Rechtsprechung
VGH Baden-Württemberg, 12.04.2013 - 11 S 362/13 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unterbrechung der Festsetzungsverjährung durch eine vor Erlass eines Kostenbescheids nach § 67 Abs. 3 S. 1 AufenthG dem Kostenschuldner zugehende Zahlungsaufforderung
- Informationsverbund Asyl und Migration
VwKostG § 20 Abs. 3, AufenthG § 66 Abs. 1, AufenthG § 67 Abs. 1
Zahlungsaufforderung, Kostenbescheid, Fälligkeit, Abschiebung, Abschiebungskosten, Kostentragungspflicht, Verjährung, Festsetzungsverjährung
- ra.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 66 Abs 1 AufenthG 2004, § 67 AufenthG 2004, § 70 AufenthG 2004, § 17 VwKostG, § 20 Abs 1 VwKostG
Kostenbescheid für Vorbereitungshandlungen zu der geplanten Abschiebung eines Ausländers - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AufenthG § 67 Abs. 3 S. 1
Unterbrechung der Festsetzungsverjährung durch eine vor Erlass eines Kostenbescheids nach § 67 Abs. 3 S. 1 AufenthG dem Kostenschuldner zugehende Zahlungsaufforderung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 17.10.2012 - 11 K 924/12
- VG Stuttgart, 10.01.2013 - 11 K 924/12
- VGH Baden-Württemberg, 12.04.2013 - 11 S 362/13
- BVerwG, 08.05.2014 - 1 C 3.13
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- VGH Baden-Württemberg, 30.07.2009 - 13 S 919/09
Festsetzungsverjährung bei Abschiebungskosten
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.04.2013 - 11 S 362/13
Nach der Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg (Urt. v. 30.07.2009 - 13 S 919/09) sei hinsichtlich der Festsetzung solcher Kosten die Verjährungsvorschrift des § 20 Abs. 1 VwKostG heranzuziehen, wohingegen die Verjährungsvorschriften des § 70 Abs. 1 AufenthG nur die sogenannte Zahlungsverjährung regelten.Die Festsetzungsverjährung von vier Jahren nach § 20 Abs. 1 Alt. 2 VwKostG, der neben § 70 AufenthG anzuwenden ist (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30.07.2009 - 13 S 919/09), wurde durch den Zugang der Zahlungsaufforderung vom 09.09.2010, die hinreichend eindeutig und bestimmt war und die daneben die Funktion einer Anhörung nach § 28 LVwVfG hatte, unterbrochen und ist daher nicht verjährt.
- BVerwG, 24.02.2005 - 3 C 38.04
Gebühren für Arzneimittelzulassung; Verjährung von Gebührenforderungen; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.04.2013 - 11 S 362/13
Dementsprechend lasse sich auch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24.02.2005 (3 C 38.04) nicht zur Stützung der Rechtsansicht des beklagten Landes heranziehen. - BVerwG, 16.10.2012 - 10 C 6.12
Abschiebung; Abschiebungshaft; Arbeitgeber; Kosten; tatsächlich entstandene …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.04.2013 - 11 S 362/13
Das Verwaltungsgericht hätte die Klage abweisen müssen, da der angegriffene Bescheid rechtmäßig ist (vgl. zum maßgeblichen Zeitpunkt BVerwG, Urteil vom 16.10.2012 - 10 C 6.12 - InfAuslR 2013, 67).
- VG Magdeburg, 22.08.2023 - 4 A 129/21
Kostenfestsetzung für einen Ablehnungsbescheid
Die Kammer macht sich vielmehr die Überlegungen des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg in einem Urteil vom 12.04.2013 (- 11 S 362/13 -, juris) zu eigen, wonach eine Zahlungsaufforderung nicht zwingend (etwa aus strukturellen und gesetzessystematischen oder auch aus logischen Gründen) voraussetzt, dass die Forderung bereits festgesetzt sein muss.Soweit es dort heißt, dass die Verjährung nur durch solche Handlungen der (zuständigen) Behörde unterbrochen werden, die zeitlich nach dem Eintritt der Fälligkeit und damit nach Beginn des Laufs der Verjährung vorgenommen werden, beziehen sich diese Ausführungen auf die bis zum 14.08.2023 geltende bundesgesetzliche Regelung § 20 VwKostG, die gänzlich anders strukturiert war als die Regelung in § 9 Abs. 3 VwKostG LSA (zu § 20 VwKkostG auch VGH BW, Urteil vom 12.04.2013, a.a.O.).