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   LAG Düsseldorf, 20.01.2011 - 11 Sa 1493/10   

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LAG Düsseldorf, 20.01.2011 - 11 Sa 1493/10 (https://dejure.org/2011,14796)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.01.2011 - 11 Sa 1493/10 (https://dejure.org/2011,14796)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Januar 2011 - 11 Sa 1493/10 (https://dejure.org/2011,14796)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • LAG Düsseldorf PDF

    BUrlG § 7, TVöD-AT §§ 26-28

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tariflicher Verfall von Urlaubsansprüchen bei fortdauernder Arbeitsunfähigkeit im öffentlichen Dienst

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 23.03.2010 - 9 AZR 128/09

    Mehrurlaub - Zusatzurlaub - Vertrauensschutz

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.01.2011 - 11 Sa 1493/10
    Mit seinem Urteil vom 23.03.2010 - 9 AZR 128/09 - habe der 9. Senat des Bundesarbeitsgerichts ausdrücklich herausgestellt, dass bereits dann, wenn in einem Tarifvertrag eigene, vom BUrlG abweichende Regelungen getroffen würden, eine ausreichende Differenzierung vorliege, die ein Verfallen des tariflichen Urlaubs bedingen könnten.

    1.Tarifvertragsparteien können Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsansprüche, die den von Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG (sog. Arbeitszeitrichtlinie, ABl. EG Nr. L 299 vom 18.11.2003, S. 9) gewährleisteten und von §§ 1,3 Abs. 1 BUrlG begründeten Anspruch auf Mindestjahresurlaub von vier Wochen übersteigen, frei regeln (BAG 23.03.2010 - 9 AZR 128/09 - Rz. 19 EzA § 7 BUrlG Abgeltung Nr. 16; vgl. schon zuvor zu vertraglichen Mehrurlaubsansprüchen BAG 24.03.2009 - 9 AZR 983/07 - Rz. 81 ff. EzA § 7 BUrlG Abgeltung Nr. 15).

    Einem tariflichen angeordneten Verfall des übergesetzlichen Urlaubsanspruchs und seiner Abgeltung steht nach dem klaren Richtlinienrecht und der gesicherten Rechtsprechung des EuGH kein Unionsrecht entgegen (vgl. näher BAG 23.03.2010 - 9 AZR 128/09 - Rz. 19 ff. a. a. O.).

    a)Das Bundesarbeitsgericht hat in ständiger Rechtsprechung, der sich die erkennende Kammer anschließt, die Auslegungsregel aufgestellt, für einen Regelungswillen, der zwischen gesetzlichen und übergesetzlichen vertraglichen Ansprüchen unterscheide, müssten deutliche Anhaltspunkte bestehen (BAG 23.03.2010 - 9 AZR 128/09 - Rz. 35 a. a. O.; vgl. auch schon BAG 24.03.2009 - 9 AZR 983/07 - Rz. 84 f. EzA § 7 BUrlG Abgeltung Nr. 15).

    Denn die Vertragsparteien wollen, was den unterbleibenden Verfall oder Untergang der vertraglichen Mehrurlaubsansprüche betrifft, nur ausnahmsweise vom Gesetzesrecht abweichen (BAG 24.03.2009 - 9 AZR 983/07 - Rz. 84 a. a. O.; BAG 23.03.2010 - 9 AZR 128/09 - Rz. 37 a. a. O.).

    b)Diese Auslegungsregel ist auch auf tarifliche übergesetzliche Urlaubs (-abgeltungs)ansprüche zu übertragen (BAG 23.03.2010 - 9 AZR 128/09 - Rz. 46 ff. a. a. O.).

    Diese müssen sich aus Tarifwortlaut, -zusammenhang und -zweck sowie gegebenenfalls aus der Tarifgeschichte ergeben (BAG 23.03.2010 - 9 AZR 128/09 - Rz. 47 a. a. O.).

    Eine ausdrückliche Differenzierung zwischen gesetzlichen und übergesetzlichen Ansprüchen ist dann nicht notwendig (BAG 23.03.2010 - 9 AZR 128/09 - Rz. 50 a. a. O.).

    Eine ausdrückliche Differenzierung zwischen gesetzlichen und übergesetzlichen Ansprüchen ist jedoch, worauf bereits weiter oben hingewiesen worden ist, nicht notwendig, wenn die Tarifvertragsparteien - wie vorliegend - eine eigenständige Urlaubsregelung treffen (ebenso LAG Rheinland-Pfalz 19.08.2010 - 10 Sa 244/10 - Rz. 34 juris; vgl. auch BAG 23.03.2010 - 9 AZR 128/09 - Rz. 52 a. a. O. für § 47 MTAng.-BfA).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.08.2010 - 10 Sa 244/10

    Tariflicher Mehrurlaub bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.01.2011 - 11 Sa 1493/10
    § 26 TVöD-AT enthält ein weitgehend vom Gesetzesrecht (§ 7 BUrlG) gelöstes Urlaubsregime mit der Folge, dass der tarifliche Mehrurlaub im öffentlichen Dienst mit dem Ende des in § 26 Abs. 2 lit. a TVöD-AT vorgesehenen Übertragungszeitraums (31. Mai des Folgejahres) verfällt, wenn er bis dahin wegen Arbeitsunfähigkeit nicht angetreten werden kann (wie LAG Rheinland-Pfalz 19.08.2010 - 10 Sa 244/10 - juris).

    Eine ausdrückliche Differenzierung zwischen gesetzlichen und übergesetzlichen Ansprüchen ist jedoch, worauf bereits weiter oben hingewiesen worden ist, nicht notwendig, wenn die Tarifvertragsparteien - wie vorliegend - eine eigenständige Urlaubsregelung treffen (ebenso LAG Rheinland-Pfalz 19.08.2010 - 10 Sa 244/10 - Rz. 34 juris; vgl. auch BAG 23.03.2010 - 9 AZR 128/09 - Rz. 52 a. a. O. für § 47 MTAng.-BfA).

    d)Da der Kläger den Resturlaub von zehn Arbeitstagen wegen fortdauernder Arbeitsunfähigkeit nicht bis zum 31.05.2009 antreten konnte, ist er mit Ablauf dieses Tages verfallen (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 19.08.2010 - 10 Sa 244/10 - Rz. 28 a. a. O.; vgl. zu dieser Rechtsfolge früher auch BAG 21.06.2005 - 9 AZR 200/04 - EzA § 7 BUrlG Nr. 114).

  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.01.2011 - 11 Sa 1493/10
    1.Tarifvertragsparteien können Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsansprüche, die den von Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG (sog. Arbeitszeitrichtlinie, ABl. EG Nr. L 299 vom 18.11.2003, S. 9) gewährleisteten und von §§ 1,3 Abs. 1 BUrlG begründeten Anspruch auf Mindestjahresurlaub von vier Wochen übersteigen, frei regeln (BAG 23.03.2010 - 9 AZR 128/09 - Rz. 19 EzA § 7 BUrlG Abgeltung Nr. 16; vgl. schon zuvor zu vertraglichen Mehrurlaubsansprüchen BAG 24.03.2009 - 9 AZR 983/07 - Rz. 81 ff. EzA § 7 BUrlG Abgeltung Nr. 15).

    a)Das Bundesarbeitsgericht hat in ständiger Rechtsprechung, der sich die erkennende Kammer anschließt, die Auslegungsregel aufgestellt, für einen Regelungswillen, der zwischen gesetzlichen und übergesetzlichen vertraglichen Ansprüchen unterscheide, müssten deutliche Anhaltspunkte bestehen (BAG 23.03.2010 - 9 AZR 128/09 - Rz. 35 a. a. O.; vgl. auch schon BAG 24.03.2009 - 9 AZR 983/07 - Rz. 84 f. EzA § 7 BUrlG Abgeltung Nr. 15).

    Denn die Vertragsparteien wollen, was den unterbleibenden Verfall oder Untergang der vertraglichen Mehrurlaubsansprüche betrifft, nur ausnahmsweise vom Gesetzesrecht abweichen (BAG 24.03.2009 - 9 AZR 983/07 - Rz. 84 a. a. O.; BAG 23.03.2010 - 9 AZR 128/09 - Rz. 37 a. a. O.).

  • BAG, 21.06.2005 - 9 AZR 200/04

    Abgeltung - Urlaubsübertragung - betriebliche Übung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.01.2011 - 11 Sa 1493/10
    d)Da der Kläger den Resturlaub von zehn Arbeitstagen wegen fortdauernder Arbeitsunfähigkeit nicht bis zum 31.05.2009 antreten konnte, ist er mit Ablauf dieses Tages verfallen (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 19.08.2010 - 10 Sa 244/10 - Rz. 28 a. a. O.; vgl. zu dieser Rechtsfolge früher auch BAG 21.06.2005 - 9 AZR 200/04 - EzA § 7 BUrlG Nr. 114).
  • BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 80/10

    Mehrurlaub - Arbeitsunfähigkeit - Verfall

    Ein entsprechender zwischen beiden Urlaubsarten differenzierender Regelungswille der Tarifvertragsparteien lässt sich nicht schon daraus herleiten, dass ein Tarifvertrag sich vom gesetzlichen Urlaubsregime löst und stattdessen eigene Regeln aufstellt (so aber LAG Hamm 24. Februar 2011 - 16 Sa 727/10 - Rn. 49; LAG Düsseldorf 20. Januar 2011 - 11 Sa 1493/10 - Rn. 32, ZTR 2011, 377; LAG Rheinland-Pfalz 19. August 2010 - 10 Sa 244/10 - Rn. 31, ZTR 2011, 98) .
  • LAG Niedersachsen, 13.04.2012 - 6 Sa 991/11

    Urlaubsabgeltung bei andauernder Arbeitsunfähigkeit im öffentlichen Dienst;

    Eine ausdrückliche Differenzierung zwischen gesetzlichen und übergesetzlichen Ansprüchen ist jedoch dann nicht notwendig, wenn die Tarifvertragsparteien - wie in § 26 Abs. 2 a TVöD - ein eigenständiges Fristenregime vereinbaren (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, 19.08.2010 - 10 Sa 244/10 - ZTR 2011, 98 - 99; LAG Düsseldorf, 20.01.2011 - 11 Sa 1493/10 - ZTR 2011, 377 - 378).

    Auch wenn der TVöD, der ab dem 01.10.2005 den Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) vom 23.02.1971 abgelöst hat, im Vergleich zu den früheren BAT-Vorschriften deutlich weniger Regelungen zum Urlaub beinhaltet (vgl. Clemens-Scheuring, § 26, Randnr. 498), spricht die Tarifgeschichte in Anknüpfung an den Bundesangestelltentarifvertrag doch dafür, dass das Tarifrecht des öffentlichen Dienstes durch ein eigenständiges Urlaubsregime gekennzeichnet war und ist (vgl. LAG Düsseldorf, 20.01.2011 - 11 Sa 1493/10 - aaO).

  • LAG Köln, 19.08.2011 - 12 Sa 110/11

    Urlaubsabgeltung bei lang andauernder Arbeitsunfähigkeit im öffentlichen Dienst;

    Nach alledem ist von einem eigenständigen Urlaubsregime im Bereich des TVöD auszugehen (so auch: LAG Düsseldorf vom 20.01.2011 - 11 Sa 1493/10 - Rdnr. 35 nach Juris, LAG Rheinland-Pfalz vom 19.08.2010 - 10 Sa 244/10 - Rdnr. 34 nach Juris; a.A.: LAG München, Urt. v. 29.07.2010 - 3 Sa 280/10; LAG Hannover, Urt. v. 04.10.2010 - 8 Sa 357/10; LAG Hamm, Urt. v. 20.01.2011 - 16 Sa 282/10 ).
  • ArbG Würzburg, 12.07.2011 - 10 Ca 201/11

    Verfall des tariflichen Mehrurlaubs nach TV-LKein Urlaub im ruhenden

    Entgegen der Auffassung des Klägers sowie der von ihm herangezogenen letztgenannten Entscheidungen des LAG München und des LAG Niedersachsen haben sich Tarifvertragsparteien durch die Urlaubsregelungen in § 26 TV-L generell in weiten Teilen von der gesetzlichen Regelung des Mindesturlaubs gelöst (so auch zutreffend LAG Rheinland-Pfalz vom 09.08.2010 10 Sa 244/10 zitiert nach: JURIS; LAG Düsseldorf vom 20.01.2011 11 Sa 1493/10 zitiert nach: JURIS).
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