Rechtsprechung
VGH Baden-Württemberg, 02.11.2010 - 11 S 2079/10 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Zustellung eines Verwaltungsaktes unmittelbar an einen Verfahrenshandlungsunfähigen - zur Frage der Heilung und Genehmigung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Heilung eines durch Zustellung eines Verwaltungsakts unmittelbar an einen Verfahrenshandlungsunfähigen erfolgten Verfahrensfehlers durch Kenntnisnahme durch den Betreuer; Genehmigung des gerichtlichen Verfahrens allein wegen durchgängiger Geltendmachung der ...
- Informationsverbund Asyl und Migration
FreizügG/EU § 5 Abs. 5, FreizügG/EU § 2 Abs. 1, VwVfG § 12 Abs. 1 Nr. 1, VwZG § 8
Handlungsfähigkeit, Zustellung, Wirksamkeit, Heilung, Bekanntgabe, Verlust des Freizügigkeitsrechts, Unionsbürger, Polen, Geschäftsfähigkeit
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Geschäftsunfähigkeit, Verfahrenshandlungsunfähigkeit, Zustellung im Verwaltungsverfahren
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Heilung eines durch Zustellung eines Verwaltungsakts unmittelbar an einen Verfahrenshandlungsunfähigen erfolgten Verfahrensfehlers durch Kenntnisnahme durch den Betreuer; Genehmigung des gerichtlichen Verfahrens allein wegen durchgängiger Geltendmachung der ...
- rechtsportal.de
Heilung eines durch Zustellung eines Verwaltungsakts unmittelbar an einen Verfahrenshandlungsunfähigen erfolgten Verfahrensfehlers durch Kenntnisnahme durch den Betreuer; Genehmigung des gerichtlichen Verfahrens allein wegen durchgängiger Geltendmachung der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Zustellungen an einen Betreuten
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 04.08.2010 - 12 K 4413/09
- VGH Baden-Württemberg, 02.11.2010 - 11 S 2079/10
Papierfundstellen
- NJW 2011, 1756
- FamRZ 2011, 1002
- VBlBW 2011, 160
- DÖV 2011, 288
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (3)
- VGH Baden-Württemberg, 08.03.2005 - 1 S 254/05
Verwaltungsakt; wirksame Bekanntgabe; Handlungsunfähigkeit; Beweislast
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.11.2010 - 11 S 2079/10
Dieser muss nicht nur die Bekanntgabe an sich umfassen, sondern insbesondere auch auf eine näher konkretisierte Person bezogen sein (vgl. VGH Baden-Württemberg, U.v. 08.03.2005 - 1 S 254/05 - NuR 2006, 440;… U.Stelkens, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 7. Aufl., § 41 Rdn. 51 und 53;… GK-AsylVfG § 12 Rdn. 34 f.).25 Die Betreuerin hat in der Folge auch keine Genehmigung erteilt, die grundsätzlich auch den unzureichenden Bekanntgabewillen heilen kann (vgl. VGH Baden-Württemberg, U.v. 08.03.2005 - 1 S 254/05 - NuR 2006, 440;… GK-AsylVfG § 12 Rdn. 36).
- VGH Baden-Württemberg, 14.09.2010 - 11 S 1415/10
§ 6 Abs 3 AufenthGZustV BW mangels gesetzlicher Ermächtigungsgrundlage nichtig
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.11.2010 - 11 S 2079/10
Der Senat hat mit (nicht rechtskräftigem) Urteil vom 14.09.2010 - 11 S 1415/10 - (juris) ausgeführt, dass eine durch das Regierungspräsidium Karlsruhe getroffene Verlustfeststellung nach § 6 Abs. 1 FreizügG/EU mangels sachlicher Zuständigkeit formell rechtswidrig ist.Eine sachliche Zuständigkeit der Beklagten als unterer Ausländerbehörde für die hier in Frage stehende Feststellung nach § 5 Abs. 5 FreizügG/EU besteht aber vor dem Hintergrund des Urteils des Senats vom 14.09.2010 (a.a.O.) gleichfalls nicht und kann ebenfalls nicht aus § 71 Abs. 1 AufenthG abgeleitet werden, denn diese Bestimmung ist nach der speziellen und abschließenden Verweisungsnorm des § 11 FreizügG/EU für Unionsbürger und ihre Familienangehörigen nicht anwendbar.
- BVerwG, 11.02.1994 - 2 B 173.93
Verwaltungsakt - Bekanntgabe - Geschäftsunfähigkeit - Aufklärungspflicht
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.11.2010 - 11 S 2079/10
Zwar kann der rechtliche Ausgangspunkt des Verwaltungsgerichts, wonach eine wegen Geschäftsunfähigkeit unwirksame Zustellung nachträglich geheilt wird, wenn der Empfänger später nach wieder hergestellter Geschäftsfähigkeit Besitz und Kenntnis von dem Bescheid erlangt, nicht infrage gestellt werden (vgl. etwa BVerwG, B.v. 11.02.1994 - 2 B 173.93 - NJW 1994, 2633).
- VGH Bayern, 15.02.2023 - 9 ZB 22.30550
Asylrecht Sierra-Leone - Heilung der Handlungsunfähigkeit eines Antragstellers …
Zwar dürfte eine Genehmigung regelmäßig dann nicht vorliegen, wenn sich ein Kläger unter Berufung auf seine Minderjährigkeit gegen den ablehnenden Bescheid wendet (…vgl. BVerwG, U.v. 31.7.1984 - 9 C 156.83 - juris Rn. 12; VGH BW, U.v. 2.11.2010 - 11 S 2079/10 - juris Rn. 25). - OVG Sachsen, 15.04.2014 - 3 D 4/14
Beweisantizipation im Prozesskostenhilfeverfahren
(vgl. näher VGH BW, Urt. v. 2. November 2010 - 11 S 2079/10 -, juris Rn. 23 f.). - VGH Bayern, 10.01.2013 - 11 C 12.2510
Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe; Bekanntgabe eines …
Entgegen der Rechtsansicht des Verwaltungsgerichts setzt auch die wirksame Bekanntgabe eines sicherheitsrechtlichen Bescheids die Handlungsfähigkeit desjenigen Beteiligten, an den der Bescheid gerichtet ist, voraus (vgl. etwa VGH Mannheim vom 2.11.2010 - 11 S 2079/10 - NJW 2011, 1756;… Kopp/Ramsauer, VwVfG, 11. Auflage 2010, § 12, Rn. 1 m.w.N.). - VG Würzburg, 24.04.2014 - W 4 S 14.320
Prozesskostenhilfe; hinreichende Erfolgsaussichten; Zustellung an …
Der Zustellungsmangel kann in diesem Fall auch nicht dadurch geheilt werden, dass der gesetzliche Vertreter von dem Inhalt des Verwaltungsakts nachträglich (zufällig) Kenntnis erlangt, da der Behörde in Bezug auf den gesetzlichen Vertreter der erforderliche Bekanntgabewille fehlt (vgl. VGH BW, U.v. 2.11.2010 - 11 S 2079/10 - juris;… Sennekamp in Mann/Sennekamp/Uechtritz, VwVfG, 2014, § 12 Rn. 34). - VG Würzburg, 24.04.2014 - W 4 K 14.319
Prozesskostenhilfe; hinreichende Erfolgsaussichten; Zustellung an …
Der Zustellungsmangel kann in diesem Fall auch nicht dadurch geheilt werden, dass der gesetzliche Vertreter von dem Inhalt des Verwaltungsakts nachträglich (zufällig) Kenntnis erlangt, da der Behörde in Bezug auf den gesetzlichen Vertreter der erforderliche Bekanntgabewille fehlt (vgl. VGH BW, U.v. 2.11.2010 - 11 S 2079/10 - juris;… Sennekamp in Mann/Sennekamp/Uechtritz, VwVfG, 2014, § 12 Rn. 34).