Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 13.07.2011 - 11 S 1413/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,13063
VGH Baden-Württemberg, 13.07.2011 - 11 S 1413/10 (https://dejure.org/2011,13063)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13.07.2011 - 11 S 1413/10 (https://dejure.org/2011,13063)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13. Juli 2011 - 11 S 1413/10 (https://dejure.org/2011,13063)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,13063) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erwerb einer Rechtsstellung sui generis durch Verwaltungsakt von aufgenommenen jüdischen Emigranten aus der ehemaligen Sowjetunion; Verlust der Rechtsstellung sui generis bei Erlöschen einer einem jüdischen Emigranten nach erteilten Niederlassungserlaubnis gem. § 51 Abs. 1 ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erwerb einer Rechtsstellung sui generis durch Verwaltungsakt von aufgenommenen jüdischen Emigranten aus der ehemaligen Sowjetunion; Verlust der Rechtsstellung sui generis bei Erlöschen einer einem jüdischen Emigranten nach erteilten Niederlassungserlaubnis gem. § 51 Abs. 1 ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2011, 1096
  • DÖV 2011, 823
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • VGH Bayern, 22.12.2010 - 19 B 09.824

    Erforderlichkeit eines Verfolgungsschicksals i.R.d. Berufung eines jüdischen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.07.2011 - 11 S 1413/10
    Wie sich aus der Bezeichnung des Gesetzes sowie dessen Entstehungsgeschichte und Begründung (vgl. insb. BT-Drs. 8/3752 vom 05.05.1980 zum Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen für im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen aufgenommene Flüchtlinge ) ergab, galt das Kontingentflüchtlingsgesetz nicht allgemein für Ausländer, sondern nur für Flüchtlinge, also für Ausländer, die sich in einer Verfolgungssituation befunden haben - was nicht notwendig die Gefahr politischer Verfolgung (in eigener Person) voraussetzte - oder deren Lage durch ein Flüchtlingsschicksal gekennzeichnet war (BVerwG, Urteil vom 17.02.1992 - 9 C 77.89 - juris Rn. 12; vgl. auch OVG MV, Urteil vom 15.09.2004 - 1 L 107/02 - juris Rn. 77 und BayVGH Beschluss vom 22.12.2010 - 19 B 09.824 - juris Rn. 33; Kloesel/Christ, Deutsches Ausländerrecht, 2. Aufl., Stand 1990, B 1.9, § 1 Anm. 1).

    Aus dem dem Senat bekannten Grundsatzerlass des Auswärtigen Amtes vom 25.03.1997 - Az.: 514-516.20/7 -(nicht veröffentlicht, in BayVGH, Urteil vom 22.12.2010 - 19 B 09.824 - juris Rn. 45 ff. nur auszugsweise abgedruckt) folgt nichts Gegenteiliges.

    Der Senat ist der Auffassung, dass die in dem Schreiben im Original enthaltene Passage "ihnen stehen die sich aus den Artikeln 2 bis 24 der Genfer Flüchtlingskonvention ergebenden Vergünstigungen zu (z. B. unbefristete Aufenthaltserlaubnis, Eingliederungshilfen, Zugang zum Arbeitsmarkt)", keinen Druckfehler hinsichtlich der genannten Artikel der Genfer Flüchtlingskonvention enthält, sondern bewusst so formuliert wurde (Hervorhebung insoweit durch den Senat; anders wohl BayVGH, Urteil vom 22.12.2010 - 19 B 09.824 - juris Rn. 42, der in dem wörtlich wiedergegebenen Rundschreiben dort von "Artikel 2 bis 34" spricht).

    Die gewählte Vorgehensweise stellte auch keinen Verstoß gegen das "Kodifikationsprinzip" dar (siehe näher BayVGH, Urteil vom 22.12.2010 - 19 B 09.824 - juris Rn. 32).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.09.2004 - 1 L 107/02

    Sozialhilfe; Kostenerstattung; jüdische Emigranten; Sowjetunion;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.07.2011 - 11 S 1413/10
    Unter den Voraussetzungen dieser Bestimmung entstand mit der Aufnahme kraft Gesetzes die Rechtsstellung nach § 1 Abs. 1 HumHAG; insoweit gab es kein Anerkennungs- oder Feststellungsverfahren (OVG MV, Urteil vom 15.09.2004 - 1 L 107/02 - juris Rn. 77; OVG RhPf, Beschluss vom 26.11.1999 - 11 A 11523/99 - juris Rn. 6).

    Wie sich aus der Bezeichnung des Gesetzes sowie dessen Entstehungsgeschichte und Begründung (vgl. insb. BT-Drs. 8/3752 vom 05.05.1980 zum Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen für im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen aufgenommene Flüchtlinge ) ergab, galt das Kontingentflüchtlingsgesetz nicht allgemein für Ausländer, sondern nur für Flüchtlinge, also für Ausländer, die sich in einer Verfolgungssituation befunden haben - was nicht notwendig die Gefahr politischer Verfolgung (in eigener Person) voraussetzte - oder deren Lage durch ein Flüchtlingsschicksal gekennzeichnet war (BVerwG, Urteil vom 17.02.1992 - 9 C 77.89 - juris Rn. 12; vgl. auch OVG MV, Urteil vom 15.09.2004 - 1 L 107/02 - juris Rn. 77 und BayVGH Beschluss vom 22.12.2010 - 19 B 09.824 - juris Rn. 33; Kloesel/Christ, Deutsches Ausländerrecht, 2. Aufl., Stand 1990, B 1.9, § 1 Anm. 1).

  • VGH Bayern, 10.07.2006 - 22 BV 05.457

    Verbot der Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten durch private

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.07.2011 - 11 S 1413/10
    Aufgrund der größeren Reichweite und der Effektivität des Rechtsschutzes der Feststellungsklage muss sich die Klägerin auch nicht darauf verweisen lassen, den Kern ihres Anliegens nur inzident als Vorfrage im Rahmen der Anfechtung gegen die Abschiebungsandrohung vorzubringen (BayVGH, Urteil vom 10.07.2006 - 22 BV 05.457 - juris Rn. 34; Bader, u.a., VwGO, a.a.O., § 43 Rn. 32; Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl., 2010, § 43 Rn. 122 f.), zumal auch problematisch erscheint, ob sie in diesem Zusammenhang damit gehört werden kann (vgl. unten IV.).
  • VG Ansbach, 22.02.2011 - AN 19 K 10.02362

    Rechtsstellung jüdischer Emigranten; Erlöschen des Aufenthaltstitels;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.07.2011 - 11 S 1413/10
    Aus dieser Rechtsstellung heraus steht ihr ein Anspruch auf einen - allerdings zu beantragenden - Aufenthaltstitel zu (vgl. hierzu auch VG Ansbach, Urteil vom 22.02.2011 - AN 19 K 10.02362 - juris Rn.33 ff., wonach in einem solchen Fall erneut eine Niederlassungserlaubnis entsprechend § 23 Abs. 2 AufenthG in Betracht kommt).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.03.2009 - 3 S 1467/07

    Bebauungsplan; Bestandsschutz für Schweinemastbetrieb trotz

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.07.2011 - 11 S 1413/10
    Allerdings kann ein Verzicht auch stillschweigend durch schlüssiges Handeln erfolgen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 04.03.2009 - 3 S 1467/07 - juris Rn. 33 ff.).
  • BVerwG, 17.02.1992 - 9 C 77.89

    Asylverfahren - Kontigentflüchtlingsgesetz - Geltungsbereich des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.07.2011 - 11 S 1413/10
    Wie sich aus der Bezeichnung des Gesetzes sowie dessen Entstehungsgeschichte und Begründung (vgl. insb. BT-Drs. 8/3752 vom 05.05.1980 zum Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen für im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen aufgenommene Flüchtlinge ) ergab, galt das Kontingentflüchtlingsgesetz nicht allgemein für Ausländer, sondern nur für Flüchtlinge, also für Ausländer, die sich in einer Verfolgungssituation befunden haben - was nicht notwendig die Gefahr politischer Verfolgung (in eigener Person) voraussetzte - oder deren Lage durch ein Flüchtlingsschicksal gekennzeichnet war (BVerwG, Urteil vom 17.02.1992 - 9 C 77.89 - juris Rn. 12; vgl. auch OVG MV, Urteil vom 15.09.2004 - 1 L 107/02 - juris Rn. 77 und BayVGH Beschluss vom 22.12.2010 - 19 B 09.824 - juris Rn. 33; Kloesel/Christ, Deutsches Ausländerrecht, 2. Aufl., Stand 1990, B 1.9, § 1 Anm. 1).
  • BVerwG, 26.06.1974 - VII C 36.72

    Friedhofszwang für Feuerbestattungen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.07.2011 - 11 S 1413/10
    Ob jüdische Emigranten aus der früheren Sowjetunion, deren Aufnahme in das Bundesgebiet vor dem Inkrafttreten des Aufenthaltsgesetzes am 01.01.2005 erfolgte, über einen besonderen Status verfügen, der im vorliegenden Fall dem Erlass einer Abschiebungsandrohung durch die Beklagte entgegenstehen könnte, ist aufgrund der komplexen Rechtslage nicht ohne weiteres zu beantworten und höchstrichterlich bislang nicht geklärt (siehe allgemein zum feststellungsfähigen Rechtsverhältnis und dem Feststellungsinteresse bei unklarer Rechtslage BVerwG, Urteil vom 26.06.1974 - VII C 36.72 - BVerwGE 45, 224; Bader, u.a., VwGO, a.a.O., § 43 Rn. 22).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.11.1999 - 11 A 11523/99
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.07.2011 - 11 S 1413/10
    Unter den Voraussetzungen dieser Bestimmung entstand mit der Aufnahme kraft Gesetzes die Rechtsstellung nach § 1 Abs. 1 HumHAG; insoweit gab es kein Anerkennungs- oder Feststellungsverfahren (OVG MV, Urteil vom 15.09.2004 - 1 L 107/02 - juris Rn. 77; OVG RhPf, Beschluss vom 26.11.1999 - 11 A 11523/99 - juris Rn. 6).
  • VG Augsburg, 18.09.2001 - Au 1 K 01.451
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.07.2011 - 11 S 1413/10
    Die jüdischen Emigranten erhielten deshalb nach der im angefochtenen Bescheid zitierten Mitteilung des Bundesministers des Innern vom 10.8.1993 und dem Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 13.3.1997 auch keine Reiseausweise nach der Genfer Flüchtlingskonvention (vgl. VG Augsburg vom 18.9.2001 Au 1 K 01.451 - juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.09.2004 - 1 L 106/02

    Sozialhilfe; Kostenerstattung; jüdische Emigranten; Sowjetunion;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.07.2011 - 11 S 1413/10
    § 1 Abs. 1 HumHAG konnte - soweit es um den Status als Flüchtling geht -nach überwiegender Meinung auf jüdische Emigranten aus dem Gebiet der früheren Sowjetunion, die gemäß dem Ergebnis der Besprechung des Bundeskanzlers mit den Ministerpräsidenten vom 9.1.1991 ins Bundesgebiet aufgenommen wurden, auch nicht entsprechend angewandt werden (vgl. BayVGH vom 20.12.2004 - juris; OVG MV vom 15.9.2004 LKV 2005, 510; OVG Berlin vom 5.2.2001 DVBI 2001, 574 und vom 15.11.2002 EzAR 018 Nr. 2; Funke-Kaiser in GK, Stand Juni 2007, RdNr. 7 zu § 23 AufenthG; a.A. BayVGH -19. Senat -vom 7.8.2008 ZAR 2008, 403 = InfAusIR 2009, 98; VG Karlsruhe vom 19.12.2005 AuAS 2006, 168).
  • VG Karlsruhe, 19.12.2005 - 2 K 3314/04

    Grundsicherung; Anrechnung; Militärinvalidenrente der Ukraine; Flüchtling

  • VGH Bayern, 07.08.2008 - 19 B 07.1777

    Jüdischer Emigrant aus der ehemaligen Sowjetunion - Abschiebungsverbot trotz

  • BVerwG, 22.03.2012 - 1 C 3.11

    Abschiebungsandrohung; Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot;

    Vor diesem Hintergrund erweist sich die Annahme des Berufungsgerichts, die von der Ministerpräsidentenkonferenz beschlossene entsprechende Anwendung des Kontingentflüchtlingsgesetzes belege, dass jüdische Emigranten aus der ehemaligen Sowjetunion von der Bundesrepublik Deutschland nicht als verfolgte oder durch ein Flüchtlingsschicksal gekennzeichnete Gruppe aufgenommen worden sind, als überzeugend (ebenso VGH Mannheim, Urteil vom 13. Juli 2011 - 11 S 1413/10 - InfAuslR 2011, 383 ; VGH München, Beschluss vom 20. Dezember 2004 - 12 CE 04.3232 - juris ; OVG Greifswald, Urteil vom 15. September 2004 - 1 L 107/02 - LKV 2005, 510 ; OVG Berlin, Beschluss vom 30. Juli 2004 - 2 N 87.04 - juris).

    Die dem Kläger bekannt gegebene Aufnahmezusage ist ein Verwaltungsakt, der zumindest die Zusicherung der Erteilung eines Visums sowie eines unbefristeten Aufenthaltstitels nach Einreise mit einem nationalen Visum enthielt (weitergehend i.S. eines Status sui generis: VGH Mannheim, Urteil vom 13. Juli 2011 a.a.O. S. 386 ff.; Hochreuter, NVwZ 2000, 1376, 1379 f.).

    Der Senat entnimmt diesen Regelungen den hinreichend deutlichen Willen des Gesetzgebers, mit der abschließenden aufenthaltsrechtlichen Neuregelung in § 23 Abs. 2 AufenthG auch die Fälle der vor dem 1. Januar 2005 aufgenommenen jüdischen Emigranten zu erfassen, um die bisherige, aus der entsprechenden Anwendung des Kontingentflüchtlingsgesetzes resultierende unklare Rechtslage für die Zukunft zu bereinigen (a.A. VGH Mannheim, Urteil vom 13. Juli 2011 a.a.O. ).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.01.2012 - 2 L 104/10

    Wohnsitzauflage für jüdische Emigranten aus der ehemaligen Sowjetunion

    Wie sich aus der Bezeichnung des Gesetzes sowie dessen Entstehungsgeschichte und Begründung (vgl. BT-Drs. 8/3752) ergibt, galt das HumHAG nicht allgemein für Ausländer, sondern nur für Flüchtlinge, also für Ausländer, die sich in einer Verfolgungssituation befunden haben - was nicht notwendig die Gefahr politischer Verfolgung (in eigener Person) voraussetzte - oder deren Lage durch ein Flüchtlingsschicksal gekennzeichnet war (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.02.1996 - 9 C 145.95 -, DVBl 1996, 624 [625]; Urt. v. 17.02.1992 - 9 C 77.89 - NVwZ 1993, 187 [188]; VGH BW, Urt. v. 13.07.2011 - 11 S 1413/10 -, DVBl 2011, 1096; vgl. auch BayVGH, Beschl. v. 22.12.2010 - 19 B 09.824 -, Juris).

    Dieser Beschluss erfolgte vielmehr vor folgendem Hintergrund, den der VGH BW in dem zitierten Urteil vom 13.07.2011 (a.a.O., RdNr. 27 ff. in Juris) wie folgt dargestellt hat:.

    Auch bei der letztlich auf Anweisungen des Bundesministeriums des Innern zurückgehenden konkreten Ausgestaltung des Aufnahmeverfahrens spielte dieser Gesichtspunkt keine Rolle; vielmehr betonte der Bundesminister des Inneren sogar ausdrücklich, dass die Voraussetzungen für eine unmittelbare Anwendung des Kontingentflüchtlingsgesetzes hinsichtlich einer Aufnahme jüdischer Emigranten aus der ehemaligen Sowjetunion nicht vorlagen (vgl. VGH BW, Urt. v. 13.07.2011, a.a.O., m.w.N.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.01.2012 - 2 L 151/10

    Wohnsitzauflage für jüdische Emigranten aus der ehemaligen Sowjetunion

    Wie sich aus der Bezeichnung des Gesetzes sowie dessen Entstehungsgeschichte und Begründung (vgl. BT-Drs. 8/3752) ergibt, galt das HumHAG nicht allgemein für Ausländer, sondern nur für Flüchtlinge, also für Ausländer, die sich in einer Verfolgungssituation befunden haben - was nicht notwendig die Gefahr politischer Verfolgung (in eigener Person) voraussetzte - oder deren Lage durch ein Flüchtlingsschicksal gekennzeichnet war (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.02.1996 - 9 C 145.95 -, DVBl 1996, 624 [625]; Urt. v. 17.02.1992 - 9 C 77.89 - NVwZ 1993, 187 [188]; VGH BW, Urt. v. 13.07.2011 - 11 S 1413/10 -, DVBl 2011, 1096; vgl. auch BayVGH, Beschl. v. 22.12.2010 - 19 B 09.824 -, Juris).

    Dieser Beschluss erfolgte vielmehr vor folgendem Hintergrund, den der VGH BW in dem zitierten Urteil vom 13.07.2011 (a.a.O., RdNr. 27 ff. in Juris) wie folgt dargestellt hat:.

    Auch bei der letztlich auf Anweisungen des Bundesministeriums des Innern zurückgehenden konkreten Ausgestaltung des Aufnahmeverfahrens spielte der Gesichtspunkt einer Verfolgung keine Rolle; vielmehr betonte der Bundesminister des Inneren sogar ausdrücklich, dass die Voraussetzungen für eine unmittelbare Anwendung des Kontingentflüchtlingsgesetzes hinsichtlich einer Aufnahme jüdischer Emigranten aus der ehemaligen Sowjetunion nicht vorlagen (vgl. VGH BW, Urt. v. 13.07.2011, a.a.O., m.w.N.).

  • BVerwG, 04.10.2012 - 1 C 12.11

    Abschiebungsandrohung; Aufenthaltsbeendigung; Aufnahme; Aufnahmezusage;

    Auf die Berufung der Klägerin hat der Verwaltungsgerichtshof mit Urteil vom 13. Juli 2011 die Entscheidung des Verwaltungsgerichts geändert und unter Aufhebung der entgegenstehenden Bescheide festgestellt, dass die Klägerin über eine Rechtsstellung in entsprechender Anwendung des § 1 Abs. 1 HumHAG verfügt (InfAuslR 2011, 383).
  • VG Gießen, 14.12.2011 - 6 K 1733/11

    Erlöschen des Kontingentflüchtlingsstatus jüdischer Zuwanderer

    Auch eine unmittelbare Anwendung des HumHAG gemäß § 1 Abs. 1 1. Alternative HumHAG scheidet aus, da die Aufnahme der jüdischen Emigranten aus der (ehemaligen) UdSSR nicht als humanitäre Hilfsaktion im Sinne dieser Vorschrift, sondern als ein Beitrag zur Wiedergutmachung gedacht war und die Übernahme der Verantwortung für das gegenüber Juden begangene Unrecht dokumentieren sollte (ausführlich dazu und mit vielen Nachweisen zur Vorgeschichte des Beschlusses der Ministerpräsidentenkonferenz vom 09.01.1991 Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 13.07.2011, 11 S 1413/10, Juris).
  • VGH Bayern, 20.11.2012 - 19 CS 12.1978

    Rechtsstellung der jüdischen Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion nach dem

    a) Zwar hat der Senat früher die Auffassung vertreten, jüdische Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion, die - wie der Antragsteller - entsprechend § 1 Abs. 1 HumHAG (aufgrund eines Beschlusses der Ministerpräsidentenkonferenz) im Bundesgebiet Aufnahme gefunden haben, stünden unter dem Schutz des Abschiebungsverbots nach Art. 33 Abs. 1 der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) sowie der Vorschrift des § 60 Abs. 1 AufenthG, durch die diese konventionsrechtliche Bestimmung seit dem Inkrafttreten des Aufenthaltsgesetzes in das deutsche Recht umgesetzt wird (vgl. u.a. Urteil vom 22.12.2010 Az. 19 B 09.824; ähnlich VGH Baden-Württemberg vom 13.7.2011 InfAuslR 2011, 383).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht