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   BSG, 14.11.1961 - 11 RV 20/61   

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BSG, 14.11.1961 - 11 RV 20/61 (https://dejure.org/1961,5522)
BSG, Entscheidung vom 14.11.1961 - 11 RV 20/61 (https://dejure.org/1961,5522)
BSG, Entscheidung vom 14. November 1961 - 11 RV 20/61 (https://dejure.org/1961,5522)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BSGE 15, 239
  • NJW 1962, 557
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 13.10.1959 - 8 RV 49/57
    Auszug aus BSG, 14.11.1961 - 11 RV 20/61
    einneuer Verwaltungsakt (BSG 10, 248)° In der Begründung des Bescheids vom 60 Mai 1955 ist ausgeführt, daß keine Mög- "lichkeit "zur Anerkennung eines Rechtsanspruchs auf Versorgung oder auf G währung von Versorgung im Wege des Härteausgleiche" bestehe, da weder nach der SVD Nro 27 noch nach dem BVG eine "Geschwisterversorgung" vorgesehen sei° Wenn in dem Widerspruchshescheid vom 270 Februar 1956 - ebenso wie in den früheren ablehnenden Bescheiden vom 31, Oktober 1952 und vom 180 Januar 1955 - gesagt ist, daß ein Anspruch auf "Blternrente" (@ 49 BVG) nicht bestehe, ist damit das Begehren des " so.
  • BSG, 20.01.1982 - 10/8b RKg 19/80

    Anspruch eines Onkels auf Kindergeld als Pflegevater für seinen Neffen;

    Pflegeeltern müssen die Befugnis und die Verpflichtung zur Aufsicht und Erziehung haben (BSGE 15, 239, 242; 17, 265, 19, 106, 107, 20, 91 sowie Urteil vom 24. April 1975 - 8/7 RKg 4/73, Praxis 1976, 47 = 2 f SH 1976, 327 jeweils mit zahlreichen weiteren Hinweisen auf Rechtsprechung und Schrifttum).

    Andererseits genügt es aber nicht zur Herstellung eines familienähnlichen Bandes, daß der Aufnehmende die Kosten des gesamten Unterhalts des Kindes trägt (BSGE 15, 239, 242; 17, 265, 267).

  • BSG, 07.12.1983 - 9a RV 26/82

    Berichtigungsbescheid - Rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakt -

    Revisionsinstanz - maßgebend (BSGE 3, 95, 103; 5, 238, 2ü2; 10, 202, 205; 15, 239, 2H3f; 16, 257, 260; BVerwGE 1, 291; 29, 304; 41, 227; Meyer-Ladewig, SGG, 5 SU RdNr 3U; Redeker/von Oertzen, VwGO, $ 108 RdNr 22; Ule, aaO Nr. 2).
  • BSG, 29.08.1962 - 7 RKg 7/61

    Anspruch auf Kindergeld für eine Schwiegertochter - Schwiegertochter als

    In gleichem Sinne hat der 11. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) im Urteil vom 14. November 1961 (BSG 15, 239; NJW 1962, 557; SozR zu BVG § 45 Bl. Ca 3 Nr. 6) festgestellt, daß allein die wirtschaftliche Fürsorge für Geschwister kein hinreichendes Kennzeichen für ein Kindschaftsverhältnis sei, sondern nur ein Hinweis auf die ideelle Bindung, wie sie auch das Kindschaftsverhältnis voraussetze.
  • SG München, 14.03.2012 - S 2 KR 722/09

    Krankenversicherung - Familienversicherung - Pflegekindschaftsverhältnis durch

    Das Bundessozialgericht hat in seiner grundlegenden Entscheidung vom 14.11.1961 Az.: 11 RV 20/61 entschieden, dass der Begriff des Pflegekindes (im entschiedenen Fall allerdings für § 45 Abs. 2 Nr. 5 BVG) ein Verhältnis voraussetzt, das durch ein Aufsichts-, Betreuungs- und Erziehungsverhältnis gekennzeichnet ist, das von einer familienähnlichen ideellen Bindung getragen wird und auf die Dauer angelegt ist.
  • LSG Bayern, 09.03.2005 - L 4 KR 173/02

    Familienversicherung für in den Haushalt des Versicherten aufgenommene

    Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass die höchstrichterliche Rechtsprechung schon vor Einführung der Legaldefinition des § 56 Abs. 2 Nr. 2 SGB I, wonach Pflegekinder Personen sind, die mit dem Berechtigten durch ein auf längere Dauer angelegtes Pflegeverhältnis in häuslicher Gemeinschaft wie Kinder mit Eltern verbunden sind, ein Pflegekindschaftverhältnis unter Geschwistern nicht grundsätzlich ausgeschlossen, aber hierfür die typischen Kriterien einer Eltern-Kind-Beziehung vorausgesetzt hat (BSG vom 14.11.1961 BSGE 15, 239; BSG vom 29.08.1962 BSGE 17, 265).
  • BSG, 25.04.1963 - 4 RJ 341/61
    Heimat finden° Natürliche Betrachtungsweise und allgemeine Anschauung legen bei einem Pflegekindsch&1ftsve rhältnis die Ko:- stellung zugrunde, daß es den Beziehungen zwischen den leiblichen Eltern und deren Kindern ähnelt, d"h° durch ein Aufsicht Q-- Betreuungs- und Brziehungsverhültnis auf der Grundlage einer fa -u-o milicnühnlichen ideellen Dauervorbindung gekennzeichnet ist (BVerwG in NDR 1961, 710; BSG 15, 239; BSG 17, 265), Danach reicht zur Begründung des familicnühnliehen Bandes im Sinne des @ 2 Abs° 1 Satz 5 KGG Heimat- und Unuc1naltogc aarun, nicht aus Es muß vielmehr noch die Befugnis und Verpflicntung Aufsich t zur.
  • BSG, 08.12.1970 - 7 RLw 27/68

    Landwirtschaftliches Unternehmen - Mitarbeitende Familienangehörige - Pflegekind

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) (vgl. SozR Nr. 6 und 8 zu § 1262 Reichsversicherungsordnung -RVO-; BSG 15, 239; 17, 265) ist das für ein Pflegekindschaftsverhältnis erforderliche familienähnliche Band nur gegeben, wenn das Verhältnis dem zwischen leiblichen Eltern und Kindern ähnelt; es muß also ein Autoritätsverhältnis mit der Folge bestehen, daß der Elternteil dieses Verhältnisses befugt und verpflichtet ist, das Pflegekind zu betreuen, zu beaufsichtigen und zu erziehen.
  • BSG, 15.07.1965 - 8 RV 345/62
  • BSG, 18.07.1962 - 11 RV 1400/59
  • BSG, 16.03.1962 - 11 RV 632/59
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