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   VGH Baden-Württemberg, 13.04.2016 - 11 S 321/16   

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https://dejure.org/2016,8078
VGH Baden-Württemberg, 13.04.2016 - 11 S 321/16 (https://dejure.org/2016,8078)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13.04.2016 - 11 S 321/16 (https://dejure.org/2016,8078)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13. April 2016 - 11 S 321/16 (https://dejure.org/2016,8078)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aussetzung der Abschiebung einer ausländischen werdenden Mutter im Bundesgebiet hinsichtlich Abstammung des Kindes i.R.d. einstweiligen Anordnung; Glaubhaftmachung der deutschen Abstammung des Kindes durch Vorlage einer Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 60a AufenthG 2004, § 1592 Nr 2 BGB
    Vorläufige Aussetzung der Abschiebung - Glaubhaftmachung der deutschen Abstammung des (werdenden) Kindes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Glaubhaftmachung; Vaterschaftsanerkennung; ausländische Mutter

  • rechtsportal.de

    Aussetzung der Abschiebung einer ausländischen werdenden Mutter im Bundesgebiet hinsichtlich Abstammung des Kindes i.R.d. einstweiligen Anordnung; Glaubhaftmachung der deutschen Abstammung des Kindes durch Vorlage einer Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abschiebestop für eine werdende Mutter - wegen der Staatsangehörigkeit des Nasciturus

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vorläufige Aussetzung der Abschiebung einer werdenden Mutter

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vorläufige Aussetzung der Abschiebung einer werdenden Mutter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 1975
  • FamRZ 2016, 1316
  • FamRZ 2016, 1316 DÖV 2016, 619 (Leitsatz) ZAR 2016, 314 (Ls.)
  • DÖV 2016, 619
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.12.2014 - 2 M 127/14

    Abschiebungsschutz wegen Schwangerschaft

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.04.2016 - 11 S 321/16
    Eine (vorgeburtliche) Vaterschaftsanerkennung ist in der Regel geeignet aber auch erforderlich, damit eine hinreichend verlässliche tatsächliche Grundlage für die Prüfung eines vorläufigen Duldungsanspruchs auch mit Blick auf eine mögliche aufenthaltsrechtlichen Vorwirkung des Art. 6 GG besteht (siehe hierzu auch OVG LSA, Beschluss vom 10.12.2014 - 2 M 127/14 -, juris Rn. 6; OVG BB, Beschluss vom 16.12.2014 - OVG 11 S 52.14 -, juris, Rn. 6; Funke-Kaiser, in GK-AufenthG, § 60a Rn. 174 ).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.04.2016 - 11 S 321/16
    Das konkret notwendige Maß an Glaubhaftmachung entzieht sich einer generalisierenden Umschreibung und kann nur im Einzelfall bestimmt werden; die Anforderungen an die Glaubhaftmachung durch den Antragsteller des Eilverfahrens dürfen nicht überspannt werden und haben sich am Rechtsschutzziel zu orientieren, das er mit seinem Begehren verfolgt (BVerfG, Kammerbeschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 -, NVwZ 2005, 927; Schoch, a.a.O.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.12.2014 - 11 S 52.14

    Vietnam; Duldung; rechtliches Abschiebungshindernis; unmittelbar bevorstehende

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.04.2016 - 11 S 321/16
    Eine (vorgeburtliche) Vaterschaftsanerkennung ist in der Regel geeignet aber auch erforderlich, damit eine hinreichend verlässliche tatsächliche Grundlage für die Prüfung eines vorläufigen Duldungsanspruchs auch mit Blick auf eine mögliche aufenthaltsrechtlichen Vorwirkung des Art. 6 GG besteht (siehe hierzu auch OVG LSA, Beschluss vom 10.12.2014 - 2 M 127/14 -, juris Rn. 6; OVG BB, Beschluss vom 16.12.2014 - OVG 11 S 52.14 -, juris, Rn. 6; Funke-Kaiser, in GK-AufenthG, § 60a Rn. 174 ).
  • VG Düsseldorf, 09.11.2017 - 22 L 5379/17

    Widerruf; Duldung; Rechtsschutz; Verwaltungsvollstreckung;

    Allein daraus resultiert noch keine Vorwirkung aus Art. 6 Abs. 1, 2 GG, die ein Abschiebungshindernis darstellt, vgl. in diese Richtung OVG Sachsen, Beschluss vom 2. Oktober 2009 - 3 B 482/09 -, NVwZ-RR 2010, S. 78; siehe ebenfalls in diese Richtung - allerdings mit Blick auf die fehlende Glaubhaftmachung der Vaterschaft in einem einstweiligen Anordnungsverfahren ohne Vaterschaftsanerkennung - VGH Mannheim, Beschluss vom 13. April 2016 - 11 S 321/16 -, NJW 2016, S. 1975 (1976); a. A. wohl - indes unter den speziellen Voraussetzungen des dortigen Einzelfalles - VG Hamburg, Beschluss vom 14. Januar 2011 - 4 E 3502/10 -, juris, Rn. 22 f.; ebenfalls - im Einzelfall - wohl a. A. VG des Saarlandes, Beschluss vom 28. Februar 2008 - 11 L 103/08 -, juris, Rn. 36; siehe in diese Richtung auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15. April 2008 - 2 M 84/08 -, juris, Rn. 3 f., wobei dort zumindest bereits eine - gegebenenfalls noch nicht wirksame - Vaterschaftsanerkennung vorlag.
  • VG Hamburg, 05.07.2021 - 3 E 2824/21

    Zu den Voraussetzungen einer Vorwirkung von Art. 6 GG im Ausländerrecht bei

    Dem Erfordernis der Vaterschaftsanerkennung für die Eröffnung des Schutzbereichs des Art. 6 Abs. 1 GG kommt eine besondere Bedeutung zu, da nur eine Vaterschaftsanerkennung oder die gerichtliche Vaterschaftsfeststellung die Eigenschaft als Vater im Rechtssinne bei - wie vorliegend - fehlender staatlicher Ehe mit der Mutter begründen könnte (vgl. § 1592 BGB; so BVerwG, Beschl. v. 12.7.2018, 1 VR 4/18 u.a., juris Rn. 8; ebenso VGH Mannheim, Beschl. v. 13.4.2016, 11 S 321/16, juris Rn. 5).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kommt im Ausnahmefall zwar auch ohne Vaterschaftsanerkennung die Berücksichtigung eines rechtlichen Abschiebungshindernisses aufgrund der aufenthaltsrechtlichen Vorwirkungen des Art. 6 Abs. 1 GG in Betracht (ebenso VGH Mannheim, Beschl. v. 13.4.2016, 11 S 321/16, juris Rn. 7; VG Hamburg, Beschl. v. 4.9.2018, 2 E 4394/18, n.v.).

  • VG Karlsruhe, 07.05.2019 - 5 K 2914/19

    Anwendungsfälle der EGRL 115/2008 Art 6 Abs 2 S 1 i.V.m. AufenthG 2004 § 50 Abs 3

    Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 63 Abs. 2, § 53 Abs. 2 Nr. 1, § 52 Abs. 1 GKG, wobei die Kammer vorliegend einen Streitwert von 2.500,00 EUR zugrunde legt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.04.2016 - 11 S 321/16 -, juris).
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