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   OVG Berlin-Brandenburg, 16.12.2014 - 11 S 52.14, 11 M 33.14   

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https://dejure.org/2014,41014
OVG Berlin-Brandenburg, 16.12.2014 - 11 S 52.14, 11 M 33.14 (https://dejure.org/2014,41014)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16.12.2014 - 11 S 52.14, 11 M 33.14 (https://dejure.org/2014,41014)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16. Dezember 2014 - 11 S 52.14, 11 M 33.14 (https://dejure.org/2014,41014)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 60a Abs 2 S 1 AufenthG 2004, § 123 Abs 1 VwGO
    Erteilung einer vorläufigen Duldung gemäß § 60a Abs 2 S 1 AufenthG (juris: AufenthG 2004)im Wege einstweiliger Anordnung; Missbrauchsgefahr durch eine Vaterschaftsanerkennung während eines Abschiebeverfahrens

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 60a Abs 2 AufenthG, § 123 VwGO, § 146 Abs 4 VwGO, § 166 VwGO, § 114 ZPO
    Vietnam; Duldung; rechtliches Abschiebungshindernis; unmittelbar bevorstehende Geburt eines Kindes; notarielle Vaterschaftsanerkennung und gemeinsame Sorgerechtserklärung; Unzumutbarkeit vorübergehender Ausreise; Übernahme elterlicher Verantwortung; einstweilige ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.09.2012 - 11 S 40.12

    Zulässigkeit; Eingang der Beschwerdebegründung, aus Schriftsatz (5 Seiten) und

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.12.2014 - 11 S 52.14
    Das Verwaltungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass Art. 6 GG nicht nur eine bereits bestehende Vaterschaft schützt, sondern dass auch die Vaterschaft eines hier lebenden Ausländers für ein noch ungeborenes Kind einen Umstand darstellt, der unter dem Gesichtspunkt des Schutzes der Familie nach Art. 6 Abs. 1 GG und der Pflicht des Staates, sich gemäß Art. 2 Abs. 2 Satz 1, Art. 1 Abs. 1 GG schützend und fördernd vor den nasciturus zu stellen, aufenthaltsrechtliche Vorwirkungen im Sinne eines Abschiebungshindernisses entfaltet (vgl. nur OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss des Senats vom 3. September 2012 - OVG 11 S 40.12 -, juris Rz. 23, m.w.N. zur entsprechenden Rechtsprechung).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.04.2016 - 11 S 321/16

    Vorläufige Aussetzung der Abschiebung - Glaubhaftmachung der deutschen Abstammung

    Eine (vorgeburtliche) Vaterschaftsanerkennung ist in der Regel geeignet aber auch erforderlich, damit eine hinreichend verlässliche tatsächliche Grundlage für die Prüfung eines vorläufigen Duldungsanspruchs auch mit Blick auf eine mögliche aufenthaltsrechtlichen Vorwirkung des Art. 6 GG besteht (siehe hierzu auch OVG LSA, Beschluss vom 10.12.2014 - 2 M 127/14 -, juris Rn. 6; OVG BB, Beschluss vom 16.12.2014 - OVG 11 S 52.14 -, juris, Rn. 6; Funke-Kaiser, in GK-AufenthG, § 60a Rn. 174 ).
  • OVG Bremen, 21.04.2021 - 2 LC 215/20

    Ausweisung eines in Deutschland geborenen türkischen Staatsangehörigen wegen

    Die Vaterschaft eines hier lebenden Ausländers für ein noch ungeborenes Kind stellt einen Umstand dar, der unter dem Gesichtspunkt des Schutzes der Familie nach Art. 6 Abs. 1 GG und der Pflicht des Staates, sich gemäß Art. 2 Abs. 2 Satz 1, Art. 1 Abs. 1 GG schützend und fördernd vor das ungeborene Kind zu stellen, aufenthaltsrechtliche Vorwirkungen im Sinne eines Abschiebungshindernisses entfalten kann (vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 16.11.2014 - OVG 11 S 52.14, OVG 11 M 33.14 -, Rn. 6, juris m.w.N.; SächsOVG, Beschluss vom 15.10.2015 - 3 A 331/15 -, Rn. 5, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.02.2019 - 11 S 7.19

    Vorwirkungen einer werdenden Vaterschaft auf eine Abschiebung des Vaters;

    Dies gilt sowohl dann, wenn die Mutter und das ungeborene Kind auf die Hilfe des Vaters angewiesen sind, als auch dann, wenn beide Elternteile bereits in Verhältnissen leben, welche eine gemeinsame Übernahme der elterlichen Verantwortung sicher erwarten lassen und eine (vorübergehende) Ausreise zur Durchführung eines Sichtvermerkverfahrens nicht zumutbar ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. September 2012 - OVG 11 S 40.12 - juris, Rn. 23, Beschluss vom 16. Dezember 2014 - OVG 11 S 52.14/OVG 11 M 33.14 - BA S. 4).
  • VG Berlin, 12.04.2019 - 3 L 165.19

    Eilverfahren auf Erteilung eines Visums zum Familiennachzug zu einem ungeborenen

    Der Schutz der Familie nach Art. 6 Abs. 1 GG und die Pflicht des Staates, sich gemäß Art. 2 Abs. 2 Satz 1, Art. 1 Abs. 1 GG schützend und fördernd vor den Nasciturus zu stellen, entfalten daher jedenfalls dann aufenthaltsrechtliche Vorwirkungen, wenn die Mutter und das ungeborene Kind auf die Hilfe des im Bundesgebiet lebenden Vaters angewiesen sind oder wenn beide Elternteile bereits in Verhältnissen leben, welche eine gemeinsame Übernahme der elterlichen Verantwortung sicher erwarten lassen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 3. September 2012 - OVG 11 S 40.12 - juris Rn. 23, vom 16. Dezember 2014 - OVG 11 S 52.14 - juris Rn. 6 und vom 27. Februar 2019 - OVG 11 S 7.19 - juris Rn. 7, jeweils in der Konstellation eines Abschiebungshindernisses).
  • OVG Sachsen, 15.10.2015 - 3 A 331/15

    Ausweisung; Drogenhandel; Heirat; ungeborenes Kind; Abschiebungshindernis;

    Es ist obergerichtlich geklärt, dass auch die Vaterschaft eines hier lebenden Ausländers für ein noch ungeborenes Kind einen Umstand darstellt, der unter dem Gesichtspunkt des Schutzes der Familie nach Art. 6 Abs. 1 GG und der Pflicht des Staates, sich gemäß Art. 2 Abs. 2 Satz 1, Art. 1 Abs. 1 GG schützend und fördernd vor das ungeborene Kind zu stellen, aufenthaltsrechtliche Vorwirkungen im Sinne eines Abschiebungshindernisses entfaltet (OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 16. November 2014 - OVG 11 S 52.14, OVG 11 M 33.14 -, juris Rn. 6 m. w. N., allgemein zum Kindeswohl: SächsOVG, Beschl. v. 2. Oktober 2015 - 3 B 275/15 -, zur Veröffentlichung vorgesehen Rn. 7 m. w. N; OVG Hamburg, Beschl. v. 15. September 2014 - 3 Bs 185/14 -, juris Rn. 15 unter Darstellung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts).
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