Weitere Entscheidung unten: OVG Berlin-Brandenburg, 09.12.2016

Rechtsprechung
   LG Dortmund, 27.04.2017 - 11 S 72/16   

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https://dejure.org/2017,27363
LG Dortmund, 27.04.2017 - 11 S 72/16 (https://dejure.org/2017,27363)
LG Dortmund, Entscheidung vom 27.04.2017 - 11 S 72/16 (https://dejure.org/2017,27363)
LG Dortmund, Entscheidung vom 27. April 2017 - 11 S 72/16 (https://dejure.org/2017,27363)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Entlastungsbeweis zu § 836 BGB erfordert Windgeschwindigkeiten von mehr als 13 Beaufort

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Sturmschäden und Entlastungsbeweis wegen "außergewöhnlichem Naturereignis"

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 23.03.1993 - VI ZR 176/92

    Haftung des Verwalters von Wohnungseigentum für Schäden durch herabstürzende

    Auszug aus LG Dortmund, 27.04.2017 - 11 S 72/16
    Dachziegel und Steine sind danach Teile eines Gebäudes (BGH NJW 1993, 1782 f.; OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 885).

    Die Kammer hatte in dem Beschluss vom 05.12.2016 bereits unter Verwies u.a. auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 23.03.1993 (Az: VI ZR 176/92, in Auszügen abgedruckt in NJW 1993, 1782, im Volltext in Juris verfügbar) sowie diversen Kommentarfundstellen (Geigel, Der Haftpflichtprozess, 27. Aufl. 2015, S. 634 f.; Palandt, § 836, Rn. 9; Belling, in: Staudinger, Nachbearbeitung 2012, § 836, Rn. 109) ausgeführt, dass ein derartiges außergewöhnliches Sturmereignis i.S.d. § 836 BGB noch nicht dann vorliegt, wenn eine Windstärke von Beaufort 13 festgestellt werden kann, sondern erst bei darüber hinausgehenden Windstärken.

    Denn wie aus der im Volltext bei Juris abrufbaren Entscheidung hervorgeht, hat der Bundesgerichtshof die von dem als Berufungsgericht vertretene Rechtsauffassung bestätigt, dass von einem außergewöhnlichen Naturereignis "selbst bei einem Sturm mit Windstärken von 12-13 Beaufort nicht gesprochen werden [könne]" (BGH, Urt. v. 23.03.1993, Az: VI ZR 176/92, Juris Tz. 7 i.V.m. 11 f.).

    Wie bereits ausgeführt, hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 23.03.1993 (Az: VI ZR 176/92, Juris Tz. 7 i.V.m. 11 f.) entscheiden, dass die Ansicht des Berufungsgerichts im dortigen Fall - ein außergewöhnliches Sturmereignis i.S.d. § 836 BGB liege nicht bereits bei Windstärken von 12-13 Beaufort vor - bestätigt.

  • OLG Stuttgart, 23.11.2016 - 4 U 97/16

    Haftung des Grundstücksbesitzers: Anscheinsbeweis für mangelhafte Errichtung oder

    Auszug aus LG Dortmund, 27.04.2017 - 11 S 72/16
    Auch: OLG Stuttgart, Urt. v. 23.11.2016, Az: 4 U 97/16, BeckRS 2016, 20765,Tz. 56).

    Für ein älteres Dach kann insoweit eine jährliche gründliche Sichtkontrolle verlangt worden, die konkret dargelegt werden muss (Zum Ganzen: OLG Stuttgart, Urt. v. 23.11.2016, Az: 4 U 97/16, BeckRS 2016, 20765 m.w.N.).

  • AG Castrop-Rauxel, 23.09.2016 - 4 C 264/15

    Voraussetzungen für die Geltendmachung von Regressansprüchen einer

    Auszug aus LG Dortmund, 27.04.2017 - 11 S 72/16
    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Castrop-Rauxel vom 23.09.2016 (4 C 264/15) abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
  • BGH, 04.04.2006 - VI ZR 151/05

    Anforderungen anden Nachweis der haftungsbegründenden Kausalität bei der

    Auszug aus LG Dortmund, 27.04.2017 - 11 S 72/16
    Insoweit ist anerkannt, dass der Beweis des ersten Anscheins ausgeräumt werden kann, wenn die ernsthafte Möglichkeit feststeht, dass das schädigende Ereignis auf einer anderen Ursache als der fehlerhaften Errichtung oder der mangelhaften Unterhaltung beruht (BGH, NJW-RR 2006, 1098).
  • OLG Saarbrücken, 09.05.2006 - 4 U 175/05

    Abbrechen eines durchgerosteten Geländers auf einem Schulgelände:

    Auszug aus LG Dortmund, 27.04.2017 - 11 S 72/16
    b) Das Herunterfallen der Dachziegel stellt eine Ablösung im Sinne des § 836 Abs. 1 BGB dar, denn darunter ist jede unwillkürliche und ungeplante Aufhebung der Verbindung zum übrigen unversehrten Ganzen zu verstehen (BGH NJW 1997, 0LG Saarbrücken NJW-RR 2006, 1255).
  • BGH, 08.02.1972 - VI ZR 155/70

    Beeinträchtigung durch Nachbargrundstück

    Auszug aus LG Dortmund, 27.04.2017 - 11 S 72/16
    In einem solchen Fall beweist gerade die Loslösung von Werkteilen infolge der Witterungseinwirkung, dass die Anlage fehlerhaft errichtet oder mangelhaft unterhalten war (BGH, NJW 1972, 724).
  • OLG Düsseldorf, 11.06.1992 - 10 U 178/91
    Auszug aus LG Dortmund, 27.04.2017 - 11 S 72/16
    Indem der BGH bei dieser Sturmstärke dem Kläger den Beweis des ersten Anscheins zuerkennt, bestätigt der Bundesgerichtshof die Rechtsansicht des Berufungsgerichts, dass Sturmstärken von bis zu 13 Beaufort noch nicht für ein außergewöhnliches Naturereignis ausreichend sind (vgl. auch OLG Düsseldorf, MDR 1993, 27, das ebenfalls jedenfalls bis 13 Beaufort von einem Eingreifen der Vermutung ausgeht; insbes.
  • OLG Zweibrücken, 29.01.2002 - 3 W 11/02

    Verletzung eines Wohnungseigentümers durch herabfallende Dachziegel: Haftung der

    Auszug aus LG Dortmund, 27.04.2017 - 11 S 72/16
    In der Rechtsprechung wurde ein außergewöhnliches Naturereignis anerkannt bspw. bei Windstärken im mittleren Bereich von 14 Beaufort (OLG Zweibrücken NJW-RR 2002, 749; OLG Koblenz NVwZ-RR 2004).
  • BGH, 12.03.1985 - VI ZR 215/83

    Begriff des Teils eines Gebäudes; Sicherungspflichten des Grundstücksbesitzers

    Auszug aus LG Dortmund, 27.04.2017 - 11 S 72/16
    Gebäudeteil ist eine Sache nicht nur, wenn sie zur Herstellung eines Gebäudes eingefügt ist, sondern auch dann, wenn sie in einem so festen baulichen Zusammenhang mit dem Gebäude steht, dass sich daraus nach der Verkehrsanschauung ihre Zugehörigkeit zu dem Bauganzen ergibt (BGH NJW 1985, 2588).
  • OLG Düsseldorf, 20.12.2002 - 22 U 76/02

    Schadensersatzpflicht des Besitzers eines Gebäudes wegen herabfallender Ziegel

    Auszug aus LG Dortmund, 27.04.2017 - 11 S 72/16
    Dachziegel und Steine sind danach Teile eines Gebäudes (BGH NJW 1993, 1782 f.; OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 885).
  • LG Osnabrück, 10.07.2019 - 4 S 125/19

    Verkehrssicherungspflicht - Verweis auf übliche Praxis in vergleichbaren

    Ein außergewöhnliches Naturereignis kann erst bei Windstärken im mittleren Bereich von 14 Beaufort anerkannt werden (LG Dortmund, Urteil vom 27.04.2017, Az. 11 S 72/16).
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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 09.12.2016 - 11 S 72.16, 11 M 37.16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,47955
OVG Berlin-Brandenburg, 09.12.2016 - 11 S 72.16, 11 M 37.16 (https://dejure.org/2016,47955)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09.12.2016 - 11 S 72.16, 11 M 37.16 (https://dejure.org/2016,47955)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09. Dezember 2016 - 11 S 72.16, 11 M 37.16 (https://dejure.org/2016,47955)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 2 Abs 3 JagdG BB, § 2 Abs 4 JagdG BB, § 59 JagdG BB, § 123 Abs 1 VwGO
    Zuerkennung einer vorläufigen Jagdausübungsberechtigung

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 2 Abs 3 JagdG BB, § 2 Abs 4 JagdG BB, § 59 JagdG BB, § 123 VwGO, § 146 VwGO, § 166 VwGO
    Zuerkennung einer vorläufigen Jagdausübungsberechtigung; Antrag auf Durchführung eines Abrundungsverfahrens durch Pächter; Aufhebung einer früheren Abrundungsentscheidung; kein Antrag eines Beteiligten; keine Aufhebung von Amts wegen; keine einstweilige Anordnung; ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.12.2016 - 11 S 73.16

    Untersagung der Jagdausübung bei anhängigem Rechtsstreit über die Beendigung des

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.12.2016 - 11 S 72.16
    Das diesbezügliche Begehren des Antragstellers auf vorläufigen Rechtsschutz ist erfolglos geblieben (vgl. den Beschluss des Senats vom heutigen Tage im Verfahren OVG 11 S 73.16).
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