Rechtsprechung
LG Konstanz, 23.03.2012 - 11 S 112/11 A |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- IWW
- captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)
Zur Reparatur im 130-Prozent-Bereich, der bereits im Gutachten mit Gebrauchtteilen berücksichtigt wurde, und zu den Sachverständigenkosten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
130%-Grenze auch bei Verwendung gebrauchter Ersatzteile?
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Reparatur mit Gebrauchtteilen im Rahmen der 130 %-Grenze zulässig
- schadenfixblog.de (Kurzinformation)
Unfallreparatur mit Gebrauchtteilen ist erstattungsfähig
- kfzsv-zimmermann.de (Kurzinformation)
130 Prozent mit Gebrauchtteilen möglich
Besprechungen u.ä.
- juraexamen.info (Entscheidungsbesprechung)
130%-Grenze ist auch bei Reparatur unter Verwendung gebrauchter Ersatzteile eingehalten
Papierfundstellen
- NJW 2012, 2203
- NZV 2012, 550
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 08.12.1998 - VI ZR 66/98
Beschränkung der Zulassung der Revision; Geltung des Integritätszuschlags für …
Auszug aus LG Konstanz, 23.03.2012 - 11 S 112/11
Der Geschädigte, der nach einem Unfall sein Fahrzeug reparieren lässt und damit sein Interesse an dessen Erhalt bekundet, kann gemäß 8 249 Satz 2 BGB vom Schädiger den zur "Nstandsetzung erforderlichen Geldbetrag verlangen, sofern sich die Reparaturkosten auf nicht mehr als 130 % des Wiederbeschaffungswerts des Fahrzeug belaufen (BGH NJW 1999, 500 m. w. N.). - BGH, 29.11.1988 - X ZR 112/87
Ladung des Sachverständigen zur mündlichen Verhandlung - Sorgfaltspflichten einer …
Auszug aus LG Konstanz, 23.03.2012 - 11 S 112/11
Die Kosten der Schadensfeststellung sind Teil des zu ersetzenden Schadens (sch) NJW-RR 1989, 953). - BGH, 14.12.2010 - VI ZR 231/09
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Kosten einer entgegen der Einschätzung des …
Auszug aus LG Konstanz, 23.03.2012 - 11 S 112/11
Denn bei fachgerechter Instandsetzung des Fahrzeugs durch die Reparatur ist für die Bestimmung der 130 %-Grenze nicht die vorherige Schätzung durch den Gutachter maßgeblich, vielmehr kommt es darauf an, welchen Betrag der Geschädigte tatsächlich für eine fachgerechte Reparatur aufwenden musste (BGH NJW 2011, 669; OLG Frankfurt DAR 2003, 68).
- AG Brühl, 28.08.2013 - 24 C 444/11 Der Geschädigte darf sich auf die Angaben des Gutachters verlassen (OLG Frankfurt 7 U 203/98; LG Konstanz NJW 12, 2203, 2204).