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LAG Hessen, 13.02.1984 - 11 Sa 1509/83 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Fristlose Kündigung wegen grob beleidigender Ausdrucksweise
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Darmstadt, 19.08.1983 - 6 Ca 211/83
- LAG Hessen, 13.02.1984 - 11 Sa 1509/83
Papierfundstellen
- NZA 1984, 200 (Ls.)
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Karlsruhe, 01.06.2004 - 1 Ss 46/04
Straftatbestand der Beleidigung: Bewertung eines unvollständigen "Götz-Zitats"
Für den Senat steht dabei außer Frage, dass eine derartige Verbindung mit dem "Götz-Zitat" (vgl. hierzu LAG Frankfurt NZA 1984, 200; LAG Rheinland-Pfalz ZMV 2001, 146 f.; LG Berlin WuM 1987, 56; LG Offenburg WuM 1986, 250; LG Baden-Baden, Beschluss vom 19.12.1955, Ps 7/55; A.A. AG Greiz NJW-RR 2002, 1196) - von situativ- oder regionalbedingten Besonderheiten im Einzelfall einmal abgesehen - auch dann eine Herabwürdigung des Geltungswertes darstellen kann, wenn letzteres nicht ausdrücklich zitiert wird, aber klar zum Ausdruck kommt, dass die Äußerung "Sie können mich mal .." einen solchen weiterführenden Bedeutungsinhalt im Sinne einer Herabwürdigung des verdienten Achtungsanspruchs haben sollte und nicht nur Ausdruck einer allgemein derben Ausdrucksweise einer Person ist. - LAG Düsseldorf, 10.12.2008 - 12 Sa 1190/08
Fristlose Kündigung wegen grober Beleidigung
Nach diesen Maßstäben sind in der Rechtsprechung grobe Beleidigungen von Arbeitskollegen oder Vorgesetzten einzelfallabhängig als Kündigungsgrund anerkannt oder abgelehnt worden (z.B. Thüringer LAG, Urteil vom 13.02.2001, 5 Sa 27/2000, "arrogantes Schwein", "ein paar in die Fresse hauen", LAG Köln, Urteil vom 18.04.2006 9 Sa 1623/05, "als Chef ein Ass, aber als Mensch ein Arschloch", LAG Rheinland-Pfalz, Urteil 08.11.2000 9 Sa 967/00, "Du bist ein Arschloch" (Äußerung einer sich belästigt fühlenden Arbeitnehmerin in der Probezeit), LAG Niedersachsen, Beschluss vom 25.10.2004, 5 TaBV 96/03, "Arschlöcher" (Betriebsratsvorsitzender über anwesende Marktleiter), LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 27.01.2000, 9 Sa 473/99, "dummes Schwein", "faules Schwein", Hessisches LAG, Urteil vom 02.10.2001, 2 Sa 879/01, "Fauler Sack, faules Biest, faule Sau ... ", Hessisches LAG, Urteil vom 13.02.1984, 11 Sa 1509/83, und LAG München, Urteil vom 20.12.1967, 5 Sa 280/67 N, "Leck mich am Arsch" (Götzzitat), Hessisches LAG, Urteil vom 10.11.2006, 3 Sa 1495/05, "keinen Arsch in der Hose"). - LAG Schleswig-Holstein, 29.08.2006 - 6 Sa 72/06
Kündigung, außerordentlich, fristlos, wichtiger Grund, Beleidigung, grobe …
Derartige Beleidigungen gegenüber dem Arbeitgeber oder den Vorgesetzten berechtigen in aller Regel auch ohne vorherige Abmahnung zum Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung (…LAG Köln, Urt. v. 18.04.2006 - 9 Sa 1623/05 -, zit. n. Juris; LAG Niedersachen, Beschl. v. 25.10.2004 - 5 TaBV 96/03 -, NZA-RR 2005, 530 ff.;… LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 08.11.2000 - 9 Sa 967/00 -, zit. n. Juris; Hessisches LAG, Urt. v. 13.02.1984 - 11 Sa 1509/83 -, NZA 1984, 200). - LAG Köln, 04.07.1996 - 10 Sa 337/96
Kündigung: außerordentliche Kündigung - objektiv nicht besonders schwerwiegende …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - ArbG Marburg, 22.09.1999 - 1 Ca 574/99
Kündigung - tätliche Beleidigung
Eine Beleidigung und eine Tätlichkeit sind auch grundsätzlich geeignet, eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen, wenn eine von gegenseitiger Achtung getragene Zusammenarbeit nicht mehr möglich ist (bzgl. Beleidigung LAG Frankfurt v. 13.2.1984 in NZA 84, 200 (200) und bzgl. einer Tätlichkeit LAG Frankfurt v. 21.5.1981, ARST 1982, 111).