Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 29.04.2020 - 11 S 31.20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,8780
OVG Berlin-Brandenburg, 29.04.2020 - 11 S 31.20 (https://dejure.org/2020,8780)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29.04.2020 - 11 S 31.20 (https://dejure.org/2020,8780)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29. April 2020 - 11 S 31.20 (https://dejure.org/2020,8780)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,8780) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 47 Abs 6 VwGO, Art 2 Abs 1 S 1 GG, § 28 Abs 1 S 1 IfSG, Art 12 GG, Art 3 Abs 1 GG
    Corona-Pandemie - Öffnung von Einzelhandelsgeschäften bei Reduzierung der Verkaufsfläche auf 800 m2

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 47 Abs 6 VwGO, Art 2 Abs 1 S 1 GG, § 28 Abs 1 S 1 IfSG, § 2 SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung Bbg, Art 12 GG, Art 3 Abs 1 GG, § 32 IfSG
    Coronavirus; Pandemie; Eindämmungsmaßnahmen; Schließung von Einzelhandelsbetrieben; schrittweise Öffnung;Verkaufsfläche; 800 m²-Regelung; Warenhäuser; Sportartikelanbieter; keine gleichheitswidrige Benachteiligung;kein unverhältnismäßiger Grundrechtseingriff

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    800 m²-Regelung für die Wiedereröffnung von Einzelhandelsgeschäften im einstweiligen Rechtsschutzverfahren gebilligt

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Niedersachsen, 27.04.2020 - 13 MN 98/20

    Corona; Einrichtungshäuser; Flächenbeschränkung; Infektionsschutzrecht;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.04.2020 - 11 S 31.20
    Die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 32 Satz 1 IfSG i.V.m. § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG sind mit Blick auf die andauernde Pandemielage wegen des neuartigen Coronavirus erfüllt (vgl. dazu ausführlich OVG Lüneburg, Beschluss vom 27.April 2020 - 13 MN 98/20 -, Rn. 39, juris).

    Insoweit gilt ein stufenloser, am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierter verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab, dessen Inhalt und Grenzen sich nicht abstrakt, sondern nur nach den jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereichen bestimmen lassen (OVG Lüneburg, Beschluss vom 27. April 2020 - 13 MN 98/20 -, Rn. 63, juris, mit umfassenden Nachweisen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts).

    Dabei dürfte bei typisierender Betrachtungsweise eine Reduzierung der Verkaufsfläche und damit auch der Zahl gleichzeitig in der Kaufstelle anwesender Kunden dafür streiten, dass der Inhaber der Verkaufsstelle und das von ihm eingesetzte Personal leichter in der Lage sind, die Beachtung des Abstandsgebots durch die Kunden zu überwachen und die Hygieneregeln einzuhalten (vgl. Senatsbeschluss vom 28. April 2020 - OVG 11 S 28/20 - sowie bereits OVG Lüneburg, Beschluss vom 27. April 2020 - 13 MN 98/20 - juris Rn. 57; OVG Bremen, a.a.O., S. 6 f. EA).

  • OVG Schleswig-Holstein, 09.04.2020 - 3 MR 4/20

    SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung bleibt vollziehbar

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.04.2020 - 11 S 31.20
    Die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechenden Erwägungen müssen die gegenläufigen Interessen dabei deutlich überwiegen, mithin so schwer wiegen, dass der Erlass der einstweiligen Anordnung - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (vgl. zum vorstehenden insgesamt: OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 09. April 2020 - 3 MR 4/20 -, Rn. 3 - 5, juris; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschl. v. 30.03.2020 - 20 NE 20.632 -, juris Rn. 31 ff., jeweils unter Hinweis auf BVerwG, Beschl. v. 25.02.2015 - 4 VR 5.14 -, juris Rn. 12).

    Aus dem Wortlaut des § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG folgt, dass der Begriff der "Schutzmaßnahmen" umfassend ist und der Infektionsschutzbehörde ein möglichst breites Spektrum an geeigneten Schutzmaßnahmen eröffnet, welches durch die Notwendigkeit der Maßnahme im Einzelfall begrenzt wird (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 09. April 2020 - 3 MR 4/20 -, Rn. 10, juris).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2020 - 11 S 22.20

    Schließung von Verkaufsstellen des Einzelhandels für den Publikumsverkehr

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.04.2020 - 11 S 31.20
    Umfasst sind grundsätzlich auch Geschäftsschließungen als mögliche Schutzmaßnahmen (so bereits Beschluss des Senats vom 17. April 2020 - OVG 11 S 22/20 -, juris Rn. 21 m.w.N.).

    Die genannten Ausnahmen sind nach der Einschätzung des Verordnungsgebers Teil der Infrastruktur der Grundversorgung der Bevölkerung bzw. dienen der Bedarfsdeckung von Handwerkern und Gewerbetreibenden, sodass ihr Weiterbetrieb unter Einhaltung strenger Voraussetzungen ermöglicht wird (so bereits Senatsbeschluss vom 17. April 2020 - OVG 11 S 22/20 -, Rn. 25, juris, unter Hinweis auf OVG Münster, a.a.O., Rn. 89).

  • BVerwG, 09.11.2016 - 4 C 1.16

    Abstellen von Einkaufswagen; Einkaufswagen; Einzelhandelsbetrieb; Gebäude;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.04.2020 - 11 S 31.20
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist die Verkaufsfläche ein Maß, um die Attraktivität eines Betriebes typisierend zu erfassen, wobei die Schwelle zur Großflächigkeit bei einer Verkaufsfläche von 800 m² überschritten wird (BVerwG, Urteil vom 09. November 2016 - 4 C 1/16 -, Rn. 10, 12, juris).
  • BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 16.11

    Anhörung; Anhörungsmangel; Absehen von der Anhörung; Gefahr im Verzug; Heilung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.04.2020 - 11 S 31.20
    Dies ist gerechtfertigt, weil sich die Fülle der Schutzmaßnahmen, die bei Ausbruch einer übertragbaren Krankheit in Frage kommen können, nicht von vornherein übersehen lässt (vgl. Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Seuchengesetzes, BT-Drs. 8/2468, S. 27 zu dem insoweit vergleichbaren § 34 BSeuchG; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 22. März 2012 - 3 C 16/11 -, BVerwGE 142, 205-219, Rn. 24).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.04.2020 - 11 S 28.20

    Corona-Pandemie: Schließung von Einzelhandelsbetrieben - Verkaufsfläche; 800

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.04.2020 - 11 S 31.20
    Dabei dürfte bei typisierender Betrachtungsweise eine Reduzierung der Verkaufsfläche und damit auch der Zahl gleichzeitig in der Kaufstelle anwesender Kunden dafür streiten, dass der Inhaber der Verkaufsstelle und das von ihm eingesetzte Personal leichter in der Lage sind, die Beachtung des Abstandsgebots durch die Kunden zu überwachen und die Hygieneregeln einzuhalten (vgl. Senatsbeschluss vom 28. April 2020 - OVG 11 S 28/20 - sowie bereits OVG Lüneburg, Beschluss vom 27. April 2020 - 13 MN 98/20 - juris Rn. 57; OVG Bremen, a.a.O., S. 6 f. EA).
  • VGH Bayern, 30.03.2020 - 20 CS 20.611

    Schließung von Ladengeschäften des Einzelhandels wegen Corona-Virus (Covid-19)

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.04.2020 - 11 S 31.20
    Denn Einzelhandelsbetriebe mit Publikumsverkehr ähneln den ausdrücklich genannten Veranstaltungen und sonstigen Zusammenkünften insoweit, als dass sie ebenso wie diese Anziehungspunkte für Menschen an einen begrenzten Ort sind und damit ein besonderes Risiko für die Verbreitung einer von Mensch zu Mensch übertragenen Krankheit darstellen (so OVG Münster, a.a.O., Rn. 46 ff. unter Hinweis auf BayVGH, Beschluss vom 30. März 2020 - 20 CS 20.611 -, juris Rn. 11 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.04.2020 - 13 B 398/20

    Eilantrag gegen die Schließung von Einzelhandelsgeschäften erfolglos

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.04.2020 - 11 S 31.20
    Zwar ist die Regelung als offene Generalklausel ausgestaltet, um den Infektionsschutzbehörden bzw. über den Verweis in § 32 Satz 1 IfSG dem Verordnungsgeber ein möglichst breites Spektrum an geeigneten Schutzmaßnahmen zu eröffnen (OVG Münster, Beschluss vom 6. April 2020 - 13 B 398/20.NE -, juris Rn. 44f. unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts).
  • BVerwG, 25.02.2015 - 4 VR 5.14

    Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren; ungeklärte Erschließung im

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.04.2020 - 11 S 31.20
    Die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechenden Erwägungen müssen die gegenläufigen Interessen dabei deutlich überwiegen, mithin so schwer wiegen, dass der Erlass der einstweiligen Anordnung - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (vgl. zum vorstehenden insgesamt: OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 09. April 2020 - 3 MR 4/20 -, Rn. 3 - 5, juris; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschl. v. 30.03.2020 - 20 NE 20.632 -, juris Rn. 31 ff., jeweils unter Hinweis auf BVerwG, Beschl. v. 25.02.2015 - 4 VR 5.14 -, juris Rn. 12).
  • OVG Bremen, 09.04.2020 - 1 B 97/20

    Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vom

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.04.2020 - 11 S 31.20
    Jedoch hat der Gesetzgeber unter anderem bereits mit der nur beispielhaften Aufzählung in § 28 Abs. 1 Satz 2 IfSG, wonach Veranstaltungen oder sonstige Ansammlungen von Menschen beschränkt oder verboten und Badeanstalten oder in § 33 genannte Gemeinschaftseinrichtungen oder Teile davon geschlossen werden können, deutlich gemacht, dass in Konkretisierung der mit der Generalklausel eröffneten Handlungsmöglichkeiten auch weitreichende - und damit auch die von der Antragstellerin angesprochenen wesentlichen - Maßnahmen gegenüber der Allgemeinheit in Betracht kommen können (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 9. April 2020 - 1 B 97/20 -, juris Rn. 34).
  • VGH Bayern, 30.03.2020 - 20 NE 20.632

    Keine Außervollzugsetzung der Bayerischen Verordnung über befristete

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2020 - 11 S 23.20

    Schließung von Verkaufsstellen des Einzelhandels für den Publikumsverkehr

  • VG Berlin, 07.05.2020 - 14 L 76.20

    Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung in Berlin bleibt vorerst

    Diese dürfte insbesondere von der Ermächtigungsgrundlage des § 32 in Verbindung mit § 28 IfSG gedeckt und ohne Verfahrensfehler zustande gekommen sein (vgl. hierzu im Einzelnen: OVG Bln-Bbg, Beschlüsse vom 17.04.2020 - 11 S 22/20 - und - 11 S 23/20 -, jeweils juris; ferner Beschluss vom 28.04.2020 - 11 S 28/20 - und Beschlüsse vom 29.04.2020 - 11 S 30.20 - und - 11 S 31.20 -, jeweils EA S. 5 ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.12.2021 - 11 S 109.21

    Corona-Krise; 2G-Kontrollpflicht im Einzelhandel; Brandenburg

    Dabei gilt ein stufenloser, am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierter verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab, dessen Inhalt und Grenzen sich nicht abstrakt, sondern nur nach den jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereichen bestimmen lassen (Senatsbeschluss vom 29. April 2020 - 11 S 31/20 -, Rn. 24, juris, m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2020 - 13 B 558/20

    Eilantrag von Galeria Karstadt Kaufhof erfolglos

    de/media/bayvgh/presse/20a00793b.pdf, und Hess. VGH, Beschluss vom 28. April 2020 - 8 B 1039/20.N -, Abdruck S. 10 f., sowie OVG Berlin-Bbg., Beschlüsse vom 28. April 2020 - OVG 11 S 28/20 -, und vom 29. April 2020 - OVG 11 S 30.20 -, - OVG 11 S 31.20 -, bislang nur als Pressemitteilung abrufbar unter: https://kurzlink.de/ JuHC37fev; ebenfalls zu den Buchhandlungen OVG LSA, Beschluss vom 28. April 2020 - 3 R 52/20 -, bislang nur als Pressemitteilung abrufbar bei juris; zu den Möbelhäusern vgl. Saarl.
  • VG Berlin, 30.04.2020 - 14 L 49.20

    Großes Berliner Kaufhaus darf vorerst wieder vollständig öffnen

    Die Kammer nimmt insoweit zur Vermeidung unnötiger Wiederholungen Bezug auf die Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 17. April 2020 (- 11 S 22/20 - und - 11 S 23/20 -, jeweils juris; vgl. ferner Beschluss vom 28. April 2020 - 11 S 28/20 - und Beschlüsse vom 29. April 2020 - 11 S 30.20 - und - 11 S 31.20 - [jeweils im Volltext noch unveröffentlicht]).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.05.2020 - 11 S 49.20

    Spielhallen dürfen in Brandenburg coronabedingt auch weiterhin nicht öffnen

    Da die Lockerungen in ihren Folgen nicht zuverlässig abgeschätzt werden können und ihnen notgedrungen ein "experimentelles Moment" innewohnt, erfolgen sie schrittweise und unterliegen einer ständigen Evaluation, wie der (jeweils) kurze Geltungszeitraum der angegriffenen Verordnung wie auch der Vorgängerregelungen belegt (Senatsbeschluss vom 29. April 2020 - OVG 11 S 31/20 -, Rn. 29, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.01.2022 - 5 S 1.22

    2G-Regelung im Einzelhandel - Kontrollpflichten - Ermächtigungsgrundlage -

    Dabei gilt ein stufenloser, am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierter verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab, dessen Inhalt und Grenzen sich nicht abstrakt, sondern nur nach den jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereichen bestimmen lassen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. April 2020 - 11 S 31/20 -, juris Rn. 24, m.w.N.).
  • VG Berlin, 14.05.2020 - 14 L 97.20

    Berliner Hotels bleiben für Touristen bis zum 24. Mai 2020 geschlossen

    Insbesondere dürfte sie entgegen der Ansicht der Antragstellerin derzeit noch auf einer ausreichenden Ermächtigungsgrundlage beruhen (vgl. aber auch: BayVGH, Beschluss vom 27.04.2020 - 20 NE 20.793 -, juris Rn. 45) und verfahrensfehlerfrei zustande gekommen sein (vgl. hierzu im Einzelnen: OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 17.04.2020 - OVG 11 S 22/20 und OVG 11 S 23/20 -, jeweils in juris; ferner die Beschlüsse vom 29.04.2020 - 11 S 30/20 und 11 S 31.20 -, jeweils S. 5 ff. in den Entscheidungsabdrucken, und den Beschluss vom 05.05.2020, a.a.O., Rn. 26).
  • VG Berlin, 18.06.2020 - 14 L 167.20

    Betrieb einer Tanzschule und die Hygieneanforderungen

    Sie dürfte insbesondere von der Ermächtigungsgrundlage des § 32 in Verbindung mit § 28 IfSG gedeckt (vgl. hierzu im Einzelnen: OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 17.04.2020 - 11 S 22/20 - und - 11 S 23/20 -, jeweils juris; ferner Beschlüsse vom 28.04.2020 - 11 S 28/20 -, juris Rn. 15; vom 29.04.2020 - 11 S 30.20 -, juris Rn. 17, und - 11 S 31.20 -, juris, Rn. 16; vom 05.05.2020 - 11 S 38/20 -, juris Rn. 26; vom 22.05.2020 - 11 S 41/20 und 11 S 51/20 -, jeweils Entscheidungsabdruck, S. 5) und ohne Verfahrensfehler zustande gekommen sein.
  • VG Hamburg, 14.01.2022 - 19 E 5335/21

    Erfolgloser Eilantrag einer Betreiberin von Filialen des Textileinzelhandels

    Dabei gilt ein stufenloser, am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierter verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab, dessen Inhalt und Grenzen sich nicht abstrakt, sondern nur nach den jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereichen bestimmen lassen (Senatsbeschluss vom 29. April 2020 - 11 S 31/20 -, Rn. 24, juris, m.w.N.).
  • VG Berlin, 30.04.2020 - 14 L 55.20

    Warenhäuser dürfen mit der gesamten Verkaufsfläche für den Publikumsverkehr

    Die Kammer nimmt insoweit zur Vermeidung unnötiger Wiederholungen Bezug auf die Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 17. April 2020 (- 11 S 22/20 - und - 11 S 23/20 -, jeweils juris; vgl. ferner Beschluss vom 28. April 2020 - 11 S 28/20 - und Beschlüsse vom 29. April 2020 - 11 S 30.20 - und - 11 S 31.20 - [jeweils im Volltext noch unveröffentlicht]).
  • VG Berlin, 13.05.2020 - 14 L 101.20

    Corona: Erfolgloser Eilantrag zur Öffnung des Außenbereichs eines Restaurants

  • VG Berlin, 04.05.2020 - 14 L 74.20

    Coronakrise: Möbeleinrichtungshäuser dürfen öffnen

  • VG Berlin, 07.05.2020 - 14 L 100.20

    Keine Rücknahme der Maskenpflicht im Lebensmitteleinzelhandel

  • VG Berlin, 05.05.2020 - 14 L 51.20

    Corona: Erfolgloser Eilantrag zur Öffnung des Außenbereichs eines Restaurants

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht