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   VGH Baden-Württemberg, 09.11.2004 - 11 S 2771/03   

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VGH Baden-Württemberg, 09.11.2004 - 11 S 2771/03 (https://dejure.org/2004,3805)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09.11.2004 - 11 S 2771/03 (https://dejure.org/2004,3805)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09. November 2004 - 11 S 2771/03 (https://dejure.org/2004,3805)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Wiederaufnahme bestandskräftig abgeschlossener Ausweisungsverfahren bei Rechtsprechungsänderung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit von der Fristbindung des berücksichtigungsfähigen Vortrags im Berufungszulassungsverfahren abzusehen ; Änderung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Anschluss an die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften ; Wiederaufnahme ...

  • Judicialis

    AuslG § 47 Abs. 1; ; AuslG § 47 Abs. 2; ; LVwVfG § 51 Abs. 1 Nr. 1; ; LVwVfG § 51 Abs. 5; ; VwGO § 124a Abs. 4 Satz 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fristen, Zulassungsantrag, Verwaltungsakt, Wiederaufgreifen, Ausländerrecht, Ausweisung - Änderung der Rechtsprechung, Antragsbegründungsfrist, Berufungszulassungsverfahren, Effizienzgebot, EU-Bürger, Freizügigkeit, Oliveri, Orfanopoulos, Wiederaufgreifen des Verfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2006, 147 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 30.02

    Aufenthaltserlaubnis; Ausweisung; freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.11.2004 - 11 S 2771/03
    Die durch Urteil vom 3.8.2004 - 1 C 30.02 - eingeleitete Änderung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Anschluss an die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 29.4.2004 in den Rechtssachen Orfanopoulos und Oliveri (C-482/01 und C-493/01, DVBl 2004, 876) gebietet es nicht, von der Fristbindung des berücksichtigungsfähigen Vortrags im Berufungszulassungsverfahren nach § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO abzusehen.

    Allerdings begründet der Kläger den am 21.10.2004 gestellten, wegen der zu diesem Zeitpunkt unmittelbar bevorstehenden Abschiebung auf Abschiebungsschutz gerichteten Antrag nach § 123 VwGO (vgl. 11 S 2473/04) sinngemäß damit, dass nach der jüngst bekannt gewordenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 3.8.2004 - 1 C 30.02 -) freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger wie er nur noch auf der Grundlage einer ausländerbehördlichen Ermessensentscheidung ausgewiesen werden dürften, während seine Ausweisung auf der Grundlage von § 47 Abs. 1 Nr. 1 AuslG als sog. Ist-Ausweisung verfügt worden sei.

  • EuGH, 29.04.2004 - C-482/01

    Orfanopoulos

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.11.2004 - 11 S 2771/03
    Die durch Urteil vom 3.8.2004 - 1 C 30.02 - eingeleitete Änderung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Anschluss an die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 29.4.2004 in den Rechtssachen Orfanopoulos und Oliveri (C-482/01 und C-493/01, DVBl 2004, 876) gebietet es nicht, von der Fristbindung des berücksichtigungsfähigen Vortrags im Berufungszulassungsverfahren nach § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO abzusehen.

    Es muss außerdem berücksichtigt werden, dass die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, mit der es seine bisherige ständige Rechtsprechung im Hinblick auf das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 29.4.2004 in den Rechtssachen Orfanopoulos und Oliveri (C-482/01 und C-493/01, DVBl 2004, 876) geändert hat, erst nach Ablauf der Zulassungsbegründungsfrist im vorliegenden Verfahren ergangen ist.

  • BVerwG, 16.02.1993 - 9 B 241.92

    Rechtsprechungsänderung - Änderung der Rechtslage

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.11.2004 - 11 S 2771/03
    Zwar stellt eine Änderung der Rechtsprechung grundsätzlich keine Änderung der Rechtslage im Sinne des § 51 Abs. 1 Nr. 1 LVwVfG dar, so dass dem Kläger daraus vorliegend kein Anspruch auf Wiederaufgreifen des Verfahrens erwächst (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.2.1993 - 9 B 241/92 -, DÖV 1993, 532).

    Ein Wechsel der höchstrichterlichen Rechtsprechung kann hierfür hinreichender Anlass für ein solches Wiederaufgreifen im weiteren Sinn sein (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.2.1993, a.a.O.; siehe auch § 48 Abs. 2 SGB X).

  • VG Karlsruhe, 29.10.2003 - 7 K 777/03

    Ausweisung eines niederländischen Staatsangehörigen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.11.2004 - 11 S 2771/03
    Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 29. Oktober 2003 - 7 K 777/03 - wird abgelehnt.
  • VGH Baden-Württemberg, 31.01.1989 - 9 S 1141/88

    Wiederaufgreifen des Verwaltungsverfahrens - Heraufholen von Prozeßresten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.11.2004 - 11 S 2771/03
    Diese Vorschrift räumt dem Kläger ein subjektiv-öffentliches Recht auf fehlerfreie Ermessensentscheidung der Behörde über ein Wiederaufgreifen des Verfahrens ein (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 31.1.1989 - 9 S 1141/88 -, NVwZ 1989, 882 m.w.N.).
  • BVerwG, 15.12.2003 - 7 AV 2.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; Änderung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.11.2004 - 11 S 2771/03
    Dieses Vorbringen kann jedoch - auch wenn man es als gleichermaßen für das Zulassungsverfahren vorgetragen betrachtet - vorliegend deshalb nicht mehr berücksichtigt werden, weil es nicht innerhalb der Antragsbegründungsfrist des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO - auch nicht andeutungsweise - geltend gemacht worden ist (vgl. - für den Fall einer Rechtsänderung nach Fristablauf - BVerwG, Beschluss vom 15.12.2003 - 7 AV 2/03 -, NVwZ 2004, 744).
  • BVerwG, 21.09.2000 - 2 C 5.99

    Verfahrensmangel, Darlegungsanforderungen an die Revisionsbegründung; Besetzung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.11.2004 - 11 S 2771/03
    Jedoch kann die Behörde ein Verwaltungsverfahren nach pflichtgemäßem Ermessen auch dann wieder aufgreifen und über einen durch unanfechtbaren Verwaltungsakt beschiedenen materiellrechtlichen Anspruch erneut sachlich entscheiden, wenn die Voraussetzungen für ein Wiederaufgreifen im engeren Sinne nach § 51 Abs. 1 VwVfG nicht vorliegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.9.2000 - 2 C 5/99 -, DVBl 2001, 726, stRspr; vgl. § 51 Abs. 5 LVwVfG).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.11.2004 - 11 S 2771/03
    Für die nach § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO gebotene Darlegung ist erforderlich, dass ein die Entscheidung des Verwaltungsgerichts tragender Rechtssatz, auf welchen es für deren Richtigkeit ankommt, oder eine dafür erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.6.2000 - 1 BvR 803/00 -, VBlBW 2000, 392 = NVwZ 2000, 1163 = DVBl. 2000, 1458).
  • EuGH, 13.01.2004 - C-453/00

    Kühne & Heitz NV - Rücknahme von Verwaltungsakten bei Verstoß gegen EU-Recht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.11.2004 - 11 S 2771/03
    Darüber hinaus verpflichtet der in Art. 10 EG verankerte Grundsatz der Zusammenarbeit die Ausländerbehörde auf entsprechenden Antrag hin, unter bestimmten weiteren Voraussetzungen, auf die an dieser Stelle nicht weiter eingegangen werden muss, einen bestandskräftigen Verwaltungsakt zu überprüfen, um einer mittlerweile vom Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften vorgenommenen Auslegung einer einschlägigen Bestimmung Rechnung zu tragen (vgl. EuGH, Urteil vom 13.1.2004 - C-453/00 - , InfAuslR 2004, 139).
  • EuGH, 12.06.1990 - 8/88

    Deutschland / Kommission

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.11.2004 - 11 S 2771/03
    Insbesondere wegen des gemeinschaftsrechtlichen Hintergrunds hat der Senat verschiedene Möglichkeiten erwogen, wie dieser - besonderen - Situation Rechnung getragen werden kann (zum sog. Effizienzgebot auf verwaltungsprozessualer Ebene, vgl. Kenntner in Bergmann/Kenntner, Deutsches Verwaltungsrecht unter europäischem Einfluss, S. 79 Rn 26 m.w.N. und auf Verwaltungsebene: EuGH, Urteil vom 12.6.1990 - C-8/88 - , Slg. 1990, I-2321, Rn 13).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.02.2021 - 4 S 1967/20

    Aufrechterhaltung einer polizeilichen Beschlagnahme über 6 Monate hinaus

    Eine Bezugnahme auf früheren Vortrag genügt grundsätzlich nicht (vgl. nur VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 09.11.2004 - 11 S 2771/03 -, Juris Rn. 2; Senatsbeschluss vom 19.05.1998 - 4 S 660/98 -, Juris Rn. 2).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.05.2020 - 4 S 672/20

    Anwendung des Prinzips der Bestenauslese bei schwerbehinderten Bewerbern

    Das kann regelmäßig nur dadurch erfolgen, dass sich die Antragsbegründung konkret mit der angegriffenen Entscheidung inhaltlich auseinandersetzt und aufzeigt, was im Einzelnen und warum dies als fehlerhaft erachtet wird (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 09.11.2004 - 11 S 2771/03 -, Juris Rn. 2).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.03.2021 - 4 S 2078/20

    Schadensersatzanspruch nach § 48 BeamtStG gegen Bürgermeister

    Dies kann regelmäßig nur dadurch erfolgen, dass sich die Antragsbegründung konkret mit der angegriffenen Entscheidung inhaltlich auseinandersetzt und aufzeigt, was im Einzelnen und warum dies als fehlerhaft erachtet wird (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 09.11.2004 - 11 S 2771/03 -, Juris Rn. 2).
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