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BSG, 24.07.1997 - 11 RAr 83/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Gewährung von Arbeitslosenhilfe - Aufhebung der Bewilligung wegen wesentlicher Änderung in den Verhältnissen - Minderung der Dauer des Anspruchs auf originäre Arbeitslosenhilfe - Rückwirkung von Gesetzen - Sachliche Rechtfertigung der Schlechterstellung von ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Übergangsregelung in § 242q Abs. 10 Nr. 2 AFG nicht verfassungswidrig
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (5)
- BVerfG, 14.03.2001 - 1 BvR 2402/97
Verfassungsbeschwerde gegen zeitliche Begrenzung der Arbeitslosenhilfe nicht …
In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des Herrn Sch., 1. ummittelbar gegen das Urteil des Bundessozialgerichts vom 24. Juli 1997 - 11 RAr 83/96 -, 2. mittelbar gegen § 135 a AFG i. d. F. des Ersten Gesetzes zur Umsetzung des Spar -, Konsolidierungs - und Wachstumsprogramms (1. SKWPG) vom 21. Dezember 1993 (BGBl I S. 2353) hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Vizepräsidenten Papier und die Richter Steiner, Hoffmann-Riem gemäß § 93 b in Verbindung mit § 93 a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 14. März 2001 einstimmig beschlossen:. - LSG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2002 - L 12 AL 42/01
Arbeitslosenversicherung
Bereits das Bundessozialgericht (BSG) hat mit Urteil vom 24.07.1997 - 11 RAr 83/96 - festgestellt, dass eine ähnliche Übergangsregelung (ebenfalls mit dreimonatiger Übergangsfrist) verfassungsgemäss ist; seinerzeit wurde die Dauer des Anspruchs auf originäre Arbeitslosenhilfe auf längstens 312 Tage begrenzt. - BSG, 18.09.1997 - 7 RAr 32/96
Anspruch auf Bewilligung originärer Arbeitslosenhilfe - Zeitliche Begrenzung der …
Dem stehen, worauf sowohl der 11. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) in seiner Entscheidung vom 29. Januar 1997 - 11 RAr 43/96 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, als auch der erkennende Senat in seinem Urteil vom 23. April 1997 - 7 RAr 16/97 -, unveröffentlicht, aufmerksam gemacht haben, neben dem Gesetzeswortlaut vor allem die allgemeine Zielsetzung es 1. SKWPG und die Gesetzesmaterialien zu § 242q Abs. 10 AFG entgegen (vgl auch BSG, Urteil vom 24. Juli 1997 - 11 RAr 83/96 -, unveröffentlicht). - LSG Sachsen, 29.01.2004 - L 3 AL 71/02
Voraussetzungen für das Bestehen eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld; …
Das Bundessozialgericht (BSG) hat bereits mit Urteil vom 24.07.1997 - 11 RAr 83/96 - (…bestätigt mit Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14. März 2001 - 1 BvR 2402/97 = SozR 3-4100 § 242q Nr. 2) festgestellt, dass die ähnliche Übergangsregelung (ebenfalls mit dreimonatiger Übergangsfrist) des § 242q AFG verfassungsgemäß war. - LSG Nordrhein-Westfalen, 23.07.2001 - L 12 B 12/01
Arbeitslosenversicherung
So hat bereits das BSG mit Urteil vom 24.07.1997 - 11 RAr 83/96 - festgestellt, dass eine ähnliche Übergangsregelung (ebenfalls mit 3-monatiger Übergangsfrist) verfassungsgemäß ist; seinerzeit wurde die Dauer des Anspruchs auf originäre Arbeitslosenhilfe auf längstens 312 Tage begrenzt.