidung vom 11. Februar 1993 (…BSGE 72, 105 = SozR 3-4100 § 169b Nr. 1) ausgeführt und der erkennende Senat in seinen Entscheidungen vom 21. April 1993 (aaO) bestätigt.
Der Nachweis nach § 103a Abs. 2 AFG muß sich darauf erstrecken, daß die Ausbildung eine die Beitragspflicht begründende Beschäftigung zuläßt (vgl Urteile des erkennenden Senats vom 21. April 1993 - aaO).
Für die prägende Bedeutung einer Arbeitnehmertätigkeit kommt es neben der Dauer der wöchentlichen Arbeitsbelastung auch darauf an, inwieweit der Arbeitslose zu üblichen Arbeitszeiten und damit nicht nur dem Studium angepaßten Zeiten wie den Abend- oder Nachtstunden oder an Wochenenden für eine Beschäftigung zur Verfügung steht (BSGE 50, 25, 27; Urteil des erkennenden Senats vom 21. April 1993 - 11 RAr 79/92).
Die Feststellungslast liegt - wie der erkennende Senat in seinen Entscheidungen vom 21. April 1993 (aaO) bereits ausgeführt hat - bei dem Arbeitslosen, der gemäß § 103a Abs. 2 AFG nachzuweisen hat, daß das Werkstudenten-Privileg auf ihn nicht anzuwenden ist.
- BSG, 14.03.1996 - 7 RAr 18/94
Widerlegung der Vermutung beitragsfeier Beschäftigung durch einen Studenten
Es kommt seither nicht allein darauf an, ob sie eine mehr als kurzzeitige Beschäftigung (mindestens 18 Wochenstunden, § 102 AFG) neben dem Studium ausüben können, sondern es darf auf sie auch nicht das sog Werkstudenten-Privileg des § 169b Satz 1 Nr. 2 AFG zutreffen, der eine Beitragsfreiheit in der Arbeitslosenversicherung entsprechend dem § 172 Abs. 1 Nr. 5 Reichsversicherungsordnung aF (jetzt § 6 Abs. 1 Nr. 3 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch) statuiert (…vgl hierzu die zuletzt ergangenen Entscheidungen des 11. Senats des Bundessozialgerichts , nämlich Urteil vom 21. April 1993 - 11 RAr 25/92 -, BSGE 72, 206, 208 f = SozR 3-4100 § 103a Nr. 1; Urteil vom 21. April 1993 - 11 RAr 79/92 -, Die Beiträge 1994, 431 = DBlR Nr. 4034a zu § 103 AFG; Urteil vom 30. März 1994 - 11 RAr 67/93 -, Die Beiträge 1994, 604 = DBlR Nr. 4120 zu § 103a AFG).Demzufolge vermag der Senat auch nicht zu beurteilen, ob unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des für Beitragssachen zuständigen 12. Senats des BSG, der sich die für Aufgaben der Bundesanstalt für Arbeit zuständigen Senate (7. und 11. Senat) angeschlossen haben, Raum für eine mehr als kurzzeitige Beschäftigung verblieben wäre, hinter der das Studium als "Nebensache" zurücktritt, dh der Student seinem Erscheinungsbild nach dem Kreis der Arbeitnehmer zuzurechnen wäre (…vgl hierzu im einzelnen BSGE 50, 25, 26 = SozR 2200 § 172 Nr. 14;… BSG SozR 2200 § 172 Nrn 19 und 20;… BSG SozR 3-2500 § 6 Nr. 2;… BSGE 71, 144, 145 = SozR 3-2200 § 172 Nr. 2;… ferner die bereits zitierten Entscheidungen des 11. Senats vom 30. März 1994, aaO und vom 21. April 1993, aaO sowie die Entscheidung des erkennenden Senats in BSGE 72, 105, 108 f = SozR 4100 § 169b Nr. 1).
Im Zusammenhang damit wird das LSG auch zu prüfen haben, ob eine dem Kläger unter Berücksichtigung seiner konkreten Studiengestaltung mögliche Teilzeitbeschäftigung "unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes" hätte ausgeübt werden können (§ 103 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AFG; vgl dazu auch BSG, Urteil vom 23. Juli 1992 - 7 RAr 38/91 - BSG, Urteil vom 21. April 1993 - 11 RAr 79/92 -).
- BSG, 09.11.1995 - 11 RAr 45/95
Studenten - Erreichbarkeit - Arbeitslose
Das Sozialgericht (SG - Urteil vom 30. November 1989) und - nach Zurückverweisung des Rechtsstreits durch das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 21. April 1993 (11 RAr 79/92) - das Landessozialgericht (LSG - Urteil vom 18. Oktober 1994) haben der Klage für die Zeit vom 7. Juli 1988 bis 14. März 1989 stattgegeben. - SG Dortmund, 05.02.2018 - S 31 AL 287/17 In der Arbeitslosenversicherung ist es unerheblich, ob die Vermittlungschancen schlecht sind, weil die in Frage kommenden Arbeitsplätze besetzt sind (vgl. z.B. BSG 11 RAr 79/92, Die Beiträge 1994, 431ff.), solange die gesuchte Beschäftigung - wie hier - unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes ausgeübt werden kann.
- LSG Baden-Württemberg, 18.10.2016 - L 13 AL 4509/15 Für die prägende Bedeutung einer Arbeitnehmertätigkeit kommt es neben der Dauer der wöchentlichen Arbeitsbelastung auch darauf an, inwieweit der Arbeitslose zu üblichen Arbeitszeiten und damit nicht nur dem Studium angepassten Zeiten wie den Abend- oder Nachtstunden oder an Wochenenden für eine Beschäftigung zur Verfügung steht (…BSGE a.a.O.; Urteil vom 21. April 1993 - 11 RAr 79/92, Urt. v. 30. März 1994, Az.: 11 RAr 67/93).