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LG Köln, 12.03.2013 - 11 S 250/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Luftfrachtführer, Gepäckverlust, Haftung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Luftfrachtführer, Gepäckverlust, Haftung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatzanspruch wegen des Abhandenkommens eines Koffers
- rabüro.de
Obhut des Luftfrachtführers auch für Güter, die er ohne sein Wissen und Wollen befördert
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Köln, 09.02.2012 - 130 C 148/11
- LG Köln, 12.03.2013 - 11 S 250/12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- AG Berlin-Charlottenburg, 09.09.2009 - 207 C 242/09
Montrealer Übereinkommen / Verlust des Reisegepäcks / Mitverschulden
Auszug aus LG Köln, 12.03.2013 - 11 S 250/12
Denn für eine Kürzung oder einen Ausschluss eines klägerseitigen Anspruches wäre zunächst Voraussetzung, dass feststände bzw. zunächst überhaupt vorgetragen wäre, dass der Koffer gestohlen wurde (die durch das AG Baden-Baden, Urteil vom 28.07.1999, 6 C 58/98, angestellten Plausibilitätserwägungen können diesbezüglich nicht als ausreichend angesehen werden - die Entscheidungen OLG Frankfurt, Beschluss vom 25.06.2012, Az.: 16 U 66/12 m.w.N. und AG Charlottenburg, Urteile vom 08.09.2009, Az.: 216 C 141/09, und 09.09.2009, Az.: 207 C 242/09 gehen in vergleichbaren Sachverhalten auf diese Frage nicht ein). - AG Baden-Baden, 28.07.1999 - 6 C 58/98
Auszug aus LG Köln, 12.03.2013 - 11 S 250/12
Denn für eine Kürzung oder einen Ausschluss eines klägerseitigen Anspruches wäre zunächst Voraussetzung, dass feststände bzw. zunächst überhaupt vorgetragen wäre, dass der Koffer gestohlen wurde (die durch das AG Baden-Baden, Urteil vom 28.07.1999, 6 C 58/98, angestellten Plausibilitätserwägungen können diesbezüglich nicht als ausreichend angesehen werden - die Entscheidungen OLG Frankfurt, Beschluss vom 25.06.2012, Az.: 16 U 66/12 m.w.N. und AG Charlottenburg, Urteile vom 08.09.2009, Az.: 216 C 141/09, und 09.09.2009, Az.: 207 C 242/09 gehen in vergleichbaren Sachverhalten auf diese Frage nicht ein). - AG Berlin-Charlottenburg, 08.09.2009 - 216 C 141/09
Luftbeförderungsvertrag: Haftung des Luftverkehrsunternehmens für einen aus dem …
Auszug aus LG Köln, 12.03.2013 - 11 S 250/12
Denn für eine Kürzung oder einen Ausschluss eines klägerseitigen Anspruches wäre zunächst Voraussetzung, dass feststände bzw. zunächst überhaupt vorgetragen wäre, dass der Koffer gestohlen wurde (die durch das AG Baden-Baden, Urteil vom 28.07.1999, 6 C 58/98, angestellten Plausibilitätserwägungen können diesbezüglich nicht als ausreichend angesehen werden - die Entscheidungen OLG Frankfurt, Beschluss vom 25.06.2012, Az.: 16 U 66/12 m.w.N. und AG Charlottenburg, Urteile vom 08.09.2009, Az.: 216 C 141/09, und 09.09.2009, Az.: 207 C 242/09 gehen in vergleichbaren Sachverhalten auf diese Frage nicht ein).
- BGH, 05.12.2006 - X ZR 165/03
Klauseln in Allgemeinen Beförderungsbedingungen eines Luftfahrtunternehmens
Auszug aus LG Köln, 12.03.2013 - 11 S 250/12
Insoweit steht die Sicht der Kammer in Übereinstimmung mit derjenigen des OLG Köln (Urteil vom 11.04.2003, Az.: 6 U 206/02, vorgehend zu BGH, Urteil vom 05.12.22006, X ZR 165/03), in der dieses ausführt:. - OLG Frankfurt, 25.06.2012 - 16 U 66/12
Reiserecht: Verlust von aufgegebenem Gepäck
Auszug aus LG Köln, 12.03.2013 - 11 S 250/12
Denn für eine Kürzung oder einen Ausschluss eines klägerseitigen Anspruches wäre zunächst Voraussetzung, dass feststände bzw. zunächst überhaupt vorgetragen wäre, dass der Koffer gestohlen wurde (die durch das AG Baden-Baden, Urteil vom 28.07.1999, 6 C 58/98, angestellten Plausibilitätserwägungen können diesbezüglich nicht als ausreichend angesehen werden - die Entscheidungen OLG Frankfurt, Beschluss vom 25.06.2012, Az.: 16 U 66/12 m.w.N. und AG Charlottenburg, Urteile vom 08.09.2009, Az.: 216 C 141/09, und 09.09.2009, Az.: 207 C 242/09 gehen in vergleichbaren Sachverhalten auf diese Frage nicht ein). - OLG Köln, 11.04.2003 - 6 U 206/02
Durch Luftfahrtunternehmen verwendete Beförderungsbedingungen; Zugänglichkeit der …
Auszug aus LG Köln, 12.03.2013 - 11 S 250/12
Insoweit steht die Sicht der Kammer in Übereinstimmung mit derjenigen des OLG Köln (Urteil vom 11.04.2003, Az.: 6 U 206/02, vorgehend zu BGH, Urteil vom 05.12.22006, X ZR 165/03), in der dieses ausführt:.