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   BSG, 25.04.1991 - 11 RAr 99/90   

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BSG, 25.04.1991 - 11 RAr 99/90 (https://dejure.org/1991,1515)
BSG, Entscheidung vom 25.04.1991 - 11 RAr 99/90 (https://dejure.org/1991,1515)
BSG, Entscheidung vom 25. April 1991 - 11 RAr 99/90 (https://dejure.org/1991,1515)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1992, 95
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 12.02.1986 - 1 BvL 39/83

    Arbeitslosengeld und Eigentumsgarantie

    Auszug aus BSG, 25.04.1991 - 11 RAr 99/90
    Der Gesetzgeber reagierte mit dieser Vorschrift auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 12. Februar 1986 (BVerfGE 72, 9 ff).

    Die vom Eigentumsschutz des Art. 14 Grundgesetz (GG) erfaßte Anwartschaft auf Alg wird erst mit Erfüllung der Anwartschaftszeit innerhalb der gesetzlichen Rahmenfrist erworben (BVerfGE 72, 9, 21).

  • BSG, 11.12.1979 - 7 RAr 10/79

    Eintritt einer Sperrzeit - Angebotene Arbeitsstelle - Annahme einer anderen

    Auszug aus BSG, 25.04.1991 - 11 RAr 99/90
    Bei dem Vergleich der Sperrzeittatbestände des § 119 Abs. 1 Satz 1 Nrn 1 bis 4 AFG ist vom Zweck der Sperrzeit auszugehen, die Versichertengemeinschaft von solchen Risikofällen zu entlasten, deren Eintritt der Versicherte selbst zu vertreten hat oder an deren Behebung er unbegründet nicht mithilft (BSGE 47, 101, 104 = SozR 4100 § 119 Nr. 5; BSGE 49, 197, 199 f = SozR 4100 § 119 Nr. 11).

    Dies ist aber nicht der Fall (Gagel, § 119 Anm 41; Schönefelder/Kranz/Wanka, Komm zum AFG, § 119 Anm 1); allenfalls trägt die Norm in ihren faktischen Auswirkungen erzieherischen Charakter (BSGE 49, 197, 199 = SozR 4100 § 119 Nr. 11; Gagel, § 119 Anm 45).

  • BVerfG, 10.02.1987 - 1 BvL 15/83

    Verfassungswidrigigkeit des § 120 Abs. 1 AFG

    Auszug aus BSG, 25.04.1991 - 11 RAr 99/90
    Am Verschuldensmaßstab hätte sich der Gesetzgeber nur entscheidend orientieren müssen, wenn § 119 AFG eine Strafvorschrift wäre (wie § 120 AFG, der eine Art Vertragsstrafe festsetzt, Gagel, § 120 Anm 6; zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen einer Verschuldensregelung vgl insoweit BVerfGE 74, 203, 216 f).
  • BAG, 18.11.1986 - 7 AZR 674/84

    Abmahnung - Wirkungslosigkeit durch Zeitablauf

    Auszug aus BSG, 25.04.1991 - 11 RAr 99/90
    Wie das LSG unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts -BAG- (Urteil vom 18. November 1986, NZA 1987, 418) zu Recht ausgeführt hat, führt ein Zeitablauf von zwei Jahren noch nicht zur Wirkungslosigkeit der Abmahnung.
  • BSG, 25.03.1987 - 7 RAr 95/85

    Anfechtungsklage gegen die Ablehnung eines Leistungsantrages - Ein Bescheid in

    Auszug aus BSG, 25.04.1991 - 11 RAr 99/90
    Eine derartige bloße Umbenennung des Kündigungsgrundes kann aber keinen Einfluß darauf haben, daß das Ende des Arbeitsverhältnisses durch das vertragswidrige Verhalten des Klägers herbeigeführt worden ist (Urteil des Bundessozialgerichts -BSG- vom 25. März 1987 - 7 RAr 95/85 -), zumal das LSG - von der Revision unangegriffen -festgestellt hat, daß der Kläger grob fahrlässig seine Arbeitslosigkeit herbeigeführt hat.
  • LSG Berlin, 27.11.1990 - L 14 Ar 116/89
    Auszug aus BSG, 25.04.1991 - 11 RAr 99/90
    Die in § 119a AFG nur für die Fälle des § 119 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AFG angeordnete Verlängerung der Sperrzeit auf zwölf Wochen ist nicht verfassungswidrig (Eckert in GK-AFG, § 119 Anm 4; LSG Berlin Urteil vom 27. November 1990 - L 14 Ar 116/89; anderer Auffassung SG Berlin Breithaupt 1986, 527 ff; SG Hamburg info also 1986, 1227 ff; SG Osnabrück info also 1986, 199; Paul-Bauer/Schimanski, Die Sperrzeitregelung des § 119 AFG bei der Lösung von Arbeitsverhältnissen, SozSich 1985, 225 ff und wohl auch Heuer in Hennig/ Kühl/Heuer, Arbeitsförderungsgesetz, § 119a).
  • BSG, 10.10.1978 - 7 RAr 55/77

    Nach Entstehung des Anspruchs - Anwartschaft - Arbeitsablehnung - Rechtsfolgen -

    Auszug aus BSG, 25.04.1991 - 11 RAr 99/90
    Bei dem Vergleich der Sperrzeittatbestände des § 119 Abs. 1 Satz 1 Nrn 1 bis 4 AFG ist vom Zweck der Sperrzeit auszugehen, die Versichertengemeinschaft von solchen Risikofällen zu entlasten, deren Eintritt der Versicherte selbst zu vertreten hat oder an deren Behebung er unbegründet nicht mithilft (BSGE 47, 101, 104 = SozR 4100 § 119 Nr. 5; BSGE 49, 197, 199 f = SozR 4100 § 119 Nr. 11).
  • BSG, 07.12.2004 - B 1 KR 6/03 R

    Krankenversicherung - berechtigtes Interesse - Zustimmung - Krankenkasse - auf

    Im ähnlichen Sinne wären zu Lasten der Versichertengemeinschaft gehende Manipulationen zwischen Arbeitgeber und Versichertem nicht schützenswert; solche könnten zB vorliegen, wenn Arbeitsvertragsparteien ein "betriebsbedingtes Ausscheiden" vereinbaren, obwohl beiden bereits klar ist, dass eine Rückkehr des Versicherten an seinen Arbeitsplatz aus gesundheitlichen Gründen ausscheidet und mit der Abrede nur leistungsrechtliche Verschiebungen erreicht werden sollen (ähnlich zur fehlenden Bindungswirkung arbeitsgerichtlicher Vergleiche im Arbeitsförderungsrecht: BSG SozR 3-4100 § 119a Nr. 1 S 2; BSG SozR 3-4100 § 117 Nr. 11 S 75).
  • BSG, 03.06.2004 - B 11 AL 70/03 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Beschäftigungslosigkeit - Arbeitslosmeldung -

    Eine bloße Umbenennung des Kündigungsgrundes hat allein keinen Einfluss darauf, ob das Ende des Beschäftigungsverhältnisses durch ein arbeitsvertragswidriges Verhalten herbeigeführt worden ist (Urteil des BSG vom 25. März 1987 - 7 RAr 95/85; BSG SozR 3-4100 § 119a Nr. 1).
  • BSG, 05.08.1999 - B 7 AL 14/99 R

    Arbeitslosengeld - Ruhen - Sperrzeit - Vorverlegung des Endzeitpunktes eines

    Ob §§ 119, 119a AFG iVm § 110 Satz 1 Nr. 2 AFG verfassungsgemäß sind (vgl zur Verfassungsmäßigkeit einer zwölfwöchigen Sperrzeit ohne die Minderung der Anspruchsdauer auf ein Viertel BSG SozR 3-4100 § 119a Nr. 1) oder in ihrem Zusammenspiel mit § 117 Abs. 2 und 3 AFG (vgl zur Verfassungsmäßigkeit von § 117 Abs. 2 und 3 allgemein BSGE 76, 294, 299 f mwN = SozR 3-4100 § 117 Nr. 12) und/oder §§ 117a, 110 Satz 1 Nr. 1a AFG (vgl hierzu insbesondere Düe in Niesel, AFG, 2. Aufl 1997, RdNr 14 zu § 117a) den Kläger in verfassungswidriger Weise belasten, bedarf gegenwärtig mangels ausreichender tatsächlicher Feststellungen zum Vorliegen eines wichtigen Grundes bzw einer besonderen Härte iS des § 119 AFG noch keiner Entscheidung, zumal verfassungsrechtlich bedenklichen Auswirkungen bei der Beurteilung des wichtigen Grundes zur Lösung des Beschäftigungsverhältnisses bzw der besonderen Härte des § 119 Abs. 2 Satz 1 AFG Rechnung zu tragen ist.
  • BSG, 14.07.2004 - B 11 AL 67/03 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsablehnung - Versäumung des Rückrufs beim

    Soweit der Senat in einem anderen Zusammenhang zu dem § 144 Abs. 1 Nr. 2 SGB III vergleichbaren § 119 Abs. 1 Nr. 2 Arbeitsförderungsgesetz ausgeführt hat, die Verwirklichung dieses Sperrzeittatbestandes setze vorsätzliches Verhalten voraus (vgl SozR 3-4100 § 119a Nr. 1 S 4), hält er an dieser seinerzeit nicht entscheidungserheblichen Aussage nicht fest.
  • BSG, 04.07.1991 - 7 RAr 124/90

    Minderung eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld - Eintritt einer Sperrzeit bei

    Aber auch wenn eine Sperrzeit eingetreten ist, deren Regeldauer nach § 119a AFG, dessen Verfassungsgemäßheit der 11. Senat des BSG bestätigt hat (Urteil vom 25. April 1991 - 11 RAr 99/90 - zur Veröffentlichung vorgesehen), 12 Wochen betrüge und gemäß § 110 Abs. 1 Nr. 2 AFG zu einer Minderung der Dauer des Anspruchs um 72 Wochentage führte, umfaßt die Sperrzeit nur 6 Wochen und berechtigt nur zu einer Minderung von 36 Wochentagen, wenn eine Sperrzeit von 12 Wochen für den Kläger nach den für den Eintritt der Sperrzeit maßgebenden Tatsachen eine besondere Härte bedeuten würde (§ 119 Abs. 2 Satz 1, § 119a Nr. 1 AFG).
  • LSG Hessen, 19.09.2000 - L 6 AL 1171/99

    Rechtmäßigkeit des Erlasses einer Sperrzeit für die Zahlung von Arbeitslosengeld;

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  • LSG Sachsen, 08.02.2018 - L 3 AL 204/16
    Zweifel an der grundsätzlichen Verfassungsmäßigkeit der Sperrzeitregelung bestehen nicht (vgl. BSG, Urteil vom 25. April 1991 - 11 RAr 99/90 - SozR 3-4100 § 119a Nr. 1 = juris Rdnr. 23 f.).
  • SG Stuttgart, 24.04.2008 - S 18 AL 1875/07

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - verspätete Arbeitsuchendmeldung - schuldhafte

    Die Sperrzeittatbestände wegen Ablehnung einer Arbeit oder beruflichen Eingliederungsmaßname (§ 144 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 und Nr. 3 SGB III a. F.) setzen eine vorherige Rechtsfolgenbelehrung und ein vorsätzliches Fehlverhalten voraus (vgl. BSG, Urt. v. 25.04.1991, B 11 RAr 99/90).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.09.2005 - L 6 AL 153/05

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Kündigung wegen arbeitsvertragswidrigen Verhaltens

    Denn eine derartige bloße Umbenennung des Kündigungsgrundes kann keinen Einfluss darauf haben, dass das Ende des Arbeitsverhältnisses durch das vertragswidrige Verhalten des Klägers herbeigeführt worden ist (vgl. Urteil des BSG vom 25. April 1991 - 11 RAr 99/90 - in SozR 3-4100 § 119a Nr. 1 m.w.N.; Niesel, AFG Kommentar, 1995, Rz. 31 zu § 119).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.06.2009 - L 7 AL 3309/07
    Auf die vorangegangene Kündigung ist selbst dann im Rahmen des zu prüfenden Kausalzusammenhangs abzustellen, wenn sich die Arbeitsvertragsparteien in einem nachfolgenden arbeitsgerichtlichen Verfahren - wie hier geschehen - vergleichsweise über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses geeinigt haben (vgl. BSG, Urteil vom 25. März 1987 a.a.O.; BSG SozR 3-4100 § 119a Nr. 1; BSG, Urteil vom 23. März 1995 - 1 RAr 39/94 - (juris)); selbst eine Umbenennung des Kündigungsgrundes hätte allein keinen Einfluss auf die Prüfung, ob das Ende des Beschäftigungsverhältnisses durch ein arbeitsvertragswidriges Verhalten herbeigeführt worden ist (vgl. BSG SozR 4-4300 § 123 Nr. 2 (Rdnr. 19)).
  • LSG Bayern, 08.04.2005 - L 8 AL 272/04

    Eintritt einer Sperrzeit wegen einer Arbeitsaufgabe; Beendigung eines

  • LSG Hessen, 18.09.2020 - L 7 AL 80/19
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2023 - L 5 KR 49/19
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2012 - L 7 AL 182/09
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2014 - L 12 AL 90/13
  • SG Darmstadt, 16.05.2019 - S 11 AL 252/17
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.04.2014 - L 7 AL 132/12
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