Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 14.10.2015 - 11 S 64.15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,29756
OVG Berlin-Brandenburg, 14.10.2015 - 11 S 64.15 (https://dejure.org/2015,29756)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14.10.2015 - 11 S 64.15 (https://dejure.org/2015,29756)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14. Oktober 2015 - 11 S 64.15 (https://dejure.org/2015,29756)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,29756) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 9a RdFunkBeitrStVtr BB, § 55 Abs 2 RdFunkBeitrStVtr BB, § 55 Abs 3 RdFunkBeitrStVtr BB, § 3 PresseG BB, § 5 PresseG BB
    Informationsanspruch über Aufträge öffentlicher Auftraggeber

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 9a RdFunkBeitrStVtr BB, § 55 Abs 2 RdFunkBeitrStVtr BB, § 55 Abs 3 RdFunkBeitrStVtr BB, § 3 PresseG BB, § 5 PresseG BB, Art 5 Abs 1 S 2 GG, § 123 Abs 1 VwGO, § 146 Abs 4 VwGO
    Telemedienanbieter; Angebote auf Online-Portalen; Informationsbroker im B2B-Geschäft; Informationsanspruch über Aufträge öffentlicher Auftraggeber; medienrechtlicher Auskunftsanspruch; journalistisch-redaktionell gestaltetes Angebot; publizistische Zielsetzung; ...

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.08.2014 - 11 S 15.14

    Einstweilige Anordnung; Vorwegnahme der Hauptsache; Telemedienanbieter;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.10.2015 - 11 S 64.15
    Hiervon ausgehend werde die kommerzielle Kommunikation grundsätzlich nicht als journalistisch-redaktionell gestaltetes Angebot angesehen, da sie nicht an Kriterien gesellschaftlicher Relevanz, sondern an verfolgten wirtschaftlichen Interessen ausgerichtet sei (so OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. August 2014 - 11 S 15.14 -, juris Rz. 24, und VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25. März 2014 - 1 S 169.14 -, juris Rz. 22).

    Mit der Bedeutung der redaktionellen Beiträge aus dem Bereich der Nachrichtensparte u.a. zur Auftragsvergabe durch die "News aus den Beschaffungsmärkten", die die Antragstellerin bereits zum Gegenstand ihres Beschwerdevorbringens im Verfahren vor dem Senat zu OVG 11 S 15.14 gemacht hatte, hat sich der Senat im Übrigen auch bereits in seinem diesbezüglichen Beschluss vom 13. August 2014 befasst und zwar im Rahmen der Erörterung eines durch die Antragstellerin vorgelegten Gutachtens und hierzu ausgeführt, angesichts ihres Tätigkeitsbereichs bzw. ihrer Ziele erscheine es zumindest zweifelhaft, ob hierdurch tatsächlich auf eine Teilhabe der angesprochenen Zielgruppe am Prozess der öffentlichen Meinungsbildung hingewirkt werden solle (a.a.O. juris Rz. 11, 28).

    Damit spricht die Antragstellerin das kommerzielle Interesse der Nutzer ihrer Internetseite an, dessen Realisierung in der Regel jedoch die Nutzung der kostenpflichtigen und damit auch ihren eigenen kommerziellen Interessen dienenden Angebote der Antragstellerin voraussetzen dürfte (vgl. dazu bereits den Beschluss des Senats vom 13. August 2014, a.a.O., Rz. 25 und OVG Bautzen, Beschluss vom 10. Juli 2015 - 3 B 96/15 -, juris Rz. 11 f.).

  • OVG Sachsen, 10.07.2015 - 3 B 96/15

    öffentliche Auftragsvergabe; Auskunftsanspruch; Internet-Portale;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.10.2015 - 11 S 64.15
    Damit spricht die Antragstellerin das kommerzielle Interesse der Nutzer ihrer Internetseite an, dessen Realisierung in der Regel jedoch die Nutzung der kostenpflichtigen und damit auch ihren eigenen kommerziellen Interessen dienenden Angebote der Antragstellerin voraussetzen dürfte (vgl. dazu bereits den Beschluss des Senats vom 13. August 2014, a.a.O., Rz. 25 und OVG Bautzen, Beschluss vom 10. Juli 2015 - 3 B 96/15 -, juris Rz. 11 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.05.2017 - 1 S 1530/16

    Zum Anspruch eines Presseorgans auf Auskünfte zu Vergabeverfahren

    Es ist auch unter Berücksichtigung der übrigen Tätigkeitsbereiche nicht auf journalistisch-redaktionelle Tätigkeiten ausgerichtet (vgl. dazu auch Degenhart, a.a.O., S. 306), sondern dient vornehmlich anderen Zwecken (insoweit im Ergebnis ebenso jeweils in Bezug auf die Klägerin SächsOVG, Beschl. v. 10.07.2015 - 3 B 96/15 - und v. 10.07.2015 - 3 B 137/15; OVG BlnBrbg, Beschl. v. 14.10.2015 - OVG 11 S 64.15 - und Beschl. v. 13.08.2014 - OVG 11 S 15/14 - OVG NW, Beschl. v. 04.07.2014 - 5 B 1430/13 - VG Köln, Urt. v. 25.02.2015 - 6 K 5245/13 - teilweise a.A. zu § 55 Abs. 2 RStV soweit ersichtlich einzig VG Schwerin, Urt. v. 18.05.2015 - 6 A 75.14 - und Beschl. v. 25.03.2014 - 6 B 31/14 -, juris).
  • OVG Sachsen, 10.05.2017 - 3 A 726/16

    Auskunftsanspruch; öffentliche Auftragsvergabe; journalistisch-redaktionelle

    Das Zulassungsvorbringen setzt sich nicht, wie gemäß § 124 Abs. 4 Satz 4 VwGO erforderlich, inhaltlich mit der entscheidungstragenden Begründung des Verwaltungsgerichts auseinander, dass für den presserechtlichen Informationsanspruch aus § 4 Abs. 1 SächsPresseG wie auch für einen Anspruch aus § 55 Abs. 3 i. V. m. § 9a RStV im Hinblick auf die öffentliche Aufgabe der Presse, die maßgeblich durch die Mitwirkung an der freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung geprägt ist, eine journalistisch-redaktionelle Gestaltung der Medien erforderlich ist und deshalb Anbieter, die nicht an den Kriterien der gesellschaftlichen Relevanz, sondern an Geschäftsinteressen gewerblicher Nutzer ausgerichtet sind, aus dem Kreis der Anspruchsberechtigten ausscheiden (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 14. Oktober 2015 - OVG 11 S 64.15 -, juris Rn. 16; VG Stuttgart, Urt. v. 23. Juni 2016 - 1 K 3376/13 -, juris Rn. 51).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht