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   LAG Rheinland-Pfalz, 01.08.2013 - 11 Sa 112/13   

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LAG Rheinland-Pfalz, 01.08.2013 - 11 Sa 112/13 (https://dejure.org/2013,33585)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 01.08.2013 - 11 Sa 112/13 (https://dejure.org/2013,33585)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 01. August 2013 - 11 Sa 112/13 (https://dejure.org/2013,33585)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer nicht nur vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung; Wirksamkeit einer nicht nur vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Nicht nur vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung ist rechtsmissbräuchlich

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Nicht nur vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung ist rechtsmissbräuchlich

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Institutioneller Rechtsmissbrauch bei nicht nur vorübergehender Überlassung einer Leiharbeitnehmerin; Feststellungsklage zum Bestehen eines Arbeitsverhältnisses mit der Entleiherin bei Umgehung tariflicher Vergütung durch Einschaltung einer konzernrechtlich verbundenen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Unwirksamkeit einer nicht nur vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.01.2013 - 15 Sa 1635/12

    Dauerverleih - institutioneller Rechtsmissbrauch bei konzerninterner

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 01.08.2013 - 11 Sa 112/13
    Nach der Auffassung der erkennenden Kammer ist die nicht nur vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung jedenfalls seit in Kraft treten der Regelungen im Ersten Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes - Verhinderung von Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung - vom 28.04.2011 (BGBl. I, S. 642 f.) mit Wirkung zum 01.12.2011 unzulässig (vgl. auch BAG, Pressemitteilung Nr. 46/13 vom 10.07.2013 - 7 ABR 91/11 - zitiert nach juris sowie jeweils mit weiteren Nachweisen auch zum Meinungsstand LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.11.2012 - 11 Sa 84/12 - zitiert nach juris; LAG Berlin-Brandenburg, Teilurteil vom 09.01.2013 - 15 Sa 1635/12 - zitiert nach juris; LAG Niedersachsen, Beschluss vom 19.09.2012 - 17 TaBV 124/11 - zitiert nach juris; LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.12.2012 - 4 TaBV 1163/12 - zitiert nach juris; Ulber, AuR 2012, S. 422 ff.; Düwell, ZESAR 2011, S. 449 ff.; Bartl/Romanowski, NZA 2012, S. 845 ff.; a.A. Thüsing/Stiebert, Der Betrieb 2012, S. 632 ff.; Lembke, BB 2012, S. 2497 ff.).

    Nach der Auffassung der erkennenden Kammer liegt eine nicht nur vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung jedenfalls dann vor, wenn der Entleiher einen bestimmten Leiharbeitnehmer ohne zeitliche Begrenzung entleiht und auf einem Arbeitsplatz, für den ein dauernder Beschäftigungsbedarf besteht, einsetzt bzw. einsetzen will (vgl. auch BAG, Pressemitteilung Nr. 46/13 vom 10.07.2013 - 7 ABR 91/11 - zitiert nach juris sowie jeweils mit weiteren Nachweisen auch zum Meinungsstand LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.11.2012 - 11 Sa 84/12 - zitiert nach juris; LAG Berlin-Brandenburg, Teilurteil vom 09.01.2013 - 15 Sa 1635/12 - zitiert nach juris; LAG Niedersachsen, Beschluss vom 19.09.2012 - 17 TaBV 124/11 - zitiert nach juris; LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.12.2012 - 4 TaBV 1163/12 - zitiert nach juris; Brors, AuR 2013, S. 108 ff.; Bartl/Romanowski, NZA 2012, S. 845 ff.).

    Nach einer Auffassung (vgl. ArbG Cottbus, Teilurteil vom 24.04.2013 - 2 Ca 424/12 - zitiert nach juris sowie im Rahmen von Hilfserwägungen mit Verweis auf weitere Lösungsansätze LAG Berlin-Brandenburg, Teilurteil vom 09.01.2013 - 15 Sa 1635/12 - zitiert nach juris) soll sich die erteilte Erlaubnis nach § 1 AÜG ab dem 01.12.2011 nur auf die vorübergehende Überlassung von Arbeitnehmern beschränken und soll im Fall der unzulässigen, weil nicht nur vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung nach § 10 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 AÜG, § 9 Nr. 1 AÜG ein Arbeitsverhältnis mit dem Entleiher zustande kommen.

    Nach einer dritten Auffassung ( vgl. LAG Berlin-Brandenburg, Teilurteil vom 09.01.2013 - 15 Sa 1635/12 - zitiert nach juris ), der sich die erkennende Kammer für Streitfälle, auf die - wie hier - die ab dem 01.12.2011 geltende Fassung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes Anwendung findet, anschließt, ist der Fall der unzulässigen, weil nicht nur vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung nach dem Grundsatz des institutionellen Rechtsmissbrauchs zu überprüfen.

  • LAG Baden-Württemberg, 22.11.2012 - 11 Sa 84/12

    Arbeitnehmerüberlassung; vorübergehend

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 01.08.2013 - 11 Sa 112/13
    Nach der Auffassung der erkennenden Kammer ist die nicht nur vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung jedenfalls seit in Kraft treten der Regelungen im Ersten Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes - Verhinderung von Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung - vom 28.04.2011 (BGBl. I, S. 642 f.) mit Wirkung zum 01.12.2011 unzulässig (vgl. auch BAG, Pressemitteilung Nr. 46/13 vom 10.07.2013 - 7 ABR 91/11 - zitiert nach juris sowie jeweils mit weiteren Nachweisen auch zum Meinungsstand LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.11.2012 - 11 Sa 84/12 - zitiert nach juris; LAG Berlin-Brandenburg, Teilurteil vom 09.01.2013 - 15 Sa 1635/12 - zitiert nach juris; LAG Niedersachsen, Beschluss vom 19.09.2012 - 17 TaBV 124/11 - zitiert nach juris; LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.12.2012 - 4 TaBV 1163/12 - zitiert nach juris; Ulber, AuR 2012, S. 422 ff.; Düwell, ZESAR 2011, S. 449 ff.; Bartl/Romanowski, NZA 2012, S. 845 ff.; a.A. Thüsing/Stiebert, Der Betrieb 2012, S. 632 ff.; Lembke, BB 2012, S. 2497 ff.).

    Nach der Auffassung der erkennenden Kammer liegt eine nicht nur vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung jedenfalls dann vor, wenn der Entleiher einen bestimmten Leiharbeitnehmer ohne zeitliche Begrenzung entleiht und auf einem Arbeitsplatz, für den ein dauernder Beschäftigungsbedarf besteht, einsetzt bzw. einsetzen will (vgl. auch BAG, Pressemitteilung Nr. 46/13 vom 10.07.2013 - 7 ABR 91/11 - zitiert nach juris sowie jeweils mit weiteren Nachweisen auch zum Meinungsstand LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.11.2012 - 11 Sa 84/12 - zitiert nach juris; LAG Berlin-Brandenburg, Teilurteil vom 09.01.2013 - 15 Sa 1635/12 - zitiert nach juris; LAG Niedersachsen, Beschluss vom 19.09.2012 - 17 TaBV 124/11 - zitiert nach juris; LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.12.2012 - 4 TaBV 1163/12 - zitiert nach juris; Brors, AuR 2013, S. 108 ff.; Bartl/Romanowski, NZA 2012, S. 845 ff.).

    Nach einer zweiten Auffassung (vgl. mit weiteren Nachweisen LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.11.2012 - 11 Sa 84/12 - zitiert nach juris; so auch Bartl/Romanowski, NZA 2012, S. 845 ff. ; kritisch LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.10.2012 - 7 Sa 1182/12 - zitiert nach juris) soll im Fall der unzulässigen, weil nicht nur vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung § 10 Abs. 1 S. 1 AÜG analog anzuwenden sein.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.10.2012 - 7 Sa 1182/12

    Nicht nur vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung - keine Begründung eines

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 01.08.2013 - 11 Sa 112/13
    Nach einer zweiten Auffassung (vgl. mit weiteren Nachweisen LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.11.2012 - 11 Sa 84/12 - zitiert nach juris; so auch Bartl/Romanowski, NZA 2012, S. 845 ff. ; kritisch LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.10.2012 - 7 Sa 1182/12 - zitiert nach juris) soll im Fall der unzulässigen, weil nicht nur vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung § 10 Abs. 1 S. 1 AÜG analog anzuwenden sein.

    Der Anwendbarkeit des Grundsatzes des institutionellen Rechtsmissbrauchs auf den Fall der unzulässigen, weil nicht nur vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung steht auch nicht entgegen, dass bei Abschluss der Verträge zwischen der Klägerin, der Personalservicegesellschaft und der Beklagten keine zeitliche Begrenzung für die Arbeitnehmerüberlassung bestand (a.A. LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.10.2012 - 7 Sa 1182/12 - zitiert nach juris).

  • LAG Niedersachsen, 19.09.2012 - 17 TaBV 124/11

    Zulässigkeit und Sanktionierung der unbefristeten Beschäftigung von

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 01.08.2013 - 11 Sa 112/13
    Nach der Auffassung der erkennenden Kammer ist die nicht nur vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung jedenfalls seit in Kraft treten der Regelungen im Ersten Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes - Verhinderung von Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung - vom 28.04.2011 (BGBl. I, S. 642 f.) mit Wirkung zum 01.12.2011 unzulässig (vgl. auch BAG, Pressemitteilung Nr. 46/13 vom 10.07.2013 - 7 ABR 91/11 - zitiert nach juris sowie jeweils mit weiteren Nachweisen auch zum Meinungsstand LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.11.2012 - 11 Sa 84/12 - zitiert nach juris; LAG Berlin-Brandenburg, Teilurteil vom 09.01.2013 - 15 Sa 1635/12 - zitiert nach juris; LAG Niedersachsen, Beschluss vom 19.09.2012 - 17 TaBV 124/11 - zitiert nach juris; LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.12.2012 - 4 TaBV 1163/12 - zitiert nach juris; Ulber, AuR 2012, S. 422 ff.; Düwell, ZESAR 2011, S. 449 ff.; Bartl/Romanowski, NZA 2012, S. 845 ff.; a.A. Thüsing/Stiebert, Der Betrieb 2012, S. 632 ff.; Lembke, BB 2012, S. 2497 ff.).

    Nach der Auffassung der erkennenden Kammer liegt eine nicht nur vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung jedenfalls dann vor, wenn der Entleiher einen bestimmten Leiharbeitnehmer ohne zeitliche Begrenzung entleiht und auf einem Arbeitsplatz, für den ein dauernder Beschäftigungsbedarf besteht, einsetzt bzw. einsetzen will (vgl. auch BAG, Pressemitteilung Nr. 46/13 vom 10.07.2013 - 7 ABR 91/11 - zitiert nach juris sowie jeweils mit weiteren Nachweisen auch zum Meinungsstand LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.11.2012 - 11 Sa 84/12 - zitiert nach juris; LAG Berlin-Brandenburg, Teilurteil vom 09.01.2013 - 15 Sa 1635/12 - zitiert nach juris; LAG Niedersachsen, Beschluss vom 19.09.2012 - 17 TaBV 124/11 - zitiert nach juris; LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.12.2012 - 4 TaBV 1163/12 - zitiert nach juris; Brors, AuR 2013, S. 108 ff.; Bartl/Romanowski, NZA 2012, S. 845 ff.).

  • BAG, 10.07.2013 - 7 ABR 91/11

    Arbeitnehmerüberlassung - Mitbestimmung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 01.08.2013 - 11 Sa 112/13
    Nach der Auffassung der erkennenden Kammer ist die nicht nur vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung jedenfalls seit in Kraft treten der Regelungen im Ersten Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes - Verhinderung von Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung - vom 28.04.2011 (BGBl. I, S. 642 f.) mit Wirkung zum 01.12.2011 unzulässig (vgl. auch BAG, Pressemitteilung Nr. 46/13 vom 10.07.2013 - 7 ABR 91/11 - zitiert nach juris sowie jeweils mit weiteren Nachweisen auch zum Meinungsstand LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.11.2012 - 11 Sa 84/12 - zitiert nach juris; LAG Berlin-Brandenburg, Teilurteil vom 09.01.2013 - 15 Sa 1635/12 - zitiert nach juris; LAG Niedersachsen, Beschluss vom 19.09.2012 - 17 TaBV 124/11 - zitiert nach juris; LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.12.2012 - 4 TaBV 1163/12 - zitiert nach juris; Ulber, AuR 2012, S. 422 ff.; Düwell, ZESAR 2011, S. 449 ff.; Bartl/Romanowski, NZA 2012, S. 845 ff.; a.A. Thüsing/Stiebert, Der Betrieb 2012, S. 632 ff.; Lembke, BB 2012, S. 2497 ff.).

    Nach der Auffassung der erkennenden Kammer liegt eine nicht nur vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung jedenfalls dann vor, wenn der Entleiher einen bestimmten Leiharbeitnehmer ohne zeitliche Begrenzung entleiht und auf einem Arbeitsplatz, für den ein dauernder Beschäftigungsbedarf besteht, einsetzt bzw. einsetzen will (vgl. auch BAG, Pressemitteilung Nr. 46/13 vom 10.07.2013 - 7 ABR 91/11 - zitiert nach juris sowie jeweils mit weiteren Nachweisen auch zum Meinungsstand LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.11.2012 - 11 Sa 84/12 - zitiert nach juris; LAG Berlin-Brandenburg, Teilurteil vom 09.01.2013 - 15 Sa 1635/12 - zitiert nach juris; LAG Niedersachsen, Beschluss vom 19.09.2012 - 17 TaBV 124/11 - zitiert nach juris; LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.12.2012 - 4 TaBV 1163/12 - zitiert nach juris; Brors, AuR 2013, S. 108 ff.; Bartl/Romanowski, NZA 2012, S. 845 ff.).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.12.2012 - 4 TaBV 1163/12

    Besetzung eines Dauerarbeitsplatzes mit Leiharbeitnehmern - Wechsel der

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 01.08.2013 - 11 Sa 112/13
    Nach der Auffassung der erkennenden Kammer ist die nicht nur vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung jedenfalls seit in Kraft treten der Regelungen im Ersten Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes - Verhinderung von Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung - vom 28.04.2011 (BGBl. I, S. 642 f.) mit Wirkung zum 01.12.2011 unzulässig (vgl. auch BAG, Pressemitteilung Nr. 46/13 vom 10.07.2013 - 7 ABR 91/11 - zitiert nach juris sowie jeweils mit weiteren Nachweisen auch zum Meinungsstand LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.11.2012 - 11 Sa 84/12 - zitiert nach juris; LAG Berlin-Brandenburg, Teilurteil vom 09.01.2013 - 15 Sa 1635/12 - zitiert nach juris; LAG Niedersachsen, Beschluss vom 19.09.2012 - 17 TaBV 124/11 - zitiert nach juris; LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.12.2012 - 4 TaBV 1163/12 - zitiert nach juris; Ulber, AuR 2012, S. 422 ff.; Düwell, ZESAR 2011, S. 449 ff.; Bartl/Romanowski, NZA 2012, S. 845 ff.; a.A. Thüsing/Stiebert, Der Betrieb 2012, S. 632 ff.; Lembke, BB 2012, S. 2497 ff.).

    Nach der Auffassung der erkennenden Kammer liegt eine nicht nur vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung jedenfalls dann vor, wenn der Entleiher einen bestimmten Leiharbeitnehmer ohne zeitliche Begrenzung entleiht und auf einem Arbeitsplatz, für den ein dauernder Beschäftigungsbedarf besteht, einsetzt bzw. einsetzen will (vgl. auch BAG, Pressemitteilung Nr. 46/13 vom 10.07.2013 - 7 ABR 91/11 - zitiert nach juris sowie jeweils mit weiteren Nachweisen auch zum Meinungsstand LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.11.2012 - 11 Sa 84/12 - zitiert nach juris; LAG Berlin-Brandenburg, Teilurteil vom 09.01.2013 - 15 Sa 1635/12 - zitiert nach juris; LAG Niedersachsen, Beschluss vom 19.09.2012 - 17 TaBV 124/11 - zitiert nach juris; LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.12.2012 - 4 TaBV 1163/12 - zitiert nach juris; Brors, AuR 2013, S. 108 ff.; Bartl/Romanowski, NZA 2012, S. 845 ff.).

  • BAG, 15.05.2013 - 7 AZR 494/11

    Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsmissbrauch

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 01.08.2013 - 11 Sa 112/13
    Dies hat auch das Bundesarbeitsgericht (vgl. BAG, Urteil vom 15.05.2013 - 7 AZR 494/11 - zitiert nach juris) nicht ausgeschlossen.
  • ArbG Frankfurt/Oder, 17.04.2013 - 6 Ca 1754/12

    "Vorübergehend" i. S. v. § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG und die Pflicht der Behörde zum

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 01.08.2013 - 11 Sa 112/13
    Gegen diese Auffassung werden bereits verwaltungsrechtliche Bedenken angeführt (vgl. mit weiteren Nachweisen ArbG Frankfurt (Oder), Urteil vom 17.04.2013 - 6 Ca 1754/12 - zitiert nach juris).
  • BVerfG, 04.04.1967 - 1 BvR 84/65

    Arbeitsvermittlungsmonopol

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 01.08.2013 - 11 Sa 112/13
    Schließlich schließt auch das Bundesverfassungsgericht in der von der Beklagten zitierten Entscheidung vom 04.04.1967 - 1 BvR 84/65 - zitiert nach juris - Beschränkungen im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung nicht generell aus.
  • ArbG Cottbus, 24.04.2013 - 2 Ca 424/12

    Einsatz Leiharbeitnehmer auf Dauerarbeitsplatz - vorübergehende

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 01.08.2013 - 11 Sa 112/13
    Nach einer Auffassung (vgl. ArbG Cottbus, Teilurteil vom 24.04.2013 - 2 Ca 424/12 - zitiert nach juris sowie im Rahmen von Hilfserwägungen mit Verweis auf weitere Lösungsansätze LAG Berlin-Brandenburg, Teilurteil vom 09.01.2013 - 15 Sa 1635/12 - zitiert nach juris) soll sich die erteilte Erlaubnis nach § 1 AÜG ab dem 01.12.2011 nur auf die vorübergehende Überlassung von Arbeitnehmern beschränken und soll im Fall der unzulässigen, weil nicht nur vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung nach § 10 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 AÜG, § 9 Nr. 1 AÜG ein Arbeitsverhältnis mit dem Entleiher zustande kommen.
  • BAG, 10.10.2007 - 7 AZR 448/06

    Arbeitnehmerüberlassung - Verwirkung

  • BAG, 14.12.2011 - 10 AZR 283/10

    Geschäftsunterlagen - Herausgabeanspruch des Arbeitgebers

  • BAG, 14.12.2011 - 4 AZR 242/10

    Feststellungsklage - Bestimmtheit und Feststellungsinteresse

  • BAG, 29.04.2015 - 9 AZR 883/13

    Nicht vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsfolge

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 1. August 2013 - 11 Sa 112/13 - aufgehoben.
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