Weitere Entscheidung unten: OVG Berlin-Brandenburg, 18.12.2017

Rechtsprechung
   LG Konstanz, 08.12.2017 - A 11 S 83/17   

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https://dejure.org/2017,59359
LG Konstanz, 08.12.2017 - A 11 S 83/17 (https://dejure.org/2017,59359)
LG Konstanz, Entscheidung vom 08.12.2017 - A 11 S 83/17 (https://dejure.org/2017,59359)
LG Konstanz, Entscheidung vom 08. Dezember 2017 - A 11 S 83/17 (https://dejure.org/2017,59359)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • rabüro.de

    Verweigerung der Zutrittsgewährung zwecks Wartung von Rauchwarnmeldern rechtfertigt fristlose Kündigung

  • mietrechtsiegen.de

    Fristlose Mietvertragskündigung bei Verweigerung der Wartung von Rauchwarnmeldern

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zutritt zur Rauchmelderüberprüfung verweigert: Fristlose Kündigung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Fristlose außerordentliche Kündigung bei Verweigerung des Zutritts zur Mietwohnung?

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Fristlose außerordentliche Kündigung bei Verweigerung des Zutritts zur Rauchmelderüberprüfung

  • promietrecht.de (Kurzinformation)

    Verweigerung der Prüfung der Rauchmelder - Kündigung der Wohnung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Fristlose Kündigung eines psychisch kranken Mieters aufgrund verweigerten Zutritts zwecks Überprüfung des Rauchwarnmelders - Schwerwiegende Gefährdung des Wohnhauses und der Mitmieter durch Nichtüberprüfung des Rauchwarnmelders

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.06.1999 - II ZR 27/98

    Kündigung der Anstellung des Geschäftsführers einer GmbH durch den Aufsichtsrat

    Auszug aus LG Konstanz, 08.12.2017 - A 11 S 83/17
    Möglich ist die Heilung der Nichtigkeit der ganzen Prozessführung auch ohne Zustimmung des Gegners durch den wahren gesetzlichen Vertreter ‒ hier den Betreuer ‒ (BGH, NJW 1999, 3263; NJW-RR 2009, 690, 691).
  • BGH, 16.02.2009 - II ZR 282/07

    Vertretung einer AG in Prozess mit einem Vorstandsmitglied

    Auszug aus LG Konstanz, 08.12.2017 - A 11 S 83/17
    Möglich ist die Heilung der Nichtigkeit der ganzen Prozessführung auch ohne Zustimmung des Gegners durch den wahren gesetzlichen Vertreter ‒ hier den Betreuer ‒ (BGH, NJW 1999, 3263; NJW-RR 2009, 690, 691).
  • OLG Dresden, 02.08.2012 - 5 W 745/12

    Streitwert; künftige Nutzungsentschädigung

    Auszug aus LG Konstanz, 08.12.2017 - A 11 S 83/17
    Rechnet man die Durchsetzung der Räumung im Zwangsvollstreckungsverfahren hinzu, erscheint eine Zeitspanne von 1 Jahr sachgerecht (so auch: OLG Stuttgart, Beschluss v. 17.01.2011 ‒ 5 O 1258/10; OLG Celle, Beschluss v. 17.02.2014 ‒ 2 W 32/14; OLG Dresden, Beschluss v. 02.08.2012 ‒ 5 W 745/12; a. a. O., LG Konstanz).
  • OLG Celle, 17.02.2014 - 2 W 32/14

    Streitwert der Klage des Vermieters auf Zahlung künftiger Nutzungsentschädigung

    Auszug aus LG Konstanz, 08.12.2017 - A 11 S 83/17
    Rechnet man die Durchsetzung der Räumung im Zwangsvollstreckungsverfahren hinzu, erscheint eine Zeitspanne von 1 Jahr sachgerecht (so auch: OLG Stuttgart, Beschluss v. 17.01.2011 ‒ 5 O 1258/10; OLG Celle, Beschluss v. 17.02.2014 ‒ 2 W 32/14; OLG Dresden, Beschluss v. 02.08.2012 ‒ 5 W 745/12; a. a. O., LG Konstanz).
  • AG Brandenburg, 10.09.2018 - 31 C 34/18

    Trotz fristloser Kündigung: Räumungsfrist von Amts wegen?

    Gläubigerinteressen können z.B. überwiegen, wenn Zahlung der laufenden Nutzungsentschädigung während der Räumungsfrist nicht gewährleistet ist ( OLG Stuttgart , Beschluss vom 07.06.2006, Az.: 13 U 89/06, u.a. in: NJW-RR 2007, Seiten 15 f. ) - wovon hier jedoch unstreitig nicht auszugehen ist, da bisher ein Zahlungsverzug der Beklagten nicht vorliegt - oder bei Vorliegen eines unberechtigtem Besitzes der Wohnung ( AG München , Urteil vom 25.04.2018, Az.: 433 C 777/18 ) - welcher hier ebenso nicht vorliegt - bzw. wenn der Vermieterseite aufgrund der Gefährdung des Mietobjekts, des gesamten Hauses und seiner Bewohner eine weitere Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht mehr zugemutet werden kann ( LG Konstanz , Urteil vom 08.12.2017, Az.: 11 S 83/17, u.a. in: WuM 2018, Seiten 201 f. ) - was hier wohl unstreitig auch nicht gegeben ist - oder bei nachgewiesener grober und nachhaltiger Pflichtverletzungen der (ehemaligen) Mieterin.
  • LG Freiburg, 02.05.2019 - 3 S 266/18

    Wohnraummiete: Wirksamkeit der fristlosen Vermieterkündigung wegen fehlender

    Anders als in dem der Entscheidung des Landgerichts Konstanz (Urt. v. 08.12.2017 - 11 S 83/17 -, juris) zugrundeliegenden Sachverhalt haben die Beklagten auch nicht durch Beleidigungen und Gewalttätigkeiten gegenüber dem Ableser eine nachdrückliche Verweigerungshaltung dokumentiert.
  • LG München I, 12.02.2021 - 14 S 10193/20

    Kündigung aus wichtigem Grund bei Brandverursachung durch schuldunfähigen Mieter

    Ist dem Vermieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unzumutbar, spricht dies gegen die Bewilligung einer Räumungsfrist (vgl. LG Konstanz, Urt. v. 08.12.2017 - A 11 S 83/17, WuM 2018, 201 = BeckRS 2017, 145366).
  • LG Hannover, 10.04.2021 - 17 T 15/21

    Mieter verwehrt Bezirksschornsteinfeger Zugang zur Wohnung: Kündigung!

    Dies dürfte eine schwerwiegende Vertragsverletzung darstellen, die die sofortige Beendigung des Mietverhältnisses notwendig macht (vgl. LG Konstanz, Urteil vom 08. Dezember 2017 — A 11 S 83/17 —, Rn. 12 - 13).
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OVG Berlin-Brandenburg, 18.12.2017 - 11 S 83.17 (https://dejure.org/2017,50677)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18.12.2017 - 11 S 83.17 (https://dejure.org/2017,50677)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18. Dezember 2017 - 11 S 83.17 (https://dejure.org/2017,50677)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 5 Abs 1 Nr 2 AufenthG, § 5 Abs 2 AufenthG, § 16 Abs 1 AufenthG
    Einreise mit Visum zur Studienvorbereitung und anschließendem Studium; Studienvorbereitung und spätere Studienaufnahme an anderem Ort

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 5 Abs 1 Nr 2 AufenthG, § 5 Abs 2 AufenthG, § 16 Abs 1 AufenthG
    Einreise mit Visum zur Studienvorbereitung und anschließendem Studium; Studienvorbereitung und spätere Studienaufnahme an anderem Ort; Studienabsichten unstreitig; Versagung der Aufenthaltserlaubnis wegen (angeblich) falscher Angaben zum Ort im Visumantrag; ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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