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   OVG Berlin-Brandenburg, 09.09.2008 - 11 S 51.08   

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https://dejure.org/2008,6569
OVG Berlin-Brandenburg, 09.09.2008 - 11 S 51.08 (https://dejure.org/2008,6569)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09.09.2008 - 11 S 51.08 (https://dejure.org/2008,6569)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09. September 2008 - 11 S 51.08 (https://dejure.org/2008,6569)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Kennzeichnung von Fernsehdauerwerbesendungen mit "Promotion" unzureichend

  • MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)

    Promotion - Die Kennzeichnung einer Fernsehdauerwerbesendung mit dem englischsprachigen Begriff "Promotion" ist unzureichend

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    Kennzeichnung von Fernsehdauerwerbesendungen mit "Promotion" unzureichend

  • kanzlei.biz (Pressemitteilung)

    Kennzeichnung von Fernsehdauerwerbesendungen mit "Promotion" unzureichend

  • beck.de (Kurzinformation)

    Kennzeichnung von Dauerwerbesendungen als "Promotion"

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kennzeichnung von Fernsehdauerwerbesendungen mit "Promotion" unzureichend

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kennzeichnung von Fernsehdauerwerbesendungen mit "Promotion" unzureichend

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • K&R 2008, 770
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.11.2008 - 2 B 10957/08

    Zur Kennzeichnung von Dauerwerbesendungen im Fernsehen

    Der damit beabsichtigte Schutz des Fernsehzuschauers und folglich der Allgemeinheit vor einer Täuschung über den werbenden Charakter des fraglichen Programmteils (vgl. BGHZ 110, 278 [291]) verlangt eine Kennzeichnung, die gerade auch einem Zuschauer, der sich in eine solche bereits laufende Sendung einschaltet, deren Eigenschaft als Werbung nicht nur unmissverständlich, sondern zugleich leicht erfassbar, d. h. ohne kognitiven Aufwand, erschließt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. September 2008 - OVG 11 S 51.08 - BayVGH, Beschluss vom 15. Oktober 2008 - 7 CS 08.2309 -).

    Des Weiteren ist neben der Gefahr einer Fehlübersetzung diejenige zu berücksichtigen, dass Fernsehzuschauer die Einblendung zwar optisch wahrnehmen, hiermit aber nichts assoziieren (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. September 2008 - OVG 11 S 51.08 - BayVGH, Beschluss vom 15. Oktober 2008 - 7 CS 08.2309 -).

    Die in den Werberichtlinien vorgesehene Standardisierung erhöht die Erkennungsgenauigkeit, weil sich der Zuschauer auf eine bestimmte Form der Kennzeichnung verlassen und deshalb umgekehrt darauf vertrauen kann, dass es sich nicht um Werbung handelt, wenn die Sendung nicht entsprechend gekennzeichnet ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. September 2008 - OVG 11 S 51.08 - BayVGH, Beschluss vom 15. Oktober 2008 - 7 CS 08.2309 -).

  • VG Berlin, 11.12.2008 - 27 A 132.08

    WOK WM verstößt gegen Schleichwerbungsverbot

    Allenfalls für den Fall, dass die Klägerin der von ihr angefochtenen Anordnung trotz Vollziehbarkeit zuwider handelt, hätte die Beklagte gegebenenfalls zu prüfen, ob sie trotz des unterbliebenen Hinweises Maßnahmen nach§ 58 MStV ergreifen darf (vgl. Beschluss der Kammer vom 26. Mai 2008 - VG 27 A 37.08 , bestätigt vom OVG Berlin-Brandenburg mit Beschluss vom 9. September 2008 - OVG 11 S 51.08 ).
  • BVerwG, 24.06.2020 - 6 C 23.18

    Absetzung der Werbung vom restlichen Programm; Ankündigung; Beanstandung;

    In diesen Fällen kann für die Abgrenzung von einer Dauerwerbesendung auf die Länge abgestellt werden: Denn während Fernsehwerbespots angesichts der in § 45 Abs. 1 RStV normierten zeitlichen Begrenzung ihrer Ausstrahlung und des für sie geltenden Werbeblockgebots (zu Ausnahmen davon s. § 7a RStV) regelmäßig nur von kurzer Dauer sind und sie ihre Werbebotschaft alsbald offenbaren müssen, ist dies bei Dauerwerbesendungen, die auch mehrere Minuten dauern können, nicht der Fall (vgl. VGH München, Beschluss vom 15. Oktober 2008 - 7 CS 08.23 09 [ECLI:DE:BAYVGH:2008:1015.7CS08.2309.0A] - juris Rn. 16 unter Hinweis auf OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. September 2008 - OVG 11 S 51.08 [ECLI:DE:OVGBEBB:2008:0909.OVG11S51.08.0A] - K&R 2008, 770 ).
  • BVerwG, 24.06.2020 - 6 C 14.18

    Streit um die Rechtmäßigkeit einer rundfunkrechtlichen Beanstandungsverfügung;

    In diesen Fällen kann für die Abgrenzung von einer Dauerwerbesendung auf die Länge abgestellt werden: Denn während Fernsehwerbespots angesichts der in § 45 Abs. 1 RStV normierten zeitlichen Begrenzung ihrer Ausstrahlung und des für sie geltenden Werbeblockgebots (zu Ausnahmen davon s. § 7a RStV) regelmäßig nur von kurzer Dauer sind und sie ihre Werbebotschaft alsbald offenbaren müssen, ist dies bei Dauerwerbesendungen, die auch mehrere Minuten dauern können, nicht der Fall (vgl. VGH München, Beschluss vom 15. Oktober 2008 - 7 CS 08.23 09 [ECLI:DE:BAYVGH:2008:1015.7CS08.2309.0A] - juris Rn. 16 unter Hinweis auf OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. September 2008 - OVG 11 S 51.08 [ECLI:DE:OVGBEBB:2008:0909.OVG11S51.08.0A] - K&R 2008, 770 ).
  • BVerwG, 24.06.2020 - 6 C 26.18

    Streit um die Rechtmäßigkeit einer rundfunkrechtlichen Beanstandungsverfügung;

    In diesen Fällen kann für die Abgrenzung von einer Dauerwerbesendung auf die Länge abgestellt werden: Denn während Fernsehwerbespots angesichts der in § 45 Abs. 1 RStV normierten zeitlichen Begrenzung ihrer Ausstrahlung und des für sie geltenden Werbeblockgebots (zu Ausnahmen davon s. § 7a RStV) regelmäßig nur von kurzer Dauer sind und sie ihre Werbebotschaft alsbald offenbaren müssen, ist dies bei Dauerwerbesendungen, die auch mehrere Minuten dauern können, nicht der Fall (vgl. VGH München, Beschluss vom 15. Oktober 2008 - 7 CS 08.23 09 [ECLI:DE:BAYVGH:2008:1015.7CS08.2309.0A] - juris Rn. 16 unter Hinweis auf OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. September 2008 - OVG 11 S 51.08 [ECLI:DE:OVGBEBB:2008:0909.OVG11S51.08.0A] - K&R 2008, 770 ).
  • VGH Bayern, 15.10.2008 - 7 CS 08.2309

    Privatfernsehen; Kennzeichnung einer Dauerwerbesendung; Begriff Promotion

    Dabei ist auf die Sichtweise und das Beurteilungsvermögen des Fernsehzuschauers abzustellen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg vom 9.9.2008 Az. OVG 11 S 51.08).
  • BVerwG, 24.06.2020 - 6 C 27.18

    Streit um die Rechtmäßigkeit einer rundfunkrechtlichen Beanstandungsverfügung;

    In diesen Fällen kann für die Abgrenzung von einer Dauerwerbesendung auf die Länge abgestellt werden: Denn während Fernsehwerbespots angesichts der in § 45 Abs. 1 RStV normierten zeitlichen Begrenzung ihrer Ausstrahlung und des für sie geltenden Werbeblockgebots (zu Ausnahmen davon s. § 7a RStV) regelmäßig nur von kurzer Dauer sind und sie ihre Werbebotschaft alsbald offenbaren müssen, ist dies bei Dauerwerbesendungen, die auch mehrere Minuten dauern können, nicht der Fall (vgl. VGH München, Beschluss vom 15. Oktober 2008 - 7 CS 08.23 09 [ECLI:DE:BAYVGH:2008:1015.7CS08.2309.0A] - juris Rn. 16 unter Hinweis auf OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. September 2008 - OVG 11 S 51.08 [ECLI:DE:OVGBEBB:2008:0909.OVG11S51.08.0A] - K&R 2008, 770 ).
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