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   LG Köln, 12.03.2013 - 11 S 250/12   

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https://dejure.org/2013,6137
LG Köln, 12.03.2013 - 11 S 250/12 (https://dejure.org/2013,6137)
LG Köln, Entscheidung vom 12.03.2013 - 11 S 250/12 (https://dejure.org/2013,6137)
LG Köln, Entscheidung vom 12. März 2013 - 11 S 250/12 (https://dejure.org/2013,6137)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Luftfrachtführer, Gepäckverlust, Haftung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Luftfrachtführer, Gepäckverlust, Haftung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch wegen des Abhandenkommens eines Koffers

  • rabüro.de

    Obhut des Luftfrachtführers auch für Güter, die er ohne sein Wissen und Wollen befördert

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • AG Berlin-Charlottenburg, 09.09.2009 - 207 C 242/09

    Montrealer Übereinkommen / Verlust des Reisegepäcks / Mitverschulden

    Auszug aus LG Köln, 12.03.2013 - 11 S 250/12
    Denn für eine Kürzung oder einen Ausschluss eines klägerseitigen Anspruches wäre zunächst Voraussetzung, dass feststände bzw. zunächst überhaupt vorgetragen wäre, dass der Koffer gestohlen wurde (die durch das AG Baden-Baden, Urteil vom 28.07.1999, 6 C 58/98, angestellten Plausibilitätserwägungen können diesbezüglich nicht als ausreichend angesehen werden - die Entscheidungen OLG Frankfurt, Beschluss vom 25.06.2012, Az.: 16 U 66/12 m.w.N. und AG Charlottenburg, Urteile vom 08.09.2009, Az.: 216 C 141/09, und 09.09.2009, Az.: 207 C 242/09 gehen in vergleichbaren Sachverhalten auf diese Frage nicht ein).
  • AG Baden-Baden, 28.07.1999 - 6 C 58/98
    Auszug aus LG Köln, 12.03.2013 - 11 S 250/12
    Denn für eine Kürzung oder einen Ausschluss eines klägerseitigen Anspruches wäre zunächst Voraussetzung, dass feststände bzw. zunächst überhaupt vorgetragen wäre, dass der Koffer gestohlen wurde (die durch das AG Baden-Baden, Urteil vom 28.07.1999, 6 C 58/98, angestellten Plausibilitätserwägungen können diesbezüglich nicht als ausreichend angesehen werden - die Entscheidungen OLG Frankfurt, Beschluss vom 25.06.2012, Az.: 16 U 66/12 m.w.N. und AG Charlottenburg, Urteile vom 08.09.2009, Az.: 216 C 141/09, und 09.09.2009, Az.: 207 C 242/09 gehen in vergleichbaren Sachverhalten auf diese Frage nicht ein).
  • AG Berlin-Charlottenburg, 08.09.2009 - 216 C 141/09

    Luftbeförderungsvertrag: Haftung des Luftverkehrsunternehmens für einen aus dem

    Auszug aus LG Köln, 12.03.2013 - 11 S 250/12
    Denn für eine Kürzung oder einen Ausschluss eines klägerseitigen Anspruches wäre zunächst Voraussetzung, dass feststände bzw. zunächst überhaupt vorgetragen wäre, dass der Koffer gestohlen wurde (die durch das AG Baden-Baden, Urteil vom 28.07.1999, 6 C 58/98, angestellten Plausibilitätserwägungen können diesbezüglich nicht als ausreichend angesehen werden - die Entscheidungen OLG Frankfurt, Beschluss vom 25.06.2012, Az.: 16 U 66/12 m.w.N. und AG Charlottenburg, Urteile vom 08.09.2009, Az.: 216 C 141/09, und 09.09.2009, Az.: 207 C 242/09 gehen in vergleichbaren Sachverhalten auf diese Frage nicht ein).
  • BGH, 05.12.2006 - X ZR 165/03

    Klauseln in Allgemeinen Beförderungsbedingungen eines Luftfahrtunternehmens

    Auszug aus LG Köln, 12.03.2013 - 11 S 250/12
    Insoweit steht die Sicht der Kammer in Übereinstimmung mit derjenigen des OLG Köln (Urteil vom 11.04.2003, Az.: 6 U 206/02, vorgehend zu BGH, Urteil vom 05.12.22006, X ZR 165/03), in der dieses ausführt:.
  • OLG Frankfurt, 25.06.2012 - 16 U 66/12

    Reiserecht: Verlust von aufgegebenem Gepäck

    Auszug aus LG Köln, 12.03.2013 - 11 S 250/12
    Denn für eine Kürzung oder einen Ausschluss eines klägerseitigen Anspruches wäre zunächst Voraussetzung, dass feststände bzw. zunächst überhaupt vorgetragen wäre, dass der Koffer gestohlen wurde (die durch das AG Baden-Baden, Urteil vom 28.07.1999, 6 C 58/98, angestellten Plausibilitätserwägungen können diesbezüglich nicht als ausreichend angesehen werden - die Entscheidungen OLG Frankfurt, Beschluss vom 25.06.2012, Az.: 16 U 66/12 m.w.N. und AG Charlottenburg, Urteile vom 08.09.2009, Az.: 216 C 141/09, und 09.09.2009, Az.: 207 C 242/09 gehen in vergleichbaren Sachverhalten auf diese Frage nicht ein).
  • OLG Köln, 11.04.2003 - 6 U 206/02

    Durch Luftfahrtunternehmen verwendete Beförderungsbedingungen; Zugänglichkeit der

    Auszug aus LG Köln, 12.03.2013 - 11 S 250/12
    Insoweit steht die Sicht der Kammer in Übereinstimmung mit derjenigen des OLG Köln (Urteil vom 11.04.2003, Az.: 6 U 206/02, vorgehend zu BGH, Urteil vom 05.12.22006, X ZR 165/03), in der dieses ausführt:.
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