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   BSG, 09.11.1989 - 11 RAr 83/88   

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https://dejure.org/1989,5559
BSG, 09.11.1989 - 11 RAr 83/88 (https://dejure.org/1989,5559)
BSG, Entscheidung vom 09.11.1989 - 11 RAr 83/88 (https://dejure.org/1989,5559)
BSG, Entscheidung vom 09. November 1989 - 11 RAr 83/88 (https://dejure.org/1989,5559)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Zur Notwendigkeit einer weiteren Bildungsmaßnahme für die berufliche Eingliederurung eines Arbeitslosen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Notwendigkeit einer weiteren Bildungsmaßnahme für die berufliche Eingliederung, Vermittlungsbemühungen der Bundesanstalt für Arbeit bei Unterbrechung der Arbeitslosigkeit

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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 07.04.1987 - 11b RAr 5/86

    Teilnahme an Bildungsmaßnahme - Vermittlung in absehbarer und angemessener Zeit

    Auszug aus BSG, 09.11.1989 - 11 RAr 83/88
    Zu Unrecht sehe das LSG in der erfolgreichen Vermittlung nach der zweiten Maßnahme einen Hinweis auf deren Notwendigkeit, weil diese bei Bewilligung der Maßnahme nicht feststehe (BSG SozR 4100 § 44 Nr. 46).

    Als Zeitraum für die Prognose hat der erkennende Senat in einem anderen Fall bereits eine Dauer von knapp sechs Monaten nach Bescheiderteilung für angemessen angesehen (SozR 4100 § 44 Nr. 46 S 111).

    Der erkennende Senat hat bereits darauf hingewiesen, daß es sich bei der Prognose um eine hypothetische Tatsache handelt, die wie jede andere Tatsache vom Revisionsgericht nur dann zu überprüfen ist, wenn sie mit ordnungsgemäßen Verfahrensrügen angegriffen ist (BSG SozR 4100 § 44 Nr. 46 S 1112 und Nr. 47 S 1115 f).

    Daß die Ausführungen des LSG zur Berücksichtigung späterer Ereignisse für die Beurteilung der Notwendigkeit weiterer Förderung im Widerspruch zu BSG SozR 4100 § 44 Nr. 46 S 111 stehen, wie die Beklagte behauptet, ist nicht ersichtlich.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2013 - L 9 AL 81/13

    Zur Ermessensausübung hinsichtlich der Bewilligung eines Gründungszuschusses

    Gerade auch § 57 Abs. 2 Nr. 2 SGB III a.F., wonach bei Aufnahme der selbständigen Tätigkeit noch einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld für die Dauer von mindestens 150 Tagen bestehen muss, spricht in Anbetracht der bereits nach zweijährigen Beschäftigung geltenden Anspruchsdauer von 360 Kalendertagen (vgl. § 127 Abs. 2, 339 Satz 2 SGB III) dafür, dass von einer Erforderlichkeit des Gründungszuschusses erst ausgegangen werden kann, wenn nach Eintritt der Arbeitslosigkeit während eines längeren Zeitraumes keine erfolgreiche Vermittlung stattgefunden hat (vgl. insoweit auch BSG, Urt. v. 09.11.1989 - 11 RAr 83/88 - juris Rn. 23; LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 10.08.2006 - L 6 AL 1161/05 -, juris Rn. 25; Kuhnke, in: jurisPK-SGB III, § 81 Rn. 45 a.E., jeweils zur Notwendigkeit einer Weiterbildung).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.11.2015 - L 7 AS 5471/13

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistungen - berufliche

    bb) Lässt sich nach allem die Eignung der Klägerin für den Beruf der KJP nicht erweisen, kann es der Senat dahingestellt sein lassen, ob die Notwendigkeit der von jener angestrebten Weiterbildung auch deshalb zu verneinen wäre, weil - wovon das SG und der Beklagte ausgehen - die Arbeitsmarktlage für den Beruf der Sozialarbeiterin/Sozialpädagogin günstiger wäre als für den der KJP und damit eine positive Beschäftigungsprognose auch unter diesem Gesichtspunkt nicht gestellt werden könnte (vgl. hierzu etwa BSG SozR 4100 § 42 Nr. 12; BSGE 70, 226 = SozR 3-4100 § 45 Nr. 2).
  • BSG, 28.11.1996 - 7 RAr 58/95

    Zweckmäßigkeit einer berufliche Bildungsmaßnahme unter Berücksichtigung von Lage

    Bei dieser Sachlage kann offenbleiben, ob und in welchem Umfang das SG zur Bestätigung der angefochtenen Entscheidung der Beklagten Beweis über die Situation des Arbeitsmarktes für die Zeit nach Beginn der Maßnahme hätte erheben müssen und unter welchen Voraussetzungen Prognosen des Landessozialgericht (LSG) zur Arbeitsmarktentwicklung als hypothetische Tatsachen überhaupt vom Revisionsgericht überprüfbar sind (vgl zu letzterem: BSG SozR 3-4100 § 36 Nr. 1; SozR 4100 § 42 Nr. 12; SozR 4100 § 44 Nrn 46 und 47).
  • BSG, 31.03.1992 - 9b RAr 18/91

    Bedrohung durch Arbeitslosigkeit bei Mangelberuf, Prognoseentscheidungen,

    Für die Arbeitslosen sind aber Bildungsmaßnahmen erst notwendig, wenn ihnen in absehbarer Zeit - einem Zeitraum von sechs bis 12 Monaten - kein angemessener Arbeitsplatz vermittelt werden kann (vgl BSG SozR 4100 § 42 Nr. 12).
  • BSG, 30.01.1990 - 11 RAr 11/89

    Arbeitsbescheinigung - Falsches Ausfüllen einer Arbeitsbescheinigung

    Im Rahmen des Indienstnahmeverhältnisses ist daher der Grundgedanke des § 17 Abs. 1 Nr. 3 SGB I entsprechend heranzuziehen (vgl zur Formulargestaltung im übrigen, Urteil des erkennenden Senats vom 9. November 1989 - SozR 4100 § 42 Nr. 12; BSGE 64, 233; BSG 9. September 1986 - 7 RAr 77/84 -;BSGE 52, 254, 260; BGH NJW 1983, 2772, 2773; Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken VersR 1988, 1283).
  • LSG Hamburg, 23.09.2015 - L 2 AL 57/13

    Gewährung eines Gründungszuschusses für einen Rechtsanwalt

    Gerade § 57 Abs. 2 Nr. 2 SGB III a.F., der einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen vorausgesetzt habe, zeige in Anbetracht einer Gesamtanspruchsdauer von 360 Tagen, dass von der Erforderlichkeit eines Gründungszuschusses erst ausgegangen werden könne, wenn während eines längeren Zeitraums nach Eintritt der Arbeitslosigkeit keine erfolgreiche Vermittlung stattgefunden habe (Hinweis auf BSG, Urteil vom 9. November 1989 - 11 RAr 83/88, LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. November 2013 - L 9 AL 81/13; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10. August 2006 - L 6 AL 1161/05).
  • BSG, 28.06.1990 - 9b/11 RAr 115/88

    Anspruch auf Unterhaltsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes

    So wie eine auf einige Wochen befristete Beschäftigung die Beklagte nicht von ihrer vorrangigen Verpflichtung, den Arbeitslosen durch eine Vermittlung dauerhaft ins Arbeitsleben einzugliedern, entbindet (BSG SozR 4100 § 42 Nr. 12), beseitigt sie hier nicht den Anspruch auf Umschulung als Eingliederungsmittel und den Anspruch auf Uhg entsprechend dem vorausgegangenen Alg-Bezug.
  • LSG Rheinland-Pfalz, 23.04.2015 - L 1 AL 66/13

    Voraussetzungen der Bewilligung eines Gründungszuschusses

    Dies spricht in Anbetracht der bereits nach zweijähriger Beschäftigung geltenden Anspruchsdauer von 360 Kalendertagen (§ 127 Abs. 2 SGB III aF, § 339 Abs. 2 SGB III) dafür, dass von einer Erforderlichkeit des GZ erst ausgegangen werden kann, wenn nach Eintritt der Arbeitslosigkeit während eines längeren Zeitraumes keine erfolgreiche Vermittlung stattgefunden hat (LSG NRW Urteil vom 28.11.2013 - L 9 AL 81/13 -, juris; zur Notwendigkeit einer Weiterbildung vgl BSG, Urteil vom 09.11.1989 - 11 RAr 83/88 -, juris; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.08.2006 - L 6 AL 1161/05 -, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.12.2014 - L 3 AL 3042/14
    Gerade aus dem Erfordernis des § 93 Abs. 2 Satz 1 SGB III, wonach bei Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit noch ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld für die Dauer von mindestens 150 Tagen bestehen muss, folgt in Anbetracht der Anspruchsdauer von 360 Kalendertagen, dass von einer Erforderlichkeit des Gründungszuschusses erst ausgegangen werden kann, wenn nach Eintritt der Arbeitslosigkeit während eines längeren Zeitraumes keine erfolgreiche Vermittlung stattgefunden hat (vgl. insoweit auch BSG, Urteil vom 09.11.1989 - 11 RAr 83/88 - veröffentlicht in juris, dort Rn. 23).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.03.2011 - L 7 AS 1402/10
    Die Prognoseentscheidung bezieht sich auch darauf, ob dem Teilnehmer innerhalb eines angemessenen Zeitraumes von sechs Monaten nach Beendigung der Maßnahme ein angemessener Dauerarbeitsplatz vermittelt werden kann (BSG SozR 4100 § 42 Nr. 12).
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