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   VGH Baden-Württemberg, 21.07.2014 - 11 S 1009/14   

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https://dejure.org/2014,18356
VGH Baden-Württemberg, 21.07.2014 - 11 S 1009/14 (https://dejure.org/2014,18356)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.07.2014 - 11 S 1009/14 (https://dejure.org/2014,18356)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. Juli 2014 - 11 S 1009/14 (https://dejure.org/2014,18356)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfordernis des Nachweises von Deutschkenntnissen vor der erstmaligen Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis beim Ehegattennachzug

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 81 Abs. 4 S. 2, ARB 1/80 Art. 13, ARB 2/76 Art. 7, AufenthG § 6 Abs. 1, AufenthG § 30 Abs. 1 S. 1 Nr. 2
    Fortgeltungsfiktion, Visum, Deutschkenntnisse, einfache Deutschkenntnisse, Sprachkenntnisse, Ehegattennachzug, Visumspflicht, Türkischer Arbeitnehmer, türkische Staatsangehörige, Stillhalteklausel, Familiennachzug, Familienzusammenführung, Assoziationsratsbeschluss ...

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 81 Abs 4 S 2 AufenthG 2004, § 30 Abs 1 S 1 Nr 2 AufenthG 2004, Art 13 EWGAssRBes 1/80, Art 7 EWGAbkArt12Bes TUR
    Entfallen der Fortgeltungsfiktion - Standstill-Klausel - Sprachkenntnisse und Visumspflicht bei Ehegattennachzug

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erfordernis des Nachweises von Deutschkenntnissen vor der erstmaligen Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis beim Ehegattennachzug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vorläufige Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug bei Erkrankung der türkischen Ehefrau

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vorläufige Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug bei Erkrankung der türkischen Ehefrau

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2014, 938
  • FamRZ 2014, 1820
  • FamRZ 2014, 1820 DÖV 2014, 895
  • DVBl 2014, 1209
  • DÖV 2014, 895
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (26)

  • EuGH, 10.07.2014 - C-138/13

    Dass Deutschland Ehegatten von rechtmäßig im Inland wohnenden türkischen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.07.2014 - 11 S 1009/14
    Das Erfordernis, vor der erstmaligen Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis einfache Deutschkenntnisse nachzuweisen (§ 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG ), verstößt beim Ehegattennachzug zu einem ordnungsgemäß beschäftigten türkischen Arbeitnehmer gegen Art. 13 ARB 1/80  und Art. 7 ARB 2/76 (im Anschluss an EuGH, Urteil vom 10.07.2014 - C-138/13).

    Die Tatsache, dass sie sich nicht auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann, darf ihr ausgehend vom Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 10.07.2014 (C-138/13) nicht entgegengehalten werden.

    a) Der Europäische Gerichtshof hat auf ein Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichts Berlin vom 13.02.2013 (23 K 91.12 V - juris), auf das sich die Antragstellerin in der Beschwerdebegründung berufen hatte, mit Urteil vom 10.07.2014 (C-138/13) entschieden, die Stillhalteklausel nach Art. 41 Abs. 1 des Zusatzprotokolls (ZP) vom 23.11.1970 zum Abkommen vom 12.09.1963 zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei (vgl. ABl. 1972 Nr. L 293 S. 3) stehe einer Regelung des nationalen Rechts entgegen, die eingeführt wurde, nachdem das Zusatzprotokoll in dem betreffenden Mitgliedstaat in Kraft getreten ist und vorschreibt, dass Ehegatten von in diesem Mitgliedstaat wohnenden türkischen Staatsangehörigen, wenn sie zum Zwecke der Familienzusammenführung einreisen wollen, vor Einreise nachweisen müssen, dass sie einfache Kenntnisse der Amtssprache dieses Mitliedstaats erworben haben.

    11 Hieraus ist ersichtlich, dass nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs das Erfordernis, der nachzugswillige Ehegatte müsse für die erstmalige Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis über einfache Deutschkenntnisse verfügen, eine unmittelbare Beeinträchtigung des türkischen Erwerbstätigen darstellt und nicht nur eine solche des anderen Ehepartners (siehe hierzu auch schon die Schlussanträge des Generalanwalts vom 30.04.2014 - C-138/13 - Rn. 31 ff.).

    Der Europäische Gerichtshof hat im Urteil vom 10.07.2014(C-138/13) unter Rn. 37 ausgeführt:.

  • EuGH, 19.02.2009 - C-228/06

    Soysal und Savatli - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freier

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.07.2014 - 11 S 1009/14
    Das Visumserfordernis für den Ehegattennachzug bringt aufgrund des Prüfungsumfangs, der damit verbundenen Kosten und der Verfahrensdauer sowie der Folgen einer möglichen Ablehnung eine nicht unerhebliche Erschwernis für den durch Art. 7 ARB 2/76 begünstigten türkischen Arbeitnehmer mit sich (ebenso EuGH, Urteil vom 19.02.2009 - C-228/06 - Soysal - Rn. 55, 57 zur Frage der Vereinbarkeit eines Visumserfordernisses mit Art. 41 Abs. 1 ZP).

    Als sekundäres Unionsrecht dürfte eine Verordnung, auch wenn sie zeitlich später ergangen ist, kaum in der Lage sein, die aufgrund von Völkervertragsrecht entstandenen Pflichten aus der Stillhalteklausel des Art. 7 abzuändern (so wohl auch EuGH, Urteil vom 19.02.2009 - C-228/06 - Soysal - Rn. 59, wonach der Vorrang der von der Gemeinschaft geschlossenen völkerrechtlichen Übereinkommen vor den Rechtsakten des abgeleiteten Gemeinschaftsrechts verlange, Letztere nach Möglichkeit in Übereinstimmung mit diesen Übereinkommen auszulegen).

  • EuGH, 07.11.2013 - C-225/12

    Demir - Vorabentscheidungsersuchen - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Art. 13

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.07.2014 - 11 S 1009/14
    Der Europäische Gerichtshof legt den Begriff der "neuen Beschränkungen" in den Stillhalteklauseln weit aus (vgl. etwa EuGH, Urteile vom 07.11.2013 - C-225/12 - Demir - Rn. 34 und vom 29.04.2010 - C-92/07 - Kommission/Niederlande - Rn. 49).

    Schließlich ist festzustellen, dass eine Beschränkung, mit der bezweckt oder bewirkt wird, die Ausübung der Niederlassungsfreiheit im Inland durch einen türkischen Staatsangehörigen strengeren Voraussetzungen zu unterwerfen, als sie zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Zusatzprotokolls galten, verboten ist, sofern sie nicht durch einen zwingenden Grund des Allgemeininteresses gerechtfertigt und geeignet ist, die Erreichung des angestrebten legitimen Ziels zu erreichen, und nicht über das zu dessen Erreichung Erforderliche hinausgeht (vgl. entsprechend Urteil Demir, C-225/12, EU:C:2013:725, Rn. 40).

  • Drs-Bund, 21.01.1985 - BT-Drs 10/2773
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.07.2014 - 11 S 1009/14
    Es können mehrere Monate vergehen, bis eine Entscheidung über den Visumsantrag ergeht (vgl. zur Informationen über die Bearbeitungszeiten etwa Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zur Visumspflicht für türkische Staatsangehörige seit Oktober 1980, BT-Drs.10/2773 vom 21.01.1985, S. 4, sowie aktuell die Information auf der Homepage der Deutschen Botschaft in Ankara www.ankara.diplo.de/Vertretung/ankara, wonach die Wartezeit für Visa zur Familienzusammenführung derzeit aufgrund hoher Nachfrage über 3 Monate beträgt).

    Dies lässt sich einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zur Visumspflicht für türkische Staatsangehörige seit Oktober 1980 (BT-Drs. 10/2773 vom 21.01.1985, S. 5) sowie der Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Überprüfung des Visumszwangs für türkische Staatsangehörige vom 18.12.1988 (BT-Drs 11/3748, S. 1) entnehmen.

  • EuGH, 29.04.2010 - C-92/07

    Kommission / Niederlande - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Stillhalteklauseln

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.07.2014 - 11 S 1009/14
    Der Europäische Gerichtshof hat mehrfach entschieden, dass die Stillhalteklausel in Art. 41 Abs. 1 des am 01.01.1973 in Kraft getretenen Zusatzprotokolls und diejenige in Art. 13 ARB 1/80 auch aufenthaltsrechtliche Wirkungen entfalten, gleichartig sind, beide dasselbe Ziel verfolgen und übereinstimmend ausgelegt werden (vgl. etwa EuGH, Urteile vom 15.11.2011 - C-256/11 - Dereci - Rn. 94, vom 09.12.2010 - C-300/09 - Toprak - Rn. 52 ff., vom 29.04.2010 - C-92/07 - Kommission/Niederlande - Rn. 48 ff. und vom 17.09.2009 - C-242/06 - Sahin - Rn. 65).

    Der Europäische Gerichtshof legt den Begriff der "neuen Beschränkungen" in den Stillhalteklauseln weit aus (vgl. etwa EuGH, Urteile vom 07.11.2013 - C-225/12 - Demir - Rn. 34 und vom 29.04.2010 - C-92/07 - Kommission/Niederlande - Rn. 49).

  • VG Berlin, 13.02.2013 - 23 K 91.12

    Visum zum Zwecke des Ehegattennachzugs

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.07.2014 - 11 S 1009/14
    a) Der Europäische Gerichtshof hat auf ein Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichts Berlin vom 13.02.2013 (23 K 91.12 V - juris), auf das sich die Antragstellerin in der Beschwerdebegründung berufen hatte, mit Urteil vom 10.07.2014 (C-138/13) entschieden, die Stillhalteklausel nach Art. 41 Abs. 1 des Zusatzprotokolls (ZP) vom 23.11.1970 zum Abkommen vom 12.09.1963 zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei (vgl. ABl. 1972 Nr. L 293 S. 3) stehe einer Regelung des nationalen Rechts entgegen, die eingeführt wurde, nachdem das Zusatzprotokoll in dem betreffenden Mitgliedstaat in Kraft getreten ist und vorschreibt, dass Ehegatten von in diesem Mitgliedstaat wohnenden türkischen Staatsangehörigen, wenn sie zum Zwecke der Familienzusammenführung einreisen wollen, vor Einreise nachweisen müssen, dass sie einfache Kenntnisse der Amtssprache dieses Mitliedstaats erworben haben.
  • EuGH, 17.09.2009 - C-242/06

    Sahin - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.07.2014 - 11 S 1009/14
    Der Europäische Gerichtshof hat mehrfach entschieden, dass die Stillhalteklausel in Art. 41 Abs. 1 des am 01.01.1973 in Kraft getretenen Zusatzprotokolls und diejenige in Art. 13 ARB 1/80 auch aufenthaltsrechtliche Wirkungen entfalten, gleichartig sind, beide dasselbe Ziel verfolgen und übereinstimmend ausgelegt werden (vgl. etwa EuGH, Urteile vom 15.11.2011 - C-256/11 - Dereci - Rn. 94, vom 09.12.2010 - C-300/09 - Toprak - Rn. 52 ff., vom 29.04.2010 - C-92/07 - Kommission/Niederlande - Rn. 48 ff. und vom 17.09.2009 - C-242/06 - Sahin - Rn. 65).
  • OVG Bremen, 30.05.2014 - 1 PA 62/14
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.07.2014 - 11 S 1009/14
    Es ist auch nicht ersichtlich, dass nach dem Grundsatz "lex posterior derogat legi priori" die Vereinbarkeit einer Visumspflicht zum Ehegattennachzug mit Art. 7 ARB 2/76 deshalb keiner näheren Prüfung mehr bedürfte, weil das Unionsrecht mittlerweile selbst eine Visumspflicht für türkische Staatsangehörige eingeführt hat (so aber wohl BremOVG, Beschluss vom 30.05.2014 - 1 PA 62/14 - juris Rn. 3).
  • EuGH, 19.07.2012 - C-451/11

    Dülger - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Beschluss Nr. 1/80 des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.07.2014 - 11 S 1009/14
    Der Gerichtshof hat in diesem Zusammenhang entschieden, dass die Familienzusammenführung ein unerlässliches Mittel zur Ermöglichung des Familienlebens türkischer Erwerbstätiger ist, die dem Arbeitsmarkt der Mitgliedstaaten angehören, und sowohl zur Verbesserung der Qualität ihres Aufenthalts als auch zu ihrer Integration in diesen Staaten beiträgt (vgl. Urteil Dülger, C-451/11, EU:C:2012:504, Rn. 42).
  • BVerfG, 10.05.2007 - 2 BvR 304/07

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch rechtswidrige

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.07.2014 - 11 S 1009/14
    Der Senat räumt daher unter Beachtung der den Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 VwGO bestimmenden verfassungsrechtlichen Maßstäbe (BVerfG, Beschlüsse vom 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03 - NVwZ 2004, 93, und vom 10.05.2007 - 2 BvR 304/07 - ZAR 2007, 243; siehe auch Bader, u.a. VwGO, 5. Aufl. 2011, § 80 Rn. 93 ff. mwN) dem Interesse des Antragstellers, vorläufig im Bundesgebiet zu verbleiben, den Vorrang gegenüber dem öffentlichen Interesse an der sofortigen Vollziehung der angefochtenen Verfügung ein.
  • BVerfG, 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03

    Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die sofort vollziehbare Untersagung

  • Drs-Bund, 02.02.2011 - BT-Drs 17/4623
  • VGH Baden-Württemberg, 09.11.2012 - 11 S 2015/12

    Streitwert bei vorläufigen Rechtsschutzverfahren gegen die Ablehnung der

  • EuGH, 20.09.1990 - C-192/89

    Sevince / Staatssecretaris van Justitie

  • EuGH, 11.05.2000 - C-37/98

    Savas

  • EuGH, 06.06.1995 - C-434/93

    Bozkurt / Staatssecretaris van Justitie

  • EuGH, 09.12.2010 - C-300/09

    Toprak - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer -

  • EuGH, 15.11.2011 - C-256/11

    Dereci u.a. - Unionsbürgerschaft - Aufenthaltsrecht der Angehörigen von

  • OVG Saarland, 02.05.2012 - 2 B 47/12

    Abschiebungsschutz für türkischen Staatsangehörigen - Nachholung eines

  • EuGH, 24.09.2013 - C-221/11

    Türkische Staatsangehörige sind nicht berechtigt, ohne Visum in das Gebiet eines

  • Drs-Bund, 16.12.1988 - BT-Drs 11/3748
  • BVerwG, 30.03.2010 - 1 C 8.09

    Visum; Drittstaatsangehörige; Familienzusammenführung; Ehegattennachzug;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.12.1980 - V-16/80
  • OVG Niedersachsen, 12.11.2013 - 13 ME 190/13

    Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes im Falle der Versagung des Aufenthaltstitels

  • VGH Bayern, 21.02.2013 - 10 CS 12.2679

    Erfordernis eines nationalen Visums für einen längerfristigen Aufenthalt

  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.04.2014 - 3 S 4.14

    Fiktionsbescheinigung; Fiktionswirkung; Schengen-Visum; Besuchsvisum;

  • VG Stuttgart, 19.10.2017 - 9 K 6090/15

    Erteilung einer ausländerrechtlichen Fiktionsbescheinigung für Inhaber eines

    Dies war in der Vergangenheit unstreitig (vgl. etwa VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.07.2014, - 11 S 1009/14 -, juris).

    22 Auch das durch einen anderen Mitgliedstaat erteilte Schengen-Visum stellt einen Aufenthaltstitel im Sinne des § 81 Abs. 3 S. 1 AufenthG dar, sodass sich in dieser Konstellation die Fiktionswirkung allenfalls nach § 81 Abs. 4 und nicht nach § 81 Abs. 3 AufenthG richten könnte (so auch VGH Mannheim, Beschluss vom 21.07.2014, - 11 S 1009/14 -, Rn. 3; VGH München, Beschluss vom 21.02.2013, - 10 CS 12.2679 -, BeckRS 2013, 48084; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 03.04.2014, - OVG 3 S 4.14 -, Rn. 5, juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 12.11.2013, - 13 ME 190/13 -, Rn. 1, 4 ff.).

    23 Zu § 81 Abs. 4 AufenthG alter Fassung war weitgehend anerkannt, dass vom Begriff Aufenthaltstitel auch durch einen anderen Mitgliedstaat erteilte Schengen-Visa erfasst sein sollten (VGH Mannheim, Beschluss vom 21.07.2014, - 11 S 1009/14 -, Rn. 2, 3; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 03.04.2014, - OVG 3 S 4.14 -, Rn. 5, juris; VGH München, Beschluss vom 21.02.2013, - 10 CS 12.2679 -, BeckRS 2013, 48084; OVG Münster, Beschluss vom 16.01.2008, - 19 B 1624/07 -, Rn. 2, juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 31.10.2011, - 11 ME 315/11 -, Rn. 2, 5, juris).

    Der Gesetzgeber hat mit § 81 Abs. 4 S. 2 AufenthG n.F. zudem gerade bezweckt, die Fiktionswirkung von Visa nach § 6 Abs. 1 AufenthG auszuschließen (vgl. BT-Drs. 17/13022, S. 30; 17/13536, S. 15; vgl. auch VGH Mannheim, Beschluss vom 21.07.2014, - 11 S 1009/14 -, Rn. 3; OVG Magdeburg, Beschluss vom 11.08.2015, - 2 M 91/15 -, Rn. 2).

  • BVerwG, 26.01.2017 - 1 C 1.16

    EuGH soll Unionsrechtskonformität des Visumerfordernisses beim Ehegattennachzug

    Denn die Folge einer Nichtanwendung wäre, dass sich der Status der Arbeitnehmer verschlechtern könnte, weil alle zwischen dem Inkrafttreten des Beschlusses Nr. 2/76 und der Anwendbarkeit des Art. 13 ARB 1/80 zum Nachteil des Arbeitnehmers eingetretenen Veränderungen nunmehr zu beachten wären (vgl. in diesem Sinne auch VGH Mannheim, Beschluss vom 21. Juli 2014 - 11 S 1009/14 - InfAuslR 2014, 361).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.04.2018 - 11 S 2583/17

    Erteilung einer Fiktionsbescheinigung bei Einreise mit einem von einem

    Soweit der Senat im Beschluss vom 21. Juli 2014 (11 S 1009/14 -, juris; vgl. auch BayVGH, Beschluss vom 21.02.2013 - 10 CS 12.2679 -, juris; NiedersOVG, Beschluss vom 31.10.2011 - 11 ME 315/11 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. April 2014 - OVG 3 S 4.14 -, juris) ohne weitere vertiefte Problematisierung der Fragestellung ebenfalls dieser Auffassung gefolgt war, hält er hieran nicht mehr fest.
  • VGH Baden-Württemberg, 16.09.2015 - 11 S 1711/15

    Ehegattennachzug zu türkischem Arbeitnehmer ohne Einholung eines nationalen

    Für den Ehegattennachzug nach § 30 Abs. 1 AufenthG zu einem ordnungsgemäß beschäftigten türkischen Arbeitnehmer dürfte mit Rücksicht auf die Stand-Stillklausel des Art. 7 ARB 2/76 die Einholung eines nationalen Visums nicht erforderlich sein (anders noch Senatsbeschluss vom 21.07.2014 - 11 S 1009/14).

    Dass solches vom Assoziationsrat beabsichtigt war, lässt sich aus dem Beschluss 1/80 nicht entnehmen und würde den Zielen der Assoziation grundlegend widersprechen (vgl. hierzu noch im Folgenden; so auch Senatsbeschluss vom 21.07.2014 - 11 S 1009/14 - juris).

    Dieses rechtfertigt es, Erschwerungen des Familiennachzugs ebenfalls als von der Stand-Stillklausel des Art. 7 ARB 2/76 erfasst anzusehen und nicht erst nach der des Art. 13 ARB 1/80 mit der Folge, dass die Einführung der Sichtvermerkspflicht zum 06.10.1980 hieran zu messen ist (so auch Senatsbeschluss vom 21.07.2015 - 11 S 1009/14 - juris; offen gelassen noch im BVerwG, Urteil vom 06.11.2014 - 1 C 4.14 - a.a.O.).

    Aus diesem Grund hält der Senat an seiner im Beschluss vom 21.07.2014 (11 S 1009/14 - juris) vertretenen Auffassung, wonach das 1980 eingeführte verschärfte Visumsregime mit Art. 7 ARB 2/76 vereinbar sein dürfte, nicht fest.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.01.2015 - 7 B 22.14

    Keine Sprachanforderungen bei Familiennachzug von Ehegatten türkischer

    Denn jedenfalls steht die Stillhalteklausel des Art. 7 ARB 2/76 der für türkische Staatsangehörige durch Artikel 1 der Elften Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Ausländergesetzes vom 1. Juli 1980 (BGBl. I S. 782) am 5. Oktober 1980 eingeführten allgemeinen Visumpflicht deshalb nicht entgegen, weil die darin liegende Verschlechterung aus zwingenden Gründen des Allgemeinwohls gerechtfertigt und verhältnismäßig ist (vgl. unter Anwendung der Maßstäbe der Dogan-Entscheidung des EuGH: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21. Juli 2014 - 11 S 1009/14 - InfAuslR 2014, 361 ).

    Denn nach der in Art. 13 ARB 1/80 enthaltenen Stillhalteklausel ist es nicht zulässig, bei einem Nachzug eines Ehegatten zu einem sich ordnungsgemäß im Bundesgebiet aufhaltenden türkischen Arbeitnehmer die Erfüllung des durch das Richtlinienumsetzungsgesetz vom 19. August 2007 (BGBl. I S. 1970) neu eingeführten Erfordernisses einfacher deutscher Sprachkenntnisse zu verlangen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21. Juli 2014 - 11 S 1009/14 - InfAuslR 2014, 361 ; Dienelt, a.a.O., Rn. 112; Armbruster, HTK-AuslR / ARB 1/80 / Art. 13 08/2014 Nr. 3).

  • VG Düsseldorf, 23.12.2016 - 7 L 3292/16

    Service Passport; Dienstpass; Visum; Verschlechterungsverbot;

    Die am 1. Dezember 1976 in Kraft getretene Vorschrift lautet: "Die Mitgliedstaaten der Gemeinschaft und die Türkei dürfen für Arbeitnehmer, deren Aufenthalt und Beschäftigung in ihrem Hoheitsgebiet ordnungsgemäß sind, keine neuen Beschränkungen der Bedingungen für den Zugang zum Arbeitsmarkt einführen." Diese Regelung gilt für türkische Arbeitnehmer neben Art. 13 ARB 1/80, vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21. Juli 2014 - 11 S 1009/14 -, juris.
  • VG Cottbus, 26.04.2018 - 3 L 17/17

    Aufenthaltserlaubnis

    Das Schengen-Visum beinhaltet kein allgemeines Aufenthaltsrecht, sondern erlaubt prinzipiell nur einen Aufenthalt zu vorübergehenden Zwecken (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 3. April 2014 - OVG 3 S 4.14 - und vom 11. September 2015 - OVG 2 S 31.15 - Bayerischer VGH, Beschlüsse vom 22. Juli 2014 - 10 CS 14.1534, 10 C 14.1535 -, juris Rn. 4; vom 4. September 2015 - 10 CS 14.1601 -, juris Rn. 12; vom 28. Mai 2015 - 10 CE 14.2123 -, juris Rn. 2; Hessischer VGH, Beschluss vom 4. Juni 2014 - 3 B 785/14 -, juris Rn. 4; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 12. November 2013 - 13 ME 190/13 -, juris Rn. 4; s. auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21. Juli 2014 - 11 S 1009/14 -, juris Rn. 3 f., sowie VG Stuttgart, Urteil vom 19. Oktober 2017 - 9 K 6090/15 -, juris Rn. 24; Hailbronner, AuslR, Stand: November 2017, § 81 Rn. 34; Samel, in: Bergmann/Dienelt, AuslR, 12. Aufl. 2018, § 81 Rn. 19).
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