Weitere Entscheidung unten: LG Potsdam, 23.07.2009

Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 28.07.2009 - 2-11 S 230/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,41918
LG Frankfurt/Main, 28.07.2009 - 2-11 S 230/08 (https://dejure.org/2009,41918)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 28.07.2009 - 2-11 S 230/08 (https://dejure.org/2009,41918)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 28. Juli 2009 - 2-11 S 230/08 (https://dejure.org/2009,41918)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Zum stillschweigend vereinbarten Anspruch des Mieters auf Einwilligung des Vermieters in einen Mieterwechsel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Wohngemeinschaft: Verpflichtung des Vermieters zur Aufnahme eines Nachmieters

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Austausch von Mietern einer Wohngemeinschaft

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wohngemeinschaft: Verpflichtung des Vermieters zur Aufnahme eines Nachmieters

Besprechungen u.ä.

  • Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Wohngemeinschaft: Verpflichtung des Vermieters zur Aufnahme eines Nachmieters

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 28.01.1993 - 1 BvR 1750/92

    Konkludente Zustimmung des Vermieters zu dem damit typischerweise verbundenen

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.07.2009 - 11 S 230/08
    Die Entscheidung steht daher in Einklang mit der des Bundesverfassungsgerichts WuM 1993, 104, in der entschieden worden ist, dass dem Vermieter das Recht verbleiben müsse, der Aufnahme für ihn unliebsamer Neumitglieder zu widersprechen.
  • LG Trier, 02.08.1994 - 1 S 95/94
    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.07.2009 - 11 S 230/08
    Wenn zum Teil (vgl. LG Trier, Beschluss vom 02.08.1994 -1 S 95/94 - zitiert nach Juris Rn. 5 ff.) die Einwilligung des Vermieters in den Austausch eines Teils der Mieter für erforderlich gesehen wird, steht dies hier dem Begehren der Kläger gerade nicht entgegen, denn die Klage ist auf eine solche Einwilligung gerichtet.
  • AG Gießen, 23.11.2020 - 47 C 19/20

    Auswechseln einer Person einer Wohngemeinschaft ohne Zustimmung des Vermieters

    Denn hierdurch wurde der Vertrag nicht wesentlich verändert (vgl zu einem ähnlich gelagerten Fall etwa LG Frankfurt, Urteil vom 28.07.2009, Az. 2 - 11 S 230/08 = WuM 2012, 192 - 194).
  • LG Berlin, 17.10.2016 - 65 T 158/16
    Jedenfalls steht der Anspruch auf Zustimmung zur Auswechslung der Mitglieder der Wohngemeinschaft nur allen bisherigen Mietern gemeinsam zu (LG Berlin, Urteil vom 23.03.2016 - 65 S 314/15, juris; LG Frankfurt, Urteil vom 28.07.2009 - 2-11 S 230/08, juris; Sternel, Mietrecht aktuell, 4. Aufl., S. 110f.).
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Rechtsprechung
   LG Potsdam, 23.07.2009 - 11 S 230/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,27879
LG Potsdam, 23.07.2009 - 11 S 230/08 (https://dejure.org/2009,27879)
LG Potsdam, Entscheidung vom 23.07.2009 - 11 S 230/08 (https://dejure.org/2009,27879)
LG Potsdam, Entscheidung vom 23. Juli 2009 - 11 S 230/08 (https://dejure.org/2009,27879)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Stichtag für Wertvergleich bei einer Verwertungskündigung; angemessene wirtschaftliche Verwertung; Vergleich der Vermögenslage; Räumung; Herausgabe; Bestandsinteresse; staatliche Verwaltung; Zahlungsverzug

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • AG Potsdam, 09.10.2008 - 24 C 264/08

    Wohnraummiete im Beitrittsgebiet: Vereinbarte Vermieterpflicht des VEB zu

    Auszug aus LG Potsdam, 23.07.2009 - 11 S 230/08
    Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Amtsgerichts Potsdam vom 09.10.2008, Az.: 24 C 264/08, wird zurückgewiesen.
  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus LG Potsdam, 23.07.2009 - 11 S 230/08
    Auch das Besitzrecht des Mieters an der gemieteten Wohnung ist Eigentum im Sinne von Artikel 14 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz und deshalb grundgesetzlich geschützt (BVerfG NJW 1993, 2035, 2036).
  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 227/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine

    Auszug aus LG Potsdam, 23.07.2009 - 11 S 230/08
    Das Eigentum gewährt dem Vermieter vor diesem Hintergrund keinen Anspruch auf Gewinnoptimierung oder auf Einräumung gerade der Nutzungsmöglichkeiten, die den größtmöglichen wirtschaftlichen Vorteil versprechen (vgl. BVerfGE 84, 382, 385).
  • BVerfG, 15.06.1992 - 1 BvR 1725/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine

    Auszug aus LG Potsdam, 23.07.2009 - 11 S 230/08
    Es kann nicht von einer generellen Unverkäuflichkeit vermieteter Objekte ausgegangen werden (LG Stuttgart, ZMR 1995, 259; BVerfG NJW 1992, 2411).
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