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LAG München, 30.07.2008 - 11 Sa 106/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Aufhebungsvertrag - Abfindung - Schriftform
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Zahlung einer Sozialplan-Abfindung Zug um Zug gegen Abschluss eines Aufhebungsvertrags; Notwendigkeit der Beachtung des Diskriminierungsverbots bei der Entscheidung des Arbeitgebers über den Abschluss eines Arbeitsvertrags mit einem bestimmten Bewerber
- Judicialis
BGB § 623
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Passau, 28.11.2007 - 1 Ca 779/07
- LAG München, 30.07.2008 - 11 Sa 106/08
- BAG, 17.12.2009 - 6 AZR 742/08
Wird zitiert von ... (3)
- LAG München, 03.03.2009 - 6 Sa 110/08
Verpflichtung zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages gegen Zahlung einer …
Dementsprechend unterliegt es - bei Beachtung der spezialgesetzlichen Diskriminierungsverbote der nicht überprüfbaren Entscheidung des Arbeitgebers, mit welchen Stellenbewerbern er einen Arbeitsvertrag schließt; umgekehrt steht es ihm - bei Beachtung der spezialgesetzlichen Diskriminierungsverbote und ggf. bestehender kollektivrechtlicher Regelungen - frei, zu entscheiden, ob er mit einem bestimmten Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag abschließen oder diesen in der Belegschaft behalten und das Arbeitsverhältnis aufrecht erhalten möchte (ebenso bereits LAG München v. 30.7. 2008 - 11 Sa 106/08). - BAG, 17.12.2009 - 6 AZR 742/08
Aufhebungsvertrag - Gleichbehandlung
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 30. Juli 2008 - 11 Sa 106/08 - wird zurückgewiesen. - LAG München, 03.03.2009 - 6 Sa 927/08
Anspruch auf Aufhebungsvertrag - Ausschlussfrist in Betriebsvereinbarung
Dementsprechend unterliegt es - bei Beachtung der spezialgesetzlichen Diskriminierungsverbote der nicht überprüfbaren Entscheidung des Arbeitgebers, mit welchen Stellenbewerbern er einen Arbeitsvertrag schließt; umgekehrt steht es ihm - bei Beachtung der spezialgesetzlichen Diskriminierungsverbote und ggf. bestehender kollektivrechtlicher Regelungen - frei, zu entscheiden, ob er mit einem bestimmten Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag abschließen oder diesen in der Belegschaft behalten und das Arbeitsverhältnis aufrecht erhalten möchte (ebenso bereits LAG München v. 30.7. 2008 - 11 Sa 106/08).