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   VGH Baden-Württemberg, 19.09.2001 - 11 S 2099/01   

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VGH Baden-Württemberg, 19.09.2001 - 11 S 2099/01 (https://dejure.org/2001,8704)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.09.2001 - 11 S 2099/01 (https://dejure.org/2001,8704)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. September 2001 - 11 S 2099/01 (https://dejure.org/2001,8704)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Fortbestehen der Ausreisepflicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausreisepflicht eines Staatsangehörigen Sri Lankas tamilischer Abstammung auf Grund des Fehlens einer erforderlichen Aufenthaltsgenehmigung; Vollziehbarkeit einer Abschiebungsandrohung und -anordnung trotz zwischenzeitlicher Ausreise und Zurückschiebung; Erledigung einer ...

  • Judicialis

    AuslG § 50 Abs. 1 Satz 1; ; AsylVfG § 34; ; AsylVfG § 34 a; ; AsylVfG § 71 Abs. 5; ; AsylVfG § 71 Abs. 6 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abschiebungsandrohung, Asylverfahrensrecht: Abschiebungsandrohung, Erledigung, Ausreisepflicht, Folgeantrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 13.09.2000 - 11 S 988/00

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Abschiebung nach Ablehnung der Durchführung eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.09.2001 - 11 S 2099/01
    Die Bindung der Ausländerbehörde hängt nicht davon ab, mit welchen Umständen, die als zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse in Betracht kommen, das Bundesamt sich im einzelnen befasst hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 7.9.1999, NVwZ 2000, 204; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 13.9.2000 - 11 S 988/00 -, AuAS 2000, 238).

    In Fällen der vorliegenden Art kann auf einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegenüber dem Bundesamt hin unter den Bedingungen moderner Kommunikation und bei effektiver Gestaltung des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens, insbesondere der umgehenden Unterrichtung der mit dem Vollzug der Abschiebung betrauten Behörden durch das Verwaltungsgericht, regelmäßig effektiver Rechtsschutz gewährt werden (vgl. Senatsbeschl. v. 13.9.2000 a.a.O.).

    Gegebenfalls hätte der Antragsteller mit oder nach Stellung eines solchen Antrags rechtzeitig den Erlass einer einstweiligen Anordnung gegenüber der Bundesrepublik Deutschland als Trägerin des Bundesamts beantragen können mit dem Ziel, diese zu verpflichten, es zu unterlassen, dem Antragsgegner eine Mitteilung gemäß § 71 Abs. 5 Satz 2 AsylVfG zukommen zu lassen bzw. jenem mitzuteilen, dass der Antragsteller entgegen der im früheren Asylverfahren getroffenen Feststellung (vorerst) nicht in den in der Abschiebungsandrohung bezeichneten Zielstaat abgeschoben werden darf (vgl. Senatsbeschl. v. 13.9.2000 a.a.O.).

  • BVerwG, 07.09.1999 - 1 C 6.99

    Duldung, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, erhebliche Gefahr für Leib

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.09.2001 - 11 S 2099/01
    Die Bindung der Ausländerbehörde hängt nicht davon ab, mit welchen Umständen, die als zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse in Betracht kommen, das Bundesamt sich im einzelnen befasst hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 7.9.1999, NVwZ 2000, 204; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 13.9.2000 - 11 S 988/00 -, AuAS 2000, 238).

    Im Übrigen ist nicht ersichtlich, aus welchen Rechtsgründen Vorschriften der EMRK einer Beschränkung der Zuständigkeit zur Prüfung von Abschiebungshindernissen und einer Bindung an diesbezügliche Entscheidungen des Bundesamts entgegenstehen könnten (vgl., im Hinblick auf Art. 2 Abs. 2 GG, BVerwG, Urt. v. 7.9.1999 a.a.O.; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 6.12.1999 - 13 S 514/99 -, NVwZ 2000, 589).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.02.1989 - 13 S 2649/88

    Fortsetzungsfeststellungsklage - Erledigung eines Verwaltungsakts -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.09.2001 - 11 S 2099/01
    Der Senat kann offen lassen, ob dem Verwaltungsgericht darin zu folgen ist, dass ein Ausländer eine ihm obliegende Ausreisepflicht grundsätzlich nicht erfüllt hat, wenn ihn der Staat, in den er unerlaubt ausgereist ist, unverzüglich zurückschiebt (vgl. auch, zu einer Ausreise zum Schein bzw. einer freiwilligen unverzüglichen Wiedereinreise, BVerwG, Beschl. v. 20.6.1990, Buchholz 402.24 § 13 AuslG Nr. 13 = NVwZ 1991, 273, und VGH Bad.-Württ., Urt. v. 20.2.1989 - 13 S 2649/88 -, VBlBW 1989, 352; vgl. ferner Hailbronner, Ausländerrecht, § 42 AuslG Rdnr. 9; Funke-Kaiser in GK-AuslR, § 50 Rdnr. 78).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.07.2001 - A 14 S 2181/00

    Vorsorgliche Abschiebung für erneute, unerlaubte Wiedereinreise eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.09.2001 - 11 S 2099/01
    Dies gilt unabhängig davon, ob der Ausländer nach einer (unerlaubten) Wiedereinreise einen Folgeantrag stellt (vgl. Funke-Kaiser in GK-AuslR, § 50 Rdnr. 79 und in GK-AsylVfG, § 71 Rdnr. 134 f.; zu einer - hier nicht vorliegenden - Abschiebungsandrohung "auf Vorrat" vgl. im Übrigen VGH Bad.-Württ., Urt. v. 5.7.2001 - A 14 S 2181/00 - m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.12.1999 - 13 S 514/99

    Umfang des Beschwerdeausschlusses im Asylverfahren - abgelehnte Aussetzung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.09.2001 - 11 S 2099/01
    Im Übrigen ist nicht ersichtlich, aus welchen Rechtsgründen Vorschriften der EMRK einer Beschränkung der Zuständigkeit zur Prüfung von Abschiebungshindernissen und einer Bindung an diesbezügliche Entscheidungen des Bundesamts entgegenstehen könnten (vgl., im Hinblick auf Art. 2 Abs. 2 GG, BVerwG, Urt. v. 7.9.1999 a.a.O.; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 6.12.1999 - 13 S 514/99 -, NVwZ 2000, 589).
  • VG Osnabrück, 28.02.2003 - 2 A 132/01

    Adressat; Bekanntgabe; Bescheinigung; Milchreferenzmenge; Regelungswille;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.09.2001 - 11 S 2099/01
    Sie ist der Auffassung, jener sei seiner asylverfahrensrechtlich begründeten Ausreisepflicht (vgl. Bescheid des Bundesamts für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge vom 11. Juli 1997; vgl. diesbezüglich auch die im Fall des Antragstellers ergangenen Entscheidungen des VG Bremen, Urt. v. 26.2.2001 - 4 K 1739/97.A - und des OVG Bremen, Beschl. v. 27.3.2001 - 2 A 132/01.A -) nachgekommen, indem er am 30. Juni 2001 "faktisch" in die Schweiz ausgereist sei.
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.09.2001 - 11 S 2099/01
    Es stellt die Würdigung des Verwaltungsgerichts, der Antragsteller - ein Staatsangehöriger Sri Lankas tamilischer Volkszugehörigkeit - habe keinen Anspruch auf vorläufige Aussetzung seiner Abschiebung glaubhaft gemacht, weder in tatsächlicher noch in rechtlicher Hinsicht mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage (vgl. zu diesem Maßstab BVerfG, Beschl. v. 23.6.2000, VBlBW 2000, 392).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.2023 - 12 S 986/23

    Verbrauch der Abschiebungsandrohung vor Abschluss des Asylverfahrens -

    Denn bei der Ausreise ist noch nicht zu übersehen, ob nach einer späteren Wiedereinreise ein Folgeantrag gestellt und die frühere Abschiebungsandrohung - der Regelung in § 71 Abs. 5 Satz 1 AsylG entsprechend - noch für die Aufenthaltsbeendigung des potentiellen Folgeantragstellers benötigt werden wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 02.08.2022 - XIII ZB 134/19 -, juris Rn. 18, und vom 16.05.2019 - V ZB 1/19 -, juris Rn. 18; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.09.2001 - 11 S 2099/01 -, juris Rn. 6; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21.02.2006 - 2 M 217/05 -, juris Rn. 12; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16.06.2005 - 18 B 862/05 -, juris Rn. 14; VG Ansbach, Urteil vom 16.09.2009 - AN 19 K 08.02203 -, juris Rn. 24; a.A. bei einer freiwilligen Ausreise ohne nähere Begründung VG Freiburg, Beschluss vom 09.02.2021 - 10 K 3748/20 -, juris Rn. 8).
  • BGH, 01.10.2015 - V ZB 44/15

    Freiheitsentziehungssache: Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung bei

    Vielmehr besagt die Vorschrift lediglich, dass es einer erneuten Abschiebungsandrohung nicht bedarf, und ermöglicht so die Abschiebung des Ausländers auf der Grundlage der in einem früheren Verfahren erlassenen asylverfahrensrechtlichen Abschiebungsandrohung (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. September 2001 - 11 S 2099/01, juris Rn. 5).
  • BGH, 07.02.2019 - V ZB 216/17

    Fehlen an einem Interesse des Betroffenen auf Feststellung der Rechtswidrigkeit

    Die Vorschrift ermöglicht die Abschiebung des Ausländers auf der Grundlage der in einem früheren Verfahren erlassenen asylverfahrensrechtlichen Abschiebungsandrohung (vgl. Senat, Beschluss vom 1. Oktober 2015 - V ZB 44/15, InfAuslR 2015, 440 Rn. 6; vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. September 2001 - 11 S 2099/01, juris Rn. 5).
  • VG Düsseldorf, 09.05.2005 - 24 L 733/05

    Abschiebungsschutz, Abschiebungsandrohung, Ausreise

    Da sie nach ihrem eigenen Vortrag im Dezember 2004 (unerlaubt) wieder in das Bundesgebiet eingereist sind und die ihnen am 7. April 2005 eingeräumte zweiwöchige Ausreisefrist abgelaufen ist, sind sie auch nach § 58 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AufenthG vollziehbar ausreisepflichtig, vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. September 2001 - 11 S 2099/01 -, AuAS 2002, 104.

    Unabhängig von der Frage, ob es sich hierbei überhaupt um eine Ausreise im rechtlichen Sinne handelte, da diese anscheinend ohne notwendige Ausweispapiere erfolgte und nicht dokumentiert ist, sondern wohl nur der Abwendung der angekündigten Abschiebung diente, vgl. Gemeinschaftskommentar zum Aufenthaltsgesetz, § 59 Rn. 149, 152 m.w.N., erlischt eine - wie hier - im Rahmen des Asylverfahrensverfahrens ergangene Abschiebungsandrohung nach § 71 Abs. 5 und 6 AsylVfG ohnehin nicht durch eine zwischenzeitliche (freiwillige) Ausreise, vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. September 2001 - 11 S 2099/01 -, a.a.O.; Gemeinschaftskommentar zum Aufenthaltsgesetz, § 59 Rn. 150, 152 m.w.N.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2005 - 18 B 862/05

    Abschiebungsandrohung Erlöschen Verbrauch Verlassen Bundesgebiet Ausreise

    vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. September 2001 - 11 S 2099/01 -, AuAS 2002, 104; Gemeinschaftskommentar zum AufenthG, § 59 Rdn. 150.
  • VG Freiburg, 09.02.2021 - 10 K 3748/20

    Verbrauch der Abschiebungsandrohung bei einer freiwilligen Ausreise des

    Diese Vorschriften gelten jedoch ausweislich ihres Wortlauts lediglich für den Fall, dass tatsächlich ein Asylfolgeantrag gestellt wurde (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 07.03.2008 - 2 ME 133/08 -, juris Rn. 10; VG Mainz, Beschluss vom 25.03.2019 - 4 L 99/19.MZ -, juris Rn. 7; GK-AsylG, Stand: 01.03.2008, § 34 AsylG Rn. 169; a. A. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.09.2001 - 11 S 2099/01 -, juris Rn. 6).
  • VG München, 23.01.2012 - M 24 S 11.31007

    Ablehnung eines Asylfolgeantrags ohne neuerliche Androhung der Abschiebung

    Dabei findet die Spezialregelung des § 71 Abs. 6 Satz 1 AsylVfG, wonach Abschiebungsandrohungen bei Stellung eines Asylfolgeantrags durch Aus- und Wiedereinreise nicht erlöschen (hierzu OVG Nordrhein-Westfalen vom 16.6.2005, Az. 18 B 862/05, juris RdNr. 14), ausschließlich auf Abschiebungsandrohungen nach dem Asylverfahrensgesetz, nicht aber auf solche nach dem Aufenthaltsgesetz Anwendung (VGH Baden-Württemberg vom 19.9.2001, Az. 11 S 2099/01, juris RdNr. 5; Müller in Hofmann/Hoffmann, HK-AuslR (2008), AsylVfG, § 71, RdNr. 42).
  • VG Schleswig, 25.03.2003 - 14 A 363/02

    Abschiebungsandrohung, Abschiebungsanordnung, Ankündigung der Abschiebung,

    Die Vollziehung einer Abschiebungsandrohung - oder wie hier einer Abschiebungsanordnung - kann lediglich insofern zu einer Erledigung führen, als dass sie "verbraucht" ist und im Falle der Wiedereinreise nicht mehr Grundlage für eine erneute Abschiebung sein könnte (zur Ausnahme bei § 71 Abs. 5 AsylVfG vgl. VGH Mannheim, Beschluss v. 19.09.01 - 11 S 2099/01 - in AuAS 2002, 104, nach Juris; Funke-Kaiser in GK AuslR, § 50 Rd. 79).
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