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   LG Potsdam, 27.07.2000 - 11 S 233/99   

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LG Potsdam, 27.07.2000 - 11 S 233/99 (https://dejure.org/2000,4380)
LG Potsdam, Entscheidung vom 27.07.2000 - 11 S 233/99 (https://dejure.org/2000,4380)
LG Potsdam, Entscheidung vom 27. Juli 2000 - 11 S 233/99 (https://dejure.org/2000,4380)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • nomos.de PDF, S. 52

    § 130 Abs. 1 BGB
    Zugang einer Willenserklärung/Einwurf-Einschreiben

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 130
    Kein Anscheinsbeweis für Zugang eines so genannten Einwurfeinschreibens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 130
    Zugang eines Einwurfeinschreibens

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Einwurf-Einschreiben doch kein sicherer Zugangsnachweis? (IBR 2001, 100)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 3722
  • NJ 2001, 103
  • VersR 2001, 995
  • BauR 2001, 1632 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.05.1957 - II ZR 132/56

    Umfang der Inanspruchnahme des Versicherungsnehmers durch den Versicherer

    Auszug aus LG Potsdam, 27.07.2000 - 11 S 233/99
    Der Zugang von ordnungsgemäß aufgegebenen Postsendungen stellt - und insoweit folgt die Kammer den Ausführungen des BGH in BGHZ 24, 308 [312] - keinen typischen Geschehensablauf dar, nachdem jedes Jahr eine gewisse, wenn auch prozentual gesehen geringfügige, Anzahl von Postsendungen verloren geht.
  • AG Kempen, 22.08.2006 - 11 C 432/05

    Freistellung von Rechtsanwaltskosten

    Beim Einwurfeinschreiben besteht nach der Auffassung des Gerichts auch bei Vorlage entsprechender Dokumentationen (wie etwa Einlieferungs- und Auslieferungsbeleg) kein Anscheinsbeweis für den Zugang der Sendung beim Empfänger (so auch LG Potsdam, NJW 2000, 3722 [LG Potsdam 27.07.2000 - 11 S 233/99]; Schmidt-Futterer/Börstinghaus, Mietrecht, 8. Aufl. 2003, vor § 558, Rn. 86; Bauer/Diller, NJW 1998, 2795, 2796; a.A. LG Berlin, Beschluss v. 19.04.2001; 61 T 117/00; AG Paderbom, NJW 2000, 3722; AG Hannover, NJOZ 2004, 67; Palandt/Heinrichs, BGB, 65. Aufl., § 130, Rn. 21).

    Denn ein Verlust von Postsendungen während des Zustellvorganges ist nach der Lebenserfahrung ebenso wenig auszuschließen wie das Einstecken von Postsendungen in den falschen Briefkasten durch den Zusteller (LG Potsdam, NJW 2000, 3722 [LG Potsdam 27.07.2000 - 11 S 233/99]).

    Dass der Nachweis des Zugangs beim Einwurfeinschreiben dadurch nahezu unmöglich gemacht wird, wenn der Empfänger den Zugang bestreitet, ist im Hinblick darauf hinzunehmen, dass dem Absender die Wahl eines sicheren Zugangsweges - etwa durch Einschreiben mit Rückschein - offen gestanden hätte (LG Potsdam, NJW 2000, 3722 [LG Potsdam 27.07.2000 - 11 S 233/99]).

    Aus ihm geht der Name des Zustellers nicht hervor; er beinhaltet auch keine technische Reproduktion einer Unterschrift des Zustellers, mit der dieser bekundet, die Sendung eingeworfen zu haben (vgl. AG Postdam, NJW 2000, 3722, 3723 [AG Paderborn 03.08.2000 - 51 C 76/00]; AG Hannover, NJOZ 2004, 67; Schmidt-Futterer, Mietrecht, 8. Aufl. 2003, vor § 558, Rn. 86).

  • LAG Köln, 14.08.2009 - 10 Sa 84/09

    Beweis des Zugangs eines Einwurf-Einschreibens durch Belege und Zeugenaussage der

    So wird teilweise vertreten, dass auch bei Vorlage entsprechender Dokumentationen wie Einlieferungs- und Auslieferungsbelegen kein Anscheinsbeweis für den Zugang der Sendung beim Empfänger besteht, da ein Verlust von Postsendungen während des Zustellzugangs nach der Lebenserfahrung ebenso wenig auszuschließen sei wie das Einstecken von Postsendungen in den falschen Briefkasten durch den Postzusteller (vgl. LG Potsdam, Urt. v. 27.07.2000 - 11 S 233/99, in NJW 2000, S. 3722; AG Kempen, Urt. v. 22.08.2006 - 11 C 432/05, in NJW 2007, S. 1215).

    Demgegenüber vertreten das Amtsgericht Erfurt und das Amtsgericht Paderborn (AG Erfurt, Urt. v. 20.06.2007 - 5 C 1734/06, in MDR 2007, S. 1338 ff.; AG Paderborn, Urt. v. 03.08.2000 - 51 C 76/00, in NJW 2000, S. 3722 f.) die Auffassung, dass bei nachgewiesener Absendung eines Einwurf-Einschreibens ein Anscheinsbeweis für dessen Zugang herzuleiten ist, da sowohl aus dem Einlieferungs- als auch aus dem Auslieferungsbeleg eine starke zusätzliche Indizwirkung für den tatsächlich erfolgten Zugang der Sendung herzuleiten sei.

  • ArbG Düsseldorf, 22.02.2019 - 14 Ca 465/19

    Betriebsbedingte Kündigung - Zugang Einwurfeinschreiben

    Insoweit fehlen gesicherte Erkenntnisse darüber, wie häufig es noch beim Vorgang des Einsortierens in die Postfächer zu Fehlern kommt (vgl. ArbG Düsseldorf, 06.04.2017 - 10 Ca 7262/16, Rn. 23; LG Potsdam, 27.07.2000 - 11 S 233/99).
  • ArbG Ulm, 07.10.2014 - 5 Ca 129/14

    Zugang einer Kündigung - Einwurfeinschreiben

    Einen Anscheinsbeweis könne die Dokumentation der Auslieferung nicht begründen, denn ein Verlust von Postsendungen während des Zustellvorgangs sei nach der Lebenserfahrung ebenso wenig auszuschließen wie das Einstecken von Postsendungen in den falschen Briefkasten durch den Zusteller (LG Potsdam 27.07.2000 - 11 S 233/99, NJW 2000, 3722; AG Kempen 22.08.2006 - 11 C 432/05, NJW 2007, 1215; AG Köln 16.07.2008 - 220 C 435/07, juris Rn. 31 ff.).
  • ArbG Düsseldorf, 06.04.2017 - 10 Ca 7262/16

    Sonderkündigungsschutz des § 85 SGB IX bei fehlender Kenntnis des Arbeitgebers

    Während z. T. davon ausgegangen wird, dass der Einlieferungsbeleg zusammen mit der Reproduktion des Auslieferungsbelegs den Beweis des ersten Anscheins dafür begründet, dass die Sendung durch Einwurf in den Briefkasten oder durch Einlegen in das Postfach zugegangen ist (OLG Saarbrücken 20. März 2007 - 4 U 83/06; OLG Koblenz 31. Januar 2005 - 11 WF 1013/04; AG Erfurt 20. Juni 2007 - 5 C 435/07; AG Paderborn 27. Juli 2000 - 51 C 76/00), sehen andere keinen verbesserten Nachweis des Zugangs einer Kündigungserklärung durch das Einwurf-Einschreiben (LAG Rheinland-Pfalz 23. September 2013 - 5 Sa 18/13 - Rn. 49; LAG Hamm 5. August 2009 - 3 Sa 1677/08; LG Potsdam 27. Juli 2000 - 11 S 233/99; ArbG Ulm 7. Oktober 2014 - 5 Ca 129/14; AG Kempten 22. August 2006 - 11 C 432/05; AG Köln 16. Juli 2008 - 435/07).

    Zum anderen ist auch ein Verlust von Postsendungen noch während des Zustellvorganges selbst nach der Lebenserfahrung nicht ausgeschlossen (vgl. LG Potsdam 27. Juli 2000 - 11 S 233/99).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.08.2012 - L 19 AS 1239/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Demgegenüber wird teilweise vertreten aus dem Vorliegen eines Auslieferungsbeleges lasse sich nicht folgern, dass eine solche Auslieferung auch stattgefunden habe (vgl. Landesarbeitsgericht Hamm Urteil vom 05.08.2009 - 3 Sa 1677/08 = juris Rn 107; LG Potsdam Urteil vom 27.07.2000 - 11 S 233/99 = juris Rn 8; AG Kempen Urteil vom 22.08.2006 - 11 C 432/05 = juris Rn 11).

    Ein Verlust von Postsendungen während des Zustellvorgangs sei nach der Lebenserfahrung ebenso wenig auszuschließen sei wie das Einstecken in den falschen Briefkasten durch den Zusteller (Potsdam Urteil vom 27.07.2000 - 11 S 233/99 = juris Rn 8; AG Kempen Urteil vom 22.08.2006 - 11 C 432/05 = juris Rn 11).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.06.2010 - 11 Sa 496/09

    Steuererstattungsanspruch des Arbeitgebers - tarifliche Ausschlussfrist -

    So wird teilweise vertreten, dass auch bei Vorlage entsprechender Dokumentationen kein Anscheinsbeweis für den Zugang der Sendung beim Empfänger besteht, da ein Verlust von Postsendungen während des Zustellvorgangs ebenso wenig auszuschließen sei wie das Einstecken von Postsendungen in den falschen Briefkasten durch den Postzusteller (LG Potsdam, Urt. v. 27. Juli 2000 - 11 S 233/99 - NJW 2000, 3722; AG Kempen, Urt. v. 22. August 2006 - 11 C 432/05 - NJW 2007, 1215).

    Andererseits wird vertreten, dass bei nachgewiesener Absendung eines Einwurf-Einschreibens und korrekt dokumentierter Ablieferung ein Anscheinsbeweis für dessen Zugang herzuleiten sei, da sowohl aus dem Einlieferungs- als auch aus dem Auslieferungsbeleg eine starke zusätzliche Indizwirkung für den tatsächlich erfolgten Zugang der Sendung herzuleiten sei ( Palandt/Ellenberger , 69. Aufl. 2010, § 130 Rn. 21; Putz , NJW 2007, 2450; Reichert , NJW 2001, 2523, 2524; Saenger/Gregoritza , JuS 2001, 899, 902 f.; AG Paderborn, Urt. v. 3. August 2000 - 51 C 76/00 - NJW 2000, 3722, 3723; vgl. zum Streitstand LAG Köln, Urt. v. 14. August 2009 - 10 Sa 84/09 - zitiert nach juris , Rn. 34).

  • AG Erfurt, 20.06.2007 - 5 C 1734/06

    Geltendmachung eines Mietzinsanspruchs; Zugangsvermutung bei ordnungsgemäßer

    Unabhängig davon, dass ein solcher eingescannter und ausgedruckter Auslieferungsbeleg keine öffentliche Urkunde im Sinne des § 415 ZPO darstellt, da die Deutsche Post AG gemäß § 33 Abs. 1 PostG nur bei Zustellungen nach den Prozessordnungen als beliehener Unternehmer handeln und öffentliche Urkunden mit der Beweiskraft nach § 418 ZPO ausstellen kann, stellt der hier durch die Beklagten vorgelegten Auslieferungsbeleg ein solch starkes Indiz dar, welches zusätzlich zu den bereits eingangs genannten Erfahrungswerten den Zugang des Kündigungsschreibens widerlegbar vermuten lässt (vgl. OLG Koblenz, OLGR 2005, S. 869 f.; AG Paderborn NJW 2000, S. 3722; Palandt-Heinrichs, 65. Aufl., Rdnr. 21 zu § 130 BGB ; MünchKomm-Einsele, 5. Aufl., Rdnr. 46 zu § 130 BGB ; Reichert NJW 2001, S. 2524; Jänich VersR 1999, S. 537; a.A. LG Potsdam NJW 2000, S. 3722 f. [LG Potsdam 27.07.2000 - 11 S 233/99] ; AG Kempen, NJW 2007, S. 1215; Friedrich VersR 2001, S. 1090 ff.; Bauer/Diller NJW 1998, S. 2795 ff.; differenzierend Saenger/Gregoritza, JuS 2001, S. 899 ff.).
  • LAG München, 08.11.2004 - 8 Ta 5/04

    Nachträgliche Klagezulassung

    Er hat unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Landgerichts Potsdam vom 27. Juli 2000 (11 S 233/99 - NJW 2000, 3722) ausgeführt, dass es wohl "übliche Praxis sei, dass die Postbediensteten den sog. Auslieferungsbeleg in der Postfiliale ausfüllen und nicht erst, nachdem sie das Schreiben tatsächlich in den Briefkasten eingelegt haben".

    Er habe deshalb auf Grund des Urteils des Landgerichts Potsdam vom 27. Juli 2000 (a. a. O.) angenommen, "dass nur manche Fälle falsch laufen und die Postzusteller die Auslieferungsbelege erst nachträglich in der Postzentrale ausfüllen.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.03.2007 - 10 Sa 1945/06

    Zugang - Kündigungsschreiben - Einwurfschreiben - abgestufte Darlegungs- und

    Ob die Aufgabe eines Einwurfeinschreibens zur Post den Beweis des ersten Anscheines mit der entsprechenden Darlegungslasterleichterungen für den Zugang begründet (dafür AG Paderborn, Urteil vom 3. August 2000 - 51 C 76/00, nach dem Leitsatz der Entscheidung dagegen LG Potsdam, Urteil vom 27. Juli 2000 - 11 S 233/99; differenzierend Reichert, Der Zugangsnachweis beim Einwurf-Einschreiben, NJW 2001, 2523 f.) kann in diesem Rechtsstreit dahinstehen.
  • AG Köln, 16.07.2008 - 220 C 435/07

    Betriebskosten: Der Vermieter muss dafür sorgen, dass ein Brief "ankommt"

  • LAG Hamm, 16.11.2011 - 10 Sa 884/11

    Außerordentliche Kündigung wegen Vortäuschens der Arbeitsunfähigkeit

  • OLG Düsseldorf, 18.11.2003 - 24 U 143/03

    Zur Frage der fristwahrenden Kündigung eines Mietverhältnisses nach erfolglos

  • AG Berlin-Neukölln, 22.03.2012 - 10 C 474/11

    Beweisführung für den Zugang einer Mitteilung bei kumulativer Übermittlung per

  • OLG Koblenz, 29.11.2005 - 11 WF 1013/04
  • LG Nürnberg-Fürth, 09.04.2008 - 8 S 7413/07

    Lebensversicherungsvertrag: Umkehr der Beweislast für eine Vertragskündigung

  • ArbG Karlsruhe, 09.03.2004 - 6 Ca 569/03

    Kündigungsschreiben: Zugang einer empfangsbedürftigen Erklärung gegenüber

  • SG Osnabrück, 22.09.2009 - S 16 AS 352/09
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