Rechtsprechung
   BSG, 21.06.1994 - 11 RAr 81/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,2924
BSG, 21.06.1994 - 11 RAr 81/93 (https://dejure.org/1994,2924)
BSG, Entscheidung vom 21.06.1994 - 11 RAr 81/93 (https://dejure.org/1994,2924)
BSG, Entscheidung vom 21. Juni 1994 - 11 RAr 81/93 (https://dejure.org/1994,2924)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,2924) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 1995, 43
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 23.05.1990 - 9b/7 RAr 18/89

    Ausbildungsförderung bei Ausbildungsgängen nach staatlichen Sonderprogrammen

    Auszug aus BSG, 21.06.1994 - 11 RAr 81/93
    BAB ist jedoch nicht schon immer dann zu gewähren, "wenn das Ausbildungsziel ein anerkannter Ausbildungsberuf ist" (BSG SozR 3-4100 § 40 Nr. 2 mwN).

    Diese sind darauf gerichtet, dem Auszubildenden die Grundlage für eine dauerhafte und vom einzelnen Betrieb unabhängige berufliche Tätigkeit zu vermitteln und die Wirtschaft mit qualifiziertem Nachwuchs auszustatten (BSG SozR 3-4100 § 40 Nr. 2).

  • BSG, 24.09.1974 - 7 RAr 113/73

    Kein grundsätzlicher Förderungsauschluß bei Wiederholung eines

    Auszug aus BSG, 21.06.1994 - 11 RAr 81/93
    Ob diese Ansicht zutrifft oder § 8 Abs. 4 AusbFöAnO nur deklaratorische Bedeutung wegen eines unmittelbar aus § 40 Abs. 1 AFG herzuleitenden Anspruchs auf BAB während einer verlängerten Ausbildung zukommt (vgl dazu: BSGE 38, 146, 147 = SozR 4100 § 42 Nr. 2; Hennig/Kühl/Heuer/Henke, AFG, § 40 RdNr 24 (Stand: August 1989)), kann hier auf sich beruhen.
  • BSG, 06.08.2014 - B 4 AS 55/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende -

    Mit der Aufnahme von Berufsausbildungsverhältnissen in das nach dem BBiG einzurichtende und zu führende Verzeichnis durch die hierfür zuständige Stelle erfolgt zugleich eine Entscheidung darüber, ob eine Ausbildung der durch das BBiG vorgeschriebenen Form entspricht (BSG vom 18.8.2005 - B 7a/7 AL 100/04 R, juris RdNr 16; s auch BSG vom 21.6.1994 - 11 RAr 81/93, SozR 3-4100 § 40 Nr. 8 S 36 juris RdNr 19) .
  • BSG, 04.10.1994 - 7 KlAr 1/93

    Arbeitsförderung - Neutralitätsausschluß - Forderungsgleichheit -

    Es liegt im Wesen der Drittbindungswirkung, daß die Richtigkeit bzw Unrichtigkeit derartiger Entscheidungen in weiteren gerichtlichen Verfahren nicht mehr überprüft werden kann (BSG SozR 3-4100 § 40 Nr. 8).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.05.2013 - L 2 AS 1962/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende bei

    Die Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse haben für die Bundesagentur für Arbeit, die Beteiligten und die Gerichte Tatbestandswirkung; ein eigenständiges Prüfrecht besteht nicht (vgl. Brecht-Heitzmann in Gagel, SGB II / SGB III, Stand 2013, Rn 21 mit Hinweis auf BSG 21.06.1994 - 11 RAr 81/93 - SozR 3-4100 § 40 Nr. 8; BSG v 18.08.2005 - B 7 a/7 AL 100/04 R - juris; so auch LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 04.07.2012 - L 15 AS 168/12 B ER, juris Rn 18).
  • BSG, 12.10.2000 - B 12 KR 7/00 R

    Versicherungspflicht wegen Berufsausbildung bei selbständiger Bildungseinrichtung

    Die Entscheidung über die Eintragung hat in diesem Umfang für die Gerichte, Verwaltungsbehörden und die Parteien des Ausbildungsverhältnisses Tatbestandswirkung (vgl BSG SozR 3-4100 § 40 Nr. 8 S 36).
  • BSG, 18.08.2005 - B 7a/7 AL 100/04 R

    Berufsausbildungsbeihilfe - Förderungsfähigkeit - Tatbestands- und

    In Fortführung dieser Rechtsprechung hat das BSG später ausgeführt, dass durch die Aufnahme von Berufsausbildungsverhältnissen in das nach § 31 BBiG (in der bis 31. März 2005 geltenden Fassung; seit 1. April 2005 § 34 BBiG) einzurichtende und zu führende Verzeichnis die hierfür zuständige Stelle darüber entscheidet, ob eine Ausbildung der durch das BBiG vorgeschriebenen Form entspricht (BSG SozR 3-4100 § 40 Nr. 8 S 36).
  • LSG Bayern, 29.06.2006 - L 10 AL 61/05

    Streit um die Zahlung von Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) für die Dauer der

    Durch die Aufnahme von Berufsausbildungsverhältnissen in das nach § 31 BBiG (idF bis 31.03.2005) einzurichtende und zu führende Verzeichnis entscheidet die zuständige Stelle - vorliegend die IHK -, dass eine Ausbildung der durch das BBiG vorgeschriebenen Form entspricht (BSG SozR 3-4100 § 40 Nr. 8 S 36).

    Die IHK entscheidet durch die Aufnahme von Berufsausbildungsverhältnissen in das nach § 31 BBiG einzurichtende und zu führende Verzeichnis darüber, ob eine Ausbildung der durch das BBiG vorgeschriebenen Verordnung, die eine inhaltlich qualifizierte Ausbildung gewährleisten soll, entspricht (BSG Urteil vom 21.06.1994 = SozR 3-4100 § 40 Nr. 8).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.02.2011 - L 18 AL 252/09

    Ausbildung zum Physiotherapeuten; Berufliche Weiterbildung; Abgrenzung zur

    In Fortführung dieser Rechtsprechung hat das BSG später ausgeführt, dass durch die Aufnahme von Berufsausbildungsverhältnissen in das nach § 31 BBiG in der bis 31. März 2005 geltenden Fassung bzw. nach § 34 BBiG in der seit 01. April 2005 geltenden Fassung einzurichtende und zu führende Verzeichnis die hierfür zuständige Stelle darüber entscheidet, ob eine Ausbildung der durch das BBiG vorgeschriebenen Form entspricht (vgl. BSG SozR 3-4100 § 40 Nr. 8 S. 36).
  • LSG Schleswig-Holstein, 12.05.2017 - L 3 AL 15/15

    Berufsausbildungsbeihilfeanspruch - förderungsfähige Berufsausbildung -

    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 21. Juni 1994 - 11 RAr 81/93 - Urteil vom 18. August 2005 - B 7 a/7 AL 100/04 R -, Rn. 16, juris) wird durch die Aufnahme des Berufsausbildungsverhältnisses in das nach § 35 BBiG zu führende Verzeichnis durch die hierfür zuständige Stelle entschieden, ob eine Ausbildung der durch das BBiG vorgeschriebenen Form entspricht.
  • BSG, 17.01.2002 - B 11 AL 250/01 B

    Klärungsbedürftigkeit einer Rechtssache im sozialgerichtlichen Verfahren,

    Sie setzt sich nicht einmal ansatzweise mit den Aufgaben der zuständigen Stellen nach § 23 BBiG auseinander, die diese bei der Prüfung von Bildungsverträgen und die Aufnahme von Berufsausbildungsverhältnissen in das nach § 31 BBiG einzurichtende Verzeichnis haben, mit denen der Senat in dem vom LSG erwähnten Urteil SozR 3-4100 § 40 Nr. 8 die Tatbestandswirkung der Entscheidungen dieser Stellen für die Beklagte begründet hat.
  • LSG Hamburg, 11.09.2013 - L 2 AL 86/10
    Diese Entscheidung hat sowohl für den Fall der Eintragung wie auch für den Fall der Nichteintragung eine so genannte Tatbestandswirkung (vgl. BSG, Urt. 21.06.1994 - 11 RAr 81/93, SozR 3-4100 § 40 Nr. 8; Urt. v. 12.10.2000 - B 12 KR 7/00 R, SozR 3-2600 § 1 Nr. 7, Rn. 16 a.E. bei juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2015 - L 12 AL 83/13
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht