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   BSG, 16.08.1961 - 11 RV 1112/60   

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BSG, 16.08.1961 - 11 RV 1112/60 (https://dejure.org/1961,1112)
BSG, Entscheidung vom 16.08.1961 - 11 RV 1112/60 (https://dejure.org/1961,1112)
BSG, Entscheidung vom 16. August 1961 - 11 RV 1112/60 (https://dejure.org/1961,1112)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 15, 14
  • NJW 1961, 2278
  • MDR 1961, 1047
  • DVBl 1961, 919
 
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Wird zitiert von ... (28)

  • BSG, 13.12.2001 - B 13 RJ 67/99 R

    Einstellung der Rentenzahlung an Bewohner der Colonia Dignidad wegen nicht

    Das Anfechtungsbegehren ist bereits deshalb angebracht, weil die Beklagte die Einstellung der Rentenzahlung in der Form eines Verwaltungsaktes (vgl § 31 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch [SGB X]) verfügt hat (vgl BSGE 15, 14, 15 = SozR Nr. 82 zu § 54 SGG; BSGE 19, 123, 124 = SozR Nr. 7 zu § 368n RVO; BSGE 24, 190 f = SozR Nr. 18 zu § 47 VerwVG; BSG SozR 1200 § 53 Nr. 6 S 15 f).
  • BVerwG, 30.04.1992 - 5 C 29.88

    Sozialhilfe - Minderjährige - Rückforderung

    Er ist darum nur dann eine geeignete Grundlage für den vorliegend geltend gemachten Anspruch, wenn zwischen der Beklagten und den Klägern ein - wirkliches oder vermeintliches - sozialrechtliches Leistungsverhältnis bestanden hat, aus dem die Kläger unmittelbar von der Beklagten etwas erhalten haben (vgl. BVerwGE 50, 73 ; Urteil des erkennenden Senats vom 30. November 1966 - BVerwG 5 C 228.65 - <FEVS 14, S. 443/446>; BSGE 15, 14 ; 32, 145 ; BSG, Urteil vom 29. Oktober 1986, a.a.O.).

    Soweit das gezahlte Pflegegeld tatsächlich in das Vermögen der Kläger gelangt ist, geschah dies nicht aufgrund einer ihnen zu Unrecht erbrachten Leistung der Beklagten, sondern aufgrund ihres elterlichen Sorgerechts, also einer bürgerlich-rechtlichen Beziehung zwischen ihnen und ihrer Tochter (vgl. BSGE 15, 14 ).

  • BVerwG, 22.10.1992 - 5 C 65.88

    Bedarfsgemeinschaft, Haftung auf Erstattung zu Unrecht geleisteter Sozialhilfe;

    Dies hat der Senat zu der inzwischen kodifizierten Erstattungsregelung des § 50 SGB X entschieden (Urteil vom 30. April 1992 - BVerwG 5 C 29.88 - ) und unter Hinweis auf weitere Rechtsprechung (BVerwGE 50, 73 ; Urteil des Senats vom 30. November 1966 - BVerwG 5 C 228.65 - <FEVS 14, 443/446>; BSGE 15, 14 ; 32, 145 ; BSG, Urteil vom 29. Oktober 1986 - 7 RAr 77/85 - <">50%20SGB%20X%20Nr.%2013#0 | " style="color:red" title="');">SozR 1300 § 50 SGB X Nr. 13>) damit begründet, daß das Erstattungsverhältnis nur die Umkehrung, das "Spiegelbild" des Leistungsverhältnisses darstelle und (deshalb) das Bestehen eines - wirklichen oder vermeintlichen - sozialrechtlichen Leistungsverhältnisses voraussetze, aus dem der zur Erstattung Herangezogene unmittelbar von der Beklagten etwas erhalten hat.
  • BSG, 13.06.1989 - 2 RU 32/88

    Öffentlich-rechtlicher Anspruch auf Entscheidung über den Forderungserlaß

    Selbst dann, wenn ein Sozialversicherungsträger hoheitlich regelnd in ein Privatrechtsverhältnis eingreift, liegt ein Verwaltungsakt vor, über dessen Rechtmäßigkeit die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit als die gemäß § 51 SGG zuständigen Gerichte zu entscheiden haben (vgl BSGE 15, 14, 15; 24, 190, 191; 25, 268, 269; 40, 96, 97; BSG SozR Nr. 61 zu § 51 SGG, SozR 1500 § 51 Nr. 49; Brackmann aaO S 187n mwN).
  • BSG, 28.04.1966 - 8 RV 119/65
    vom 13" Oktober 1964 hat das Landessozialgerieht (LSG) Niedersachsen das erstinstanzliche Urteil aufgehoben und die Klage abgewiesen° Es hat den Kläâ- ern die Beschränkung der Erbenhaftung auf den Nachlaß vorbehalten° Entgegen BSG 15, 14, 15 könne ein an den Beschädigten überzahlter Betrag ." ' \- " ' .."5-.

    Die Entscheidung des 11. Senats in BSG 15, 14 stehe der angefochtenen Entscheidung entgegen.

    ist dem Beschädigten der Versorgungsverwaltung ein Versorgungsreehtsverhältnis entstanden, das dem öffentlichen Recht zuzurechnen ist, Dem öffentlichen Recht gehört auch die Rückforderung von Versorgungsleistungen gegen den Leistungsempfänger an, weil hiermit nur eine andere Seite des bestehenden Reehtsverhältnisses betroffen wird (BSG 14, 65)° Es kommt mithin darauf an, ob durch den Tod des Besehädigten und durch den Übergang des Nachlasses auf die Erben sich der Charakter des Reehtsverhältn'sses gewandelt hat, indem dieses nunmehr zu einem privat-rechtlichen geworden ist, Eine Änderung der schon bestehenden Rechte und Pflichten tritt durch den Tod des Rentenberechtigten nicht ein, Der 11" Senat zwar in BSG 15, 14 hat.

    Es kann indes dahingestellt bleiben, ob der Auffassung des 11° Senats in BSG 15, 14 gefolgt werden kann, weil dieser Fall sachlich und auch rechtlich anders gelagert war als der vorliegende Rechtsstreit° Grundsätzlich ändert der Rechts- 7.

  • BVerwG, 11.03.1971 - II C 36.68

    Anspruch auf Rückzahlung zuviel gezahlten Ruhegeldes eines Beamten - Vererbte

    Obwohl in einem solchen Fall die Rückzahlungspflicht erst mit dem Tode des Erblassers entstehe, sei hier ein öffentlich-rechtlicher Rückforderungsanspruch und nicht ein zivilrechtlicher Bereicherungsanspruch gegen den Erben gegeben (a.A. BSGE 15, 14).

    Streitig ist lediglich, ob die genannten Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches unmittelbar Anwendung finden (so Weber a.a.O.) oder ob ihre entsprechende Anwendung geboten ist (so Bettermann, Anmerkung zu dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 16. August 1961 - 11 RV 1112/60 - DVBl. 1961, 921; Bundessozialgericht, Urteil vom 17. Dezember 1965 - 8 RV 749/64 - [BSGE 24, 190, 193]; Klink, Zur Rückforderung zuviel gezahlter Versorgungsleistungen vom Erben des Versorgungsempfängers, "Die Sozialgerichtsbarkeit" 1966, 297).

  • BGH, 30.03.1978 - VII ZR 244/76

    Rückforderung von irrtümlichen Rentenzahlungen

    Ob das auch so wäre, wenn Rente vorzeitig an den Rentenberechtigten noch zu seinen Lebzeiten ausgezahlt wird, er den Beginn des Monats, für den die Rente gewährt wird, aber nicht erlebt, kann offen bleiben (verneinend BSG 15, 14, 16 = NJW 1961, 2278; bejahend BVerwGE 37, 314, 316 für vorzeitig überwiesene Ruhegehälter).
  • BSG, 12.02.1980 - 7 RAr 26/79

    Schadenersatzanspruch - Unrichtige Ausfüllung der Arbeitsbescheinigung - Klageart

    Zutreffend hat das LSG den Rechtsweg zu den Sozialgerichten bejaht° Nach 5 :51 Abs. 1 SGG haben die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit über alle öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten in Angelegenheiten der Arbeitslosenversicherung und der übrigen Aufgaben der Bundesanstalt für Arbeit zu entscheiden° Die Klage richtet sich gegen das Schreiben der Beklagten vom 2" Februar 1976 idF des Widerspruchsbescheids vom 2° August 1976, Zwar kann dem Schreiben vom 2° Februar 1976 nicht entnommen "werden, daß die Beklagte schon mit diesem Schreiben kraft hoheitlicher Gewalt verbindlich hat regeln wollen, daß die Klägerin den Betrag von 2.612,35 DM zu zahlen hätte° Die Beklagte hat die Klägerin vielmehr lediglich unter Androhung gerichtlicher Schritte ersucht, ihr den Betrag zu ersetzen° Doch ist der Wille der Beklagten, eine verbindliche Regelung zu treffen, dem Widerspruchsbescheid zu entnehmen, zu dem die Beklagte aufgrund ihres Sohreibens vom 2° Februar 1976 und der Ablehnung des Schadensersatzanspruchs durch die Klägerin an sich nicht veranlaßt war° Nach dem Widerspruchsbescheid, dessen Fassung maßgebend ist, hat die Beklagte unter Berufung auf 5 145 AFG einen Schadensersatzanspruch gegen die Klägerin mit unmittelbarer Wirkung geregelt, Nimmt ein Träger der öffentlichen Verwaltung für sich in An3pruch, die zwischen ihm und einem anderen bestehende Rechtsbeziehung durch Verwaltungsakt zu regeln, weil er diese Rechtsbeziehung als eine seiner hoheitlichen Regelungsbefugnis unterworfene Angelegenheit ansieht, ist für die Anfechtung dieses Verwaltungsakts die sachliche Zuständigkeit der Gerichte gegeben, die für die Anfechtung hoheitlicher Regelungen dieser Art berufen sind, unabhängig davon, ob die mit dem Verwaltungsakt geregelte Rechtsbeziehung öffentlich-rechtlicher Art ist und durch Verwaltungsakt geregelt werden darf (BSGE 15, 14, 15; 24, 190, 191; 25, 268, 269; 359 188, 189 = SozR @51 sec Nr. 61; ao, 96, 97 = SozR 2200 5 593 Nr "2; "BVerwGE 27, 131, 132;30,2Th 212;h0,85% Da die Beklagte in einer Angelegenheit der Arbeitslosenversicherung hoheitlich tätig geworden ist, die zur Zuständigkeit der Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit gehört" ist für die Anfechtung solcher Bescheide kein anderer als der Rechtsweg zu den Sozialgerichten gegeben°.
  • BSG, 18.09.1997 - 11 RAr 85/96

    BfA - Arbeitsmarkt - Zweckmäßigkeit - Förderung - Bewertungsmaßstab

    Die Qualifikation einer behördlichen Äußerung als Verwaltungsakt hat unabhängig davon zu erfolgen, ob eine Rechtsgrundlage für eine Regelung durch Verwaltungsakt gegeben ist (BSGE 15, 14, 15; 25, 268, 269).
  • BSG, 18.08.1983 - 11 RZLw 1/82

    Rückforderung von Ausgleichsleistungen - Voraussetzungen - Anfechtungsklagen -

    Hier kann schon zweifelhaft sein, ob diese Vorschrift für Rückforderungen an Erben überhaupt eine Rechtsgrundlage bilden kann (zum früheren Rechtszustand vgl. BSGE 15, 14, 16; 25, 268, 270; 32, 145, 149; zur Rechtslage aufgrund des § 50 Abs. 2 SGB X bejahend Schroeder-Printzen/Engelmann/Wiesner/von Wulffen, Sozialgesetzbuch, Verwaltungsverfahren -SGB X-, Anm. 2 ff, verneinend das Erläuterungsbuch der Rentenversicherungsträger zu SGB X, 1981, Anm. 3 und 10 zu § 50 und Jahn, Kommentar zum SGB X, Anm. 3 und 6 zu § 50).
  • BSG, 11.11.1966 - 10 RV 87/65

    Unberechtigte Versorgunsbezüge - Rückerstattungsansprüche - Haftende Dritte -

  • BSG, 19.12.1967 - 8 RV 509/65
  • BSG, 30.09.1966 - 9 RV 338/65
  • BSG, 03.03.1966 - 8 RV 307/64
  • BSG, 27.09.2019 - B 8 SF 1/18 R

    Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit

  • SG Altenburg, 25.10.2023 - S 17 R 1137/21

    Erstattung einer überzahlten Witwenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung

  • BSG, 17.12.1965 - 8 RV 749/64
  • BSG, 14.12.1965 - 2 RU 113/63
  • BSG, 26.06.1990 - 3 RK 31/88

    Sozialgerichtliche Nachprüfung eines Verwaltungsaktes - Voraussetzungen für einen

  • BSG, 26.06.1975 - 12 RK 1/74

    Haftung von Kommanditisten einer inzwischen aufgelösten Kommanditgesellschaft

  • BSG, 05.10.1982 - 7 RAr 83/81

    Rechtsweg bei Durchführung des Anzeigeverfahrens gemäß § 10 Abs 2 Schwb

  • BVerwG, 08.04.1970 - VII B 7.70

    Erstattung von Kanalanschlussgebühren - Eröffnung des Verwaltunngsrechtswegs bei

  • LSG Hessen, 28.04.1982 - L 8 KR 249/79

    Rückforderungsanspruch; hoheitliches Verwaltungshandeln; Heimdialyse;

  • SG Lüneburg, 05.05.2008 - S 2 U 145/04

    Tätigkeit eines begleitenden Kinesiologen als Tätigkeit im Gesundheitswesen;

  • BSG, 09.12.1969 - 10 RV 633/67
  • BSG, 31.01.1967 - 4 RJ 487/62

    Witwenrente - Rentenneufeststellung - Feststellungspflicht des

  • LSG Niedersachsen, 15.07.1964 - L 12 V 924/62
  • BSG, 05.07.1966 - 9 RV 664/65
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