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   VGH Baden-Württemberg, 29.11.2010 - 11 S 1089/10   

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https://dejure.org/2010,8321
VGH Baden-Württemberg, 29.11.2010 - 11 S 1089/10 (https://dejure.org/2010,8321)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.11.2010 - 11 S 1089/10 (https://dejure.org/2010,8321)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. November 2010 - 11 S 1089/10 (https://dejure.org/2010,8321)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zum Begriff der Ausreise im Sinne des § 51 Abs 1 Nr 7 AufenthG 2004

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Qualifizierung der Ausreise i.S.d. § 51 Abs. 1 Nr. 7 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) als freiwillige Ausreise aufgrund eines eigenen Willensentschlusses in Abgrenzung zur Auslieferung

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 51 Abs. 1 Nr. 7, AufenthG § 51 Abs. 2 S. 2, AufenthG § 51 Abs. 2 S. 3
    Auslieferung, Ausreise, Erlöschen, Erlöschen der Niederlassungserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, freiwillige Ausreise, Freiwilligkeit, Untersuchungshaft, Inhaftierung, Strafverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Qualifizierung der Ausreise i.S.d. § 51 Abs. 1 Nr. 7 Aufenthaltsgesetz ( AufenthG ) als freiwillige Ausreise aufgrund eines eigenen Willensentschlusses in Abgrenzung zur Auslieferung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Keine freiwillige Ausreise nach § 51 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG bei Auslieferung

Besprechungen u.ä.

  • migrationsrecht.net (Entscheidungsbesprechung)

    Keine freiwillige Ausreise nach § 51 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG bei Auslieferung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2011, 60
  • DVBl 2011, 60 ZAR 2011, 38 (Leitsatz) DÖV 2011, 168 (Ls.)
  • DÖV 2011, 168
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • VG Karlsruhe, 10.02.2010 - 1 K 676/09

    Zur Frage des Erlöschens eines Aufenthaltstitels bei ehelicher Lebensgemeinschaft

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.11.2010 - 11 S 1089/10
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 10. Februar 2010 - 1 K 676/09 - insoweit geändert, als diese verurteilt wurde, dem Kläger eine Bescheinigung auszustellen.

    Mit Urteil vom 10.02.2010 - 1 K 676/09 - hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe festgestellt, dass die Niederlassungserlaubnis des Klägers nicht erloschen ist und die Beklagte verurteilt, dem Kläger zum Nachweis des Fortbestandes der Niederlassungserlaubnis eine Bescheinigung auszustellen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 10. Februar 2010 - 1 K 676/09 - zu ändern und die Klage abzuweisen.

    Dem Senat liegen 3 Bände Ausländerakten sowie die Akten des Verwaltungsgerichts Karlsruhe aus dem Verfahren 1 K 676/09 vor.

  • VGH Bayern, 10.01.2007 - 24 BV 03.722

    Erlöschen eines Aufenthaltstitels

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.11.2010 - 11 S 1089/10
    Ausreise im Sinne des § 51 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG ist nur die freiwillige Ausreise aufgrund eigenen Willensentschlusses; eine Auslieferung erfüllt das Tatbestandsmerkmal nicht (entgegen Bayerischer VGH, Urteil vom 10.01.2007 - 24 BV 03.722 - juris).

    Ein Ausländer, der nicht aufgrund eigenen Willensentschlusses freiwillig das Bundesgebiet verlässt, sondern ausgeliefert wird, erfüllt das Tatbestandsmerkmal der Ausreise nicht (a.A. Bayerischer VGH, Urteil vom 10.01.2007 - 24 BV 03.722 - juris; Schäfer, in GK-AufenthG, § 51 Rn. 62; Hailbronner, AuslR, § 51 Rn. 20 m.w.N.; unklar BVerwG, Beschluss vom 15.04.1998 - 1 B 6.98 - juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2008 - 18 A 2542/06

    Erlöschen Aufenthaltserlaubnis Verlängerung Sechsmonatsfrist

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.11.2010 - 11 S 1089/10
    Die Fristüberschreitung führt grundsätzlich immer zum Erlöschen des Aufenthaltstitels; auf ein etwaiges Verschulden des Ausländers kommt es nicht an (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.04.2009 - 1 C 6.08 - BVerwGE 134, 27; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 08.05.2008 - 18 A 2542/06 - juris und vom 04.08.2004 - 18 B 2264/03 - InfAuslR 2004, 439).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.08.2004 - 18 B 2264/03

    D (A), Libanesen, Aufenthaltsbefugnis, Erlöschen, Auslandsaufenthalt,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.11.2010 - 11 S 1089/10
    Die Fristüberschreitung führt grundsätzlich immer zum Erlöschen des Aufenthaltstitels; auf ein etwaiges Verschulden des Ausländers kommt es nicht an (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.04.2009 - 1 C 6.08 - BVerwGE 134, 27; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 08.05.2008 - 18 A 2542/06 - juris und vom 04.08.2004 - 18 B 2264/03 - InfAuslR 2004, 439).
  • BVerwG, 06.03.2008 - 1 C 16.06

    Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltsbefugnis; Recht auf Wiederkehr; Rentner;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.11.2010 - 11 S 1089/10
    Die Zusammenschau der Erlöschenstatbestände mit den Privilegierungen des § 51 Abs. 2 Sätze 1 und 2 AufenthG und den Wiederkehrrechten nach § 37 Abs. 1 und 5 AufenthG verdeutlicht vielmehr, dass Ausgangspunkt der Erlöschensregelungen nach § 51 Abs. 1 Nr. 6 und 7 AufenthG die freie Willensentschließung des Ausländers zur Ausreise ist (vgl. zu den Voraussetzungen eines Rechts auf Wiederkehr nach § 37 Abs. 5 AufenthG, mit dem das Erlöschen eines Aufenthaltstitels infolge einer Ausreise kompensiert werden soll, die auf freier Disposition des Ausländers beruht: BVerwG, Urteil vom 06.03.2008 - 1 C 16.06 - BVerwGE 130, 284).
  • BVerwG, 30.04.2009 - 1 C 6.08

    Aufenthaltserlaubnis, terroristische Aktivitäten, assoziationsrechtliches

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.11.2010 - 11 S 1089/10
    Die Fristüberschreitung führt grundsätzlich immer zum Erlöschen des Aufenthaltstitels; auf ein etwaiges Verschulden des Ausländers kommt es nicht an (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.04.2009 - 1 C 6.08 - BVerwGE 134, 27; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 08.05.2008 - 18 A 2542/06 - juris und vom 04.08.2004 - 18 B 2264/03 - InfAuslR 2004, 439).
  • BVerwG, 15.04.1998 - 1 B 6.98

    Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtssache grundsätzlicher Bedeutung -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.11.2010 - 11 S 1089/10
    Ein Ausländer, der nicht aufgrund eigenen Willensentschlusses freiwillig das Bundesgebiet verlässt, sondern ausgeliefert wird, erfüllt das Tatbestandsmerkmal der Ausreise nicht (a.A. Bayerischer VGH, Urteil vom 10.01.2007 - 24 BV 03.722 - juris; Schäfer, in GK-AufenthG, § 51 Rn. 62; Hailbronner, AuslR, § 51 Rn. 20 m.w.N.; unklar BVerwG, Beschluss vom 15.04.1998 - 1 B 6.98 - juris).
  • BVerwG, 27.06.2006 - 1 C 14.05

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Aufenthaltsbefugnis;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.11.2010 - 11 S 1089/10
    Der Beklagten ist darin zuzustimmen, dass der im Aufenthaltsrecht vielfach verwendete Begriff der Ausreise nach dem Willen des Gesetzgebers nicht in jedem Fall eine Freiwilligkeit voraussetzt; vielmehr entfaltet nach dem System des Aufenthaltsgesetzes je nach Regelungszusammenhang ggf. auch die zwangsweise Aufenthaltsbeendigung die Wirkungen einer Ausreise (vgl. hierzu § 11 Abs. 1 Sätze 1 und 4 AufenthG; s. a. § 58 Abs. 3 Nr. 1 AufenthG zur "Ausreise" eines in Haft befindlichen Ausländers; vgl. zum umfassenden Begriff der Ausreise in § 25 Abs. 3 Satz 2 AufenthG: BT-Drs. 15/420, 79; zu § 25 Abs. 5 Satz 1 AufenthG auch BVerwG, Urteil vom 27.06.2006 - 1 C 14.05 - BVerwGE 126, 192).
  • BVerwG, 20.11.1990 - 1 C 8.89

    Ausländerrecht: Rechtsfolgen der "Ungültig"-Stempelung einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.11.2010 - 11 S 1089/10
    Ein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis liegt insoweit vor (vgl. zu einer vergleichbaren Konstellation etwa BVerwG, Urteil vom 20.11.1990 - 1 C 8.89 - juris).
  • VG Saarlouis, 27.03.2019 - 6 L 109/19

    Begriff der außergewöhnlichen Härte in AufenthG 2004 § 36 Abs 2; Vorliegen eines

    BVerwG, Urteil vom 30.04.2009, 1 C 6.08, juris; Bayerischer VGH, Urteil vom 10.01.2007, 24 BV 03.722; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 19.09.2011, 11 LA 198/11; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.11.2010, 11 S 1089/10; OVG Hamburg, Beschluss vom 27.04.2004, 3 Bs 71/04; VG Augsburg, Urteil vom 09.04.2013, Au 1 K 12.1625; VG Bremen, Urteil vom 30.11.2005, 4 K 1013/05 ( Kurnaz ), sämtlich juris.
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