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   LAG München, 30.07.2008 - 11 Sa 106/08   

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https://dejure.org/2008,27061
LAG München, 30.07.2008 - 11 Sa 106/08 (https://dejure.org/2008,27061)
LAG München, Entscheidung vom 30.07.2008 - 11 Sa 106/08 (https://dejure.org/2008,27061)
LAG München, Entscheidung vom 30. Juli 2008 - 11 Sa 106/08 (https://dejure.org/2008,27061)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Aufhebungsvertrag - Abfindung - Schriftform

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung einer Sozialplan-Abfindung Zug um Zug gegen Abschluss eines Aufhebungsvertrags; Notwendigkeit der Beachtung des Diskriminierungsverbots bei der Entscheidung des Arbeitgebers über den Abschluss eines Arbeitsvertrags mit einem bestimmten Bewerber

  • Judicialis

    BGB § 623

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)

  • LAG München, 03.03.2009 - 6 Sa 110/08

    Verpflichtung zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages gegen Zahlung einer

    Dementsprechend unterliegt es - bei Beachtung der spezialgesetzlichen Diskriminierungsverbote der nicht überprüfbaren Entscheidung des Arbeitgebers, mit welchen Stellenbewerbern er einen Arbeitsvertrag schließt; umgekehrt steht es ihm - bei Beachtung der spezialgesetzlichen Diskriminierungsverbote und ggf. bestehender kollektivrechtlicher Regelungen - frei, zu entscheiden, ob er mit einem bestimmten Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag abschließen oder diesen in der Belegschaft behalten und das Arbeitsverhältnis aufrecht erhalten möchte (ebenso bereits LAG München v. 30.7. 2008 - 11 Sa 106/08).
  • BAG, 17.12.2009 - 6 AZR 742/08

    Aufhebungsvertrag - Gleichbehandlung

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 30. Juli 2008 - 11 Sa 106/08 - wird zurückgewiesen.
  • LAG München, 03.03.2009 - 6 Sa 927/08

    Anspruch auf Aufhebungsvertrag - Ausschlussfrist in Betriebsvereinbarung

    Dementsprechend unterliegt es - bei Beachtung der spezialgesetzlichen Diskriminierungsverbote der nicht überprüfbaren Entscheidung des Arbeitgebers, mit welchen Stellenbewerbern er einen Arbeitsvertrag schließt; umgekehrt steht es ihm - bei Beachtung der spezialgesetzlichen Diskriminierungsverbote und ggf. bestehender kollektivrechtlicher Regelungen - frei, zu entscheiden, ob er mit einem bestimmten Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag abschließen oder diesen in der Belegschaft behalten und das Arbeitsverhältnis aufrecht erhalten möchte (ebenso bereits LAG München v. 30.7. 2008 - 11 Sa 106/08).
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