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Rechtsprechung
   LG Itzehoe, 19.08.2019 - 11 S 64/18   

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https://dejure.org/2019,42839
LG Itzehoe, 19.08.2019 - 11 S 64/18 (https://dejure.org/2019,42839)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 19.08.2019 - 11 S 64/18 (https://dejure.org/2019,42839)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 19. August 2019 - 11 S 64/18 (https://dejure.org/2019,42839)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beschlussfassung der Eigentümerversammlung über eine Kreditaufnahme

  • mietrecht-dav.de PDF, S. 32 (Leitsatz)

    Wohnungseigentumsrecht: Kreditaufnahme; Vergleichsangebote, Hinweispflichten

Papierfundstellen

  • ZMR 2019, 897
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 25.09.2015 - V ZR 244/14

    Auch die Aufnahme eines langfristigen, hohen Kredits durch die

    Auszug aus LG Itzehoe, 19.08.2019 - 11 S 64/18
    Insoweit hat der BGH (Urteil vom 25.09.2015 - V ZR 244/14 - Rn. 15) folgendes ausgeführt:.

    Im Hinblick auf diese drohende Nachschusspflicht, die theoretisch unbegrenzt ist und auch Wohnungseigentümer treffen kann, die nach dem Verhältnis ihres Miteigentumsanteils den zu zahlenden Teil ihres Beitrages bereits erbracht haben (BGH, Urteil vom 25.09.2015 - V ZR 244/14 - Rn. 17) sind an einen Beschluss, durch den die Aufnahme eines Darlehens genehmigt wird, besondere Anforderungen zu stellen.

  • LG Hamburg, 15.02.2012 - 318 S 119/11

    Verwalter muss auf Anfrage nach Vergleichsangeboten reagieren

    Auszug aus LG Itzehoe, 19.08.2019 - 11 S 64/18
    Das Erfordernis, Vergleichsangebote einzuholen, ist von der Rechtsprechung insbesondere in Bezug auf die Beauftragung von baulichen Maßnahmen aber auch hinsichtlich anderer Vertragsabschlüsse, wie etwa die Verwalterbestellung, entwickelt worden (vgl. BGH, Urteil vom 01.04.2011 - V ZR 96/10; BayObLG Beschluss vom 09.09.1999 - 2Z BR 54/99; LG Hamburg, Urteil vom 15.02.2012 - 318 S 119/11; LG Hamburg, Urteil vom 12.11.2014 - 318 S 74/14; LG Itzehoe, Urteil vom 05.01.2018 - 11 S 1/17; Vandenhouten, in: Niedenführ/Vandenhouten, WEG; 12. Auflage 2017, § 21 Rn. 75).

    Die Wohnungseigentümer sind über sämtliche relevanten Umstände aufzuklären und die Angebote müssen ihnen spätestens bei der Beschlussfassung zugänglich gemacht werden, sofern dies gewünscht wird (LG Hamburg, Urteil vom 15.02.2012 - 318 S 119/11; LG Itzehoe, Urteil vom 05.01.2018 - 11 S 1/17 m.w.N.).

  • LG Itzehoe, 05.01.2018 - 11 S 1/17

    Auftragsänderung: Wann bedarf es keiner neuen Vergleichangebote?

    Auszug aus LG Itzehoe, 19.08.2019 - 11 S 64/18
    Das Erfordernis, Vergleichsangebote einzuholen, ist von der Rechtsprechung insbesondere in Bezug auf die Beauftragung von baulichen Maßnahmen aber auch hinsichtlich anderer Vertragsabschlüsse, wie etwa die Verwalterbestellung, entwickelt worden (vgl. BGH, Urteil vom 01.04.2011 - V ZR 96/10; BayObLG Beschluss vom 09.09.1999 - 2Z BR 54/99; LG Hamburg, Urteil vom 15.02.2012 - 318 S 119/11; LG Hamburg, Urteil vom 12.11.2014 - 318 S 74/14; LG Itzehoe, Urteil vom 05.01.2018 - 11 S 1/17; Vandenhouten, in: Niedenführ/Vandenhouten, WEG; 12. Auflage 2017, § 21 Rn. 75).

    Die Wohnungseigentümer sind über sämtliche relevanten Umstände aufzuklären und die Angebote müssen ihnen spätestens bei der Beschlussfassung zugänglich gemacht werden, sofern dies gewünscht wird (LG Hamburg, Urteil vom 15.02.2012 - 318 S 119/11; LG Itzehoe, Urteil vom 05.01.2018 - 11 S 1/17 m.w.N.).

  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

    Auszug aus LG Itzehoe, 19.08.2019 - 11 S 64/18
    "Dies folgt aus der Verpflichtung der Wohnungseigentümer, für einen ausgeglichenen Etat zu sorgen (§ 28 I 2 WEG; vgl. Senat, BGHZ 163, 154 [175] = NJW 2005, 2061 = NZM 2005, 543).
  • BGH, 01.04.2011 - V ZR 96/10

    Wohnungseigentum: Erforderlichkeit der Einholung von Alternativangeboten vor der

    Auszug aus LG Itzehoe, 19.08.2019 - 11 S 64/18
    Das Erfordernis, Vergleichsangebote einzuholen, ist von der Rechtsprechung insbesondere in Bezug auf die Beauftragung von baulichen Maßnahmen aber auch hinsichtlich anderer Vertragsabschlüsse, wie etwa die Verwalterbestellung, entwickelt worden (vgl. BGH, Urteil vom 01.04.2011 - V ZR 96/10; BayObLG Beschluss vom 09.09.1999 - 2Z BR 54/99; LG Hamburg, Urteil vom 15.02.2012 - 318 S 119/11; LG Hamburg, Urteil vom 12.11.2014 - 318 S 74/14; LG Itzehoe, Urteil vom 05.01.2018 - 11 S 1/17; Vandenhouten, in: Niedenführ/Vandenhouten, WEG; 12. Auflage 2017, § 21 Rn. 75).
  • BGH, 04.04.2014 - V ZR 168/13

    Wohnungseigentum: Beteiligung der Wohnungseigentümer an den Kosten eines von der

    Auszug aus LG Itzehoe, 19.08.2019 - 11 S 64/18
    Das gilt in gleicher Weise, wenn einzelne Wohnungseigentümer ihren Anteil an den Zins- und Tilgungsleistungen nicht erbringen und dadurch Deckungslücken entstehen; denn auch diese Verbindlichkeiten gehören zu den Ausgaben im Sinne des § 28 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 WEG, deren Aufbringung durch den Wirtschaftsplan oder durch dessen Ergänzung in Form einer Sonderumlage (vgl. Senat, NJW 2014, 2197 = NZM 2014, 436 Rn. 19) sicherzustellen ist.".
  • BayObLG, 09.09.1999 - 2Z BR 54/99

    Nicht ordnungsmäßige Verwaltung mangels Einholung von Vergleichsangeboten über

    Auszug aus LG Itzehoe, 19.08.2019 - 11 S 64/18
    Das Erfordernis, Vergleichsangebote einzuholen, ist von der Rechtsprechung insbesondere in Bezug auf die Beauftragung von baulichen Maßnahmen aber auch hinsichtlich anderer Vertragsabschlüsse, wie etwa die Verwalterbestellung, entwickelt worden (vgl. BGH, Urteil vom 01.04.2011 - V ZR 96/10; BayObLG Beschluss vom 09.09.1999 - 2Z BR 54/99; LG Hamburg, Urteil vom 15.02.2012 - 318 S 119/11; LG Hamburg, Urteil vom 12.11.2014 - 318 S 74/14; LG Itzehoe, Urteil vom 05.01.2018 - 11 S 1/17; Vandenhouten, in: Niedenführ/Vandenhouten, WEG; 12. Auflage 2017, § 21 Rn. 75).
  • AG Pinneberg, 27.11.2018 - 60 C 13/18

    WEG - Hinweispflichten des Verwalters im Zusammenhang mit einer Darlehnsaufnahme

    Auszug aus LG Itzehoe, 19.08.2019 - 11 S 64/18
    unter Abänderung des Urteils des Amtsgerichts Pinneberg vom 27.01.2018 (Aktenzeichen 60 C 13/18) den Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft WEG ..., auf der Eigentümerversammlung vom 19.04.2018 zu Tagesordnungspunkt 6.2 "Finanzierung der Sonderumlage durch ein WEG-Bankdarlehen" für ungültig zu erklären.
  • BGH, 15.06.1989 - V ZB 22/88

    Erhebung einer Sonderumlage zur Deckung eines Wohngeldausfalls; Konkurs des

    Auszug aus LG Itzehoe, 19.08.2019 - 11 S 64/18
    Gibt es Zahlungsausfälle bei Wohnungseigentümern, müssen die daraus resultierenden Fehlbeträge durch entsprechend höhere Beiträge der übrigen Wohnungseigentümer oder, wenn sich eine Finanzierungslücke während des laufenden Wirtschaftsjahrs auftut, durch eine Sonderumlage ausgeglichen werden (Senat, BGHZ 108, 44 [47] = NJW 1989, 3018).
  • LG Hamburg, 12.11.2014 - 318 S 74/14

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Negativbeschluss über eine

    Auszug aus LG Itzehoe, 19.08.2019 - 11 S 64/18
    Das Erfordernis, Vergleichsangebote einzuholen, ist von der Rechtsprechung insbesondere in Bezug auf die Beauftragung von baulichen Maßnahmen aber auch hinsichtlich anderer Vertragsabschlüsse, wie etwa die Verwalterbestellung, entwickelt worden (vgl. BGH, Urteil vom 01.04.2011 - V ZR 96/10; BayObLG Beschluss vom 09.09.1999 - 2Z BR 54/99; LG Hamburg, Urteil vom 15.02.2012 - 318 S 119/11; LG Hamburg, Urteil vom 12.11.2014 - 318 S 74/14; LG Itzehoe, Urteil vom 05.01.2018 - 11 S 1/17; Vandenhouten, in: Niedenführ/Vandenhouten, WEG; 12. Auflage 2017, § 21 Rn. 75).
  • LG München I, 24.11.2022 - 36 S 10793/21

    Zulässigkeit der Zweitversammlung

    Vergleichsangebote sollen vielmehr den Eigentümern hinreichende Informationsmöglichkeiten eröffnen und ihnen eine entsprechende Entscheidungsgrundlage für die Ausübung des den Wohnungseigentümern zustehenden Ermessens bei der Auswahl des jeweiligen Angebots und des Unternehmens schaffen (st. Rspr., vgl. LG Hamburg, ZMR 2020, 681 ff.; LG Itzehoe, ZMR 2019, 897 ff.; LG Berlin, NZM 2018, 874, 875; BayObLG, NZM 1999, 767 ff.; BayObLG, WuM 1996, 651 ff.; Luhmann/Letzner, NZM 2019, 243, 245).
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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 06.11.2018 - 11 S 64.18   

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https://dejure.org/2018,36741
OVG Berlin-Brandenburg, 06.11.2018 - 11 S 64.18 (https://dejure.org/2018,36741)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06.11.2018 - 11 S 64.18 (https://dejure.org/2018,36741)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06. November 2018 - 11 S 64.18 (https://dejure.org/2018,36741)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 31 Abs 2 AufenthG 2004
    Beweislast der Ausländerin bei häuslicher Gewalt

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 31 Abs 2 AufenthG
    Kurzehe; besondere Härte; angebliche Misshandlungen durch Ehemann nicht belegt; Rückkehr in die Türkei nach Scheidung; keine erhebliche Beeinträchtigung schutzwürdiger Belange; Darlegungsanforderungen (Wiederholung)

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...

  • OVG Niedersachsen, 04.12.2018 - 13 ME 458/18

    Schutzwürdige Belange; Dreijahresfrist; Ehegatte; weiteres Festhalten;

    Diese sind nach der Auffassung des Gesetzgebers jedenfalls dann rechtserheblich verletzt, wenn der nachgezogene Ehegatte wegen physischer oder psychischer Misshandlungen durch den anderen Ehegatten die Lebensgemeinschaft aufgehoben hat, oder wenn der andere Ehegatte das in der Ehe lebende Kind sexuell missbraucht oder misshandelt hat (vgl. Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und asylrechtlicher Vorschriften u.a., BT-Drs. 17/5093, S. 16; Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ausländergesetzes, BT-Drs. 14/2368, S. 4; und zur Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen solcher Umstände: OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 6.11.2018 - OVG 11 S 64.18 -, juris Rn. 5).
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