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   LSG Berlin-Brandenburg, 18.02.2010 - L 11 SB 351/08   

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https://dejure.org/2010,18401
LSG Berlin-Brandenburg, 18.02.2010 - L 11 SB 351/08 (https://dejure.org/2010,18401)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18.02.2010 - L 11 SB 351/08 (https://dejure.org/2010,18401)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18. Februar 2010 - L 11 SB 351/08 (https://dejure.org/2010,18401)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.01.2010 - L 11 SB 358/08

    Schwerbehindertenrecht; Statusentscheidung; rückwirkende Feststellung; besonderes

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.02.2010 - L 11 SB 351/08
    Offenkundigkeit ist hierbei nach Auffassung des Senats nur dann anzunehmen, wenn die für die Feststellung erforderlichen Voraussetzungen aus der Sicht eines unbefangenen, sachkundigen Beobachters nach Prüfung der objektiv gegebenen Befundlage ohne weiteres deutlich zu Tage treten (vgl. hierzu auch Urteil des Senats vom 19. Januar 2010 - L 11 SB 358/08 -, veröffentlicht in juris).
  • BSG, 29.05.1991 - 9a/9 RVs 11/89

    Anwendung von § 44 Abs. 1 und 4 SGB X nur bei Verwaltungsakten über die Gewährung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.02.2010 - L 11 SB 351/08
    Eine solche Rückwirkung muss jedoch auf offenkundige Fälle beschränkt werden, um den Sinn und Zweck einer Statusentscheidung nicht zu konterkarieren (vgl. BSG, Urteil vom 29. Mai 1991 - 9a/9 RVs 11/89 -, zitiert nach juris, für den auch hier vorliegenden Fall der Rücknahme eines Feststellungsbescheides nach § 44 Abs. 2 SGB X).
  • BSG, 07.04.2011 - B 9 SB 3/10 R

    Schwerbehindertenrecht - Behinderung - GdB - Schwerbehinderung - rückwirkende

    Gleichsinnig hat das LSG Berlin-Brandenburg das besondere Interesse des dortigen Klägers im Urteil vom 18.2.2010 - 11 SB 351/08 - beurteilt.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.09.2010 - L 10 SB 22/10
    Dies gilt ungeachtet der Frage, ob etwa rückwirkende Feststellungen im Schwerbehindertenrecht nur unter erschwerten Voraussetzungen verlangt werden können und die Entscheidung darüber im Übrigen im Ermessen des Beklagten steht (vgl. dazu Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 18. Februar 2010, Az.: L 11 SB 351/08 m.w.N. aus der Rechtsprechung).
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