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   LG Saarbrücken, 21.02.2008 - 11 S 130/07   

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https://dejure.org/2008,14126
LG Saarbrücken, 21.02.2008 - 11 S 130/07 (https://dejure.org/2008,14126)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 21.02.2008 - 11 S 130/07 (https://dejure.org/2008,14126)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 21. Februar 2008 - 11 S 130/07 (https://dejure.org/2008,14126)
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Wird zitiert von ... (64)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus LG Saarbrücken, 21.02.2008 - 11 S 130/07
    Nach der ständigen Rechtsprechung der Berufungskammer (vgl. Urteil vom 17.11.2005, 11 S 70/05), die in Einklang steht mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteil vom 23.1.2007, VI ZR 67/06), ist für die Frage der Erstattungsfähigkeit der SV-Kosten einzig und allein maßgeblich, dass das berechnete SV-Honorar als erforderlicher Herstellungsaufwand im Sinne des § 249 Abs. 2 BGB angesehen werden kann.
  • AG Saarbrücken, 25.09.2020 - 120 C 279/20

    Sachverständigenkosten: Keine besondere Berechnung von Aufwand für die

    Grundsätzlich darf der Geschädigte von der Erforderlichkeit der anfallenden Sachverständigenkosten ausgehen (LG Saarbrücken, Urteil vom 30.05.2008, Az. 13 S 20/08 und Urteil vom 21.02.2008, Az. 11 S 130/07).

    Die Berechnung des Schadens kann nicht von rechtlichen Mängeln der zu seiner Beseitigung tatsächlich eingegangenen Verbindlichkeit, also zum Beispiel einer überhöhten Honorarrechnungen des Sachverständigen abhängig gemacht werden (LG Saarbrücken, Urteil vom 21.02.2008, Az. 11 S 130/07).

  • AG Darmstadt, 23.01.2016 - 306 C 387/15
    Hierzu hat der Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherer jedoch ein rechtlich relevantes und daher anspruchsmindemdes konkretes Mitverschulden des Geschädigten i.S.d. § 254 BGB darzulegen und bei Bestreiten auch nachzuweisen, und ein solches kann allenfalls dann angenommen werden, wenn den Geschädigten ein Auswahlverschulden trifft, er mit dem Sachverständigen - im kollusiven Zusammenwirken - ein offensichtlich überhöhtes Honorar vereinbart hat, er offensichtliche Unrichtigkeiten der Begutachtung oder der Honorarberechnung missachtet oder ihm die Unangemessenheit der Vergütung bzw. ein offenkundiges Missverhältnis zwischen Preis und Leistung bzw. eine willkürliche Festsetzung des Honorars bei Auftragserteilung und/oder Rechnungserteilung auch für ihn als Laien offensichtlich ins Auge hätte springen müssen oder der Geschädigte sonst hierüber ganz konkret in Kenntnis gesetzt worden ist (BVerfG, Beschl. v. 28.11.2007, 1 BvR 1655/05 SP 2008, 162 f.; OLG Naumburg, Urt. v. 20.01.2006, 4 U 49/05 = NZV 2006, 546 ff.; OLG Düsseldorf, Urt. v. 16.06.2008, 1-1 U 246/07, 1 U 246/07 = NJW Spezial 2008, 458 = SP 2008, 340 ff.; LG Saarbrücken, Urt. v. 10.02.2011, 13 S 109/10, Bl. 58 ff. d.A. und LG Saarbrücken, Urt. v. 21.02.2008, 11 S 130/07 = SP 2008, 410 f.).

    Eine solche Erkenntnismöglichkeit, die dem Geschädigten zum Nachteil gereichen kann, kann aber von einem Laien, der zudem in aller Regel zum ersten Mal mit einer Unfallabwicklung konfrontiert ist, regelmäßig nicht verlangt werden (LG Saarbrücken, Urt. v. 10.02.2011, 13 S 109/10, BI.58 ff. d.A. und LG Saarbrücken Urt, v. 21.02.2008, 11 S 130/07 = SP 2008, 410 f.).

    Rückforderungsansprüche gegen den Sachverständigen (§§ 241 Abs. 2, 280 Abs. 1, 315 Abs. 1, 631 Abs. 1, 812 BGB) verlangen und sich mit diesem wegen dessen Rechnungsforderung auseinandersetzen (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 16.06.2008,1-1 U 246/07, 1 U 246/07 = NJW Spezial 2008, 458 = SP 2008, 340 ff.; OLG Naumburg, Urt. v. 20.01.2006, 4 U 49/05 = N2V 2006, 546 ff.; LG Saarbrücken, Urt. v. 10.02.2011, 13 S 109/10, Bl 58 ff. d.A. und LG Saarbrücken, Urt. v. 21.02.2008, 11 S 130/07 = SP 2008, 410 f.).

  • AG Darmstadt, 03.06.2016 - 304 C 147/16
    Denn ein rechtlich relevantes und daher anspruchsminderndes Mitverschulden des Geschädigten i.S.d. § 254 BGB, das ein solches Risiko zu begründen vermag, kann in diesem Fall allenfalls dann angenommen werden, wenn diesen ein Auswahlverschulden trifft, er mit dem Sachverständigen -im kollusiven Zusammenwirken- ein offensichtlich überhöhtes Honorar vereinbart hat, er offensichtliche Unrichtigkeiten der Begutachtung oder der Honorarberechnung missachtet oder ihm die Unangemessenheit der Vergütung bzw. ein offenkundiges Missverhältnis zwischen Preis und Leistung bzw. eine willkürliche Festsetzung des Honorars bei Auftragserteilung auch für ihn als Laien offensichtlich ins Auge hätte springen müssen oder sonst hierüber in Kenntnis gesetzt worden ist (BVerfG, Beschl. v. 28.11.07, 1 BvR 1655/05, SP 2008, 162 f.; OLG Naumburg a.a.O.; OLG Düsseldorf, Urt. v. 16.06.08, 1-1 U 246/07, 1 U 246/07 = NJW Spezial 2008, 458 = SP 2008, 340 ff.; LG Saarbrücken, Urt. v. 10.02.11, 13 S 109/10, Bl.58 ff. d.A. und LG Saabrücken, Urt. v. 21.02.08, 11 S 130/07 = SP 2008, 410 f.).

    Eine solche Erkenntnismöglichkeit, die dem Geschädigten zum Nachteil gereichen kann, kann aber von einem Laien, der zudem in aller Regel zum ersten Mal mit einer Unfallabwicklung konfrontiert ist, regelmäßig nicht verlangt werden (LG Saarbrücken, Urt. v. 10.02.11, 13 S 109/10, BI.58 ff. d.A. und LG Saarbrücken Urt. v. 21.02.08, 11 S 130/07 = SP 2008, 410 f.).

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