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   OLG Frankfurt, 28.10.2021 - 11 SV 41/21   

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https://dejure.org/2021,48479
OLG Frankfurt, 28.10.2021 - 11 SV 41/21 (https://dejure.org/2021,48479)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.10.2021 - 11 SV 41/21 (https://dejure.org/2021,48479)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. Oktober 2021 - 11 SV 41/21 (https://dejure.org/2021,48479)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 36 Abs 1 Nr 6 ZPO, § 36 Abs 3 ZPO, § 38 ZPO, Art 25 Brüssel-la-VO, § 128 HGB
    Zulässigkeit von Gerichtsstandsvereinbarungen deutscher Personengesellschaften mit ausländischen persönlich haftenden Gesellschaftern

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wo ist eine Bau-ARGE mit ausländischen Gesellschaften zu verklagen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • arber-seminare.de (Kurzinformation)

    Ein bisschen mehr Europa: Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Beschl. v. 28.10.2021 - 11 SV 41/21) erlaubt Gerichtsstandsvereinbarungen deutscher Personengesellschaften mit ausländischen Nichtkaufleuten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2022, 659
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.01.1993 - X ARZ 845/92

    Ausübung des Wahlrechts bei Angabe des Streitgerichts im Mahnbescheidantrag -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.10.2021 - 11 SV 41/21
    Dies gilt jedoch nicht, wenn der Verweisung jede rechtliche Grundlage fehlt, so dass sie als objektiv willkürlich erscheint (BGH NJW 93, 1273; BGH v. 10.6.2003 - X ARZ 92/03, NJW 2003, 3201).
  • OLG Hamm, 19.04.2017 - 32 SA 12/17

    Gerichtsstandbestimmung; Verweisung; Willkür; Verkehrsunfall

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.10.2021 - 11 SV 41/21
    Die Willkürlichkeit der Verweisung hinsichtlich der Beklagten zu 2) erfasst den Verweisungsbeschluss in seinem ganzen Inhalt und lässt die Bindungswirkung auch hinsichtlich der Beklagten zu 1) und 3) entfallen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 02. Januar 2017 - I-32 SA 72/16, juris, Rn. 10; Beschluss vom 19. April 2017 - I-32 SA 12/17, juris, Rn. 12).
  • OLG Hamm, 02.01.2017 - 32 Sa 72/16

    Zuständigkeitsbestimmung; Verweisungsbeschluss; Verbindlichkeit; nachträgliche

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.10.2021 - 11 SV 41/21
    Die Willkürlichkeit der Verweisung hinsichtlich der Beklagten zu 2) erfasst den Verweisungsbeschluss in seinem ganzen Inhalt und lässt die Bindungswirkung auch hinsichtlich der Beklagten zu 1) und 3) entfallen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 02. Januar 2017 - I-32 SA 72/16, juris, Rn. 10; Beschluss vom 19. April 2017 - I-32 SA 12/17, juris, Rn. 12).
  • BGH, 12.11.1990 - II ZR 249/89

    Bindung an eine von einer Partenreederei getroffene Schiedsabrede

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.10.2021 - 11 SV 41/21
    Im Streitfall folgt der möglicherweise erforderliche Auslandsbezug jedenfalls daraus, dass die Gerichtsstandsklausel aufgrund des materiellen deutschen Gesellschaftsrechts, nach dem die Gesellschafter sowohl einer GbR als auch einer oHG analog bzw. gemäß § 128 HGB akzessorisch für die Gesellschaftsverbindlichkeiten haften, auch für den Prozess gegen diese Gesellschafter gilt (BGH, NJW-RR 1991, 423 für die oHG; hinsichtlich einer allenfalls weniger verselbständigten GbR kann nichts anderes gelten; Staudinger/Hausmann (2016) Verfahrensrecht für internationale Verträge Internationale Zuständigkeit für Vertragsklagen; Gerichtsstands- und Schiedsvereinbarungen, Rn. 401; MüKo-ZPO/Gottwald, Art. 25 Brüssel-Ia-VO, Rn. 61) und die Beklagte zu 3) ihren Sitz in Österreich hat.
  • BGH, 10.06.2003 - X ARZ 92/03

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses; Geltendmachung von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.10.2021 - 11 SV 41/21
    Dies gilt jedoch nicht, wenn der Verweisung jede rechtliche Grundlage fehlt, so dass sie als objektiv willkürlich erscheint (BGH NJW 93, 1273; BGH v. 10.6.2003 - X ARZ 92/03, NJW 2003, 3201).
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